jy, 136. Montag, den 18. Juni 1888.
Fuldstr Ä8 Intung.
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Die CentrumSfraction wird ain Donnerstag den 21. Juni, Morgens 10 Uhr, eine Fractionssitzung abhalten, in welcher das kirchenpvlitische Gesetz zur Besprechung gelangen soll.
Die .Germania' bemerkt zu dem Resultat der Commissionsberathung:
Die kirchenpolitische Commission ist mit ihren Berathungen schneller zlt Ende gekommen, als nmn erwartete. Im Vergleich mit den Verhandlungen über das Ultimogesetz, welche lange Wochen hindurch sich in einer fast verzweifelten Situation hinzogen, haben wir diesmal einen erfreulichen Fortschritt zu verzeichnen, indeni sich alsbald mit größter Bestimmtheit der leitende Gesichtspunkt geltend inachte, daß die Gesetzgebung auf keinem anderen Wege, als durch das Zusammenwirken der Conservativen mit dem Centrum zu erreichen sei. Wenn trotzdem keine weiteren Verbesserungen zu erreichen waren und die Vertreter des Centrums nur unter Vorbehalt für die Annahme des Gesetzes seitens der Commission stimmen konnten, indem sie das Votuni im Plenum der Fraction vorbehielten — so liegt das wesentlich daran, daß die Regierung zwar nicht die Hoffnung auf eine weitere Revision ab- schneiden wollte, aber jede bestimmte Erklärung über die Ziele derselben sowie jeden weiteren Schritt in dieser Richtung verweigerte.
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Torquato Tasso.
Ein Dichterleben.
|ee Wilhelm 9tr*enbe*.
(Fortsetzung.)
Run richtete sich Eleonorens Zorn gegen Lucrezia und sie nahm sich vor, ihr, ernste Vorwürft zu machen und ihr zu sagen, daß sie ihren und Tasso's Rus gefährde.
Der Morgen nahte schon, als sie endlich mit sich im Reinen war. Nachdem sic geklingelt hatte, sprach sie zu der eintretenden Kammerfrau: „Das Wetter ist so hübsch, ich möchte im Park promeniren. Helfen sie mir beim Ankleiden!"
Die Kammerfrau war nicht wenig überrascht, sie so heiter und gefaßt zu finden, aber es war ihr doch lieb, daß ihre Enthüllungen keine gewaltsame Kathastrophe herbei zu führen schienen.
Eleonore schien die gestrige Unterredung ver- geffen zu haben, denn sie ließ kein Wörtchen fallen, was Bezug darauf haben konnte. Fast munterer als sonst wanderte sie mit der Kammerfrau im Parke umher und freute sich am Gesänge der Bügel und dem Duste der Blüthen und Blumen.
Auch der Dichter Guarini ging an diesem Morgen spazieren und trat eben jetzt aus einem dunklen Laubgange hervor. Als er der Prinzessin ansichtig wurde, wollte er sich zur^ckziehen, aber diese winkte ihm lächelnd mit dem Finger und sprach: „Ich «eite, sie haben schon in der Frühe Verse gemacht und wollen nun damit entschlüpfen, um dieselben
Die kirchenpolitische Commission
trat am Sonnabend in die zweite Lesung der kirchenpolitischen Vorlage ein. DieAender- ungen, welche letztere in der ersten Lesung erfahren hatte, waren bekanntlich die Streichung des Art. 4, Einfügung eines neuen Art. 5 a. (Die Strafbestimmung des § 4 im Gesetz vom 20. Mai 1874 findet nicht Anwendung auf die Vornahme einzelner Weihehandlungen, welche von staatlich anerkannten Bischöfen in erledigten Diöcesen vorgenommen werden") und Ersetzung der Worte: „der Staatsregierung" durch die „des Oberpräsidenten" im Eingang des Art. 3. — Das Er- gebniß der heutigen Verhandlungen war, daß die Annahme der Vorlage mit den in erster Lesung beschlossenen Abänderungen mit 13 gegen 8 Stimmen erfolgte.
Im Einzelnen ist zu bemerken, daß den Wünschen des Centrums dadurch etwas mehr Rechnung getragen worden ist, daß Art. II. in negativer Form in Art. I. ausgenommen wurde. Ferner wurde eine redaktionelle Aenderung in Art. III. vorgenommen, durch welche außer Zweifel gestellt wurde, daß gegen den Einspruch des Ober-Präsidenten die Beschwerde an den Kultusminister statt an den kirchlichen Gerichtshof zu erfolgen hat.
Art. I. wurde mit 16 gegen 5 Stimmen, Art. 3 mit 14 gegen 7 Stimmen angenommen. Die Ablehnung des Artikels 4 wurde mit 14 gegen 7 Stimmen aufrecht erhalten, 'Art. 5 wurde mit 18 gegen 3 Stimmen angenommen; An mit 17 gegen 4 St. aufrechterhalten. Die MajÄ-ität, welche für den Entwurf im Ganzen stimmte, bestand außer beit je 6 Mitgliedern der Konservativen und des Centrums aus dem fortschrittlichen Abg. Zelle. Abg. Dr. Andrae wird schriftlichen Bericht erstatten, welcher am Mittwoch zur Verlesung gelangen wird.
Das Gesetz hat nun folgende Fassung:
Artikel 1. Die Verpflichtung der geistlichen Oberen jut Benennung des Kandidaten für ein geistliches Amt, sowie das Einspruchsrecht des Staates werden aufgehoben:
1) Mr die Uebertragung von Seelsorge-Aemtern, deren Inhaber unbedingt abberufen werden dürfen._____________
Deutsches Reich.
Fulda, 18. Juni.
* (Se. Mazeflar »rv«« ——
abend Vormittag in Wiesbaden ein und wurde auf dem Bahnhof vom König von Dänemark und dem Prinzen Johann von Schlrswig-Holstein-Sonder- burg-Glücksburg, sowie von den Spitzen der Behörden und dem Offizierkorps empfangen. Der Kaiser fuhr mit dem König nach dessen Wohnung im Parkhotel und von dort durch die reich beflaggte Wilhelmsstraße nach dem Schloß, überall enthusiastisch begrüßt. Um 11 Uhr besuchte der Kaiser den König Christian, verweilte eine Stunde bei ihm und empfing dann irn Schlosse dessen Kunde davon schließlich auch durch die Tücke und List der Pagni, Montecatini und Geraldini bis in die Gemächer der Herzogin Lucrezia drang. Als Tasso von der Bewunderung Eleonorens für den Dichter Guarini erfuhr, nahm er keinen Anstand, Eleonoren in Briefen und Gedichten heftige Vor- roütfe zu machen und Guarini zu schmähen. Bei dieser wachsenden Eifersucht mußte es schließlich dazu kommen, daß die Siebe auf beiden Seiten, wenn auch nicht aufhörte, doch erkaltete und gegenseitiges Mißtrauen an die Stelle der früheren Zärtlichkeit trat. Er würde noch immer schlimmer geworden sein, wenn Herzog Alfons nicht den Wunsch geäußert hätte, daß der Dichter wieder nach Ferrara zurückkehre. Für Tasso wäre es am besten gewesen, wenn er dem Hofe von Ferrara für ewig Lebewohl gesagt und sich in irgend einen entfernten Ort zurückgezogen hätte.
Wie gerne man auch bereit ist, ihn zu entschnl- diqen, er befand sich in schiefen, ja in unerlaubten Verhältnissen. Schon die Siebe zu Eleonore kann nicht gebilligt werden, weil beide wußten, daß eine eheliche Verbindung niemals möglich war; vollends zu verdammen aber ist es, daß der Dichter schwach genug war, wenigstens äußerlich beiden Prinzessinnen zu huldigen. Aus diese Weise schadete er seiner Kunst, seinem Rufe und seiner Zukunft, und doch hätte er in einer stillen und angenehmen Häuslichkeit zufrieden und glücklich fein können.
(Fortsetzung folgt.)
2) Für die Anordnung einer Hilfsleistung oder einer Stellvertretung in einem geistlichen Amte, sofern letztere nicht in der Bestellung des Verwesers eines Pfarramtes (Administrator, Provisor «. s. w.) besteht.
(Artikel 2 fällt fort.)
Artikels. Die Zuständigkeit des königlichen Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten zur Entscheidung auf Berufungen gegen die Einspruchserklärung des Oberpräsidenten bei
1) Uebertragung eines geistlichen Amts (§ 16 des Gesetzes vom 11. Mai 1873, Gesetzsammlung S. 191),
2) Anstellung als Lehrer oder zur Wahrnehmung der Disciplin bei kirchlichen Anstalten, welche der Vorbildung der Geistlichen dienen (§ 12 des Gesetzes vom 11. Mai 1873),
3) Ausübung von bischöflichen Rechten oder Verrichtungen in erledigten katholischen Bisthümern (§ 3 des Gesetzes vom 20. Mai 1874, Gesetzsammlung Seite 135), wird aufgehoben.
Die beiden letzten Absätze des § 16 des Gesetzes vom 11. Mai 187 3 werden aufgehoben.«)
(Artikel 4 fällt fort]
Artikel 5. Die Vorschrift des Artikels 5 im Gesetz vom 14. Juli 1880 (G.-Samml. S. 285) wegen Straffreiheit der Vornahme geistlicher Amtshandlungen in erledigten oder solchen Pfarreien, deren Inhaber an der Ausübung des Amtes verhindert ist, kommt für alle geistlichen Aemter, und ohne Rücksichtnahme darauf, ob das Amt besetzt ober nicht, zur Anwendung.
Artikel 5a. Die Strafbestimmung des 8 4 im Gesetz vom 20. Mai 1874 findet nicht Anwendung auf die Vornahme einzelner Weihehan'olungen, welche von staatlich anerkannten Bischöfen in erledigten Diöcesen vollzogen werden.
Artikel 6. Die den Bestimmungen der Artikel 1 bis 4 dieses Gesetzes entgegenstehenden Vorschriften der Gesetze vom 11. Mai 1873, vom 20. Mai 1874 und 21. Mai 1874 (».f-vf—,. ; «s I 'tO'1 uuiif-»-»-—
Die Commissionsmitglieder aus dem Centrum stimmten nur vorbehaltlich der Zustimmung der Fraktion für das ganze Gesetz.
Man nimmt an, daß das Abgeordnetenhaus am 22. Juni die zweite Lesung beginnen und das Gesetz am Montag, den 25., erledigen könne.
*) Dieselben lauten: „Gegen die Einspruchserklärung kann innerhalb 30 Tagen bei dem königlichen Gerichtshöfe für die kirchlichen Angelegenheiten und, so lange dessen Einsetzung nicht erfolgt ist, bei dem Minister der geistlichen Angelegenheiten Berufung eingelegt werden. — Die Entscheidung ist endgiltig."
für sich allein zu behalten; aber so kommen sie nicht fort. Sie müssen und dieselben vortragen." Der Verfasser des „Pastor sido" hatte selten das Glück, von der Prinzessin so zuvorkommend behandelt zu werden. Mit Vergnügen ging er deshalb auf ihren Wunsch ein und trug die Verse, die er so eben im Waldesdunkel verfertigt hatte, mit der ihm eigenen Zartheit und Sinnigkeit vor.
Eleonore war entzückt von seinen Gedichten, denn sie konnte dieselben hören und ihre Schönheit empfinden, ohne im »lindesten aus ihrem Gleichmuth gebracht zu werden. Tasso's Verse waren von einer glühenden Leidenschaft dictirt, fast in jedem Verse loderte und flammte eine Feuergarbe und über dem Ganzen wehte ein Zauber, der alle Sinne gefangen nahm und den Zuhörer in Mitleidenschaft zog. Ohne Zweifel war er ein größerer Meister der Sprache und ein viel bedeutenderer Dichter, aber Guarini ließ dem Hörer Zeit, zu denken und zu empfinden, ohne von Schwindel ergriffen zu werden.
„Bravo,'' sagte die Prinzessin und reichte dem Dichter die Hand.
Dieser Vorgang war nicht ohne Zeugen geblieben. Pagni, Montecatini und Geraldini, die Unzertrennlichen, kamen gerade herzu, als sie dem Dichter die Hand reichte. Vorsichtig zogen sie sich zurück und Pagni flüsterte: „Unsere beiden Prinzessinnen haben eine merkwürdige Neigung für die Poeten."
Es konnte nicht ausbleiben, daß auch dieser an sich unschuldige Vorfall mißdeutet wurde und die