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Die Sonntagsnummer der ,Fuld. Aeitg/ fällt des bl. Dreikönigenfestes wegen aus.
Die Tabaksteuer-Gesetzgebung seit 1819.
Der leitende Staatsmann scheint trotz der vielen Niederlagen, welche ihm seine Tabak- belastungs-Projecte bisher schon eingebracht haben, doch mit der ihm eigenthümlichen Zähigkeit an dem Gedanken einer finanziellen Ausbeutung des Tabaks festzuhalten. Obwohl erst im laufenden Etatjahre der in dem Gesetz vom 16. Juli 1879 vorgesehene höchste Steuersatz von 45 Mark pro 100 Kg. seine finanzielle Ertragsfähigkeit zu beweisen hat, ist die Regierung nicht etwa bloß mit einem, sondern gar, osficiösen Stimmen zufolge, mit zwei verschiedenen Tabakssteuer- Projecten hervorgetreten, und dies in einem Zeitraum von kaum zwei Monaten.
Wir können weder der preußischen noch der R e i ch s - Tabaklicenzsteuer ein glückliches Zustandekominen prophezeihen. Die Tabakssteuer ist unserer Ansicht nach heute grade hoch genug. Dieselbe beträgt bereits das T1/2fad)e des preußischen Steuersatzes von 1819. Es wird für den Leser ohne Zweifel interessant sein, mit uns eine kurze Rundschau über die geschichtliche Entwickelung der Tabakbesteuerung in diesem Jahrhundert zu halten.
Der Zollverein fand bei seiner Entstehung nur in Preußen neben dem Eingangszoll für fremden Tabak eine Be-
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Gefunden.
Original-Novelle von A. Linden. (Fortsetzung.)
„Adenare", sagte der blinde Greis leise, und seine Stimme zeigte einen weichen Wohllaut, der ungewohnt an ihm war, und der die Gräfin mehr erschütterte, als rauhe, herbe Worte gethan hätten, — „Adenare, du verbirgst mir ein Geheimniß, das dich quält und an ein frühes Siechbett fesselt, von dem dich nicht erheben kannst, weil eine schwere Last auf deiner Seele ruht. Ich kenne sie nicht, diese Last, aber wenn du dich nach einem Herzen sehnst, das sie dir tragen Hilst, so laß dem blinden Vater deines Mannes dieses Vorrecht, das für das junge Herz deines Kindes vielleicht noch unverständlich sein würde."
Die Gräfin erstarrte. Jetzt, in diesem Augenblicke, wo sie unter der Last ihrer Schuld zu vergehen glaubte, trat er, den . sie so maßlos in seinen heiligsten Rechten betrogen hatte, als Bittender vor sie hin, er, der aus den strengen Formen, in die er sich früh gefügt, so selten heraustrat, er, der nie das trauliche „Du" gegen Sie angewendet hatte.
Lange Jahre hatte Adenare die Last ihrer Seele allein ertragen; von ihrem
steuerung des inländischen Tabaks vor. Durch ein preußisches Gesetz war eine Steuer von 1 Thlr. für den Centner trockener Blätter eingeführt worden. Diese sog. Gewichts steuer erwies sich jedoch schon bald wegen der großen Defraudationen als unpraktisch. Eine Cabinetsordre vom 29. März 1828 führte daher die sog. Flächen- steuer ein: Je nach der Ertragsfähigkeit des Bodens betrug die Steuer pro sechs H! Ruthen Tabaksland 60, 50, 40 und 30 Pfennige. Dieser Steuersatz entsprach einer durchschnittlichen Gewichtssteuer von 20 Sgr. für den Centner, enthielt also eine Ermäßigung der Tabakssteuer um ein Drittel.
Schon bei derBegründung desZ o l l v e r e i n s wurde an die Einführung einer für alle Zollvereinsstaaten gleichmäßigen Tabakbesteuerung gedacht, jedoch beschränkte man sich, da eine Einigung darüber nicht zu erzielen war, zunächst aus Einführung einer Ausgleichungsabgabe (später Uebergangs- abgabe) für den Import des Tabaks aus den nichtbesteuerten in die besteuerten Zollvereinsländer.
Die norddeutschen Vereins staaten nahmen im Jahre 1853 durch Vertrag vom 4. April die Besteuerung nach preußischem Vorbild auf. Seitdem blieb die Frage der Tabaksteuer fast ununterbrochen auf der Tagesordnung, bis im Jahre 1867, bei Abschluß des Vertrages über die Fortdauer des Zoll- und Handelsvereines, der inländische Tabak unter die Gegenstände gemein- samer Besteuerung im Zollverein ausgenommen wurde, eine Bestimmung, welche Charakter stand es zu erwarten, daß sie sie allein ertragen würde; aber die einfache, rührende Bitte des Grasen zerstörte völlig ihre geistige Kraft, die sie zur Bewahrung ihres Geheimnisies bedurft hätte.
Sie sank zu den Füßen des Grafen.
„Erbarmen, mein Vater! schütze Du mich vor Renee's strengem Blick! rette mich vor Adelen's Kummerthränen!"
„Sei ruhig, meine Tochter, Renee hat für dich nur Blicke der Liebe, Adele kennt längst keine Thränen mehr! Stehe auf und sage mir mit Ruhe, warum dich das Andenken an sie so sehr quält?"
„Du sollst Alles, Alles wissen!" rief Adenare hastig. „Du, du kannst die tollen Geister verbannen, die allnächtlich um mich schwärmen und mir höhnend den Namen „Manuela" zurufen. Ich habe das Kind nicht gemordet! Manuela ist nicht todt!
„Weiter, weiter!" rief der Graf.
„O, es ist eine kurze, häßliche Geschichte!" rief die Gräfin mit bitterm Lachen. „Mein Herz wandte sich nicht freundlich zu Manuela hin, als man mir das Kind zum ersten Male reichte. Die Kleine weinte, als man ihr sagte, daß ich ihre Mutter werden würde, und Gräfin d'Anbret nährte den Widerwillen des Kindes gegen mich, die ich nie gewohnt war, mit Widerwillen be-
ja auch in die deutsche Reichsverfassung übergegangen ist.
Das Zollvereinsgesetz von 26. Mai 1868 behielt das preußische System der Flächensteuer bei, hob jedoch die Classifizi- rung des Bodens auf und führte eine Erhöhung der Steuern ein. Die Steuer betrug 60 Pfg. für 6 lH Ruthen, und sollte einer Cewichtssteuer von ca. 26 Sgr, pro Centner, also etwa 5 Mark 20 Pfg. pro 100 Kg. entsprechen.
In; Jahre 1879 erklärte eine Bundesrathscommission die Erhebung einer hohen Gewichtssteuer vom Tabak für zweck- niäßig, und zwar wurde für den inländischen Tabak ein Steuersatz von 48 (event. 36) Mark, für den ausländischen ein Zollsatz von 84 Mark pro 100 Kg. in Vorschlag gebracht.
Der Vorschlag blieb zwar zunächst unberücksichtigt, im Jahre 1878 trat jedoch die Regierung mit einem Tabaksteuergesetz auf der Basis des 1873er Planes vor den Reichstag. Der Entwurf wurde abgelehnt. Ein neuer Entwurf derEnquote - ComMission wurde vom Reichstag noch erheblich abgeändert. Namentlich wurden die Steuersätze bedeutend herabgesetzt. Während der Entwurf für ausländischen Tabak einen Zoll von 120 Mark, für inländischen eine Steuer von 80 Mark pro 100 Kg. ansetzte, nahm das heute noch in Kraft befindliche, damals beschlossene Gesetz vom 16. Juli 1879 einen Eingangszoll von 85 Mark pro 100 Kg. ausländische unbearbeitete Tabakblätter, sowie eine Steuer von inländischem unbearbeiteten Tabak trachtet zu werden. Da ward Fleunice geboren: Bei ihrer Geburt fühlte ich zum ersten Male, daß auch ich warm, feurig, leidenschaftlich lieben konnte, wie man es den Töchtern unseres Stammes nachsagt. Fleunice entwickelte sich nur langsam, so langsam, daß nur mein Ange allein sah, daß sie an Kraft zunahm; die mitleidigen Blicke Anderer, die zweifelnden Mienen der Gräfin d'Anbret, die stillen, einfachen Liebkosungen, die Renee seinem zweiten Kind angedeihen ließ, weckten quälende Dämonen in meiner Brust. Alle Blicke wandten sich bewundernd zst Manuela hin, die schön, geliebt, vergöttert von Renee und Gräfin d'Anbret, von Allen, die sie sahen, Alle mit ihren bezaubernden, kindlichen Liebkosungen fesselte, während ich, ich allein davon zurückgeschreckt wurde. „Sie ist eine würdige Erbin Belle-Grande's," sagte Gräfiin d'Anbret mit einer Miene auf Fleunice, als ob sie der Gnade Gottes danke, daß diese nicht die älteste Tochter sei. Ich verstand es nie, die heißen Gefühle meiner Brust zu mäßigen, ebenso wenig sie da, wo sie kühl und unbelebt waren, zu erhöhen. Ich haßte Gräfin d'Anbret und konnte Manuela nicht lieben, die auch die Liebkosungen ihres Vaters meinem Kinde stahl; ich that Nichts, um die Zuneigung von Adelen's Tochter mir zu