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J^oe 232* Sonntag, den 8. October 1882.

Fuldaer ® Jeitung.

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Deutsches Reich.

* Berlin, 6. Oct. Der Kaiser hat in Baden-Baden gestern Vormittag mehrere Vor­träge entgegenge nommen und begab sich Nach­mittags 2 Uhr nach Iffezheim, um dem dort stattfindenden Armee-Jagdrennen beizu­wohnen.

— Die Nachricht von der bevorstehenden Uebersiedelung des Reichskanzlers nach Fried­richsruhe begegnet Zweifeln. Aus der Um­gebung desselben hört man, es stehe nur so viel fest, daß er zu Anfang nächsten Jahres nach Berlin zurückkehren werde. Sein Ge- filndheitszustand wird als ein befriedigender bezeichnet.

— Vorgestern fand laut der ,Post' eine Sitzung des Staatsministeriums statt, in welcher wahrscheinlich über den Zeitpunkt der Einberufung des Landtages Beschluß gefaßt wordenist. LetztereMeinung begegnetZweifiln.

— Es ist in letzter Zeit mehrfach vorge­kommen, daß es die Staatsanwaltschaft ab­gelehnt hat, aus Grund von Anzeigen seitens Auswanderer gegen Auswanderungs-Unter­nehmungen resp. Agenten einzuschreiten, weil die betreffenden Denuncianten Berlin bezw. Deutschland verlassen hatten, ehe ihre ge­richtliche Vernehinung bewirkt werden konnte, ohne welche die Beschuldigten einer strafbaren Handlung nicht überführt werden können. Es ist in Folge dessen seitens des hiesigen königl. Polizeipräsidiums für geboten erach­tet worden, diese Auswanderer, weil Gefahr im Verzüge ist, behufs ihrer sofortigen Ver­nehmung der königl. Staatsanwaltschaft zu­zuführen, welche dann das Weitere veran­lassen wird.

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Das Wunder am Feste Mariä Himmelfahrt.

Aus dem Französischen von Heinrich Lass erre, übersetzt von Konrad Helfrich.

(Fortsetzung.)

„Herr Abbe!" sprach tief bewegt der Fremde, „Sie sind mein Wohlthäter und ich bin gekommen, um Ihnen zu danken."

„Und wofür denn, mein Herr? Ich habe nicht die Ehre, Sie zu kennen."

„Ich verdanke Ihnen den Glauben. Ich heiße Emil Pellegrin; ich wohne zu Le Luc, Departement Du Var. Ich lebte in einem vollständigen Unglauben. Ich bin dieser Tage in Lourdes angekommen, um meine Schwester hierher zu bringen; ich habe Sie vor Ihrer Heilung gesehen, wie Sie in Ihrem Rollstuhl gezogen wurden und ich habe Sie nachher gesehen. Bei der Grotte habe ich Sie gehört. Was soll ich Ihnen sagen? Die Hand, welcher Nichts wider­stehen kann, hat mich erfaßt, und ich habe gebeichtet, was ich seit meiner Kindheit, seit 40 Jahren nicht mehr gethan hatte. Ich bitte Sie nun um die Gunst, mir morgen die hl. Communion zu reichen."

Der Diener Gottes öffnete seine Arme diesem Reisenden, der aus so weiter Ferne

- Im Reichs-Justizamt finden gegen­wärtig eingehende Erhebungen über die Wirk­ungen des Gerichtskosten-Gesetzes statt, die sich namentlich darauf erstrecken, ob die kürz­lich vorgenommenen Ermäßigungen der Ge­bühren von erheblichen Einfluß geworden, oder ob noch eine weitere Ermäßigung derselben, wie sie bekanntlich schon bei den Berathungen des Reichstags gefordert wurde, nothwendig ist.

— Officiös wird geschrieben: „In der Verbreitung von Sensations-Nachrichten be­züglich landwirthschaftlicher Calamitäten, Auftreten von Seuchen, Einschleppen des Coloradokäfers, Auftreten des Reblaus sollte mau wohl eine größere Vorsicht üben, als allgemein geschieht. Jede irrige Verbreitung von dergleichen Nachrichten führt uothwen- dig zu einer Schädigung der heimischen land- wirthschaftlichen Jntereffeu, da auswärtige Regierungen nur zu bereit sind, auf Gruud solcher Nachrichten ihre Grenzen dem deut­schen Import zu verschließen. Im Fall des wirklichen Auftretens von dergleichen Calann- täten findet das amtliche Einschreiten und die amtliche Publication erfahrungsmäßig in der promptesten Weise statt."

— Der Münchener Verein zur Wahrung geschäftlicher Interessen, die Innung der Drechslermeister und der Verein der Bürsten­macher haben beim Magistrat nachgesucht bei der competenten Behörde dahin zu wirken, daß gleichwie in Augsburg auch in Mün­chen, auf Grund der Allerhöchsten Verord­nung vom 30. Juli 1863 „die Sonntags- Heiligung betr.", die Betreibung des Haustr­handels mit gewerblichen Erzeugnissen an Sonn- und Feiertagen verboten werde. Nach kam, der endlich zurückgekchrt war in das wahre Vaterland. Er erkannte, daß seine Heilung ein Apostolat sei und daß Gott dieselbe dazu bestimmt habe, viele in der Finsterniß umhertappenden Geister zur Wahr­heit, viele verirrten Herzen auf den rechten Weg zurückzuführen. . . .

„Saffet uns Unsere liebe Frau von Lour­des lobpreisen," rief er aus. „Die größte Gnade ist Ihnen zu Theil geworden! Ja gewiß, ich werde Ihnen die Communion reichen; und es wird größere Freude fein im Himmel über diesen Sünder, welcher Buße thut, als über hundert Gerechte, welche im Guten verharren.",

XXII.

Am anderen Morgen, Sonntags in aller Frühe, klopfte Pfarrer Peyrarnale an die Thüre.

„Ich komme, um Sie abzuholen," sagte er. „Zuerst werde ich Ihnen bei der Messe ministriren, dann werde ich celebriren, und nach mir Abb« Antoine. Drei Priester und drei Messen find nicht zu viel, um Unserer lieben Frau von Lourdes für ein so auf­fallendes Wunder zu danken."

„Ich bin bereit," sagte Abb« de Must).

„Laßt uns also gehen! , . . Sie bedür­fen dieses Amictes nicht", bemerkte der Pfarrer von Lourdes, als er den Abb«

eingeholtem Gutachten in Augsburg und von den Ausschüssen des hiesigen Gewerbevereins und der Handels- und Gewerbekammer für Oberbayern hat der Wiagiftrat in feiner letz­ten Sitzung beschlossen, da die Gerichte ent­gegengesetzte Urtheile in dieser Frage er­lassen haben, die eingereichte Vorstellung der königl. Regierung von Oberbayern zur Ent­scheidung hinüber zu leiten.

* Leipzig, 5. Oct. Das Reichsgericht verhandelte den Proceß gegen den Zuschneider Wunderlich (Marktschorgast) und Schuh­macher Kiefer (Hanau) wegen Hochverraths. Gegenstand der Anklage ist die Verbreitung von fünf Nummern der,Freiheit'. Kiefer gibt zu, Exemplare der .Freiheit' verbreitet zu haben, bestreitet aber, Kenntniß von der Strafbar­keit der Handlung gehabt zu haben. Wun­derlich leugnet, die .Freiheit' verbreitet zu haben. Die Zeugenaussagen ergaben, daß Wunderlich mit den Londoner Revolutio­nären in Verbindung gestanden und ein Most'scher Emissär bei einer Reise durch Deutschland an ihn als Vertrauensperson gewiesen worden sei. Der Ober-Reichsan- walt hält die Anklagen gegen Beide wegen vorbereitender Handlungen zum Hochverrats wegen Majestätsbeleidigung. Aufforderung zu ftrafbaren Handlungen und Verbreitung verbotener Druckschriften aufrecht und bean­tragt für Wunderlich 4, für Kiefer 3 Jahre Zuchthaus und Verlust der Ehrenrechte für die gleiche Zeit. Das Reichsgericht erkennt Wunderlich der ihm zur Last gelegten Hand­lungen schuldig und verurtheilt ihn zu 2 Jahren Zuchthaus und Verlust der Ehren­rechte auf gleiche Dauer; es spricht Kiefer

de Mufy ein kleines zusammengefaltetes Leinentuch vom Tische nehmen sah; „wir finden Alles in der Sacristei der Capelle."

„Ich habe meine besonderen Gründe mich an dieses hier zu halten," antwortete der geheilte Priester.

Dieser Tag war der elfte Sonntag nach Pfingsten.

Abb« de Mufy, mit den Paramenten bekleidet, schritt durch das Schiff der Kirche und ging zum Chore. Zu seiner Rechten hatte er Pfarrer Peyramale, welchen er feinen Anwalt bei der Mutter Gottes nannte; zu feiner Linken den Abb« Antoine.

Eine dichtgedrängte Menge füllte die Krypta. Abb« Sir, Herr Pellegrin, der kleine Peter und fein Vater befanden sich unter den An­wesenden.

Der Celebrant sprach die ersten Worte des hl. Opfers aus. „IntroiLo ad altare Bei.“ „Ich will hinantreten zu dem Altäre Gottes". ...

Diejenigen, welche die unsterbliche Sprache der Kirche verstanden, konnten sich nicht enthalten, den geheimnißvollen Sinn der verschiedenen Lectionen und Gebete dieses Tages auf die außerordentlichen Umstände anzuwenden, in welchen man sich in diesem Augenblicke befand.

In Mitten all' dieser Herzen, welche mit