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jg £42. Montag, dm 25. Juni 1883.

Fuldaer Zeitung.

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% Zur kirchenpolitschen Vorlage.

Wie wir bereits am Sonnabend einem gro­ßen Theile unserer Leser auf Grund telegraphischer Meldung mittheilen konnten, sind bei Fortsetzung der zweiten Berathung der kirch en politisch en Vorlage die Art. 3, 5, 5a und 6 und demnach das ganze Gesetz in der Faffung der bekannten Kommissionsbeschlüffe mit großer Majorität ange­nommen worden. Der verzweifelte Versuch der Freikonservativen, den Art. 4 wieder herzustellen, ist gescheitert und verlor seinen ganzen Eindruck durch die dem Anträge auf dem Fuße folgende Mittheilung des Kultusministers, daß die Regie­rung, wenn ihr der Art. 4 auch lieb und ange­nehm sei, das Gesetz auch ohne diesen Artikel nach den Kommissionsbeschlüssen annehmen werde. Diese Erklärung war um so werthvoller, als man bisher über die definitive Stellung der Regierung noch keineswegs im Klaren gewesen war. Die letzten Verhandlungen werden übrigens eine weit größere Tragwerte haben, als sie in der Schaff­ung der kirchenpolitischen Novelle allein liegt. Die nächste Folge des nun definitiv vollzogenen Um­schwunges in der kirchenpolitischen Haltung der Re- gierung war der Rücktritt des Führers der Nati­onalliberalen und wird sein der allmähliche Ver­fall der ganzen Fraktion, die unter einem von Epnern nicht viel ruhmreiche Thaten erleben wird. Nun beginnt, wie an anderer Stelle weiter aus­geführt wird, auch in der freikonservativen Partei, welche noch einige kulturkämpserische Lau­nen zur Schau trug, ein kleiner Krach. Eine Minorität von jüngern Mitgliedern will angesichts der Stellung der Regierung nicht länger den Kultur­kampfsneigungen der älteren Mitglieder folgen. So zeigt sich denn zu unserer nicht geringen Freude das seltsame Schauspiel, daß diejenigen Parteien, welche allein noch ein lebhaftes Jntereffe an der Knebe­lung der verhaßten kathol. Kirche zu haben schie- nen, gerade an diesen ihrem Haß gestraft werden. Wir Katholiken können mit dem, was die Vorlage uns bietet, insoweit vorläufig zufrieden sein, als das heute Gebotene zugleich von der Hoffnung auf ein baldiges Weiterschreiten auf dem Friedenswege be­gleitet wird. Daß der Kulturkampf sich nicht in einem Tage begraben ließ, mußte Jedermann von vornherein klar sein. Jetzt ist wieder ein erheb­licher Fortschritt zu verzeichnen, dessen Bedeutung erst recht klar wird, wenn man sieht, mit welchem Ingrimm die Organe der Kulturkämpfer die neue Vorlage begeifern. Nach der .Köln. Zeitung" steht Fürst Bismarck bereits im Büßerhemd im Hose von Kanofla, und andere sinnesverwandte Blätter drücken sich in ähnlichen drastischen Wen­dungen aus. Hoffentlich läßt sich die Regierung durch solche Anspielungen nicht irre machen. Daß gereifte Leute ein Interesse haben, die Bedeutung dieser erst k l e i n e n B e s s e r u n g gewaltig zu über­treiben, ist klar. In der Erwartung, daß diesem ersten Schritt, den Frieden anzubahnen, und zwar ohne diskretionäre Befugnisse, bald weitere Maßnahmen zur Lösung des trau­rigen Konflikts folgen werden, heißen wir die Vorlage willkommen und freuen uns aufrichtig, daß die Regierung das Ver­trauen, welches wir seit Februar kon­sequent in ihren guten Willen gesetzt haben, nicht getäuscht hat, wenngleich die Ausführung ihres Versprechens ziemlich lange hat auf sich warten lassen. —

Die, Franks urterZeitung" läßt sich unterm 23. d. aus Rom die kuriose Neuigkeit telegra- phiren, daß eine Protestnote gegendieinVer- handlung stehende kirchenpolitische Ge­setzesvorlage Seitens der päpstlichen Kurie

nach Berlin gesandt worden sei. Diese sensationelle Mittheilung, welche natürlich von einer ganzen Reihe leichtgläubiger und besonders kulurkämpferi- scher Blätter nachgedruckt werden wird, beruht, wie uns von bestinsormirter Seite mitgetheilt wird, auf purer Erfindung. Daß von der Kurie eine Note an Herrn von Schlözer überge­ben worden ist, hat seine Richtigkeit; es ist dies am vergangenen Freitag, den 22. d. M. geschehen, jedoch enthält dieselbe nichts weniger als einen Protest. Jyz Vatikan weiß man wohl das Hervor­treten größeren Wohlwollens zu würdigen, welches der Vorlage zu Grunde gelegen und auch noch während der Verhandlungen von Seiten der Königlichen Regierung an den Tag gelegt worden ist, und diesem ist Gefühl auch in der am 22. den Herrn von Schlözer überreichten Note Ausdruck gegeben.

Die Verhandlungen über die kirchen- politische Vorlage.

Berlin, Sonnabend, 23. Juni.

In der heutigen Sitzung des Abgeordneten­hauses wurde nach einigen geschäftlichen Mitthei­lungen die zweite Berathung der kirchen­politischen Vorlage fortgesetzt.

Abg. v. Bitter und Genoffen beantragen, den Art. 4 der Regierungsvorlage, den die Kommission bekanntlich gestrichen hat, als Art. 2 wieder her­zustellen. Für diesen Antrag spricht zunächst Abg. Francke lNationallib.), nährend Abg. v. We­be ll-Piesdor'ff die Beschlüsse ver Kommission als zweckmäßig charakterisirt.

Abg. Frhr. v. Zedlitz und Neukirch (Mühl- Hausen) erkennt dagegen in dem Herausreißen des Art. 4 das Bestreben, das Vetorecht des Staates ganz zu beseitigen. Die Gefahr klerikaler Hoch- fluth sei nicht zu verkennen, und darum sei es ge­boten, einen festen Damm zu errichten, der bei solchem Andrägen Widerstand zu leisten vermöge.

Abg. Graf zu Limburg-Stirum kann sei­nerseits nicht die Gefahr einer klerikalen Hochfluth erblicken und nicht einsehen, daß es nothwendig sei, jetzt neue positive Bestimmungen zu treffen. Was Roth thue, sei vielmehr, die große Mißstim- mung zwischen einer großen Minorität (den Katho­liken) und der Majorität der Bevölkerung zu be­seitigen. Und wenn die Konservativen an sich auch gegen den Art. 4 nichts hätten, so wäre er doch nicht so viel werth, um seinetwegen das ganze Ge­setz zu Falle zu bringen. Das würde ein durchaus unpraktisches Vorgehen sein. Wer ernstlich die Er­leichterungen des Art. 1 wolle, müsse das Gesetz auch ohne den Art. 4 annehmen.

Abg. Büchtemann erklärt, daß seine Freunde sich nicht entschließen könnten, das diskretionäre Er­messen des Ministers durch Uebertragung der Funk­tionen des kirchlichen Gerichtshofes — den sie übrigens durch das Ober-Verwaltungsgericht zu er­setzen wünschen — noch zu vermehren. Das ganze Gesetz sei verfehlt.

Kultusminister v.Goßler hält den Antrag v. Bitter für besser, als die Kommissionsbeschlüffe, und wohl annehmbar, indeß würde die Re­gierung aus der Ablehnung desselben und dem Festhalten an den Kommissions­beschlüssen keinen Grund herleiten, den Kommissionsbeschlüssen überhaupt nicht zuzustimmen. Der Schwerpunkt der Vorlage liege übrigens in Art. 1.

Abg. Windthorst wendet sich gegen den An­trag von Bitter. Die Katholiken hätten nicht nöthig, ihre Rechte, die ihnen zudem durch Für­stenwort garantirt seien, zu erbetteln. Jeder, der es gut mit dem Vaterlande meine unb den Frieden

wolle, müsse dem Kommissionsbeschlüffe zustimmen ß (Der Antrag v. Bitter wird darauf abgelehn und die Art 3, 5, 5a und 6 der Kommis sionsbeschlüsseunverändert angenommen

Deutsches Reich.

Fulda, 25. Juni.

* (lieber das Befinden des Fürsten Bismarck) schreibt unter dem 23. die,Nordd.': Die von hiesigen Zeitungen verbreiteten Nachrich­ten über das Befinden des Reichskanzlers sind in­sofern unrichtig, als dieselben von einem leichten Unwohlsein sprechen. Fürst Bismarck ist vor acht Tagen an einem heftigen Magenkatarrh, verbunden mit Gelbsucht, erkrankt und hat sich in Folge dessen von allen Geschäften zurückziehen müssen. Seit gestern ist eine Wendung zum Bessern ein­getreten. Der Fürst ist aber noch immer an das Krankenzimmer gefesselt.

* (In der Sonnabend-Sitzung desAb- geordnetenhauses) wurde nach Annahme der kirchenpolitischen Vorlage der Gesetzentwurf, betreffend die Ausübung des dem Staate zustehen­den Stimmrechts bei dem Anträge auf Ausdehn­ung des Unternehmens der Westholsteinischen Eisenbahngesellschaft aus den Bau und Be­trieb einer Eisenbahn von Wesselburen nach Büsum, in erster und zweiter Berathung erledigt.

Bei Fortsetzung der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die B e h a n d l u n g der Schulversäumnisse, wurden darauf die M 4 bis 8 inkl. debattelos genehmigt. Bei § 9, welcher bestimmt, daß die Geldstrafen denjenigen Verbänden zufließen, welchen die Unterhaltung der Schule ob­liegt, hat das Herrenhaus beschlossen, daß von diesen Verbänden die nicht einziehbaren Kosten des Zwangsverfahrens zu bestreiten sein sollen. Die Kommission dieses Hauses hat diesen Zusatz ge­strichen. Abg. Drawe beantragt die Wiederher­stellung der Herrenhausbeschlüfte; das Haus lehnt indeß diesen Antrag ab. Der Rest des Entwurfs veranlaßt keine Debatte; die Beschlüsse der Kommis­sion werden genehmigt.

Schluß der Sitzung */2 2 Uhr. Nächste Sitzung Montag Vormittag 9 Uhr. (3. Lesung des kirchen- politischen Gesetzes, sowie des Gesetzentwurfs, bet. die Schulverfäumnifte, Petitionen.)

* (Die Stellung der Freikonserva­tiven zur kirchenpolitischen Vorlage.) Zu diesem Text bringt die ,Nordd. Allg. Ztg.' neuestens folgende interessante Melodie: Wie in der nationalliberalen Partei, so hat sich auch, wie wir hören, in der freikonservativen Fraktion des Abgeordnetenhauses eine sehr ernste Meinungs­verschiedenheit über die Stellung zur kirchen­politischen Vorlage herausgestellt. Schon in der Sitzung der Fraktion am 21. sollte die Schlußabstim­mung bei der dritten Lesung des Gesetzes zur „Frak­tionssache"" gemacht werden; der Antrag mußte jedoch aus formellen Gründen auf eine neue Sitzung vertagt werden. Im Laufe des gestrigen Tages herrschte unter den Fraktionsmitgliedern eine leb­hafte Aufregung. Wie wir erfahren, stellten die älteren Mitglieder, welche durch ihre hervorragende Thätigkeit bei der Maigesetzgebung und nn Kul­turkampf bekannt sind, die Forderung, daß die Fraktion in zweiter Lesung geschloffen für jeden Artikel des Gesetzes, dann aber in dritter Lesung gegen das ganze Gesetz stimmen solle, falls das Haus den von Frhr. v. Zedlitz wiederemge- brachten Art. IV. der Regierungsvorlage ablehnen sollte. Diesem letzteren Verlangen widersetzte sich aber ein Theil der gemäßigteren, namentlich der neu eingetretenen Fraktionsgenossen, welche dem Kulturkampf fern stehen und ihren katholischen