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jm 267.

Sonntag, den 19. November 1882.

Fnldser Ws Jtilimg.

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Deutsches Reich.

* Berlin, 17. Nov. Bei Vorlegung des Etats pro 1883/84 erklärt Finanz­minister Scholz, das Deficit betrage 31 Millionen. Tas Deficit, das durch eine Anleihe gedeckt werden soll, setzt sich zusam­men aus 26 Millionen weniger Ueberschuß und o’/a Millionen Ausfall an Einnahmen. Einmal bewilligte Steuererlasse kann die Re­gierung nicht rückgängig machen, deshalb sind wieder 20l/2 Millionen an Steuerlaß in den Etat eingestellt. Bei den Betriebs­verwaltungen wird auf eine Mehr einnahme von 20 Millionen, bei der Bergwerksver­waltung auf !’/< Millionen, bei den Eisen­bahnen auf 21,938,680 gerechnet, bei Stem­pelsteuern ist eine Mindereinnahme von 2 Mill., bei den indirecten Steuern und Zöllen ein Weniger von Mill, vorausgesehen. Die Forstverwaltung geht in den Einnahmen immer mehr zurück, die Regierung wird daher entschiedene Maßnahmen gegen die ausländische Concurrenz ergreifen müssen (Holzzoll). Die Staatsschuld wird sich am 1. April 1883 auf 4682 Millionen stellen. Das Extraordinarium beträgt 44 Millionen, 11 Millionen Mark mehr als int Vorjahr. Scholz erklärt, daß die Vorlage wegen Auf­hebung der vier untersten Classensteuerstufen demnächst dem Hause zugehen wird. Zur Deckung wird dem Hause eine Vorlage über Besteuerung der geistigen Getränke und des Tabaks gemacht werden.

CPC. In der dem Abgeordnetenhause zugegangenen Uebersicht der von der Staats­regierung auf Anträge und Resolutionen des Hauses aus der ersten Session d. I. gefaßten Entschließungen haben folgende ein weiteres Interesse: Auf eine der Staats­regierung zur Erwägung überwiesenen Po­sition von Pensionären und Zahlung der Pensionen in Quattalsraten und Bewilligung des Gnadenquartals lautet die Entschließung: Rach dem Ergebniß der Ermittelungen über die financielle Tragweite der beantragten Aenderung des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 und nach Erwägung der sonst in Betracht kommenden Momente sieht sich die Staatsregierung nicht in der Lage, auf den Antrag eingehen zu können. Die Positionen von Lehrercollegien resp. ordent­lichen Lehrern und Oberlehrern einer Anzahl Gymnasien und Realschulen erster Ordnung um Gleichstellung des Gehaltes der Lehrer an den höheren Unterrichtsanstalten mit dem der Richter erster Instanz werden dem Beschlüsse des Hauses gemäß bei der in Aussicht genommenen Aufbesserung der Be­amtengehälter als Material benutzt werden. Dem Beschluß des Hauses, die Position des katholischen Kirchenvorstandes von St. Gangolph in Trier wegen Rückzahlung von Executivstrafgeldern aus Billigkeitsgründen der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, gegenüber hält die Staats­regierung auch nach wiederholter Erwägung an ihrer Auffafiung fest und es ist demgemäß

der Kirchenvorstand mit Bescheid versehen worden. Die Position der Bezirkscommission des Regierungsbezirkes Aachen u. A. um Anerkennung des Satzes, daß bei Berechnung eines steuerpflichtigen Einkommens neben der Staatssteuer auch alle den Grundbesitz treffenden Kreis- und Gemeindesteuern in Abzug zu bringen sind, war der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen worden. Die Antwort lautet, daß die eingeleiteten Erhebungen über die Ausführbarkeit und den financiellen Effect der in Antrag ge­brachten Maßnahmen noch nicht haben zu Ende geführt werden können. Die Petitionen von Justiz-Subalternbeamten des Ober­landesgerichtsbezirks Köln und von Gerichts­dienern aus der Rheinprovinz und Hannover um Bewilligung von Theuerungszulage erachtet die Staatsregierung in der ange­brachten Art zur Berücksichtigung nicht für geeignet. Auf den Beschluß des Hauses, die Staatsregierung aufzufordern, mit der Stadt Köln wegen deren Theilnahme an den. Kosten der Verlegung des Kölner Güterbahnhofs und der Durchgangsgeleise an die Festungsenceinte in Verhandlung zu treten und dem Landtage in dessen nächster Sitzung mit dem Bericht über das Resultat dieser Verhandlungen, auch die Pläne und Kostenanschläge über die von der Stadt Köln gewünschten Bahnhofsanlagen und die damit zusammenhängenden Aenderungen der Eisenbahnanlagen bei Köln vorzulegen, ant­wortet die Regierung: Die Vorarbeiten für eine neue Vorlage sind sofort nach Schluß der letzten Landtagssession in Aussicht ge­nommen. Ob es gelingen wird, dieselben so zeitig fertigzustellen, und die Vorlage schon in der gegenwärtigen Session einbringen zu können, läßt sich noch nicht übersehen. Auf den Beschluß, die Regierung zu er­suchen, die Regulirung der oberen Oder, von Oderberg bis Kosel, nach Möglichkeit zu beschleunigen, erklärt die Regierung: Die Verhandlungen über die Regulirung der oberen Oder haben weiteren Fortgang ge­nommen, jedoch hat die Ausführung der­jenigen Arbeiten, für welche das oberschle­sische Nothstandsgesetz vom 23. Februar 1881 nicht die Mittel bietet, wegen Mangels an erforderlichen Geldmittel bisher nicht in Angriff genommen werden können. Die weiteren Beschlüsse, daß den kleineren Grund­besitzern in Oberschlesien, der auf dem Staatsdarlehu basirte Credit in zweckmäßiger Weise zugänglich gemacht werde, sowie die Bestrebungen der schlesischen Landschaft, den Credit der kleineren Grundbesitzer noch mehr zu berücksichtigen, nach Möglichkeit zu för­dern, sind bereits seitens der Regierung Gegenstand näherer Erörterung geworden, ohne daß ein Abschluß erzielt ist.

— Die telegraphische Verbindung Berlins mit Frankfurt, Köln, Leipzig, Dresden, Paris, Brüssel, London, Petersburg und Riga.ist in Folge elektrischer Erd­ströme zeitweise gestört.

— Rußland soll beschlossen haben, neben der Botschaft in Berlin und der Gesandt­schaft in Stuttgart keine Gesandtschaften mehr an den deutschen Höfen zu erhalten.

Italien.

* Rom, 17. Nov. Der Staatssekretär Sr. Heiligkeit, Cardinal Jacobini hat wegen des Uebergriffs der italienischen Ge­richte in die Selbstständigkeit der vaticanischen Justiz keine Note an die Nuntien versandt. — Der ,Frkf. Ztg.' wird telegraphisch ge­meldet, daß der italienische Staatsrath in jener Sache die Acten des Appelhofes ein­gefordert habe.

Provirrcielles und Locales.

* Fulda, 18. Nov. Heute ist der Jahrestag eines der freudenreichsten Ereig­nisse, welche die Annalen der Diöcese und der Stadt Fulda jemals' zu verzeichnen hatten oder zu verzeichnen haben werden; denn heute vor einem Jahre wurde unser mit Zweifeln vermischtes Hoffen zur Gewiß­heit, daß uns stach langer hirtenloser Zeit wieder ein Bischof gegeben werde, indem der hl. Vater in geheimem Consistorium als ernannten Bischof von Fulda den hoch­würdigsten Herrn G. Kopp präconisirte.

— Das für die allgemeine Lehrerconfe- renz, welche am nächsten Mittwoch beim König!. Schullehrer-Seminar dahier abge­halten wird, von Herrn Seminar-Director Dr. Flügel aufgestellte Programm ver­spricht u. a. mehrere höchst lehrreiche kirch­liche Gesangsproductionen, und zwar Män­nerchöre, gemischte Chöre und Choralgesang; letzterer ist von Schülern der Uebungsschule auszuführen. Das hohe Interesse, welches die Kirchengesangfrage gegenwärtig erweckt, dürfte daher neben dem lebhaften Interesse, das die Herren Geistlichen und Lehrer für die eigentlichen Schulfragen erfüllt, zu recht zahlreicher Betheiligung wirksam auffordern.

— Die Domchorfrage wird' in Nr. 135 des .Kreisbl/ von Herrn Dr. Schneider hier, der sich auch als Verfaffer des ersten, in Nr. 130 desselben Bl. erschienen Dom­chor-Artikels bekennt, in einer Weise weiter besprochen, die zur Lösung der Frage un­möglich Etwas beitragen kann. Wir haben auf jenen ersten Artikel in Nr. 130 des ,Krsbl/, indem wir auf die Aussage des Herrn Domorganisten Rübs am hin, Herrn Dr. Schneider als deffen Verfasser be­trachteten, durchaus fachlich und höflich unsere „unmaßgebliche" Meinung kundge­geben. Weiter haben wir nichts gethan. Wenn also jetzt Herr Dr. Schneider den gehässigsten Ton des Hohnes und des Spottes anschlägt, so stimmt derselbe herz­lich schlecht sowohl mit der Natur und Wichtigkeit der Sache, um die es sich handelt, als auch mit deren seitheriger Be­handlung. Uebrigens sollte Herr Dr. Schneider, wie sehr er sich auch seiner Kennt­nisse und Fertigkeiten in der modernen Musik bewußt ist, doch nicht so wegwerfend