jjg £1^ Dienstag, den 22. Mai 1883
Fuldaer 1IB Jeitung.
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Die letzte preußische Note.
Einen wichtigen hochofficiösen Artikel über dieLage der kirchenpolitischen Verhandlungen bringt die ,Nordd. Allgem. Ztg/ in ihrer gestrigen Abendnnmmer an der Spitze des Blattes. Derselbe lautet:
„Durch die Berliner Zeitungen ist in den letzten Tagen die Nachricht gegangen, die letzte preußische Note sei von der Curie ablehnend beantwortet worden, rind zwar deshalb, weil die preußische Regierung sich nicht zu einer organischen Revision der kirchlichen Gesetzgebung erboten, sondern nur Erleichterung für die Sakramentespendung nnd die Seelsorge in den verwaisten Gemeinden in Aussicht gestellt habe.
„Wie bereits durch ein Telegramm des „Wolff'- schen Bureaus" festgestellt ist, hat Herr von Schlözer eine Antwort auf die letzte preußische Note bisher nicht erhalten, es ist also eine Erfindung der Zeitungen, wenn dieselben behaupten, die Curie habe die preußischen Vorschläge abgelehnt. Es ist ferner unrichtig, daß diese Vorschläge sich auf das Anerbieten der erwähnten Erleichterung beschränkt haben.
„Die letzte Note der preußischen Regie- rung constatirt zunächst, daß die Erfüllung der Anzeigepflicht von der Curie im Princip nicht bestritten werde, die Meinungsverschiedenheit vielmehr nur in Betreff der Priorität der beiderseitig^ ConcessioUen, d. h. darüber bestehe, ob die Curie mit der Zulassung der Anzeigepflicht oder die preußische Regierung mit den von ihr als möglich gedachten Gegenleistungen auf dem Gebiete der Revision den Anfang machen solle. Daran schließt sich die Ausführnng, daß die Regierung auf die Anzeigepflicht nur deshalb einen hervorragenden Werth lege, weil sie einmal die Behandlung auf gleichem Fuß mit anderen Regierungen, denen eine Mitwirkung bei der Berufung katholischer Geistlichen eingeräumt sei, als eine Ehrenfrage ansehe, nnd weil ferner eine solche Mitwirkung die Vorbedingung für die Möglichkeit gemeinsamer Arbeit der weltlichen und geistlichen Behörden an der Erhaltung und Befestigung ihres Einvernehmens sei. Ohne ein solches, ohne den Geist freundlichen Zusanimenwirkens beider Theile würde die Anzeigepflicht einen praktischen Werth nicht haben; der Staat würde die einseitige Wahrung seiner Autorität und des confeffionellen Friedens wirksamer durch Repressivmaßregeln erstreben.
„Die königliche Regierung, heißt es dann weiter, wünsche nicht, auf diesen letzteren Weg gedrängt zu werden; sie halte an der Hoffnung einer Verständigung fest und sei geneigt, eine solche zu erleichtern ; sie sei bereit, im Wege der Gesetzgebung die Zuständigkeit des Gerichtshofes auf dem Gebiete der Anzeige zu beseitigen und auf die An- ieigepflicht bezüglich der nicht benesizirten Hülfs- geistlichen zu verzichten, so daß also eine vorgängige Benennung nur stattzufinden haben würde bei den Benefizien, mit denen Seelsorge verbunden ist. Auf diesem Wege würde für die Geistlichkeit die Möglichkeit geschaffen werden, ohne Mitwirkung der Regierung dem Mangel an Seelsorgern abzuhelfen und das ungehinderte Messelesen und Spenden der Sakramente für alle Fälle zu sichern, indem diese Funktionen durch nichtbenefizirte Hülfs- geistliche versehen werden könnten, sobald dieselben, ahne Anzeige, nur den allgemeinen gesetzlichen Erfordernissen (Jndigenat, Vorbildung u. s. ro.j genüg« len. Nach einem Hinweis auf das fchon bisher bewiesene Entgegenkommen der Regierung bezüglich des Staatsexamens, der Errichtung von Knaben-Alum- uaten aus der Grundlage des gemeinen Rechts,
der Eröffnung von Priester-Seminaren wird schließlich die Ueberzeugung ausgesprochen, daß sich die Divergenzen beider Theile auch in anderer Richtung geringer erweisen würben, als sie schienen, wenn die Curie die Anzeigepflicht in dem erwähnten eingeschränkten Maße erfüllen lassen und damit den Boden praktffcher Verständigung betreten wollte. Die Regierung würde dann über den Artikel 5 der Vorlage vom Jan. v. I. hinausgehen, auf die Konstituirung eines Widerrufsrechts verzichten und ihrem Gesetzentwurf eine für die ganze Monarchie bestimmte Fassung geben können.
„Die Note beschränkt sich also keineswegs darauf, Erleichterungen für die Sakramentespendung und die Seelsorge in Aussicht zu stellen, insbesondere schließt sie eine Revision der kirchlichen Gesetzgebung nicht aus, sondern weist wiederholt auf, dieselbe hin. Die vorstehende Inhaltsangabe läßt keinen Zweifel darüber, daß eine Revision beabsichtigt wird, sobald die Anzeigepflicht innerhalb gewisser Grenzen gestattet, und daß, wenn letzteres nickt geschieht, die Revision in einseitiger Gesetzgebung mit Hilfe des Landtages in Angriff genommen werden solle." —
Wir behalten uns ein näheres Eingehen auf diese hochoffiziöse Kundgebung, die uns natürlich erst heute Morgen in der ,Nordd. Allg. Ztg.' zugegangen ist, bis zur nächsten Nummer vor. Dieselbe ist ohne Zweifel von nicht zu unterschätzender Bedeutung, insbesondere da sie -ndlich wenigstens übvt den Inhalt der letzten preußische» Rate Klarheit verbreitet. Die bisherigen Meldungen über den Inhalt der Note erweisen sich sammt und sonders als uncorrect und wenigstens unvollständig; auch die.Germania' ist von ihrem angeblich gut informirten römischen Korrespondenten, wie sich jetzt zeigt, zum mindesten sehr ungenau unterrichtet worden, ein Beweis, mit welcher Vorsicht man auch die römischen Nachrichten der .Germania' aufzunehmen hat._______________________
Am Vorabend der russischen Kaiserkrönung.
Am nächsten Sonntag erfolgt in Moskau die Krönung Alexanders III. Er ist der ^.Herrscher aus dem Hanse Romanow, welches seit 270 Jahren den Thron der Czaren inne hat. Als 1613 Michael Feodorowitsch die Linie Romanow eröffnete, war Rußland trotz seines heutigen Stolzes auf die „tausendjährige" Vergangenheit ein beinahe unbekanntes und wenig beachtetes Land. Von der baltischen Küste würbe es durch Schweden fern gehalten, Polen schied es von Mitteleuropa, die Türkei von den südlichen Gewässern. Erst der fünfte Romanow, Peter Alexejewitsch, versuchte es mit Riesenkräften und staunenswerther Energie, seine halbbarbarischen Russen der westlichen Civi« liiation näher zu rücken. Von Peter dem Großen ab ist daher jedem nur einigermaßen Gebildeten die russische Geschichte geläufig. Schweden, Polen und die Türkei sind vor dem erstarkenden Reiche in den Staub gesunken. In 200 Jahren schwang sich Rußland zu einer ber bedeutendsten europäischen Mächte empor und trotz einiger Mißerfolge seiner auswärtigen Politik in jüngster Zeit und trotz seiner wenig beneidenswerthen innern Lage gebührt ihm unter den Großmächten auch heute noch eine hervorragende Stelle. Die getreuen Reußen hätten somit alle Ursache, auf einen Peter den Ersten, die zweite Katharina und auf den ersten und zweiten Alerander stolz zu sein, seit 20 Jahren aber ist es allmählich Mode geworden, das vorpetrinische Zeitalter zu preisen und den oft wiederholten Ruf „nach Hause" anzustimmen. Das jungrussische Element suhlt sich nicht wohl unter den europäischen Völkern und feit dem gewaltsamen Tode Alexan
ders II., des „Czar-Befreiers", kehrt diese Mahnung, „nachHause" zu gehen, immer häufiger und dringender wieder. Alexander III. nun hat sich augenscheinlich zu dieser Umkehr im Princip entschlossen, auch wenn der Form, die Residenz nach Moskau zu verlegen, vorderhand noch nicht genügt werden sollte. Während seiner bisherigen erst zweijährigen Regierungsdauer ist der altrussische Kleiderschnitt wieder hervorgesncht worden, dem Heere werden die europäischen Feldzeichen abgenommen, die Regimenter erhalten für ihre Fahnen die alten Heiligenbilder wieder. Ein kaiserliches Manifest hat ausdrücklich das Festhalten an der Selbstherrschaft verkündet und in den Schulen und Hochschulen wird die alte Korporaldisciplin wieder ein« geführt, ja, man spricht sogar von abermaliger Uniformirnng der Studirenden. Der faule Westen mit seinem Parlamentarismus soll dem heiligen Reiche fürder nichts anhaben. Viele nicht „recht- gläubige" Gelehrte und Beamte sind aus dem Staatsdienste hinausgedrängt worden, kurz, alle Einzelheiten deuten auf einen noch bevorstehenden national-patriotischen Kcmossagang nach Moskau hin. Die unerhörten Vorgänge in England, die Dynamit-Verschwörungen in ganz Europa, trotz aller Volksvertretung und alles Liberalismus, haben nicht wenig dazu beigetragen, dem Czaren den Geschmack an europäischen Institutionen zu verleiden. Alexander III., ein Muster redlichen Sinnes, ist von ber Nothwendigkeit eines Bruches mit allen unb msn crtuort> tet vollen Ernstes von dem allmählichen Wiedererwachen des National-Bewußtseins eine Heilung der tiefen inneren Schäden. Religion und Volks- thümlichkeit sollen gehoben werden, deshalb der bei dem sparsamen Sinne deö Czaren unglaubliche Aufwand, der für die „Heiligung" seiner Person in Moskau gemacht werden wird, deshalb die alten Kirchenfahnen und die Volksspiele, die Speisung von Hunderttausenden und die den getreuen Mos- konnten und Fremden gebotenen unentgeltlichen Belustigungen während vieler Tage. Es ist das römische panem et circenses nach griechisch-orthodoxem Ritus! Die heutige Nowoje Wremja läßt sich aus Riga die frohe Mär telegraphiren, daß 216 Esten beschlossen haben, am Krönungstage zur russischen Kirche überzutreten, die Taufe der Bekehrten soll am 27. d. M. in Seat (einem kleinen Städtchen in Estland) während des Krönungsactes stattfinden. Die russischen Missionare rühren sich bekanntlich in den letzten Jahren an allen Enden des Reiches in erheblichem Maaße, und klingende Münze hat nicht in Estland allein dem orthodoxen Glauben Hunderte von Seelen „gerettet". Wenn Alexander III. sich die Czaren-Krone aufs Haupt gesetzt hat, so werden Gnaden und Gunstbezeigungen nach allen Seiten hin ausgetheilt werden; die Apuchtins und alle ähnlichen Vertrauensmänner des nationalen Pobedonoszwew stehen aber zweifellos in der Liste obenan. Man darf sich wundern, daß der „westlich" gesinnte Konstantin der Krönung seines kaiserlichen Neffen anwohnt, bezeichnend für die regierende Stimmung ist es dagegen, daß-, da einmal beabsichtigt wird, vier Generäle zu Feldmarschüllen zu machen, man unter diesen Namen Loris-Melikows, des Erstürmers von Kars und Exdictators von Rußland, vermißt! Wenn Gurko mit einer solchen Auszeichnung bedacht werben soll, so hätte sie doch Loris-MeUkow trotz seiner liberalen Anwandlungen erst recht verdient. Wie es heißt, ist die Kaiserin dem einstigen Minister nicht gewogen, das wäre aber noch lange kein triftiger Grund, den verdienten Mann so zurückzusetzen. Es wird jedoch neuerdings stark darauf hingearbeitet, dem General doch noch den Feldmarschallsstab zu verschaffen.