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1883

Mittwoch, bett 21. Februar

Jriluiifl

Fuldarr

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Zur Frage des Papstbriefes.

Der Wortlaut des vom 30. Januar datirten päpstlichen Brieses an den Kaiser, des Antwort­schreibens auf den in der Presse so vielseitig glos- sirten Kaiserbriefes liegt nun vor. Wir haben ihn bereits gestern unseren Lesern mit einer nach­träglich sich herausstellenden äußerlich kleinen, aber inhaltlich sehr erheblichen Lücke mitgetheilt. In dem uns gestern Vormittag vorliegenden Wortlaut des Briefes fehlte nämlich der wesentliche Passus: „Um uns soviel wie möglich den Ansich­ten und Wünschen Ew. Majestät zu nähern, haben wir unsere Geneigtheit zu erken­nen gegeben, eine complete Revision der in Kraft befindlichen Gesetze nicht abzu­warten, um durch die verlangte Noti­fikation für die jetzt vacanten Parochien Vorsorge zu treffen."

Während wir diese Zeilen schreiben, liegen uns erst einige wenige Aeußerungen katholischer Blätter zu dem sensationellen Schriftstück.vor, und diese Urtheile lauten mehr als vorsich­tig. Um mit einer dieser Zeitungen zu reden, ist es allerdings „mißlich", sich über dieses Antwortschreiben zu äußern, doppelt miß­lich, wenn man sich vorher mit größtem Pessi­mismus an den Brief des Kaisers herangemacht, seine Wendungen recht ungünstig interpretirt und die wenigen Parteistimmen, welche günstigere und hoffnungsfrohere Stoffen zu dem Schreiben des Kaisers machten, einfach als Sonderlinge oder gar in recht schulmeisterlicher Manier als solche hinge­stellt hat, die aus Mangel an Einsicht „daneben­hauen."

Für diesmal haben nun einmal Andere „da­nebengehauen." Man hat es uns und der Redaction der ,Schles. Volksztg? übel gedeutet, daß mir „zu hoffnungsfroh" gestimmt waren nach dem Bekanntwerden des Kaiserbriefes, und dadurch der ,Nordd. Allgem/ und .Prov.-Corresp? Veranlassung zu den ost besprochenen Artikeln ge­geben hätten. Es möge uns gestattet sein, kurz die incriminirte Stelle unserer ersten Auslassung zu dem Briefe vom 22. December zu wiederholen. Sie lautete wörtlich: „Wir entnehmen aus dem kaiserlichen Schreiben mit berechtigter Freude, daß die Verhandlungen über die Beilegung der kirchlichen Wirren einen Erfolg versprechen­den Fortgang nehmen" . . . Nachdem sodann schließlich ausdrücklich betont worden, daß sich ein abschließendes Urtheil über die Situation vor Kenntniß des vorhergehenden Briefes und der folgenden Antwort des Papstes nicht fällen lasse, heißt es: „Immerhin ergibt sich aus dem kaiserlichen Handschreiben "die Thatsache, daß der beiderseitige ernstliche Versuch einer freundschaftlichen Annäherung bereits die allgemeine Form verlassen und den concreten Boden bestimmter Vorschläge gefunden hat." Das schrie­ben wir am 29. Januar, und das sollte unser Verbrechen sein!

Wenn die betreffenden Kritiker sich jetzt die Mühe geben wollten, das maßgebende Urtheil de» Papstes über den Kaiserbrief mit unserer be­scheidenen ersten Begrüßung des Kaiserbriefes zu vergleichen, so würden sie finden, daß der Papst Leo das kaiserliche Schreiben ebenso hoff­nungsfroh begrüßt hat, als wir, seine getreuen Anhänger und Verehrer. Papst Leo sieht durch das Schreiben „die Hoffnnng, durch ein volles Einvernehmen den religiösen Eonflict in Preußen einer Lösung zu­geführt zu sehen, bestätigt." Auch findet man in der päpstlichen Antwort nicht die Spur von einer in dem Kaiserbriefe gefundenen Hervor­

hebung von „Kampfgesetzen", nein, der Papst erblickt in dem „erhabenenWort des Kaisers, welcher sich geneigt zeigt, die Hand zur Revision der gegenwärtigen Kirchenge­setzgebung zu bieten, eine demnächstige Herstellung dieses Einvernehmens." Heute wird jedenfalls die ,Tremonia' sich nicht mehr freuen „mit ihrer pessimistischen Ansicht im Einklang mit fast der ganzen kathol. Presse" gewesen zu sein. Doch wir wollen nicht weiter auf dieses Thema zurückgreifen, wol­len auch darauf verzichten, gewissen Blättern und Correspondenzen den ihnen gewiß recht unbeque­men specificirten Nachweis zu führen, wie sehr sie mit ihren Combinationen auf dem Holzweg ge­wesen sind, und wie gründlich sie „daneben gehauen" haben! —

Um den Sinn nnd die Bedeutung der päst- lichen Antwort in ihrem Schwerpunkt richtig zu verstehen, vergegenwärtige man sich zunächst die entsprechende kaiserliche Anfrage. Die Offerte des Kaisers lautet aus allem formellen und oratorischem Beiwerk heransgeschält: „Zeigt die Geistlichkeit ein Entgegenkommen auf dem Ge­biete der Anzeigepflicht, so bin ich bereit, zu einer Revision der Kirchengesetze die Initiative zu ergreifen." Der Papst antwortet: „Ich willige in die verlangte Anzeige für die jetzt vacanten Pfarrstellen und zwar schon vor der voll st än« ständigen Revision der Kirchengesetze ein, wenn nur gleichzeitig (mit der Notification der Pfarrer) eine Aenbemng.. .derjenigen Gesetze ihren Anfang nimmt, welche die freie Ausübung die geistliche Macht und des geistigen Amtes sowie den Unterricht und die Ausbildung des KlernS verhindert." Es treten hier nun verschiedene Fragen auf:

1. Frage: Inwieweit ist die Anzeige­pflicht zugestanden? Da der Papst sagt, daß er den Bischöfen gestatten wolle, diejeni­gen Personen der Regierung anzuzeigen, welche zu Pfarrern ernannt werden sollen, so scheint eine Anzeige im allgemeinen Rahmen des Würt- tembergischen Systems geplant zu sein. Weitere Aufklärung wird erst die Jakobinische Note geben.

2. Frage: Wie hat man sich die Gleich­zeitigkeit zu denken, welche zwischen der Anzeige und dem Beginne der begrenzten Gesetzesänderung stattfinden soll? Früher war schon einmal Seitens des Papstes von „Garantien", für eine Re­vision der Maigesetze die Rede. Unserer Ansicht nach würde der Beweis des „Beginnes einer Modifikation" der bezw. Gesetze erbracht sein, wenn der betr. Revision»entwurf von den beiden Häusern des preußischen Landtages ge­nehmigt wäre; erfolgte dann die Notification der Pfarrer Seitens der Bischöfe, so wäre durch die auf dem Fuße folgende formelle Sanktion des Gesetzes durch den König die weitere Schwierig­keit gehoben. Daß sich im Landtage für eine solche Revision, vorausgesetzt daß die Regierung sie befürwortet, eine Mehrheit fände, kann gar nicht zweifelhaft sein.

Die I.Frage, welche Gesetze denn gleich­zeitig mit der beginnenden Notification geändert werden müßten, beantwortet sich durch die ziemlich vrä- cise Anführung des Papstbriefes selbst. Es ist augen­scheinlich zunächst verlangt: Volle Freiheit des Messelesens und der Sakramente­spendung, Aufhebung des kirchlichenGe- richtshofes, Aufhebung der Bestimmungen über die kirchlichen Seminarien, Auf­hebung des sog. Cultnrexamens.

Es wird natürlich der nach der .Norddeutsch. Allg?auch noch zu veröffentlichende Wortlaut der Note Jacobinis abzuwarten sein, ehe man im Detail

auf diese Punkte eingeht. Hoffentlich bietet diese Note klare und feste Anhaltspunkte für den Stand der Sache.

Die Befürchtungen, daß gewisse mehr feindselig gehaltene neuerliche Auslassungen der Osficiösen sich als ein schlimmes Vorzeichen für den Ausgang der Sache darstellen, theilen wir nicht. Diese offi- ciösen Winke geschehen mehr im Hinblick auf die Etatberathung, als auf Rom. Der Artikel der »Norddeutsch? über das „Württ em bergi­sche System", sowie ihre Wiedergabe einer sehr hoffnungsvollen officiösen Correspondenz der .Schle­sischen Zeitung' und einer ähnlichen römischen Correspondenz des .Hamburger Correspondenten' scheinen auf eine momentane ausnehmend fried­liche Strömung in maßgebenden Kreisen hinzu­deuten.

Politische Ueberficht.

Deutsches Reich.

Berlin, 20. Februar.

* (Einfuhrverbot amerikanischen Schweinefleisches. — Briefmarkeufrage.) Die letzte Berathung des Bundesraths über die Vorlage wegen des Verbots der Einfuhr ameri­kanischer Schweine und was damit zusammenhängt wurde noch vertagt, der Beschluß ausgesetzt. Schon die Zeit über war mehrfach anerkannt, daß das Verbot auch bei uns wegen der noch bestehenden Verhältnisse derLonsestädte und der Verthenerung der Gegenstände für die arbeitenden (Stoffen Schwierigkeiten bieten werde, von den doch immer­hin möglichen Repressalien Amerika's ganz abge­sehen. Die Vorlage wird aber trotzdem im Bun­desrath schwerlich zurückgewiesen werden. — Die Frage der einheitlichen Briefmarken im Reiche wurde bekanntlich durch Petitionen nament­lich der Handelskammern angeregt, die auf die nicht expedirten Postkarten, auf das häufige Straf­porto, endlich auf die Schwierigkeit, kleine Geld­sendungen durch Postmarken zwischen Nord- und Süddeutschland zu bewerkstelligen, hingewiesen hat­ten. Nachdem die Sache vor einigen Tagen in den Ausschüssen des Bundesraths vorläufig erör­tert wurde, werden bezügliche Vorschläge, sei es der süddeutschen Postverwaltungen ober der des Reichs erwartet.

* (Fachmännische Arbeit über die letzte Hochwasser-Katastrophe.) Dem Reichstag ist unmittelbar vor seiner Vertagung seitens der Reichsregierung zur Vertheilung an die Abgeord­neten eine Druckschrift zugegangen, betitelt „die Hochwasser-Katastrophen am Rhein im November und December 1882." Die Schrift hat den großherzoglich badischen Oberbau­rath Max Honsell in Karlsruhe zum Verfasser, der als Fachmann sehr geschätzt und zu den ersten Hydrotekten Deutschlands gezählt wird. An der Hand der seit den gewaltigen Rhein-Ueberschwem- mungen gesammelten zuverlässigen meteorologischen und hyvrologischen Beobachtungen ist der Verlaus der beiden in kurzer Folge über das Rheingebiet hereingebrochenen Katastrophe in dem Werkchen anschaulich dargelegt, sodann find die Ursachen derselben eingehend erörtert und klargelegt und schließlich die Mittel besprochen, welche für eine Verminderung der Hochwasser unb ihrer verderb­lichen Folgen in Betracht zu ziehen sein werben. Die höchst anziehenb geschriebene, vor kurzem im Centralblatt der Bauverwaltung erschienene Ab- hanblung ist mit mehreren, auch für Laien leicht verstänblichen graphischen Darstellungen versehen, welche bie Wafferstände am Rhein unb seinen Nebenflüssen während der beiden Hochfluthzeiten,