Einzelbild herunterladen
 

Beiblatt zu Nr. 6 der ,Fuldaer Zeitung/

Mittwoch, den 10. Januar 1883.

Zur Münzfrage.

(Versuch einer populären Einfüh­rung in die Grundelemente der Währungsfrage.

Gold und Silber galten schon vor Tau­senden von Jahren als besonders werthvolle Metalle und wurden bei der ältesten Form des Handels, dem Tauschhandel, allenthalben als Tauschmittel benutzt. Bis in die vor­mosaische Zeit reicht ihre Bedeutung als kostbare Werth- und Tauschobjecte, denn im 1. Buche Moses 13. Vers heißt es: „Abra­ham war sehr reich an Vieh, Silber und Gold". In den ältesten Traditionen der Culturvölker finden sich diese beiden Edel- rnetalle als die bequemen Mittel, den Aus­tausch der sich vervielfältigenden Güter be- besorgen. Ursprünglich wurden die Metalle nach dem Werthe des einzutauschenden Ob­jectes abgewogen; als man später entdeckte, daß dieselbe durch Verbindung mit anderen Metallen (Legierung) eine Härte erhielten, welche trotz häufigen Wechselns des Eigen- thümers der Abnutzung widerstand, so ging man einen Schritt weiter, verlieh bestimm­ten Gewichten und Theilen der Metalle einen bestimmten Werth und versah dieselben mit einem Stempel, einer Prägung. So entstand das heutige Geld.

In jedem Lande, in jeder Gegend, an jedem Ort werden täglich zahllose Käufe und Verkäufe von Sachen geringen Werthes vollzogen. Zur Regulirung solcher Eigen- thumsübertragungen ist das werthvollste Metall, das Gold, nicht brauchbar, dafür bedarf inan der Silbermünzen und der Münzen von minderwerthigem Metall, von Kupfer und Nickel. Gold- und Kupfer- resp. Nickelmünzen können auch nicht unvermittelt neben einander fungiren, weil eine Umwechse­lung der Goldmünze durch Kupfer und Nickel nicht ausführbar ist. Es ist daher in einem gediegenen Münzsystem ein Edel­metall erforderlich, welches sowohl die Ver­mittlung zwischen Gold und den niedrigen Münzen darstellt, als auch selbstständig zum Umtausch der Objecte gebraucht werden kann, für welche das hochwerthige Gold un­geeignet ist. Diese beiden Functionen hatte das Silber bereits seit 3000 Jahren im Welthandel zu erfüllen. Die Werthgrenze zwischen Gold und Silber ist naturgemäß nicht dieselbe geblieben; ja nach dem größeren oder geringeren Vorrath des einen oder an­deren Metalls fand eine Werthverminderung oder Erhöhung statt, welche, soweit die Ver­kehrsbeziehungen eines Landes reichten, maß­gebend wurde.

Im 15. Jahrhundert galt 1 Theil Gold gleich 11 bis 12 Theilen Silber. Nach der Entdeckung Amerikas strömte eine so große Mafie beider Edelmetalle nach Europa, daß eine Verschiebung der Werthverhältnisie un­ausbleiblich war. Obwohl jedoch das da­mals gefundene Silber einen beinahe Z^/zwal höhereren Werth repräsentirte, als die Gold­menge, verschob sich das Werthverhültniß der beiden Metalle nur auf 1 zu 15 oder 16 (vorhin zu 11 oder 12). Der Grund für diese Erscheinung liegt einestheils in

dem festgegründeten Werthsatz, welchen die Edelmetalle einmal als Münze hatten, an- derntheils darin, daß das Silber damals reichlich in die breiten Maffen der unteren und mittleren Gesellschaftsstufen floß, dort leicht aufgesogen wurde und den Wohlstand

nicht unmerklich hob, während das Gold mehr in die Staatscaffen und in die Truhen der verhältnißmäßig an Zahl geringen Reichen und Mächtigem floß und nur eine geringe Umlaufsfähigkeit zeigte. In neuerer Zeit vollzog sich eine ähnliche Werthverschiebung, jedoch im kleinen Maßstabe zum Nachtheil des Goldes, in Folge der Entdeckung der kalifornischen und australischen Goldfelder. Jedoch gehen wir auf die Details nicht näher ein. Auf diese Goldkrisis sowie auf die Silberkrisis in Folge der Entdeckung der amerikanischen Silberminen kommen wir noch zurück. Der Betrag des gesammten in der Welt als Münze circulirenden Goldes wird auf 15 Milliarden Mark, des Silbers aus 13 Milliarden Mark geschätzt.

Es gibt in den verschiedenen Staaten und Reichen verschiedene sogen. Währungen. Man unterscheidet Goldwährung, Silber­währung und D o p p e lwährung. Das Papier­geld soll der größern Klarheit wegen ganz außer Betracht gelaßen werden. Das Wesen der Goldwährung besteht darin, daß in einem Staate das Gold und die daraus geprägten Münzen den alleinigen Maßstab ur die Werthbestimmung bilden, während die Münzen aus jedem andern Metall als Scheidemünze gelten und nur im inneren Landesverkehr für bestimmt begrenzte Beträge in Zahlung genommen werden müffen.

Die Silberwährung basirt bezüglich des Verhältnisies der Silbermünze zu den min- derwerthigen Münzsorten auf denselben Grundsätzen; die werthvolleren Goldmünzen gelten dabei als Handelsartikel mit steigen­dem und fallendem Cours. Werden die in den bezeichneten Währungsarten den einzel­nen Edelmetallen allein zugeschriebenen Functi­onen beiden zusammen, dein Silber und dem Golde, beigelegt, so daß sie beide als gesetzliche Zahlungsmittel gleichen Rang haben, so hat man die Doppelwährung. Es gibt in der Doppelwährung verschiedene Unterarten mit feineren Unterscheidungen, jedoch sehen wir bei unserer kurzen Erörte­rung davon ab.

In Deutschland herrschte bis zuin Jahre 1873 Silberwährung mit theilweise gesetz­licher Benutzung von Goldmünzen. Durch das Reichsgesetz vom 9. Juli 1873 wurde im deutschen Reiche die reine Goldwährung eingeführt, nachdem schon 1871 ein Münz­gesetz dazu den Weg gebahnt hatte. In Frankreich, Belgien, der Schweiz und Italien herrscht die Doppelwährung, diese vier Staaten bilden seit dem Jahre 1865 die sog. lateinische Münzconvention. Holland, Dänemark und Schweden und Norwegen haben nothgedrungen dem Beispiele Deutsch­lands folgen müssen und nach 1873 die Goldwährung eingeführt. England hat ebenso Goldwährung, jedoch ist zu beachten, daß das Land über einen Colonialbesitz verfügt, zu welchem ein Silberwährungsgebiet von 200 Millionen Einwohnern (Indien) gehört.

Die deutsche Goldwährung beruht auf folgenden Grundsätzen. Ein Psund Fein­gold entspricht einem Werthe von 1395 Mk.; da aber das Münzgold einen Zusatz von Vio Kupfer enthält, so werden aus einem Pfund Münzgold 12551/2 Mk. geprägt. Die deut­schen" Reichssilbermünzen (ausgenommen die gemäß Convention von 1852 geprägten Silberthaler) sind alle zu Scheidemünzen erniedrigt. Diese Erniedrigung liegt nicht etwa bloß in der Beschränkung der gesetz­

lichen Annahmepflicht auf 20 Mark, sondern zugleich in der Verminderung des Gewichtes. Aus einem Pfund Feinsilber (die Legierung blieb, wie bisher, */io Kupfer) werden seit 1873 100 Mk. geprägt, vorhin nur 90 Mk. (30 Thaler). Der Werth der Reichssilber­münzen ist dadurch künstlich hinaufgeschraubt, so daß das Verhältniß von Gold zu Silber jetzt 1 zu 13.95 beträgt, während es bis­her 1 zu 15*/2 betragen hatte. Dadurch haben die Reichssilbermünzen einen viel höheren Werth erhalten, als sie ihn unter Zugrundelegung des Silberpreises auf betn- Weltmärkte haben würden und sind in Folge dessen für den Gebrauch im Ausland — und zwar mit Absicht — untauglich gemacht. Die künstliche Aufschraubung des Münzsilber- werthes im Inlands zieht auch eine große Gefahr nach sich, deren in den Motiven zum Reichsmünzgesetz offen Erwähnung geschieht, nämlich die Gefahr der Nachprägung der Reichssilbermünzen im Auslande. Diese kann, wie die Erfahrung lehrt, durch kein Gesetz bezwungen werden.

Wir meinen natürlich nicht die Falsch- münzerei, welche ein Geldstück von geringe­rem Werthe als die Originalmünze, sondern die sogen. Nachmünzerei, welche Stücke gleichen Werthes widerrechtlich ausprägt und dieselben auf Grund des Münzgesetzes an den Hauptstellen des Reiches gegen Gold­münzen eintauscht, ohne daß bei der heutigen fortgeschrittenen Technik der Münzfälschung eine Feststellung der verbotenen Manipulation möglich wäre. (Klang und Metall sind den Originalmünzen gleich). Noch ist die Ent- werthung des Silbers nicht so bedeutend geworden, daß der in der Differenz des deutschen und ausländischen Silberwerthes liegende Vortheil zu einer solchen Nachmün­zerei verlocken könnte. Stellte sich z. B. das Werthverhältniß zwischen Silber und Gold wie 1 zu 20, so betrüge der Profit des Nachmünzers die Differenz zwischen 13.95 und 20 nach Abzug der Herstellungs­kosten. Die Freunde der Goldwährung stellen als ersten und vornehmsten Grund ihrer Vorliebe für die Goldmünzen den Satz auf, daß Gold im Werth beständiger sei, als Silber. Doch diese Behauptung beruht auf einer Täuschung. Die Werthständigkeit des Goldes ist, ebenso wie die des Silbers, von vielen zufälligen Umständen abhängig. Dazu gehören nicht blos die großen Catastrophen, welche aus der ost ganz plötzlich steigenden und sinkenden Ausbeute der Gold- und Sil­berminen entstehen, sondern auch der merk­liche Einfluß des größeren oder geringeren Angebotes resp. der Nachfrage auf dem Welt­märkte. Was die zu keiner Zeit auszu­schließende Möglichkeit einer plötzlichen Ca- tastrophe anlangt, so braucht man ja nur an die Goldlager in Californien und Australien zu erinnern. Wäre zur Zeit, als diese Goldfelder entdeckt wurden und eine solche Masse des edlen Metalls auf den Weltmarkt warfen, die Goldwährung allgemein gewesen, so würde die Erschütterung der wirthschaft- lichen Verhältniffe, welche schon hier und dort groß genug war, eine unabsehbare ge­wesen sein. Können solche Zeiten, wo das Gold erheblich im Werthe sinkt, nicht wieder­kehren? Wenn ferner das Silber in Folge bergbaulicher Ereignisse im Preise stiege, was keinesfalls unmöglich ist, so würde die deutsche Goldwährung gegenüber den Län­dern der Silber- und Doppelwährung im