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M 127.

Donnerstag, den 7. Juni

Fuldaer M Intung.

1883.

Die »Fuldaer Zeitung' erscheint täglich. Sonn- und Friertage ausgenommen. Vierteljährlicher AbonnementSpreis ohne Brinzerlohn und Bestellgeld: 1 M. 50 Pfg., — nit der belletriMchen Wochenbeilage »Sterne und Blumen' in Fulda 1 Mk. 70 Pfg., auswärts 1 M. 75 Pfg.

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Deutsches Reich.

Fulda, 7. Juni.

* (Zur kirchenpolitischen Vorlage) schreibt in ihrem heutigen II. Blatte die .Ger­mania': „Die Erleichterungen in den §§ 1,3 und 5 haben wir charakterisirt und anerkannt, ob­gleich sie, zumal mit der Ausnahme in § 2, auch heute lange noch nicht — nicht einmal betreffs des Umfangs der Anzeigepflicht und betreffs der Straffreiheit der Seelsorge — so weit uns entgegenkommen, als es in Oesterreich, Bayern, Elsaß-Lothringen, Frankreich u. s. w. der Fall ist, geschweige denn erst in Belgien, Holland, England, Nordamerika u. s. w., welche sich um diese Dinge überhaupt nicht kümmern. Die Bestim­mungen der genannten Paragraphen sind daher nicht an sich lobenswerth, sondern nur imVer- g le ich zu den exorbitanten Bestimmungen der Maigesetze, zu deren Herabminderung sie führen sollen. § 3 dagegen mnthet, wie wir gestern schon ausführten, uns eine positive Neuregelung des Inhalts der Anzeigepflicht zu, die an unserer Lage gar nichts beffert. § 5 ist ja der ursprüng­liche Falk'sche Gedanke vom Jahre 1873, den selbst die die damaligen liberalen Culturkämpfer zu Gunsten einer weniger willkürlichen Behandlung unserer Geistlichen zu ändern sich verpflichtet glaub­ten, indem sie statt bloßer „Gründe" für den Ein­spruch „Thatsachen" forderten, und an Stelle des Kultusministers den Staatsaerichtshof als Beruf­ungsinstanz setzten. Für uns ist der Gerichtshof an nch ein seiner Aufgabe wegen unerträgliches Institut, aber er sichert immerhin mehr die sachliche Würdigung und eine mehr consequente Behandlung in diesen Einspruchsfragen, als das weit mehr politischen Tendenzen zugängliche Cultusministerium, während dieses wieder den Vortheil des Hin- und Her-Ver- handelns und eventueller Verständigung bietet. Letzte Instanz soll es ebenfalls bleiben, und die Beschränkung des Einspruchs auf Gründe „des bürgerlichen und staatsbürgerlichen Gebietes" ist an sich eine elastische Schranke, hat aber in Preußen gar keinen Werth, so lange dieser Staat in

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Torquato Tasso.

Ein Dichterleben.

P-« Wilhelm gerchenhich.

(Fortsetzung.)

Am Hofe hatte sich unterdessen schon eine Partei gebildet, die ihm auf alle Weise zu schaden suchte, denn sie konnten es nicht vermeiden, daß er ihnen allen den Rang abgelaufen. Es gingen allerlei dunkle Reden, die auf sein Verhältniß zu Eleonore hmdeuteten, aber sie waren so vorsichtig einge­kleidet, daß er ihnen nichts an haben konnte.

Das reizte ihn. und da er gleichsam aus dem Paradiese in die Hölle kam, wo er von tausend Nadelstichen gepeinigt wurde, so fand er sich auf jedem Schritte unangenehm berührt. Die natür­liche Folge war, daß er gegen seine Feinde die rauhe Seite herauskehrte und auf Sticheleien barsche Antworten gab, auch wohl mit der Hand "ach dem Schwerte griff.

Das war seinen Feinden gerade recht, denn sein Benehmen war geeignet, ihn beim Herzoge anzu­schwärzen. In einem Briefe beklagte sich Taffo über dieses unleidliche Verhältniß bei Eleonoren. Cie schrieb ihm zurück: „Mein Freund, lasse Dich nicht zu unüberlegten Schritten hinreißen. Das Leben am Hofe gleicht nicht dem in einem Bür- gerhause. Wer sich auszeichnet, hat Neider und Feinde in Fülle. Der Kluge fordert sie nicht heraus, sondern geht ihnen ans dem Wege. Du

seinen Gesetzen in unerhörtem Uebermaß kirch­liche Dinge für staatliche erklärt. Daß dieser § 3 den maigesetzlichen Inhalt der Anzeigepflicht nicht bessert, sehen selbst liberale Blätter ein....."

Weiter schreibt die .Germania' über den § 5: „Allerdings, dieser § 5, obgleich er nicht gerade geschickt gefaßt ist, giebt eine erfreuliche Erweiter­ung der Nothseelsorge, auf die wir ja in immer weiterem Umfange angewiesen sein werden. Enthält der Gesetzentwurf, trotz alles Erfreulichen, ja noch nicht einmal auf dem einen Gebiete der Anstellung der Geistlichen eine irgendwie ge­nügende Revision, und von Abänderung der Be­stimmungen über die Vorbildung und die Dis­ci plin der Geistlichen ist noch gar keine Rede — geschweige denn erst von den zahlreichen anderen Gebieten, welche die kirchenpolitischen Gesetze der Jahre 1873 bis 1876 in falscher übergreifender Weise regeln. Aber abgesehen von dem verwerf­lichen § 3 enthalten die übrigen Paragraphen doch einen wesentlichen Fortschritt, dem, um wie gestern zu schließen, mit Gottes Hilfe andere we­sentliche Fortschritte folgen werden, bis wir am Ziele der nothwendigen Kirchenfreiheit angelangt sind".

Die .Kölner Volkszeitung' bemerkt u. a. Folgendes:

„Die preußischen Katholiken werden die Vorlage mit gemischten Gefühlen betrachten. Es ist ja freudig zu .begrüßen, daß die Regierung, auf den unaanabaren Wea der discretionären Voll- machten enouch vemiyitnu »»»<■

bisherige maigesetzliche Bestimmungen beseitigen­den Vorlage vor die Landesvertrelung tritt, daß sie officiell anerkennt, in Ausdehnung der Anzeige­pflicht 1873 unnöthiger Weise zu weit gegangen zu zu sein, und dauernde Erleichterungen vorschlägt. über deren praktische Tragweite freilich die Acten noch nicht geschlossen sind; anderer­seits bleibt unter allen Umständen, eine sehr weitgehende Beschränkung der Seelsorge, es bleiben die Behinderung der bischöflichen Juris­diktion und Erziehung der Geistlichkeit, der kirch­liche Gerichtshof, wenn auch mit eingeschränkter bist hastig und leidenschafrlich und überlegst selten die Folgen Deiner Worte und Thaten. Das darf nicht sein, wenn Du nicht Dich und mich unglück­lich machen willst. Vor allen Dingen, vergiß nicht, mein innigstgeliebter Freund, daß alles, was Du leidest, in gleichem oder noch höherem Maaße von mir gelitten wird. Wenn Du Dir dieses immer klar vor Augen hältst, so wirst Du ruhiger werden und gerne einige Unannehmlichkeiten er­tragen. Noch wenige Tage, so bin ich wieder bei Dir und halte meine Hände schützend über Dich. Bis dahin harre aus, und vor allen Dingen halte unsere Liebe geheim."

Tasso's Nerder hatten unterdessen wirklich das Ohr des Herzogs erreicht und ihm vorgestellt, daß der Dichter sich jeden Augenblick gegen den höfi­schen Anstand versündige. Alfons theilte ihre Be- schwerde Lucrezia mit; diese aber nahm den Dichter kräftig in Schutz, und der Herzog gab den An­klägern zur Antwort, daß man ein so hervorragendes Talent, welches die Zierde seines Hofes sei, nicht mit dem gemeinen Maaßstabe messen dürfe, son­dern demselben Manches zu Gute halten müsse. Um seinen Worten Nachdruck zu geben, zeichnete er ihn noch mehr aus. Da verstummten die Klagen und seine Feinde wagten es nicht, noch schwerere Anklagen gegen ihn vorzubringen. Auch, als Eleo­nore an den Hof zurückkehrte und keinen Hehl daraus machte, daß sie 'den Dichter unendlich hoch­schätzte, schwiegen sie stille.

Kompetenz, die Verwaisung von 4 Diöcesen, das Sperrgesetz, wo dasselbe nicht in Folge des Gesetzes von 1882 außer Wirksamkeit gesetzt ist u. s. w. Immerhin würde die angebliche Befriedigung des Herrn v. Bennigsen zeigen, daß dieser kalte Fana­tiker des Kulturkampfes doch etwas gelern hat. Im Uebrigen dürfte die Vorlage der Regierung im Lager der liberalen Kulturkämpfer eine arge Verstimmung erzeugen."

Die ,Nat.-lib. Korrespondenz' äußert sich in nachstehender Weise:

„Wir müssen uns eine eingehendere Würdigung Vorbe­halten. Schon der erste Blick lehrt indessen, daß die Vor­schläge Zugeständnisse enthalten, wie sie durch die bisherige Haltung der Kurie nicht gerechtfertigt sind. Es wird damit Alles [!] angeboten, was nach Ansicht der Regierung [!] ohne Schädigung wesentlicher Jntereffen des Staates und seiner Autorität gewährt werden kann. Die Kurie hat dafür nichts geboten, und nichts berechtigt zu der Annahme, daß sie die Gabe mit gleicher Großmuth erwidern werde,"

Am Schlüsse eines längeren Artikels zu dem­selben Thema schreibt die.Nationalzeitung':

„Die Eindringung des neuen kirchenpolitischen Gesetz- entwurss bedeutet einen verhängnißvollen Wendepunkt, auf welchen man freilich seit Jahren vorbereitet wurde. Ob mit der Zeit auch einzelne günstige Wirkungen eintreten, ob in Folge der Beseitigung des kirchlichen Nothstandes allmälig der Zusammenhalt der in der Centrumspartei verbundenen sehr verschiedenartigen Elemente sich lockern kvird, das bleibt abzuwarten. Zunächst wird sich die Wirkung der Thatsache geltend machen, daß die Staatsge­walt in einem Kampfe, der mit vollem Rechte [I] als ein Culturkampf bezeichnet worden war, sich unterwirft. Wit hoffen, daß die Bevölkerung schon bei den nächsten Wahlen den Folgen dieser Wendung ein Ziel setzen werde." n a täh tywÄÜR ej-.oUiujM. her gy- pigen Parlamentsbericht angedeutet, ein kleines Rencontre zwischen den beiden Centrunt sführern Dr. Windthorst und Frhrn. v. Schorlemer- Alst, welches jedenfalls interessant und wichtig genug ist, daß wir den Verlauf desselben unfern Lesern an der Hand des stenographischen Landtags­berichtes eingehender vor Augen führen. Die ein­schlagenden Stellen der bezüglichen Reden lauten wie folgt:

Abg. Dr. Windthorst:

„Zu meiner Freude hat man sich aber auf vielen Seiten mehr und mehr von dem Nutzen des Projekts überzeug^

Die Prinzessin gab ihm den Rath, auf einige Tage nach Mantua zu gehen, wo sein Vater als erster Sekretär in dem Dienste des Herzogs Wil­helm stand und von diesem soeben zum Gouver­neur von Ostiglia ernannt worden war.

Der Vater empfing den Sohn, mit dem er ge­meinsam so viele Entbehrungen ertragen hatte, mit gerechtem Stolz und gab ihm, ganz im Sinne Eleonorens die weisesten Rathschläge. „Wenn du dich in Gunst erhalten willst," sagte er, „so bleibe bescheiden im Hintergründe und warte, bis man dich aus demselben hervorzieht. Menge dich nie­mals in die Familien-Angelegenheiten des Hauses und wenn man dich um deine Meinung fragt, so sei in deinen Aeußerungen vorsichtig."

Hätte der Vater gewußt, in welchen Verhält­nissen er zu den Herzoginnen stand, so würde er um keinen Preis erlaubt haben, daß er wieder nach Ferrara zurückkehrte; aber wie hätte er davon eine Ahnung haben können?

Leider sollte ihm der gute und schwergeprüfte Vater nicht lange erhalten bleiben, denn kaum war zum Gouverneur ernannt, so starb er. Tasso war untröstlich, denn er glaubte, alles verloren zu haben, was die Welt Köstliches für ihn besaß.

„Nicht Alles", sprach Eleonore, an deren Brust er seinen Schmerz ausweinte, „nicht alles, denn Du hast mich behalten."

„Dich habe ich behalten," gab er zur Antwort, „aber Du wirst mir ewig unerreichbar fern bleiben.