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Dienstag, den 5. December 1882.

Fuldaer SU Altung.

Di« ,Fuldaer Rettung' erscheint tiiglich, Sonn- und Feiertage ausgenommen. Ran abonnirt gegen Vorausbezahlung zu Fulda ft der «rpebition, Buttermarkt Nr. 112, auSwirt« bei den Postämtern. Der vierteljährliche LbonnementSpreiS beträgt ausschließlich »ringerlohn tn Fulda 1 Mark «nd 50 Pfg., mit »ringerlohn 1 R. 70 Psg., auswärts bei den Postämtern: bei der Post abgeholt 1 Mark und SO Pfg.. ins HauS gebracht 1 M. 90 Pip. Mit den .Jllustrirten Sonntagsblättern' kostet dieFuld.Ztg vierteljährlich in Fulda M. 1.90; auswärts am Postschalter M. 1.75; in'S HauS gebracht M. 2.15. Inserate: Die P^itzeile oder Äderen Raum 15 Pfg., sog. Platzannoncen 10 Pfg.; bei Wiederholungen entsprechenden Rabatt.

O Die katholische Kirche und die «katholische Ehe.

(Schluß.)

Was aber hier besonders hervorgehoben zu werden verdient, und was die vernünftig denkenden Protestanten um so versöhnlicher gegen die Kirche stiminen muß, ist dies, daß bei all diesen Verordnungen und Er­klärungen zwar protestantische und gemischte Ehen gemeint sind, daß aber in erster Linie die Kirche gerade die Ehen der Protestanten berücksichtigte und ihnen milde und günstige Praxis angedeihen lassen wollte. Aus der Giltigkeit der protestantischen Ehen wurde auch auf die Giltigkeit der gemischten Ehen geschloffen, auch wenn die vom Trienter Concil vorgeschriebene Form nicht beobachtet sei. Diese Schlußfolgerung ist unter An­derem zu lesen in dem Gutachten der Ge­lehrten, welches der oben genannten Erklär­ung Benedict's XIV. voraufging und wel­ches der Papst zu dem seinigen gemacht hat. Die innern bestimmenden Gründe finden sich in zahlreichen nioral-theologischen und kirchenrechtlichen Schriften; sie sind kurz in dein allgemein anerkannten Princip enthal­ten : Wenn bei einem untheilbaren Contracte dem einen Theile eine rechtliche Vergünstig­ung zukommt, so wird diese auch auf den andern Theil übertragen. Wir begnügen uns, statt aller anderen Autoren die Worte Benedict's XIV. selbst in seinem Werke de synodo dioecesana (I. 6 cap. 6 n.) anzu­führen, wo derselbe mit Rücksicht auf die von ihm als Papst erlassene Erklärung über die Ehen in Holland sagt: „Nach Feststellung des Fragepunktes wurde in der Berathung

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Oswin Connor.

Eine Erzählung aus dem Volksleben Irlands. Aus dem Englischen des Charles Lever, frei übersetzt von Alice Salzbrunn.

(Fortsetzung.)

Als Oswin das Thal erreichte, lagerte Finsterniß weit und breit, kein Stern war zu sehen, große Wolkenmassen bedeckten den Himmel und hingen schwer auf den Berg­gipfeln. Es regnete nicht, aber der Wind trieb zuweilen den Nebel hinab, welcher zeigte, daß die Luft mit Feuchtigkeit be­laden. Die Regengüsse der letzten Tage hatten die Erde erweicht und schlammig ge­macht. Es war ein trauriger Abend, aber noch trauriger war das Herz des Unglück­lichen, welcher mit der Mordabsicht lang­sam nach der Geineindewiese ging. Beim Hinuntersteigen an der Seite des See's be­trachtete er das kleine Dorf, wo noch einige Lichter blinkten, die schimmernden Sterne in einer schlichten Heimath. Was würde er nicht gegeben haben, um dort der geringste Bauer, der ärinste, sich mühselig durch das Leben schleppende Taglöhner zu sein! Er wendete sich schnell hinweg, preßte seine Hand fest auf das schlagende Herz und ging eilig weiter. „Es wird bald vorüber sein," sagte Oswin und wollte nach der frommen

mit Einmüthigkeit entschieden, daß ebenso, wie die von zwei Protestanten ohne Gegen­wart des Pfarrers eingegangenen Ehen für giltig erklärt seien, auch diejenigen für gil- tig erachtet werden müßten, welche zwischen einem katholischen und einem protestantischen Ehetheil in derselben Weise an gleichem Orte geschlossen würden: denn wenn der eine Ehetheil wegen seines Wohnsitzes und wegen der (religiösen) Gesellschaft, der er angehört, von dem Trienter Gesetze ausge­nommen ist, so wird diese Ausnahme, welche zu seinen Gunsten da ist, dem andern Ehe- theile mitgetheilt, und zwar auf Grund der Untheilbackit des Vertrages, gemäß welcher die Ausnahmevergünstigung, die dem einen Contrahenten zukommt, auch nach bürger­lichen Gesetzen, auf den andern Contrahen­ten ausgedehnt und übertragen wird."

Wenn wir daher unsere Meinung sagen sollen über die Mischehen, welche den mehr­wöchentlichen Zeitungsstreit hervorgerufen haben, die Mischehen in der sog. Delegatur, die der Breslauer Diöcese zugewiesen ist, so glauben wir, daß, trotz der in den sieben- ziger Jahren erfolgten Verkündigung der Tridentinischen Vorschrift, nicht nur die rein protestantischen, sondern auch die gemischten Ehen ohne Gegenwart des katholischen Pfar­rers wahre und giltige Ehen im vollen Sinne des katholischen Begriffes werden und blei­ben. Wenn daher der römische Stuhl die Ermächtigung gab, die Clementinische Ver­günstigung auf den Delegaturbezirk auszu­dehnen, so dürften wir wohl nicht fehlgreifen, wenn wir für diese Gegenden den Sinn der Clementinischen Vergünstigung Gewohnheit seiner Landsleute hinzufügen: „Gott sei Dank dafür!" Aber die Worte blieben ihm im Halse stecken, und der fürch­terliche Gedanke blitzte auf: „Soll ich „Gott sei Dank" sagen, wenn ich im Begriff bin, das Bluteines Seiner Geschöpfe zu vergießen."

Er setzte sich auf einen Felsblock neben dem See; an dieser Stelle führte der Weg dicht am Ufer vorüber und Niemand konnte seinen Blicken entgehen. Er hatte oftmals Knabe auf diesem Steine sitzend gefischt, oder zur Mittagszeit seine Kartoffeln ge­gessen und sagte jetzt zu sich selbst: „Der Sitz ist ein alter Freund, ich will meine letzte Nacht auf ihm zubringen." Denn er hielt sein Leben für abgeschloffen; nach voll­brachtem Morde wollte er nicht fliehen, son­dern sich selbst angeben. Das Leben hatte keinen Werth für ihn. Der Hohn der Ver­schworenen hatte ihn in das Netz gelockt, aber die That war nicht seines Herzens Wunsch.

Im Laufe der Nacht verschwanden die Wolken; der Wind erhob sich zum Sturm und trieb sie schnell durch die Luft; die Wellen des See's schlugen heftig an das niedrige Ufer, während der Sturm durch die Bergschluchten heulte und über die öde weite Wiese rauschte. Die blaffe Scheibe des Neumondes wurde zuweilen zwischen den

genau nach der „Erklärung Benedict's" ver­ständen, als dessen Ausdehnung sie sich ein­führt, nämlich als eine authentische Erklär­ung deffen, was schon rechtsgiltig war, nicht als eine Nechtsvergünstigung, die bisher noch nicht vorgelegen. Will aber Jemand sie absolut als eine neue Rechtsvergünstig­ung ansehen, so mag er sie als ein sog. diepensatio ad cautelam betrachten, die nur zur größern Beruhigung, nicht aus eigentlicher Nothwendigkeit ertheilt zu wer­den pflegt.

Später, um die Zeit der Kölner Wirren unter dem Erzbischöfe Grafen v. Spiegel, wo der Streit zwischen Kirche und Staat sich formell auf die gemischten Ehen zuspitzte, hat der römische Stuhl sowohl für die Diöcesen der von Preußen neu erworbenen Landestheile Rheinland und Westfalen wie für andere Länder in der ertheilten Dispens einfach blos die Mischehen genannt. Diese Dispens wurde eben dem hl. Stuhle fast mit Gewalt abgezwungen, wie Pius VIII. in seinem denkwürdigen Schreiben, das der Dispensertheilung vom 25. März 1830 beigefügt wurde, ausdrücklich erklärt; unter solchen Umständen aber pflegt mmi dem Dränger nicht noch etwas Ueberschüssiges nachzuwerfen.

Wir dürfen also wohl sagen, die Kirche sei in Behandlung der Protestanten, wo ihre Ehen und die gemischten Ehen in Frage kamen, bis zu einem Grade der Milde und Rücksicht vorgegangen, der etwas Anderes als den Zorn und die Verunglimpfungen von Seiten der Andersgläubigen verdient hätte. Vollständig grundlos erscheint die

ziehenden Wolken sichtbar; zu schwach die Erde zu beleuchten, ließ er nur die schweben­den Wolkenmaffen erkennen.

„Hier will ich es thun," sagte Oswin, als er am dunklen Felsenufer stand, „hier, an dieser Stelle."

Er saß einige Minuten lang aufmerksam horchend; der Sturm überläubte jedes andere Geräusch, doch glaubte er immer das Rollen der Räder und den schnellen Trab eines Pferdes zu hören. Die be­wegungslose Stellung, die Nachtkälte und noch niehr die Schwäche, welche die Ent­behrung und der Hunger vieler Tage her- beigesührt, erstarrten seine Glieder und mach­ten ihn fast zur geringsten Anstrengung un­fähig. Deshalb verließ er den Felsen und ging den Weg entlang; zuerst dachte er nur daran, sich durch die Bewegung zu beleb, n, aber halb unbewußt entfernte er sich fast eine Viertelstunde von der Fischerhütte, vo c welcher der Pferdewechsel vorgenommen werden sollte.

Gerade im Begriff umzukehren, bemerkte er in geringer Entfernung vor sich die Mauern einer halbzerfallenen Hütte, welche früher dem alten Hufschmied gehört hatte. Das Dach wartheilweise eingestürzt, Thüren und Fenster fehlten, nur ein halber Fenster­laden war übrig geblieben und wurde vom