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jß 140. Freitag, den 22. Juni 1083»

Fuldm tÄ Ieitung.

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* Die Sorge für das Wohl der Arbeiter.

I.

Die witthschastliche Krisis der 70er Jahre hat ihren verheerenden Einfluß auf alle Kreise des deutschen Volkes geübt, sie hat jedoch keine Be- völkerungsklasie so schwer geschädigt und niederge­drückt, als die sog. arbeitende Klasse, jene Tau­sende und Abertausende, die nach der Gründer­periode, zu den Zeiten des allgemeinen Krachs, theils mit einem Schlage brodlos und sammt ihren Familien dem Hunger und Elend preisgegeben wurden, theils durch die Verringerung der Arbeits­gelegenheit, durch Kürzung der Arbeitsschichten und Reduzirung der Löhne nur mehr das nackte Leben zu fristen im Stande waren. Es ist gerade darum auch eine der ersten Pflichten der wirth- schafllichen Reaktion, an eine Besierung der Lage der arbeitenden Klaffen heranzugehen.

Rach liberaler Theorie geht dem Staate der Berus ab, für die materiellen Interessen des ar­beitenden Volkes etwas Positives zu thun. So- kam es auch, daß der Arbeiter in der „libe­ralen" Aera von seinen Interessen nur in schönen Wahlreden sprechen Hütte, welche ihn sehr sal- bungsvoll auf den Weg der „Selbsthülfe" hin­wiesen. Im Reichs- und Landtage war liberaler­seits nur selten von dem Wohle der Arbeiter die Rede, und niemals im rechten Sinne.

So lange die liberale Majorität im Reiche das große Wort fühtte und ihre gesetzgeberische Kraft auf allen nur denkbaren Gebieten erprobte, ist nur ein Gesetz zustande gekommen, welches sich mit dem Arbeiterstand und seinen Interessen be­schäftigte. Es ist dies das Haftpflichtgesetz vom 6. Juni 1871. Wie dieses Gesetz für die Arbeiter gesorgt hat, läßt sich leicht klar machen.

Nach dem Haftpflichtgesetz vom 6. Juni 1871 hat der gewerbliche Unternehmer für die Unglücks- fälle zu haften, welche nachweislich durch seine Schuld oder durch die Schuld eines von ihm be­stellten Aufsichtsbeamten veranlaßt sind. Darnach

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Torquato Tasso.

Ein Dichterleben.

8»« Milhkl« Hercheudach

(Fortsetzung.)

„Gönnt mir jetzt die Einsamkeit," sprach Tasso, „denn heute tauge ich, trotz des Kranzes, wenig für fröhliche Gesellschaft." Sich gegen die Damen verneigend, wendete er sich dem Walde zu und wandelte nachdenklich unter den schattigen Wipfeln dahin. Bei einem mit Ruhebänken umgebenen Teiche machte er Halt.

In Gedanken versetzte er sich in seine Kindheit zuttick, und in Erinnerung durchlebte er noch ein« mal die kummervollen Tage der Noth und der Entbehrung. „Wohl denen, die unter dem Rasen liegen," flüsterte er; „sie haben nichts mehr zu schaffen mit dem ungestümen Drang des, Herzens, nichts zu besorgen vom Neide und der Feindschaft der Bösen. Und doch, Tasso, Du bist undankbar. Ter Herzog hab Dich in Ehren ausgenommen; er "ebt und ehrt Dich, und wenn Du auch heute in Schulden schmachtest, so trügt nicht er die schuld, sondern Dein Mangel an Wirthschastlich- keit. Gebe man Dir Berge von Gold, so würdest Tu dennoch nicht im Stande sein, Dich aus den Landen der Juden und Pfandverleiher frei zu wachen.

llnmuthig schüttelte er mit dem Kopfe, und da $ jetzt wieder den Kranz von Rosen auf seinem

sind also alle Unglückssälle, für welche sich eine solche Schuld nicht nachweisen läßt, die durch die Schuld des Arbeiters, durch Zufall oder durch Naturereignisse herbeigeführt sind, von der Haftpflicht ausgeschlossen, begründen somit keine Entschädigungsforderung des Verletzten oder seiner Hinterbliebenen. Welche Bedeutung dieses Gesetz für den Arbeiter hat, ergiebt sich schon aus folgen­den Ziffern. Es ist statistisch festgestellt, daß 80 bis 90 Prozent, also die übergroße Mehrzahl der Unfälle, nicht unter das Gesetz fallen, also unent­schädigt bleiben. Wenn man außerdem in Betracht zieht, daß die weitaus größte Zahl der Arbeitgeber gegen die Haftpflicht bei großen Unfall-Versicher­ungs-Gesellschaften versichett sind, so daß der verun­glückte Arbeiter, statt mit seinem wohlwollenden Arbeitgeber mit einer auf ihr pekuniäres Fott- kommen, also auf möglichst geringe Ausgaben ange- gewiesenen Gesellschaft zu thun hat, welche selbst aus den Unfällen der armen Fabrikarbeiter Kapital zu fchlagen weiß, dann kann man sich eine ungefähre Vor­stellung machen, welche Acquisition das deutsche Volk mit dem „liberalen" Haftpflichtgesetz gemacht hat. Es gibt aber auch kaum ein Gesetz, welches eine so allseitige Verurtheilung gefunden hat, wie das Hastpflichtgesetz, und zwar nicht nur seitens der Arbeiter, sondern auch seitens der Arbeitgeber, und namentlich auch der Armen-Verwaltungen. Wenn selbst der Direktor der Züttcher Unfallversicherungs- Gesellschaft in einer Broschüre über die Haftpflicht­frage den Satz ausspricht: „der Haftpflicht-Proceß ist eine Giftpflanze, leider bat sie tiefe Wurzeln geschlagen, sie muß mit allen gesetzlichen Mitteln ausgerottet werden", dann muß es doch wirklich recht traurig damit bestellt fein. Es ist ja auch allgemein bekannt, wie die Haftpflicht meistens praktisch gehandhabt wird. Wenn die Schuld des Arbeitgebers oder seiner Vertreter nicht offen zu Tage liegt, so läßt die Versicherungs-Gesellschaft es stets auf den Proceß ankommen, welcher oft Jahre lang dauert und schließlich in der Regel noch mit dem Unterliegen des Arbeiters endigt. Man bedenke nur, daß, wie oben bereits erwähnt, 80 bis 90 pCt. der sämmtlichen Unfälle ohne Ent-

Haupte fühlte, so nahm er denselben herab und schleuderte ihn in den Teig.

„In dem kühlen Naß wirst Du länger dauern, als auf meiner glühenden Stirne," murmelte er.

Der Abend kam, und der Dichter saß noch im­mer auf derselben Stelle. In seiner Brust stürmte und tobte es, und wie Jemand, der Freude an seiner eigenen Qual hat, vermehrte er mit Wol­lust seine eingebildeten Schmerzen.

Wie der Arzt mit der Sonde in der Wunde umherwühlt, so forschte er, sich selbst quälend in der Seele nach dem Sitze des Uebels. Er hätte denselben leicht finden können, wenn er sich erin­nert hätte, daß er die treue und uneigennützige Liebe Eleonoren's hintenangesetzt hatte, um Andern zu huldigen. Seitdem war fein Herz geteilt und zerrissen; sein Gewissen machte ihm Vorwürfe, aber er wollte sie nicht hören, sondern suchte die Ursache seiner Unbehaglichkeit in der Bosheit der Menschen. Es ist wahr, er hatte Feinde, aber er würde ihrer weniger gehabt haben, wenn er nicht selbst ein Doppelleben geführt und allen mißtraut hätte.

Spät erhob er sich, und ohne die Gesellschaft aufzusuchen, begab er sich in sein Zimmer. Als er an seinen Schreibtisch trat, wollte es ihm bc- dünken, als seien seine Papiere durchwühlt. Hef­tig fuhr er auf und schrie: „Sie forschen nach meinen Geheimnissen, um mich zu verderben. Wer kann es gewesen sein? Wer anders, als Antonio

schädigung bleiben, und daß von den übrigen 10 bis 20 pCt. die größte Mehrzahl wegen der evi­denten Verschuldung des Betrübsunternehmers ohne Proceß zur Erledigung kommt. Daß aber ,der verunglückte Arbeiter oder seine Hinterbliebenen auch den letzten schwachen Schimmer von Hoffnung begierig festhalten und im Proceß gegen die Ver­sicherungs-Gesellschaft ihr Heil suchen, ist eine Wahr­nehmung, die in der verzweifelten Lage der armen Leute nur zu leicht ihre Erklärung findet.

Dieser vereinzelten liberalen Bestrebung gegen­über hat die konservativ-klerikale Majo­rität seit den Wahlen von 1878 das Arbeiter­wohl sofort in einem ganz anderen Sinne aufge­faßt und bereits bedeutsame Schritte zur wahrhaften Besserung der focialen Lage der Arbeiter theils gethan theils vorbereitet.

Ein gegen den Widersprach der ^Freihändler zustande gekommenes Gesetz vom 17. Juli 1878 untersagt die Beschäftigung der Kinder unter 12 Jahren in Fabriekn und beschränkt die Arbeitszeit der jungen Leute unter 16 Jahren und der Wöch­nerinnen. In Ausführung des § 139a ber Ge­werbeordnung hat der Bundesrath für die Walz- und Hammerwerke die Beschäftigung der Kinder zwischen 12 und 14 Jahren gänzlich untersagt und rücksichtlich der jungen Leute zwischen 14 und 16 Jahren die Beibringung eines ärztlichen Attestes über die ausreichende körperliche Entwickelung des Arbeiters vorgeschrieben. Arbeiterinnen dürfen bei dem unmittelbaren Betriebe der Werke nicht be­schäftigt werden. Aehnliche Bestimmungen sind für die Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter in Glashütten und Spinnereien getroffen. Außer dem Verbot resp. der Beschränkung der Sonn- und Feiertags-Arbeit in den Fabriken gehört die im Jahre 1879 erfolgte Einführung eines Schutzes für die einheimische Arbeitsthätigkeit, welche, eine Vermehrung der Arbeitsgelegenheit und Er­höhung der Arbeitslöhne zur Folge gehabt hat, auch zu den staatlichen Maßregeln für das Wohl der Arbeiter.

Damals wurde auch schon Seitens der Abgg. v. Hertling und Stumm die Einrichtung öon

Montecatini, ber ©toatsietreiair, der jungst so hoch in ber Gunst des Herzogs gestiegen ist? Er verträgt es nicht, daß sich auch der Dichter in ber Gnabe des Herzogs sonnt."

Unbebachtsam, wie er häufig war, eilte er zum Herzoge und schulbigte ben Staatssekretair in hef­tigen Worten an, sein Zimmer erbrochen zu haben.

Alfons schüttelte mit bem Kopfe unb sprach: „Tasso, der Genius der Poesie macht Ihr Blut sieden, und Sie sehen Dinge, die nicht vorhanden sind. Ich weiß, daß Sie Feinde und Neider haben, aber Niemand wird sich erkühnen, eine Handlung zu begehen, die ich mit ber Entlassung aus mei­nen Diensten strafen würbe. Geben Sie sich in- beffen zufrieden, ich werde die Sache untersuchen unb Ihnen volle Gerechtigkeit wibersahren lasten, wenn sich Ihr Verdacht bestätigen sollte."

Die Untersuchung sand wirklich statt, aber es stellte sich heraus, daß Niemand in seinem Zimmer gewesen, sondern daß er die Unordnung in feinen Papieren selbst verursacht hatte. Das zog ihm nun die Feindschaft Montecatini's erst recht zu, und zugleich die seiner Anhänger. Blau begann nicht allein sein Leben, sondern auch seinen Ruhm zu bekritteln, und Montecatini erkühnte sich sogar, offen zu sagen, daß Tasto in seinen wilden, lei­denschaftlichen Gesängen nicht an Attost reiche.

Die Stimme des einen Mannes verbitterte fein Gemüth noch mehr. Er zog sich von den Men­schen zurück, schweifte in Wald und Feld umher