Jjg f33, Donnerstag, dm 14. Juni 1883.
Fuldm Intung.
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Die kirchenpolitische Kommission trat gestern Mittag im Abgeordnetenhause zu ihrer ersten Sitzung zusammen unter dem Vorsitze des konservativen Abg. v. Rauchhaupt (zum Stellvertreter des Vorsitzenden ist der Abg. Frhr. v. Heereman gewählt). Von Seiten der Regierung waren anwesend der Kultusminister v. Goß- l e r, Unterstaats-Sekretär L u c a n u s, Geheimrath Bartsch.
Die Kommission trat zunächst in die General-Debatte über den Entwurf ein. Die wesentlichen Ausführungen der Redner faßt die .Germania' in einer Skizze zusammen, die wir auszugsweise wiedergeben:
Abg. v. Jardzewski: Das Werthvollste der Vorlage liege versteckt in ihr. Sonst enthalte sie wenig. Redner nimmt an, daß nunmehr jede einzelne geistliche Handlung, gleichviel von wem vorgenommen, straffrei sein solle. Dies würde aber nicht genügen. Die sogenannte Roth-Seelsorge bringe doch eine große Desorganisation mit sich. Redner könne das aus Erfahrung bezeugen. Man sage von liberaler Seite, daß die Regierung sehr viel gegeben habe; in der That verzichte sie nur auf das Einspruchsrecht gegen Hilfsgeistliche (Kapläne), also gegen solche, die man noch in keiner Weise kennen gelernt habe, gegen die also auch kaum ein Widerspruch denkbar sei. Sicher sei dies nicht bei der ersten Anstellung der Fall, höchstens bei einer Versetzung. Die Regierung mache also von ihrem Standpunkte aus ein sehr geringes Zugeständniß. — Soweit der Einspruch bestehen bleibe, gründe er sich auch auf das staatsbürgerliche, d. i. politische Verhalten des Betreffenden. Damit sei nun der Willkür Thür und Thor geöffnet. Wir hätten 10 Jahre Kulturkampf hinter uns, die meisten Geistlichen hätten sich da in irgend einer Weise kompro- mittirt, wer solle da den Einspruch der Regierung unbehelligt passiren?
Redner ^fordert: a) die 1873 angestellten, später ausgewiesenen Kapläne müßten zurückkehren dürfen; b) daß die Regierung sich über die Einrichtung einer regelmäßigen Diöcesanverwaltung ausspreche.
Abg. Dr. Mosler hält das Gesetz nicht für ausreichend zur Wiederherstellung der Seelsorge. Es müsse nicht bloß das Einspruchsrecht, sondern auch die Frage der Vorbildung geregelt werden, damit auch die nach Emanation der Maigesetze geweihten Geistlichen, ohne welche eine Wiederherstellung der Seelsorge sich nicht ermöglichen laffe, Verwendung finden könnten.
Abg. Dr. Brüel begrüßt die Vorlage, meint aber, sie werde nicht genügen. Er hält es für richtig, daß die Regierung den Weg der eigenen Gesetzgebung betritt. Es sei erfreulich, daß es nicht mehr als Ehrenpunkt bezeichnet werde, nicht den ersten Schritt zu thun. Der Weg der Verhandlung mit der Kurie sei in gewisser Hinsicht nicht der richtige gewesen. — Mit der Vorlage könne und solle es nicht zu Ende sein. Sie ist der erste Schritt und wir werden dann sehen, was weiter geschehen muß. Schon jetzt liegen viele Maßregeln in der Hand der Regierung; sie wird davon Gebrauch machen, wenn der Friede angebahnt, die Kirche in die Lage gesetzt ist, Anzeige zu machen. Die bedeutendste Differenz bestehe nicht in dem Umsang des Einspruchs, sondern deffen Bedeutung und Folgen. Jeder Theil wolle das entscheidende Wort haben. Darüber komme man nur hinweg, wenn man unterscheide, was auf dem Gebiete des Staates und der Kirche liegt. Zu den staatlichen Rechten gehöre u. A. die Vermögensverwaltung. — Eine solche Scheidung beider Gebiete sei politisch. Die katholische Kirche lasse sich nicht brechen; will man mit ihr zurecht kommen, muß man sich mäßigen. Bei dem System der Trennung werde die Kirche darauf angewiesen, bei dem Staate gewisse Vortheile zu suchen; dies sei für sie eher bedenklich. Das Gesetz sei auf Centrum und Konservative angewiesen. Man müsse also entfernen, was dem ersteren prinzipiell unannehmbar sei. Run sei aber § 4 unannehmbar. Die Übertragung der Entscheidung auf den Minister sei schon im § 3 enthalten. Mit § 5 können eigentlich weder Staat noch Kirche zufrieden sein. Beide nicht wegen der Unordnung, die dann ent- steht. Ferner sei der Ausdruck: „wenn er sich das Amt nicht anmaßt", sehr dehnbar; die Kirche müßte die Hilfsgeistlichen immer wechseln. Immer bliebe das Damoklesschwert des Staates über der Kirche.
Abg. Graf Limburg-Stirum (konservativ). Die beiden ersten Redner hätten dem Staate zugemuthet seinerseits Alles zu thun. — lieber die Anwendung des Bischossparagraphen sei nicht zu discutiren, da derselbe dem Ermessen der Regierung überlasten sei. — Alle Keime von Zwistigkeiten lassen sich nicht vermeiden. — Später, in einer andern Session könnten andere Materien noch geregelt werden; jetzt solle man sich auf das Nächste beschränken. —
2lbg. Dr. Windthorst bittet den Minister um nähere Auskunft über die Bedeutung der Vorlage, ob die Verhandlungen abgebrochen, und ob eine weitere Revision beabsichtigt werde. — Redner legt eine Rechtsverwahrung em, daß er durch Beseitigung einzelner Theile die Maigesetze nicht anerkennen wolle. — 8 1 wäre besser zu fassen: „Der Anzeigepflicht unterliegen die Pfarrer,
wozu die Succursalpfarrer gehören." Wenn man Kapläne und Vicare ganz freigäbe, so käme man mit dem Einspruchsrecht des Staates noch weit genug. § 2 in d:r vorliegenden Fassung sei nicht annehmbar aus principiellen Gründen. Der Staat könne auf die Anzeige der Pfarrverweser verzichten. Die Kirche werde hier nicht nachgeben können. — Redner führte weiter aus, § 3 wäre modi- zisirt anzuerkennen, § 4 (Zuständigkeit des Kultusministers bei Einspruchssachen) dagegen unannehmbar, § 5 sei das Beste am Gesetze.
Kultusminister Goßler antwortet auf die Frage Windthorst's Folgendes: a) die Gesandtschaft in Rom hat keine Speeialcommission, sondern wird sort- bauetnb bestehen; daß zwischen bem Gesandten unb bet Kurie bie Verhanblungen weiter geführt werben, versteht sich; b) bie Vorlage sei eine Etappe auf dem Wege zu weiterer Revision.
Abg. von Kuny (nationallib.): Für feine Partei sei Art. 1 (Erleichterung der Anzeigepflicht) unannehmbar.
Abg. Frhr. von Zedlitz (sreikonserv.) sprach sich im Großen und Ganzen für bie Vorlage in ber vorliegenden Fassung aus.
Nach weiteren Ausführungen ber Abg. von Ja rd- zewski unb Abg. Dr. Mosler im Sinne ber Centrums- partei plaibirt Abg. Zelle (Fortschritt) im Sinne ber Vorschläge des Abg. Dr. Brüel, wendet sich gegen die Einrichtung einer völligen Missionsseelsorge und erklärt schließlich den Art 4 für unannehmbar.
Abg. Dr. Meyer (Secessionist) will dem Seelsorge- Bedürfnih der Katholiken abhelfen unb ist deshalb für Art. 1, lieber wäre ihm aber die Aufhebung der Anzeigepflicht und statt desten ein System ber Repression.
Zum Schluß roenbet sich ber Abg. Dr. Winbthorst gegen bie Jbee eines Repressiv-Systems, baburch werbe bie Kirche noch schlimmer geschäbigt; ihm sei auch bi? Frage ber Vorbildung der Geistlichen wichtiger, als bie Anzeigepflicht, letztere gebe er lieber nach, als erstere.
Nächste Sitzung morgen Donnerstag.
Die II. Session der Legislaturperiode des Reichstags.
Nachstehende Uebersicht über die Thätigkeit der am Dienstag geschloffenen zweiten Session ber V. Legislaturperiode desReichstages bietet ein interessantes Biid, von den Anforderungen, die in der verflossenen Session an die Arbeitskraft unserer Volksvertretung gestellt worden sind.
Der Reichstag war vom 27. April bis 18. Juni 1882 und darauf wiederum vom 30. November 1882 bis 16. Februar 1883 und vom 3. April bis gestern — zusammen 203 Tage — in dieser Session versammelt. Während dieser Zeit haben: 102 Plenarsitzungen, 190 Sitzungen der Abheilungen, 327 Sitzungen der verschiedenen Kommissionen stattgefunden.
Es gelangten in der Session zwei kaiserliche Botschaften an den Reichstag, darunter diejenige vom 14. April, welche dem Reichstage ans Herz legte, alsbald in die Berathung des Etats pro 1884/85 einzutreten.
Unter den Vorlagen der verbündeten Regierungen befinden sich 21 Gesetzentwürfe einschließlich der Reichshalts-Etats für die Etatsjahre 1883/84 und 1884/85. Davon haben 14 die Zustimmung des Reichstags erhalten. Unter denselben befinden sich außer den beiden Reichshaushalts-Etats die Novelle zur Gewerbeordnung, das Krankenkaffengesetz und der Entwurf, betr. die Steuervergütung für Zucker. Die dem Reichstage vorgelegten (7) Verträge wurden sämmtlich genehmigt.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Reichsbeamtengesetzes wurde mit Rücksicht auf das Nichtzustandekommen der Novelle zum Militärpensionsgesetz von den verbündeten Regierungen zurückgezogen.-^ Zwei Gesetzentwürfe (Tabaksmonopol- und Holzzollvorlage) wurden abgelehnt. Unerledigt sind 4 Gesetzentwürfe geblieben (Unfallversicherung der Arbeiter, Militärpensionsgesetz, Reliktengesetz, Schutz nützlicher Vögel).
Von den Mitgliedern des Reichstags wurden 21 Gesetzentwürfe, 10 Anträge und 11 Interpellationen eingebracht. Von ersteren
haben nur 2 die Zustimmung des Reichstags er» hätten, während 5 (darunter der Antrag Germain, betreffend die Geschäftsprache des elsaß-lothringischen Landesausschuffes) abgelehnt wurden. Was die übrigen 14 von Mitgliedern eingebrachten Entwürfe betrifft, so liegen über 2 derselben schriftliche Kommissionsberichte vor, 3 befanden' sich noch in den betreffenden Kommissionen und 9 konnten wegen Schluffes der Session überhaupt nicht mehr zur Verhandlung kommen. — Von den anderen Anträgen aus dem Hause sind 7 durch bezügliche Beschlüsse des Reichstages erledigt worden, während 3 unerledigt blieben.
Die eingebrachten Interpellationen sind sämmtlich im Plenum zur Verhandlung gekommen und bis auf eine — deren Beanwortung bekanntlich abgelehnt wurde — von Seiten der verbündeten Regierungen beanwortet worden.
Die Zahl der eingegangenen Petist'ion'en beträgt 3267, darunter 1153, welche sich auf die Abänderung der Gewerbeordnung beziehen, und 278, welche die Kranken- und Unfallversicherung der Arbeiter betreffen. Von den Petitionen wurden 58 dem Herrn Reichskanzler überwiesen, 2132 durch durch die bezüglichen ReichstagSbeschlüffe fürto erledigt erklärt.
Die Kommissionen haben60 schriftliche und 62 mündliche Berichte erstattet.
Bei dem im Laufe der Session stattgehabten Wahlprüfun gen wurden 29 Wahlen für gültig und 5 Wahlen für ungültig erklärt, 20 Wahlen beanstandet. Die Prüfung von 8 Wahlen bleibt rückständig. — 6 Mandate sind gegenwärtig erledigt.
Deutsches Reich.
Fulda, 14. Juni.
* (Die ,Provinzial-Korrespondenz') bespricht die Kirchenvorlage und sagt, es müßte überraschen, daß der Führer des Centrums, der erst im April die Freigebung des Meffelesens und Sakramentespendens durch den Weg der Staatsgesetzgebung beantragt hatte, jetzt Bedenken gegen diesen Weg erhob. Es scheine nach der jetzigen Ansicht des Centrums, daß jeder befreiende Schritt des Staats nur im Etnverständniß mit der Kurie erfolgen solle. Der Uederzeugung, daß mit der Abhilfe der kirchlichen Nothstände nicht länger zu zögern sei, habe Bennigsen seine hervorragende politische Thätigkeit zum Opfer bringen zu muffen geglaubt, nachdem er mit seinen Anschauungen im Kreise seiner politischen Freunde allein geblieben. Der einsichtige, erfahrene Politiker habe die Forderungen der gegenwärtigen Lage so gut erkannt, daß ihm die Genugthuung, die in der verspäteten Anerkennung eines richtigen Urtheils liege, nicht fehlen werde. — Am Schluffe eines anderen Artikels der.Provinzial-Correfpondenz' über die Kanalvorlage heißt eS: Sollte, wie trotz des abweichenden Votums der Herrenhauskommission doch noch zu hoffen ist, das Herrenhaus den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses beitreten, so wäre damit für ein aussichtsreifes, großartiges Unternehmen der Anfang gemacht.
* (Ein benachbartes Blatt) gestattet sich in seiner gestern ausgegebenen Donnerstagsnummer folgenden „famosen Schnitzer": Das Organ schreibt: „Der Reichstag wird Mittwoch oder Donnerstag vertagt (?!) bezw. geschlossen werden." Nun ist aber der Reichstag bekanntlich bereits am Dienstag durch eine kaiserliche Botschaft geschlossen worden. Von „Vertagen" kann auch nicht einmal „bezw." die Rede sein, da die zweite Session der V. Legislaturperiode zu Ende ist.