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Mittwoch, den 14. März

1883

Fuldaer W Jeitung.

n, xuihaet Leitung' er) tb eint täglich. Sonn- und Feiertage ausgenommen. Vierteljährlicher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld: 1 Mk. 50 Pfg., ""t ' ,C illustrirten Sonntagsblättern ,Jm Familienkreise' in Fulda 1 Mk. 70 Pfg., auswärts 1 M. 75 Pfg.

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Politische Peberstcht.

Deutsches Reich

Fulda, 14. März.

• (Pari p a s a u.) Die Ausführungen des ,Moniteur de Rome', betreffend den Pari passu-Artikel der ,Prov.-Corr.', haben folgenden Wortlaut:

Die Berliner ,Prov.-Corr.' hat vor einigen Tagen einen Artikel über die religiöse Frage veröffentlicht, der lediglich ein Gewebe von Ungenauigkeiten und falschen In­sinuationen ist. Jeder Verschleierung beraubt, reducirt sich ihre Theorie „Pari paaau“, welche den Lauf der Verhand­lungen zwischen dem Vatikan und Preußen bestimmen soll, auf Folgendes: Nachdem die Berliner Regierung die Ge­sandtschaft beim hl. Stuhl wieder hergestellt, hat sie das Recht, vom Papste die Concession in Bezug auf die An­zeigepflicht zu erwarten, ohne daß Preußen gleichzeitig eine organische Revision der Maigesetze unternehme.

Diese Anschauung in Betreff des „pari paaau“ beruht sowohl auf einem philosophischen, als auch auf einem historischen Jrrthum. Zunächst kann das „pari paaau“ philosophisch diese Bedeutung nicht haben. „Pari paaau“ bleutet das simultane Fortschreiten der Verhandlungen auf dem Wege der Concessionen, auf demselben Boden der Gesetze von 1873. Wenn der Papst das Vetorecht bewil­ligt, d. h. wenn er sich verpflichtet, einen Theil der Gesetz­gebung von 1873 anzunehmen, so verlangt offenbar daS „pari paaau“, daß die Regierung auch ihrerseits bereit sei, den andern Theil dieser Gesetze zu revidiren. Sagt man, daß die Wiederherstellung der Gesandtschaft einen ersten Schritt seitens der Regierung bilde, so heißt das vollstän­dig die Situation verkennen. Sicher werden wir niemals vergessen, was die Regierung gethan hat. Das reguläre Functioniren der Gesandtschaft und das letzte kirchenpoli­tische Gesetz, welches, auSgeführt, den schreiendsten Unge- rechtig'-iten ein Ziel gesetzt haben würde, konnten sich zv Reparmionsmaßregeln gestalten. Aber die Wiederherstellung der Gesandtschaft ist keine Concession. Sie ist ein Mittel zu constanten und regelrechten Verhandlungen und wahrt ebenso die Interessen Preußens, wie die Würde des heil. Stuhles. Wenn die ,Prov.-Corr,' so viel Gewicht legt auf diese Initiative ihrer Regierung, um der Kirche die Roth- wendigkeit vorzuführen, ihrerseits Concessionen zu machen, ohne daß Preußen aufrichtig die Maigesetze revidiren will, so täuscht sie sich. Der Staat genösse alle Wohlihaten der Verhandlungen, die Kirche aber ginge mit leeren Hän­den davon.

Der Artikel der ,Prov.-Corr.' ist aber auch eine Serie historischer Ungenauigkeiten. Niemals hat der Vatikan oder die Kirche oder ein Vertreter des hl. Stuhles das „pari paaau“ auf diese Weise verstanden

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Die Zwillingsbrüver.

Von Erich Wasserström.

(Schluß.)

„Ich danke Ihnen von ganzem Herzen, „Herr Oberst!" rief Frau Kohrsen in Thränen ausbre­chend. „O, erlauben Sie mir, den Kerker meines armen Sohnes zu theilen."

Der Oberst schüttelte den Kopf. „Das darf ich nicht gestatten, liebe Frau, doch werde ich Be­fehl geben, daß Sie einmal täglich, wenn Sie überhaupt hier bleiben wollen, zu ihm gelaffen werden." '

Er wehrte hastig ihren Dank ab und entfernte sich in ein Nebenzimmer, da ihn die Geschichte tiefer erschüttert hatte, als er sich selber gestehen mochte.

Frau Kohrsen ging, um draußen durch den Anblick ihres Mannes überrascht zu «erden, der soeben angekommen war und sie mit leisem Vor­wurf in die Arme schloß. Wie ward ihm aber, als sie ihm das Erlebte mittheilte, die Erschütter­ung war heftig.

„Du gute, treue Mutter", flüsterte er, „ohne Dich wäre ich zum Mörder unseres besten Kindes geworden, denn ich zweifle keinen Augenblick daran, daß es unser Robert ist, den ich so selbstsüchtig, so unchristlich verleugnet. Dich hat Gott gesegnet, da Du die wahre Liebe besitzest."

Dem Oberst ging die Geschichte merkwürdig

Was das halbamtliche Organ vom Cardinal Franchi sagt, ist vollständig unbegründet. Wenn der Cardinal Franchi am Anfänge des Pontifikates Leo's XIII. die Wiederherstellung der Gesandtschaft verlangte, so hat er nie erklärt, daß der h Stuhl sich mit dieser Maßregel begnüge. Der römische Diplomat forderte diese Wieder- hefttellung, um regelmäßige Verhandlungen über die reli­giöse Frage in Preußen zu führen. Die Kirche hat nicht aufgehört, die organische Revision der Maigesetze zu ver­langen. Sie wollte nicht nur, wie die ,Prov.-Cor., insi- nuirt, ein vages und unentschlossenes Versprechen, sie for­derte eine ernstliche Garantie. Diese Garantie ist bisher von Preußen verweigert worden, und der Friede wird erst an dem Tage zu Stande kommen, wo die Revision der kirchenpolitischen Gesetzgebung keinem Zweifel mehr begegnen wird. Wie könnte die Kirche ihre Waffen, ihre Position ausant­worten, wenn der Staat den Apparat einer Gesetzgebung bei­behält, welche sich in das innere Leben des Katholicismus einmischt? Die Kirche will den Frieden, den aufrichtigen und loyalen Frieden, den fruchtbaren und dauerhaften Frieden; aber sie wird nie weder der Dupirte, noch auch der Complice eines Manövers fein.

Die ,Prov.-Corr.' versichert, daß der Papst in seinem Schreiben an den Erzbischof von Köln vom Jahre 1880 die Anzeigepfiicht für alle Priester versprochen habe. Das ist ein Jrrthum: Leo XIII. hat weder den Modus, noch die Form, noch die Ausdehnung des Veto definirt.

Die Anzeigepflicht, wie sie von der Kirche aufgefaßt wird, darf nicht an dem Princip der Freiheit der Kirche rütteln. Aber es scheint, daß die Regierung daran denkt, vollständig mit dem Vetorecht durchzudringen, das in der Gesetzgebung von 1873 enthalten ist, und daraus eine Principienfrage zu machen.

Der Vatikan und die Katholiken haben stets gegen die Deutung protestirt, welche man dem Briefe des h. VaterS gegeben hat und welche ihm von der ,Prov.-Corr.' noch heute gegeben wird. Warum nimmt daS ministerielle Blatt diese These wieder auf? Geschieht das, um den Vatikan ins Unrecht zu setzen?

Seit einigen Tagen spricht man mit bezeichnender Hart­näckigkeit von einer Annäherung zwischen dem Fürsten Bismarck und den Nationalliberalen. Man sagt voraus, Herr v. Bennigsen werde wieder in Gnaden ausgenommen werden. Man sieht bereits eine konservativ-gemäßigt li­berale Majorität in der Bildung begriffen. Diese Mittel­partei würde eine Revision der Kampfgesetze, aber nicht die der Gesetze vom Jahre 1873 vornehmen. Diese Even­tualität ist durchaus nicht geeignet, die Katholiken zu er­schrecken. Mag sie Taktik ober Wahrheit sein, die Katho­liken sehen mit großer Seelenruhe der Erfüllung dieser Vorhersagungen entgegen. Aber die religiöse Frage ohne das Centrum und die Kirche lösen wollen, heißt sie in noch größere Verlegenheiten stürzen: das heißt die Unord­nung vermehren, aber nicht ihr ein Ziel setzen.

im Kopfe herum, er begab sich sogleich in's Ge- fängniß zu dem Verurcheilten, und befahl diesem, sein Kleid auf der Brust zu öffnen. Unwillkür­lich zuckte er zusammen, als er das Mal erblickte.

„Es ist gut", sprach er kurz, sich rasch der Thüre zuwendend. Hier wandte er sich noch ein­mal um und sagte: „Sie dürfen Ihre Mutter sehen, so oft Sie es wünschen; Ihre Sache soll noch einmal untersucht -werden".

„Ich danke Ihnen, Herr Oberst!" versetzte Robert bewegt.

Draußen vor dem Gefängniffe standen die Eltern Arm in Arm. Frau Kohrsen stellte dem Oberst ihren Gatten vor.

„Ah, das ist gut", nickte Jener freundlich, „kommen Sie nachher zu mir, ich verkehre lieber mit einem Manne in dieser Sache. Wünschen Sie Ihren Sohn zu sehen, der Schließer hat den Befehl, Sie jederzeit zu ihm zu lasten".

Er ging; Kohrsen drückte krampfhaft die Hand der Gattin und folgte mit ihr dem Schließer in'S Gefängniß seines Sohnes, wo eine Scene erfolgte, die den höchsten Schmerz und das höchste Glück in sich vereinigte. —

Robert war gerettet. Einstweilen mußte er sich natürlich gedulden und im Gefängniß ausharren, bis dem strengen Buchstaben des Gesetzes Genüge geschehen war. Jedoch wurden ihn in seiner Hast alle denkbaren Erleichterungen bewilligt, so daß ihm außer dem Genuß der Freiheit nichts mangelte.

* (Liberale Rache an kath. Arbeitern.) Son Seiten der .Niederrheinischen Volkszeitung'

Erefeld geht der .Germania' folgendes Te­legramm zu: „In Folge der Veröffentlichung des Anhanges zum vierten Bericht der Petitions- Commission durch die liberale .Crefelder Ztg.' hat hier bereits die Entlassung von Arbei­tern stattgefunden. Aehnliches wird uns aus Dülken gemeldet. Die Gesinnungsgenosten in ganz Deutschland werden gewiß für die gedrückten, drodlosen Arbeiter eintreten. Gaben bitten wir an uns gelangen zu lasten." Der erwähnte Com- Missionsbericht behandelt die Petitionen wegen Ein­führung des geheimen Wahlmodus bei Com- munal- und Landtagswahlen, und der Anhang enthält dieprotokollarischenAussagen der Arbeitnehmer, welche selbst oder in ihrer Um­gebung erfahren hatten, wie die liberalen Pluto­kraten bei der öffentlichen Stimmabgabe die Wahl­freiheit zu vergewaltigen suchten. Wenn die Ar­beitgeber für die Bekundung der Wahrheit sich jetzt zu rächen suchen, so ist- es in der Thal die Pflicht aller Freunde des Rechts und der Frei­heit, gegen diese Tyrannei einzutreten.

* Cassel, 12. März. (Die Allodialerben des Kurfürsten von Hessen) hatten sich be­kanntlich an das Herrenhaus und das Abgeord­netenhaus mit der Bitte gewendet, bei der Regie­rung sich dafür zu verwenden, daß ihnen ein entsprechender Theil der in der Sequestration des kurfürstlichen Vermögens vereinnahmten Revenüen ausgehändigt,, mindestens aber unter Zurückziehuna des erhobenen Competenzconflictes ihnen der be­schrittene Rechtsweg offen gelosten werde. Da in­zwischen durch ein Urtheil des CompetenzgerichtS- Hofes die Zulässigkeit des Rechtsweges verneint worden war, so hatte die Justizcommission des Herrenhauses, welcher die Petition zur Prüfung überwiesen war, unter dem 16. Januar d. I. be­antragt, die Bitte, soweit sich dieselbe aus die Aus­händigung eines T eiles der vereinnahmten Re­venüen bezog, der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen, dagegen über die eventuelle Bitte, betreffend die Eröffnung des Rechtswegs zur Ta-

Weilte doch seine gute -treue Mutter in seiner Nähe und durfte täglich seine einsame Zelle be­suchen. Das mütterliche Herz bebte vor Freude, daß der todtgeglaubte Sohn nun wiedergefunden war, ober die Mutter dachte auch nur zu oft an jenen Unseligen, der all das Leid über die Familie gebracht hatte, ihre Mutterliebe war auch unter dem Eindruck des Schlimmsten nicht erstorben.

Während Frau Kohrsen in ihres Sohnes Nähe blieb, um ihm Trost und Zerstreuung zu bieten, reiste Herr Kohrsen und gleichzeitig mit ihm ein Bevollmächtigter des Militärgerichts nebst einem Secretär der Heimath zu. Die Eröffnung des Grabes ergab die volle Richtigkeit der von den Eheleuten gemachten Angaben, und trotz der be­gonnenen Verwesung konnte der untersuchende Of­fizier sowohl die frappante Aehnlichkeit der beiden Brüder als auch das Fehlen des Males überzeu­gend constatiren.

Amalie Bornemann war nach jenem unglück­lichen Vorfall in eine lange gefährliche Krankheit verfallen, ihre jugendliche Kraft hatte zwar die Oberhand behalten, und das Mädchen ging lang­sam seiner vollen Genesung entgegen. Aber der nagende Wurm des Kummers um den schweren Verlust, den sie erlitten, saß in ihrem Herzen und ließ sie nicht wieder fröhlich werden; wie ein Schatten wandelte e oft langsam und in düsterer Stimmung zum Friedhöfe und weinte auf dem Grade ihres Robert.