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1883

Sonnabend, den 23. Juni

Ikilung

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Abonnemuts-EmladMg.

wir machen unsere verehrten Abonnenten auf den am Juli stattfindenden Quartals- Wechsel aufmerksam und bitten zur Ver­meidung von Unterbrechungen in der regelmäß­igen Zustellung der Zeitung um baldigste Lr- Neuerung des Abonnements. Der Abonne- mentspreis beträgt ohne Bringerlohn und Bestellgeld bei der Post wie bei der hiefigen Expedition \ M. 50 pfg-, mit dem von PH. Wasserburg (kaicus) redigirten rühmlichst be­kannten Sonntagsblatt ,Sterne und Blumen' in Fulda \ Ulk. 70 pfg., bei der Post \ Mk. 75 pfg.

Die Fuldaer Zeitung' ist bekanntlich die einzige katho lische Zeitung in der Diözese Fulda und im hessischen Theile derPro- vinz Hessen-Nassau, bisher auch das em» zigetäglich erscheinende Centrumsorgan der ganzen Provinz.

Durch häufige Leitartikel, Originalkorrespondenzen und eine sorgfältig bearbeitete und gesichtete poli­tische Uebersicht, sowie gleich am Tage nach den Sitzungen erscheinende Parlamentsberichte u. s. w. bemüht sie sich ihren Lesern das Halten einer größeren auswärtigen Zeitung entbehrlich zu machen.

Eine reichhaltige Rundschau über die Vorkomm- »isie in Stadt, Provinz und Nachbargebiet, em sittlich reines Feuilleton, sowie kleinere feuilleto- »istische Essays geben dem Inhalte des Blattes eine wünschenswerthe Mannigfaltigkeit.

Der Umstand, daß ein Theil der Leitartikel und Abhandlungen der von der R ed a ktion in Ver­bindung mit dem bekannten Schriststeüer W i l h. Herchenbach zu Düsseldorf herausgegebenen und von einer großen Zahl preußischer, baierischer, badischer und württembergischer Zeitungen unter­stützten „Rheinisch Hessischen Korrespon­denz" (für kath. Redaktionen) entnommen »st, gibt denselben eine erhöhte Wirkung und Bedeutung.

Die im verflosienen Halbjahr von der Verwal­tung wie von der Redaktion gemachten Anstrengungen, das Blatt in jeder Beziehung zu heben und den verehrten Abonnenten für den beispiellos geringen Abonnementspreis bei täglichem Erscheinen mög­lichst viel zu bieten, berechtigen zu der Hoffnung, daß alle Freunde und Gönner des Blattes in ihren Kreisen bestrebt sein werden, der .Fuldaer Zeitung' die weiteste Verbreitung in der Stadt und der Diözese Fulda zu verschaffen und dauernd zu sichern. t

Verlag, Redaktion und Expedition der .Fuldaer Zeitung'.

Die Verhandlungen über die kirchen- politische Vorlage.

Berlin, Freitag, 22. Juni.

In der heutigen Sitzung des Abgeordneten­hauses kam die kirchenpolitische Vorlage in zweiter Berathung zur Verhandlung.

Art. 1 der Kommissionsbeschlüsse, in welchen be­kanntlich Art. 11. der Regierungsvorlage mit hm- überqenommen, ohne daß dadurch eine ntaterieUe Aenderung herbeigeführt ist, lautet: „Die Ver­pflichtung der geistlichen Obern zur Benennungdeö Kandidaten für ein geistliches Amt, sowie jdas Ein­spruchsrecht des Staates werden aufgehoben: 1. für die Uebertragung von Seelsorgeämtern, deren Inhaber unbedingt abberufen werden dürfen, 2. für die Anordnung einer Hülssleistung ober einer Stellvertretung in einem geistlichen Amte , fofern letztere nicht in der Bestellung des Verwesers eines Pfarramts (Administrators, Provisors ic.) besteht.

Abg. Dr. Virchow beantragt, diesen Anike 1. durch folgenden zu ersetzen: „In dem Falle, daß der gesetzlichen Verpflichtung-' zur Benennung des Kandidaten für ein geistliches Amt seitens der geistlichen Oberen nicht genügt wird, bleibt ber de- treffende Geistliche von geistlichen Amtshandlungen in Anstalten des Staates ober eines politischen Verbanbes, von allen Bezügen aus Mitteln des Staates oder eines politischen Verbandes, von der Mitgliedschaft im Kirchenvorsiande und von allen sonst den Geistlichen staatlich zustehenden Vorrech­ten und Befreiungen ausgeschloffen. —-®ie Straf­bestimmungen der 22 und 23 .Absatz 1 des Gesetzes vom 11. Mai 1873, sowie des Artikels 2 des Gesetzes vom 21. Mai 1874, soweit sie die unterlassene Benennung betreffen, werden aufge- h°Ah' Dr. v. Cuny betont, daß Artikel 1 der Kommissionsbeschlüsse sich allerdings sachlich nicht von den Art. 1 und 2 der Regierungsvorlage unterscheide; die Mehrheit habe jene Fassung nur aus taktischen Gründen beschloffen, um dem Centrum die Vorlage nur immer mehr mundrecht zu wachen. Allerdings keine uninteressante Erscheinung ! (Abg. Rübsam: Das ist sehr schön!) - ich weiß Nicht, ob dieses Lob aus dem Munde des Abg. Rub- sam den Konservativen angenehm ist. (Gelächter bei den Konservativen und im Zentrum3m Uebrigen liege eben in dem Art. 1 der Schwer­punkt der Vorlage, und weil dieser für ferne Freunde unannehmbar, müßten sie die ganze Vor­lage ablehnen. Erfahrungsmäßig erreiche Preußen aus dem Wege diplomatischer Verhandlungen mit der Kurie nichts. Aber so sehr sie einverstanden, daß nur der Weg der einseitigen Gesetzgebung em- zuschlagen sei, so vertrauten sie doch eben nicht darauf, daß die Staatsregierung auf diesem Wege beharren werde; dazu käme ober, daß sie das vor­geschlagene Mittel, wie gesagt, nicht als heilsam anerkennen könnten. Deshalb müßten sie die Vor­lage ablehnen. (Bravo links.)

Abg. Reichensperger (Olpe) hält die An­nahme der Kommissions-Beschlüsse für zweifellos. Doch sei es nicht genügend, daß ein neues Gesetz formell zu Stande käme. Dem Volke muffe auch zum Bewußtsein gebracht werden, daß hier der ernste Anfang zu einer gründlichen Besserung, eine Abschlagszahlung gemacht werde. Der Redner geht des Näheren widerlegend auf die Ausführungen des Vorredners ein. Die Nationalliberalen könnten nur dadurch ihre frühere einflußreiche Stellung wieder gewinnen, daß sie auch der Kirche die volle Frei- beit einräumten. Darauf kam er auf die Rede des Abg. Gneist in der Generaldebatte zurück, ui welcher .dieser den vergeblichen Versuch gemacht habe, die Falk'sche Gesetzgebung mit dem Kirchenregiment des

früheren Polizeistaats Preußens zu rechtfertigen. Das sei ein Anachronismus. Der von dem Abg. Virchow gestellte Antrag entspreche ganz den neu- lichen Ausführungen des Abg. Richter, die ihm (dem Redner) nicht unsympathisch gewesen. Um zum Frieden zu gelangen, empfiehlt er ausgedehn­teren Gebrauch der diskretionären Vollmachten sei­tens des Herrn Ministers, Herstellimg der aufge­hobenen Verfaffuiigs-Artikel und Aufnahme^deS österreichischen Systems.

Abg. Dr. Virchow kann nicht zugeben,;.datz, wie der Vorredner behauptet, sein Antrag nut dem im Widersprach stehe, was er am 12. Ium aus­gesprochen habe. Der Antrag fei lediglich eine praktische Gestaltung dessen, was er früher theo­retisch ausgeführt. Die Fortschrittspartei wolle, daß das, was überhaupt gewährt werden könne, nicht stückweise gegeben werde, sondern mtt Einem Male; deshalb sei ihr Vorschlag generell. Sie wollte das auch nicht blos für die Katholiken allem, sondern stelle solche allgemeine Gesichtspunkte für alle Religionsgesellschaften gleichmäßig aus. Da­durch stehe sie allerdings in striktem Gegensatz zu dem Vorgehen der Regierung. Den Art. 15 der Versaffung könne man wohl wiederherstellen, aber nur in der Formel, die er in der Frankfurter Ver­fassung gehabt. Je mehr die Regierung nachgebe, desto größer erweisen sich die Ansprüche der Kirche. Das zeige auch der Erlaß des Fürstbischofs von SSreöluu vom 18. Mär; 1383, welcher direk.^der staatlichen Gesetzgebung widerstreite. Dein Antrag fordere den Katholiken gegenüber nur das, was auch allen anderen Religions-Genossenschaften gegen­über gelten solle, und würde er deshalb auch zur Aufnahme in ein allgemeines Religionsgesetz geeignet ^Aba. v. Rauchhaupt weist zunächst die Be­hauptung des Abg. v. Cuny als durchaus unbe- gründet zurück, daß die Konservativen dem Centrum die Vorlage mundgerecht gemacht hätten; sie waren lediglich bestimmt durch die Rücksichten auf die In­teressen des Vaterlandes und der katholischen Be­völkerung. Die Besorgniß, daß die nationale Vor- bfldung der Geistlichen dadurch in Zukunft in Frage gestellt werde, fei unbegründet, da die dies­bezüglichen Vorschriften der Maigesetze beziehentlich des Ultimogesetzes in Kraft blieben. Eine Besetzung der Stellen mit abberufbaren Geistlichen, die Ein­richtung einer dauernden Missionsseelsorge, sei nicht zu befürchten, weil dieselbe nicht dem Interesse der Seelsorge und also nicht dem Jntereffe d.r Kirche, keinenfalls aber dem Jntereffe der Kirchengemem- den entsprechen würde. Endlich sei auch das Be­denken unbegründet, daß das Gesetz eine Störung des religiösen Friedens zur Folge haben könne; das Gesetz solle vielmehr den gegenwärtigen Un­frieden beseitigen und gegen die Storung des re­ligiösen Friedens habe der Staat Machtmittel ge­nug; den Kampf der Confessionen könne man nicht mit Polizeimaßregeln ausfechten, sondern nur mtt geistigen Waffen, und dazu fühle sich die pro­testantische Kirche stark genug.

Abg. Frhr. v. Zedlitz und Neukirch sucht darzulegen, daß der Artikel 1 Yw-r annehmbar fei weil derselbe die Tendenz der katholischen Kirche, die ständigen Stellen zu abberufbaren zu machen, begünstigen; er vertheidigte wie bei der ersten Le­sung und in der Commission die Repression und meinte, daß man jetzt bei friedlichen Zetten dazu am leichtesten übergehen könne. Auf leben M aber müsse man an Artikel 4 festhalten. Bei dem Abbröckeln unseres Kirchenrechtes und der Unbe­stimmtheit des Umfanges der wetteren organischen Revision müsse man als unveräußerliche Punkte den Einspruch und die Vorbildung von vornherein feststelsin.

tzmMkpkschk dn,fitot 3eitni|.‘ ♦ Berlin, Sonnabend den 23. Juni, Mittags 1 Uhr 45 Min. Bei der heute Vormittag um 11 Uhr wieder aufge- Hommenen zweiten Berathung der kir­chenpolitischen Vorlage wurden die Ar­tikel 3, 5, 5a und 6 und demnach das flame Gesetz in der Fassung der bekann­ten Kommissionsbeschlüsse angenommen. Der Antrag der Freikonservativen auf Wiederherstellung des Artikel 4 betr. die Neuregelung des Einspruchsrechtes wurde abgelehnt. Kultusminister von Goßler erklärte, daß die Regierung der Borlage in der angenommenen Fassung zustimmen werde.

Wir bitten unsere verehrten Stadt-Abonnenten, di- verspätete Zustellung der Zeitung gütigst zu entschul- diaen. Bei der Wichtigkeit der Sache glaubten rott vor dmt Druck der Stadtauflage das Eintreffen des obt- flen Telegramms abroarten zu muffen.

” Dte Redaktton.

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