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M 284. Sonnabend, den 9. December 1882.

Fuldaer fBB Leitung.

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Die ,Fuldaer Zeitung' erscheint t it glich. Sonn- und Feiertage ausgenommen, «an abonnirt gegen Vorausbezahlung zu Fulda « ser «xpedition, Buttermarkt Nr. 112, auswärts bei den Postämtern. Der vierteljährliche WonnementSpreis beträgt ausschließlich Bringerlohn in Fulda 1 Mark •««£ 50 Pfg., mit Bringerlohn 1 R. 70 Pfg., auswärts bei den Postämtern: bei der Post abgeholt 1 Marl und 60 Pfg.. ins Haus gebracht 1 M. 90 Pfa. Mit den »Jllustrirten Sonntagsblättern' kostet dieFuld.Ztg vierteljährlich in Fulda M.1.S0; auswärts am Postschalter M. 1.75; in'« Haus gebracht M. 2.15. Inserate: Die Petitzeile oder deren Raum 15 Pfg., sog. Platzannoncen 10 Pfg.; bei Wiederholungen entsprechenden Rabatt.

Petition des Bolkswirthschaft- lichen Vereins für Rheinland an die beiden Häuser des Landtags um Verschärfung der Sonn­tagsruhe.

In Uebereinstimmung mit dem könig­lichen Wahlspruche: „Ich und mein Haus wollen dem Herrn dienen." fordert das christlich gesinnte Volk, daß Jedermann den Tag des Herrn in Gehorsam gegen Gottes Gebot gebührend feiere. Die völlige Sonn­tagsruhe wird „dem Volke die Religion er­halten" helfen und Vielen die Wohlthaten des Familienlebens wieder sichern; sie wird mehr Frieden in der Gesellschaft an die Stelle steigenden Classenhaffes setzen und eine sichere Stütze der staatlichen Ordnung bilden.

Bei unserem Eintreten für die Sonntags­ruhe im Interesse der Familie, der Kirche und des Staates werden wir noch wesentlich dadurch bestärkt, daß in ihrem Gefolge wirth- schaftliche Vortheile sich befinden, gegen welche kleine Nachtheile Einzelner nicht in die Waagschale fallen.

Die medicinische Wissenschaft lehrt unwi­dersprochen, die gemeinsame Ruhe Aller am siebenten Tage erhalte die menschliche Lebens­kraft und verhindere 'vorzeitiges Siechthum. (Vergl. die Resolution des internationalen Congresses von Aerzten und Naturforschern in Genf, September 1882.) Der Staat wird an den Ausgaben für Pensionen den wirthschaftlichen Segen der Sonntagsruhe direct verspüren; die Gemeinden werden nicht minder sich entlastet fühlen, weil eine der ausgiebigsten Quellen der Verarmung theilweise verstopft wird.

Gesteigerte Lebenskraft geht Hand in Hand mit erhöhter geistiger und körperlicher Be­fähigung zu nützlichem Schaffen. Daher wird unsere nationale Production durch die Be­obachtung der Sonntagsruhe qualitativ sich heben.

Die Quantität hängt auf vielen Ge­bieten (insbesondere bei der Landwirthschaft) von natürlichen Einflüssen ab, ist also nicht abhängig davon, ob Sonntags gearbeitet wird oder nicht. Im Uebrigen richtet sie sich nach der Nachfrage: eine gesunde und thatkräftige Nation ist zu größerer Nachfrage befähigt.

Allein wir leugnen auch jeden Ausfall an der Gesammt production bei denselben Werkzeugen und bei der gleichen Arbeiterzahl; der Vergleich mit England bestätigt unsere Ansicht. Wie die Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit über die vernünftige Grenze hin­aus erfahrungsmäßig auf die Dauer keine Erhöhung der Production herbeiführt, so wird auch die Ausdehnung der Arbeit auf den wöchentlichen Ruhetag nicht helfen.

Der Vortheil der Sonntagsruhe ist offen­bar überwiegend, sie stärkt unsere wirth- schaftliche Macht; folglich werden, vielleicht von einer kurzen Uebergangszeit abgesehen, sowohl die Arbeitslöhne als auch der Unter­

nehmergewinn steigen. Einzelne technische Processe können freilich gar keine Unter­brechung, andere eine solche nur unter un- verhältnißmäßigen Störungen ertragen; diese Processe, nicht der ganze zugehörige Betrieb, erfordern ausnahmsweise Behandlung. In dieser Hinsicht bietet das Ermessen der be­züglichen Verwaltungsbeamten keine Garan- tieen, nur eine in's Einzelne gehende gesetz­liche Regelung kann zu einer befriedigenden Lösung führen. Deßhalb und weil nur allgemeine Ruhe den vollen Nutzen einbrin­gen und erst solche für die Production auch größere Stetigkeit erzielen kann, werden wir uns auch an den Reichstag wenden.

Inzwischen sollte der Sonntag in die Sitten und Gewohnheiten des Volkes wie­der mehr eingeführt werden: der preußische Staat würde dem Votum seiner Vertreter im Bundesrathe doppeltes Gewicht verleihen, wenn er schon bald in seinen Büreaux und im Bereiche seiner Unternehmungen das Beispiel dazu geben wollte. Manche Ver­waltungsstellen, insbesondere die Ortspolizei­behörden haben es unmittelbar in der Hand, dem christlichen Sonntage das Recht zukom­men zu lassen, welches dem Samstag gar oft zu Theil wird, wenn Israeliten in be­deutender Zahl in Betracht kommen.

Für die staatliche Industrie paßt unsere obige Begründung ganz; einem Privatmanns können eher mildernde Umstände zur Seite stehen, wenn er ausnahmsweise Sonntags arbeiten läßt, als dem Staate.

Daß die Kriegstüchtigkeit unserer ruhm­reichen Armee leiden sollte, ist nicht anzu­nehmen. „Ordnung, Disciplin und Cha­rakter der nationalen Streitkräfte, die Sache, welche sie vertheidigen, dürfen nicht gefähr­det werden durch die Schändung des Tages und des Namens des Allerhöchsten." (Prä­sident Lincoln, 1862.)

Vorzugsweise haben die staatlichen Eisen­bahn-Verwaltungen ohne jeden Nach­theil für ihre Ueberschüsse es in der Hand, auf die Privatindustrie und den Postbetrieb einzuwirken und neben den zahlreichen eigenen Beamten und Arbeitern auch vielen indu­striellen Werken vollständigere Durchführung der Sonntagsruhe zu ermöglichen, wenn der Güterverkehr (vielleicht mit Ausnahme der Transporte zur Eiltaxe) ganz eingestellt wird. Hier ist der pecuniäre Vortheil in die Augen springend: der Umfang derTransporte bleibt unverändert; ein kleiner Zinsverlust erwächst aus dem Umstande, daß das rollende Mate­rial (Locomoliven und Güterwagen) ein wenig verstärkt werden muß; vielleicht kostet die Mehranschaffung nicht 1 pCt. des ganzen Bahncapitals. Dem steht aber der Umstand gegenüber, daß die ganze Arbeit statt in 7 in 6 Tagen vollbracht wird; hierdurch wird Arbeit erspart und insbesondere werden die vorhandenen Betriebsmittel vollständiger aus­genutzt, was wiederum erhebliche Material- Ersparnisse nach sich zieht. England befindet sich wohl dabei.

England geht sogar noch weiter, indem es auch den Personenverkehr beschränkt; bei uns dagegen werden zur Steigerung der ohnehin maßlosen Vergnügungssucht Extra- züge eingelegt.

Vor Allem sollten die im eigentlichen Staatsdienste Beschäftigten Rücksicht fin­den. Ihre Hingabe an das Vaterland wird nicht freudiger, wenn ihnen versagt wird, was der Bürger genießt, und ihre Zuver­lässigkeit im Amte leidet nur zu gewiß mit dem Niedergang an Gottesfurcht.

Unsere Bitte geht deshalb dahin:

„das hohe _____Herrenhaus_______

Haus der Abgeordneten wolle befürworten, daß

1) den in den verschiedenen Zweigen des Staatsdienstes beschäftigten Be­amten und Arbeitern im Allgemeinen die Sonntagsruhe nicht verküminert, daß

2) in den Fällen, wo aus beson­deren Gründen einzelnen Be­amten beziehungsweise Arbeitern die vollständige Sonntagsruhe nicht ge- • währt werden kann, denselben minde-

stens die Erfüllung der religiösen Pflichten ermöglicht und die erforder­liche Zeit zur körperlichen Ruhe ge­geben werde, daß

3) die königliche Staatsregierung allen Verwaltungsstellen möglichst strenge Handhabung der Sonntagsordnung einschärfe, und daß

4) die königliche Staatsregierung ihre Vertreter im Bundesrathe instruire, auf den Erlaß gesetzlicher Bestim­mungen hinzuwirken, wonach bei denjenigen Betrieben der Prioat- industrie, bei welchen es unniöglich ist, die Arbeit völlig einzustellen, nur ein genau festgesetzter, jedoch je nach der Art des Betriebes verschie­den normirter minimaler Bruchtheil der gesammten Arbeiterzahl am Sonntag beschäftigt werden darf." (Die Petition ist im Namen des „Volks- wirthschaftlichen Vereins für Rheinland" un­terzeichnet von den Mitgliedern seines Ver­waltungs-Ausschusses.)

Deutsches Reich.

* Berlin, 7. Dec. Die Kaiserin ist heute Abend lO1^ Uhr wohlbehalten hier eingetroffen.

— Der Reichskanzler Fürst Bismarck hat sich an der heute im Reichstag auf der Tagesordnung stehenden ersten Etats- berathung nicht betheiligt. — Die Un­terrichtscommission des Abgeordnetenhauses berieth die Petition der Lehrer an den höhe­ren Lehranstalten zu Greifswald um Ge­währung von Wohnungsgeldzuschuß. Nach eingehender Debatte, in welcher von allen Seiten, auch von dem Vertreter der Staats­regierung, in wohlwollender Weise die Be­rechtigung der schon häufig auch aus ande-