Jt£ 291. Sonntag, den 17. December 1882.
Fuldaer W8 Teilung.
Die .Fuldaer Zeitung- «scheint i«glich. Tonn- und Feiertage ausgenommen. Statt »bonnirt gegen Vorausbezahlung zu Fulda tu der »rpedition, Buttermarkt Nr. 112, auswärts bei den Postämtern. Der vierteljährliche «bonnementSpreis beträgt ausschließlich Bringerlohn in Fulda 1 Mark und 50 Pfg., mit Bringerlohn 1 M. 70 Pfg., auswärts bei den Postämtern: bei d« Post abgeholt 1 Mark und 50 Pfg.. inS HauS gebracht 1 M. SO Pfg. «t dm .Jllustrirten Sonntagsblättern- kostet di-Fuld.Ztg vierteljährlich in Fulda M. 1.90; auswärts am Postschalter M.1.75; in« HauS gebracht M. 2.15. Inserate: Die PetUzeil« oD« »«en Raum 15 Pfg., sog. Platzannoncen 10 Pfg.; bei Wiederholungm entsprechendm Rabatt.
Deutsches Reich.
• Berlin, 15. Dec. Erfreulich ist die Thatsache, daß Ihre Majestät die Kaiserin Augusta gestern in Begleitung ihrer Tochter, der Großherzogin von Baden, die Kaiserin-Augusta-Stiftung in Charlottenburg besucht hat.
— Abgeordnetenhaus. Die erste Lesung der Steuervorlage. In eingehender Weise vertritt Finanzminister Scholz die Licenzsteuer. Schorlemer erklärte Namens des Centrunis dessen ablehnende Haltung zur Licenzsteuer; es wolle die Deckung für die vier untersten Clasiensteuerstufen durch beide Steuererlaße geschaffen wissen. Rauchhaupt sprach etwas verworren, nicht direct für oder gegen die Licenzsteuer, dagegen für Reform der Einkommensteuer. Meyer (Breslau) schlägt im Namen der Secessionisten vor, nur zwei Classensteuer- stufen anzusetzen und dafür einen einmaligen Steuer-Erlaß zu verwenden. Frhr. v. Zedlitz erklärt für die Freiconservativen die Annahme der Vorlage der Licenzsteuer. — Die Debatte wird auf morgen vertagt.
-- Wie man der ,Germ.' aus Rom schreibt, sind die Bestimmungen eines mo- dus vivendi zwischen Rußland und dem h. Stuhle definitiv festgesetzt. Diese erfreuliche Nachricht steht im Einklänge mit den Angaben des ,Journ. de St. Petersb/, welches jüngst die Beendigung der Unter» Handlungen constatirte. So ist also Rußland eher zu einem friedlichen Resultate gelangt, als Preußen.
— In der gestrigen Sitzung des Bundesraths wurde eine auf die gesetzliche Neuregelung des Apothekergewerbes bezügliche Eingabe und eine Eingabe wegen Einführung einer beim Decimalsystem entsprechenden Einheit bei dein Papierhandel dem Reichskanzler überwiesen, ein Gesuch und ein Antrag, betreffend die Revision des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes vom 6. Februar 1875, wurden abgelehnt.
— Die ,Nordd. Allg.' droht mit höheren Zöllen auf rnoussirende französische Weine und die sogen. Pariser Artikel, wenn man fernerhin die deutschen Fabrikanten von der Theilnahme an Lieferungen für Frankreich ausschließe.
— Die spanische Regierung legte den Cortes einen Gesetzentwurf über die Verlängerung des gekündigten, inzwischen bis zum 15. Dec. 1882 verlängerten Handelsvertrags mit Deutschland um weitere 2 Monate vor. Bis zum Zustandekommen dieses Gesetzes wird die spanische Negierung die bisherige Verlängerung als zu Recht bestehend ansehen.
— Die.Norddeutsche' schreibt: „Die ,Vofl. Ztg.' meldet, daß nach dem Entwurf des deutschen Strafvollzugs-Gesetzes die körperliche Züchtigung gegen männliche Zuchthaussträflinge, welche sich nicht im Besitz der Vürgerehrenrechte befinden, als Disciplinarstrafe zur Anwendung kommen kann und der Justizausschuß des Bundes
raths dem bereits zugestimmt habe, obwohl von mehreren Seiten mit aller Entschiedenheit die Streichung dieser Bestimmung beantragt worden sei. Wie wir nunmehr erfahren, hat diese Materie den Justizausschuß des Bundesraths in letzter Zeit ganz unb gar nicht beschäftigt. Entweder bezieht sich demnach die ,Voss. Ztg.' auf einen alten Beschluß des Bundesraths vor 2 Jahren, oder sie ist, falls sie eine Ausschußsitzung neuern Datums im Sinne hat, getäuscht worden."
— England wird, der ,Ag. Stef.' zufolge, unverzüglich die officiellen Einladungen zur Theilnahme an der Conferenz machen, welche alle mit der Donauschifffahrt zusammenhängende Fragen regeln soll. Der Beginn der Conferenz wird wahrscheinlich im Januar stattfinden.
Oesterreich-Ungarn.
* Wien, 15. Dec. Im Abgeordnetenhause überreichte Ta affe die Gesetzentwürfe wegen Staatshilfe für Kärnthen und Tyrol. Der Ackerbauminister brachte einen Gesetzentwurf zur Regelung der Arbeiterverhältnisse beim Bergbau ein. Der Entwurf enthält strenge Bestimmungen bezüglich der Kinder- und Frauenarbeit und läßt die Sonntagsarbeit nur in sehr beschränktem Maße zu.
Frankreich.
* Paris, 14. Dec. Gras Saint Ballier, früher französischer Botschafter in Berlin, läßt dementiren, daß er der Beerdigung Louis Blanc's beigewohnt. Er fei krank gewesen, aber erwürbe auch andernfalls von einer Civil-Beerdigung fern geblieben fein. (Bravo!)
— Die ,France' theilt mit, der Unterrichtsminister habe die hiesigen Landkarten- Verleger zu sich berufen, um zu erfahren, weshalb auf allen ihren neuesten Karten Elf aß - Lothringen nicht mehr mit der gleichen Farbe wie Frankreich colorirt fei. Das Blatt fügt hinzu, die Antwort der Herausgeber werde streng geheim gehalten. (Die französische Regierung will sich demnach trotz dem Frankfurter Frieden in die definitive Zugehörigkeit Elsaß-Lothringens zu Deutschland noch nicht finden. D. R.)
Provinelelles und Locales.
* Fulda, 16. Dec. In der „Fuldaer Actiendruckerei" verließ die Presse ein im Selbstverläge des Verfassers erschienenes Merkchen: „Der Kartoffelbau" von Konrad Fuchs, landwirthschastlichem Wanderlehrer — eine Zusammenstellung der von Fachmännern gemachten Erfahrungen, der in den verschiedenen über Kartoffelbau erschienenen Schriften gegebenen Vorschriften' und der eigenen Beobachtungen des Verfassers. Das Büchlein ist speciell für den kleinen Land- ivirth berechnet und behandelt ohne Zweifel das für den Kleinbauer so wichtige Thema mit Verständniß und nicht ohne Geschick.
— Heute empfingen wir interessant geschriebene „Weihnachtsplaudereien" mit der Erlaubniß, dieselben gratis abzudrucken. Bei näherer Durchsicht fanden wir, daß dieselben nichts weiter sind, als eine im Feuilletonstil gehaltene Reclame verschiedener auswärtiger Geschäfte (der Uhrenfabrik von F. A. Köhler in Berlin, der Drell-, Jacquard- und Damast - Fabrik von Grünfeld in Landshut in Schlesien und der Versiche- rnngs-Gesellfchast „Victoria" in Berlin). Das Versprechen, die .Fuldaer Zeitung' solle, falls der Abdruck der „Plaudereien" in derselben erfolge, mit Inseraten von jenen Häusern bedacht werden, war als Lockvogel beigefügt. Wir verweigern trotzdem einer solchen Manipulation unsere Mitwirk- ung, weil wir das hiesige geschäftstreibende Publicum um jener Jnseratengebühren willen mit Nichten schädigen wollen.
— Gestern wurde am hiesigen Bahnhofe ein fetter Hammel, der zum Transport nach England eingeladen werden sollte, beim Rangiren überfahren und mußte in Folge dessen sofort auf die Schlachtbank im Schlachthause,
— In der Gemeinde Flieden, diesseitigen Kreises, ist eine dritte kath. Lehrerstelle, mit welcher neben freier Wohnung und einer Feuerungsentfchädigung von 90 Mark ein Jahreseinkommen von 750 Mark verbunden ist, sowie eine kath. Lehrerinnenstelle, deren Einkommen neben freier Wohnung in dem neuerbauten Schulhaufe jedoch einschließlich Feuerungsentfchädigung auf jährlich 600 Mk. festgesetzt ist, gegründet worden und sollen alsbald besetzt werden. Bewerber bezw. Bewerberinnen um die qu. Stellen wollen ihre bezüglichen Meldungsgesuche nebst den erforderlichen Prüfungs- und Sit- tenzeugnissen binnen 14 Tagen bei dem Herrn Localschulinspector Pfarrer Grebe in Flieden oder bei dem Königlichen Land- rathsamte einreichen.
— Ein Fabrikherr, welcher es duldet, daß in feiner Fabrik von feinen Arbeitern Kinder in gesetzwidriger Weise zur Aushilfe bei der Fabrikarbeit herangezogen und bezahlt werden, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts III. Strafsenats, vom 21. October d. I., wegen gesetzwidriger Beschäftigung von Kindern in der Fabrik zu bestrafen, gleichwie, wenn er unmittelbar die Kinder beschäftigt hätte.
— Die Aussetzung eines Kindes an einem frequenthten Orte vor fremden Personen, von denen jedoch der Thäter nicht weiß, ob sie das Kind aufnehmen wollen und können, ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Straffenats, vom 23. Oct. d. I., als „Kindesaussetzung" ans §. 221 des Strafgesetzbuches zu bestrafen, selbst wenn der Thäter das früher von einer anderen Perfon bereits einmal ausgesetzte Kind bei sich aufgenommen hatte, ohne dazu irgend wie verpflichtet gewesen zu fein.