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1883

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Inserate: Di« -i-rspaltig- Zeile oder deren Raum 15 Pfg., sog. Platzannoncen 10 Pfg.; bertzWiederholungen entsprechender Rabatt.-------

Zur Bauernfrage.

Von Pfarrer Grebe in Flieden.

IV.

(Fortsetzung.)

Um nun der herrschenden Geldnoth des Bauern­standes bezüglich eines Betriebs-Kapitals zurLand- wirthschaft und seiner durch Unfälle herbeigeführten Verlegenheit dem Wucher gegenüber abzuhelfen, müssen Creditanstalten in's Leben gerufen werden, welche im Stande sind, den Bezug des nöthigen Betriebskapitals zu erleichtern und in augenblicklicher Roth zu helfen ohne die bekannten Geschäftsleute. Die Bauern müssen sich selbst durch genossenschaftliche Vereinigung solche Kassen einrichten, die gerade ihren Creditbedürfniffen an­gepaßt sind, von wo sie jederzeit den nöthigen Be­darf an Geld zu billigem Zinsfüße und entsprechend langen Rückzahlungsfristen bekommen, und in welche sie etwaige Ersparnisse jederzeit einlegen können. Diesen Zweck erfüllen an erster Stelle, abgesehen von anderen bereits bestehenden Kassen, deren Werth nicht im Geringsten damit herabgesetzt wer­den soll — die Spar- und Darlehnskassen nach Raiffeisen'schen System.

Im Jahre 1849 gegründet, haben dieselben seitdem eine weite Verbreitung gefunden, so daß selbst die Staatsregierungen ihnen eine wohlwol­lende Aufmerksamkeit zugewandt haben. Auch die Katholiken-Versammlung zu Frankfurt a. M. im Herbste v. I. hat dieselben empfohlen.

Die Einrichtung solcher Darlehnskassen-Ver- eine ist im Wesentlichen folgende: Die Mitglieder des Bauernvereins vereinigen sich und bilden eine gerichtlich eingetragene Genossenschaft unter gemein­samer solidarischer Haftbarkeit, um sich gegenseitig zu helfen. Frei und selbstständig wollen sie vor­gehen, von wucherischen Geschäftsleuten nichts mehr wissen, wollen ihre eigenen Banquiers sein, wollen sich selbst helfen. Sie verwalten ihre Angelegen­heiten selbstständig durch Hauptversammlung, Ver­waltungsrath und Vorstand; sie geben Darlehen nur an Vereinsmitglieder gegen Hypothek, Bürg-

schaft und sonstige genügende Sicherheit, über welche letztere, sowie über die Würdigkeit der Dar­lehnsucher der Vorstand nach sorgfältiger Prüfung entscheidet. ,

Die vermögenderen Mitglieder legen ihre Kapitalien in die Sparkasse des Darlchnskassen- Vereins und die geldbedürftigen Mitglieder erhalten ohne langes Suchen, ohne Geschäftsagen­ten, ohne gute Worte und Bitten auf längere oder kürzere Zeit die gewünschte Hilfe. Ein Darlehen kann auf 3, 6, 9 Monate, auf 1, 10, 20 Jahre bewilligt werden. Ist die Frist abgelaufen, so kann eine Verlängerung stattsinden. So lange das Darlehen gesichert ist, wird dem Schuldner vor Ablauf der Frist nicht gekündigt; nur muß er die Zinsen pünktlich bezahlen und jene Theilsumme vom Kapital abtragen, die anfangs festgesetzt wurde. Will z. B. Jemand ein Darlehen von 300 Mark in 10 Jahren abtragen, so muß er nebst den Zin­sen jährlich 30 Mark als Theilsumme abtragen. Er kann indeß seine Schuld zu jeder Zeit ganz oder theilweise abtragen; ja er kann schon mit Abschlagszahlungen von 1 Mark beginnen und er­hält sofort vom Tage der Zahlung seine Zinsen.

Sind im Vorstande Männer, welche das nöthige Geschick besitzen und außerdem durch ihr Vermögen hervorragen, dann ist's nicht denkbar, daß diese Männer, welche ja das Meiste zu verlieren hätten, Darlehen bewilligen, durch welche der Verein ge­schädigt werden könnte. Auch kennt man ja, weil der Bezirk klein ist, die Leute, und ihre Verhält­nisse und wird so dem fleißigen, braven Manne, wenn er auch nur wenig Vermögen besitzt, das verlangte Darlehen geben, während man dasselbe dem Vermögenderen, aber als schlechten Haushalter bekannten, abschlagen wird.

Auch in den „Verwaltungsrath" müssen natür­lich Männer gewählt werden, welche die vorhin genannten Eigenschasten besitzen. Der Verwaltungs­rath hat den Vorstand zu überwachen und dafür zu sorgen, daß die Beschlüsse der Hauptversamm­lung ausgesührt, und die Satzungen eingehalten werden er kann nöthigenfalls den Vorstand und Rechner absetzen, bat die Kasse iu revidiren und

die Rechnung zu prüfen. Außerdem tritt die Hauptversammlung jährlich zweimal zusammen, wobei ihr über alle Vereins-Angelegenheiten Rechen­schaft gegeben werden muß.

Der Vorstand besteht aus 5 Personen, dem Vereinsvorsteher, seinem Stellvertreter und 3 an­deren Mitgliedern. Zwei von diesen 5 bilden zu- gleich den Vorstand der Sparkasse.

Der Verwaltungsrath besteht aus 9 Per­sonen. Ueber beiden, dem Vorstande und Verwal- tungsrathe, steht die Haupt- oder Generalversamm­lung. Nebstdem ist noch ein V e r e i n s r e ch n e r ein­gesetzt. Dieser hat eine dem Geschäftsumfange ent­sprechende S:cherheit zu stellen. Er allein bekommt eine Art Besoldung für seine Mühewaltung; Vorstand und Verwaltungsrath betrachten ihre Aemter als Ehren­ämter und nehmen nichts. Die Rechnung wird monatlich durch dm Vorstand abgeschlossen, die Kasse revidirt. Der Verein sammelt sich durch Zinsüberschüsse, Provision, Eintrittsgelder u. s. w. nach und nach ein Vermögen, einen Reservefonds, damit die „so entsetzliche Solidarhaft" nut jedem Jahre ungefährlicher werde und damit der Verein, wenn der Reservefonds die Höhe des Betriebskapi­tals erreicht hat, mit feinem eigenen Gelds arbeiten könne. Dieser Reservefonds gehört dem Darlehns- Kassenverein in feiner Gefammtheit. Er bildet ein unangreifbares ungeteiltes Gemeinde-Vermögen. Rach § 38 der Statuten kann selbst die General- Versammlung den Verein nicht auflöfen und das Vermögen "ertheilen, wenn nur 2 Mitglieder sich dagegen aussprechm. Wie verschafft sich denn der Verein die nöthigen Geldmittel? Mit der Darlehnskasse ist zugleich eine Sparkasse verbunden, worin Jeder, wenn er auch nicht Ver­einsmitglied ist, seine Ersparnisse einlegen kann. Selbst Solche, die nicht im Vereinsbezirke wohnen, also niemals Mitglieder werden können, dürsen Einlagen machen. Besonders ist der arbeitendem Klasse: Taglöhnern, Dienstboten rc., die beste Ge­legenheit geboten, ihre Ersparnisse ohne Mühe und Zeitverlust nutzbringend anzulegen.

(Fortsetzung folgt.)

Hans Werlnran«. 25

Original-Novelle von Richard Fröhlich.

(Fortsetzung.)

Michel bat um die Erlaubuiß, bei seiner Pflege­mutter bleiben zu dürfen. Sie wurde ihm ge­währt. — Gegen 5 Uhr entschlief die reumüthige alte Frau, den Rosenkranz in der einen Hand, in der andern das Kruzifix. Michel schloß ihr die Augen und schritt langsam durch die Straßen von Marnheim dem Walde zu. In der Wald­hütte angekommen, saß er über eine Stunde stumm und traurig auf dem alten Schemel in der Stu­benecke und dachte über die Ereignisse des Tages nach. Endlich erhob er sich, zündete ein Licht an, holte aus der Hinteren Kammer eine alte Axt hervor und begann den Fußboden aufzubrechen. Nach langer Arbeit fand er ein bestaubtes Packet. Neugierig öffnete Michel die versiegelte Hülle und langte ein vergilbtes Papier hervor, auf welchem in fast unleserlicher Schrift folgende Zeilen ge­schrieben standen:

„Mein Testament!"

„Ich habe nichts, was ich meinen Nach­kommen hinterlassen kann, als die alte Wald- „Hütte und die wenigen Hausgeräthe. Jedoch „vermache ich ihnen in diesen Zeilen ein wich­tiges Geheimniß, welches ich nicht gerne mit „mir in's Grab nehmen möchte: Ich beteuere „vor Gott und allen Heiligen, daß Michel, der „allgemein für meinen Sohn gilt, nicht mein

„Sohn ist, daß ich ihn in der Wiege gegen „meinen Sohn, der jetzt den Namen Emil Vogt „führt, umgetauscht habe. Michel ist der recht- „mäßige Sohn der Eheleute Vogt, die ihn mir „vor Jahren als Säugling zum Aufziehen „übergeben haben. Durch einen unglücklichen „Fall erlitt derselbe eine so starke Verwundung „am Kopfe, daß ich an seinem Auftommen „zweifelte. Ich wollte aber seinen Eltern den „Kummer nicht bereiten und auch nicht gerne „das große Verdienst fahren lassen. Darum „vertauschte ich das kranke Kind gegen mein „kräftiges und gesundes. Das Kind genaß „zwar wieder, aber die Verwechselung mußte „jetzt bleiben, da man sie sonst leicht bemerkt „haben würde. Ich habe zwei bekannte Frauen „in die Sache eingeweiht, die sowohl bei dem „Falle als bei dem Vertauschen der Kinder zu „gegen waren; sie werden die Wahrheit des „Gesagten bezeugen. Es ist dies die Wittwe „Bucher, die Mutter von Fritz Bucher und ihre „Schwester Katharine Bucher. Ich flehe Michel „an, mir das gethane Unrecht zu verzeihen. „Gott möge seiner Seele gnädig sein. Amen."

„Marnheim, am Vorabende des Osterfestes.

„Elisabeth Werner, Wittwe von Joh. Franken." Michel las das Schriftstück mehrere Male durch, um sich zu vergewissern, ob es keine Täuschung sei Es schwindelte ihm fast, als er über alles das nachdachte, was im jetzt enthüllt war. Die

dunklen Worte der Sterbenden hatten in ihm nicht im Entferntesten den Gedanken aufsteigen lassen, daß er der rechtmäßige Emil Vogt sei, daß er gegen Emil umgetauscht worden.

Doch auf diesem einfachen, vergilbten Blatte stand es zu lesen, er kannte die Schriftstücke sehr wohl, an eine absichtliche Täuschung war gar nicht zu denken, denn die Frau, die ihm das wichtige Geheim­niß enthüllt, hatte in den letzten Zügen gelegen! —

Michel dachte nun hin und her, wie er die Sache am besten angreifen könnte. Sollte er noch an demselben Abende zu den beiden alten Frauen hinübergehen, um sich über die noch immer dunkle Geschichte Klarheit zu verschaffen? Michel kannte dieselben recht gut, sie wohnten aber in ziemlicher Entfernung von der Waldhütte drüben auf der Haide. Die eine von ihnen war die Mutter des „langen Fritz", des früheren Wilderers, dessen Vater schon seit Jahren gestorben war, die andere war deren Schwester. Nachdem ihr Sohn sich einen eigenen Heerd gegründet hatte, war die Wittwe Bucher zu ihrer unverheiratheten Schwe­ster gegangen, die auch noch einige Jahre jünger und noch weit rüstiger war, als sie. Michel zog seine Uhr heraus, es war eben 8 Uhr. — Nach kurzem Bedenken nahm er seinen Stock und seinen Hut, faltete das Document sorgfältig zusammen und steckte es in seine Brusttasche; dann schloß er die morsche Thür ab und schritt auf einein wenig betretenen Wege der Haide zu. (Forts, folgt.)