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Freitag, den 3. November 1882.
Jalung
Jlukian:
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II.
qp. Die Landwirthfchaft und die staatliche Gesetzgebung.
Die fast in allen Provinzen unseres Staates sich jetzt bildenden Bauernvereine sind ein untrügliches Zeichen, daß in diesem Stande sich das sehr geschwächte, mitunter ganz verlorene Selbstgefühl wieder regt und neu zu beleben anfängt, daß dieser Stand bestrebt ist, diejenige Stellung im Rechts- und Verkehrsleben des Staates wieder zu gewinnen, die ihm gebührt. Die Erkenntniß, daß man das Heil nicht von Oben allein erwarten kann, daß man zunächst selbst Hand anlegen, die Initiative ergreifen muß, hat nun, und das ist gewiß ein erfreuliches Zeichen der Zeit, im deutschen Bauernstände mächtig itrtf 'sich gegriffen. " Dein Vorbilde des west- phälischen Bauernvereins nacheifernd, der, trotz Wetter, Sturm und Graus, von der Staatsregierung mit mißtrauischen Augen überwacht, selbst angegriffen, seine Ziele seit zwanzig Jahren unentwegt angestrebt und so Großes erreicht und geleistet hat, haben auch in Nassau, Schlesien, Hessen, Brandenburg, dann am Nieder- und Mittelrhein die Grundbesitzer sich vereinigt, um in ähnlicher Weise sich hilfreiche Hand zu bieten, dem Krebsschaden des Wucherthums gegenüber
und sich den erforderlichen Rechtsschutz im Verkehrsleben zu verschaffen. Was für die Bedeutung und erfolgreiche Wirksamkeit dieser Verein die sickerste Bürgschaft gewährt, das ist die Thatsache, daß sie sich sämmtlich auf den Boden der christlichen Moral stellen, auf dieser Grundlage die Hebung ihrer Mitglieder in sittlicher, intellectueller und wirthschaftlicher Hinsicht anstreben. Vor Allem ist der engherzige Standesunterschied zwischen dem großen und kleinen Grundbesitzer gänzlich verleugnet. „Die Großen müssen für die Kleinen und die Kleinen für die Großen sorgen, dann können Alle bestehen. Man würde sich an unserem Stande gröblich versündigen, wollte mau ihn in zwei oder drei Classen eintheilen und so Parteiungen Hervorrufen. Eine Scheidung, etwa nach der Morgenzahl, heißt die Kraft des Bauernstandes zersplittern und die sociale Frage auf Seitenwegen in denselben hereinfahren." So heißt es in der Vereinszeitung: ,Der westphälische Bauer'.
Nächst der Förderung derjenigen Justi- "kutiMien, welche wie Darlehiwcassen, Versicherung gegen Hagelschlag und Viehsterben die wirthschaftliche Lage des Landmanns aufbessern und ihn vor den Klauen der Wucherer bewahren, ist es hauptsächlich der Rechtsschutz, den die Vereine ihren Angehörigen gewähren sollen und müssen. Der „Nassauische Bauernverein" sagt darüber in dem seine Statuten niotivirenden Programme Folgendes: „Die Gesetze soll und inuß Jeder im Staate kennen, aber nur die Wenigsten können sie kennen und verstehen lernen ohne Belehrung. Gewöhnlich kümmert der Staats-
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Oswin Connor.
Eine Erzählung aus dem Volksleben Irlands. Aus dem Englischen des Charles Lever, frei übersetzt von Alice Salzbrunn.
(Fortsetzung.)
„Wie viel Pacht zahlt Ihr?"
„O, wir zahlen genug! Fünfzehn Schillinge (1 Schilling — 1 Mark), für einen Acre des dürren Landes, da unten neben dem See, und wir geben 10 Pfund jährlich für den unfruchtbaren Berg; es ist mein Kummer, daß ich ihn nicht urbar machen kann."
„Vermuthlich möchtet Ihr gern eine andere Farm mit besserem, fruchtbarerem Land ?"
Ein anderer Verdacht stieg jetzt im Ge- müth des alten Mannes auf; er wendete sich zu Oswin und sagte in irischer Sprache: „Er will den Berg zur Jagd und Fischerei, aber ich will ihn nicht verlassen."
Der Herr wiederholte seine Frage.
„O wirklich nicht, Ew. Gnaden. Wir haben hier so lange gelebt und wollen bleiben."
„Aber Ihr sagt, daß die Pacht hoch ist."
„Mit Gottes Hilfe werden wir sie zahlen."
„Es ist gewiß ein sehr verödeter Ort im Winter."
„Aber doch gesund," war die kurze Antwort.
„Ich glaube, ich muß so klug zurückgehen, wie ich kam," murmelte der Herr, „hört, guter alter Mann und Ihr, Oswin, ich wünsche zu wissen, wie ich Euch am besten belohnen kann; es war mein Sohn, welchen Ihr auf dem Jahrmarkt befreit habt —"
„Ihr seid der Grundherr — Ew. Gnaden, Mr. Leslie?" riefen Beide, indem sie von ihren Sitzen so erschrocken aufstanden, als ob sie in Gegenwart ihrer Königin gesessen hätten.
„Ja, Oswin, und es thut mir leid, daß mein Anblick einen meiner Pächter in solches Staunen versetzt. Ich sollte auf meinem Eigenthum bekannt sein und hoffe es zu werden. Aber es ist spät und ich muß, bevor es finster wird, das Thal erreichen. Sagt, hängt Ihr wirklich an dieser armen Farm, oder habe ich eine andere, welche vielleicht jetzt frei ist und Euch besser gefällt?" • „Mit Ew. Gnaden Erlaubnis möchte ich den alten Fleck nicht verlassen, und wenn ich ein freies Grundeigenthum und ein Ziegelsteinhaus bekommen könnte, und Oswin auch nicht."
„Nun wohl, es sei. Ich kann nur sagen, wenn Ihr Euch einmal anders besinnt, werde ich gern bereit sein, Euch zu willfahren; unterdessen müßt Ihr hier keine Pacht mehr bezahlen."
bürger sich erst dann um ein Gesetz, wenn er damit in Conflict kommt, oder wenn er einen Vortheil damit erzielen will, und dann kostet ihm der Rath, die Belehrung, die er sucht, meist viel Geld. Vollends wenn er in einen Proceß geräth. Da hat sich nun der Westphälische Verein zur Aufgabe gestellt, dem Landmanne seine ganze Stellung im Rechtsleben des Staates klar zu machen, ihm in verständlicher Sprache alle diejenigen Gesetze zu verdeutschen, welche ihn unmittelbar oder mittelbar berühren. Unsere Zeitschrift: ,Der Landwirth' soll eine Art Gesetzsammlung für die Landwirthe sein und werden. Aber nicht genug damit, bemüht der Verein sich auch im gegebenen Falle die richtige Anwendung des Gesetzes herbeizuführen. Zunächst steuert er der Proceßsucht selbst dadurch, daß er seine Mitglieder nöthigt, vorher den Weg der gütlichen Verständigung durch Schiedsrichter zu versuchen. Ist ein Proceß gleichwohl nicht zu vermeiden, so ertheilt der Verein unent- geltlich juristischen Rath, zumal dann, wenn der Streit Fragen von allgemeiner Bedeutung betrifft. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wo es sich um Testamente, Besitzübertragungen, Auseinandersetzungen u. s. w. handelt, thut stets weniger der juristische, als der praktische Rath noth; der Verein bestellt daher aus seiner Mitte Vertrauensmänner, welche unverbrüchliches Schweigen beobachten müssen. Zu diesen gehen die Rathbedürftigen hin und überlegen mit ihnen, was zu thun sei. Von ihnen erfahren sie auch den Namen eines bewährten Rechtsanwalts und erhalten für denselben eine Auf-
„Keine Pacht!"
„Keinen Heller! ich bedauere, daß die Gunst eine so kleine ist, denn der Berg scheint wirklich ein öder, nutzloser —"
„Es gibt keinen besseren für die Schafe." „Das freut mich, Oswin, und ich möchte das Leben des Schäfers behaglicher machen; nehmt das, und wenn ich nächstens heraufkommen werde, um am See zu fischen, so hoffe ich Euch in einem besseren Hause zu finden." Er drückte eine Brieftasche in die Hand des alten Mannes und verließ die Hütte, während Oswin und sein Vater nur einen Segenswunsch murmeln konnten, so unerwartet und überwältigend war das ganze Ereigniß.
II.
Von keines Menschen Leben ist wohl die Hoffnung strenger ausgeschlossen, als von demjenigen des irischen Bauern in einer armen Gegend. Der schiffbrüchige Matrose auf seinem Wrack, der Miffethäter in seiner Zelle, der Dahinsiechende auf seinem Krankenbette, diese Alle dürfen hoffen, aber der irische Landmann darf es nicht. Durch seine tägliche Arbeit erwirbt er kaum die dringendsten Lebensbedürfnisse, und Jahr aus Jahr ein folgt keine Zeit der Ruhe in der einförmigen Ausübung der Arbeit und Ent-