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Jti 216.

Fuldaer

Mittwoch, den 20. September 1882.

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h. Pastoralschreiben des Fürst­bischofs von Breslau über die Zwangserziehung verwahrloster Kinder.

In jüngster Zeit hat der Minister des Innern die Hilfe der Bischöfe und ihrer Geistlichkeit bei Unterbringung verwahr­loster Kinder nachgesucht. Ueber diese wichtige Angelegenheit hat der Herr Fürst­bischof von Breslau ein Pastoralschreiben erlassen, welches in klarer und eindringlicher Weise die Lage der Sache schildert und heilsame Anordnungen und Rathschläge gibt. Es hgndelt sich hier um die Behandlung einer nicht ungefährlichen Wunde am Kör­per der Gesellschaft, so daß das Ausschreiben auch die Leser dieses Blattes interessiren wird, weshalb wir dasselbe wenigstens aus­zugsweise hier mittheilen.

Der Herr Fürstbischof gibt seinem Curat- klerus zuerst den Ministerialerlaß bekannt und fährt dann fort:

In dem letzten Decennium hat aus Ur­sachen, deren eingehende Erörterung hier nicht erforderlich ist, die Entchristlichung und die Zuchtlosigkeit in fast allen Schichten der Gesellschaft leider nur allzugroße Fort­schritte gemacht. Daraus resultirte natur­gemäß eine Verwilderung der Jugend, wie sie in unserem deutschen Vaterlande, Gott Dank, bisher unbekannt war. Wenn nach officiellen statistischen Angaben die Zahl der wegen Vergehen und Verbrechen zur Unter- suchung gezogenen Kindern von 1869 bis bis 1878 von 6615 auf die erschreckende Höhe von 13,313 stieg, so läßt dies auf eine Verwahrlosung der Jugend schließen,

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Das Wunder am Feste Mariä Himmelfahrt.

Aus dem Französischen von Heinrich Lasserre, übersetzt von Konrad Helfrich.

(Fortsetzung.)

Humbert, Victor und Genovefa waren in dieser edlen Schule des Christenthums und der Tugend erzogen worden; und die beiden Kinder Humberts, Maria und Spm- phorian, bildeten sich nach ihrem leuchtenden Beispiele.

Im Hause befand sich auch noch ein Freund, wir könnten sagen, ein Adoptivsohn, welchen die Vorsehung unter dieses gesegnete Dach geführt hatte und welchem Alle, wie einem Mitglieds der Familie, herzlich zugethan waren. Es war dies Abbo Antoine.

Schon vor Jahren, während eines längeren Aufenthaltes in Evreux bei Mgr Devoucoux, zu welchem er in freundschaftlicher Beziehung stand, hatte Victor, damals schon an den Augen leidend, einen Knaben als Vorleser angenommen, an welchen er sich gewöhnt, und dem er eine Erziehung hatte geben lassen. Als dieser Knabe herangewachsen war, ver­nahm er in sich den Ruf Gottes, trat in das Seminar St. Sulpice und empfing die

Weihen. Dies war der junge Abbe,

gegen welche im Interesse der christlichen Sitte und der Sicherung und Wohlfahrt der Gesellschaft die ernstesten Maßregeln ge­boten erscheinen.

.... Inzwischen hat die Staatsregierung, erschreckt durch die große Zahl jugendlicher Verbrecher, den Weg der Gesetzgebung be­treten, um da, wo die Eltern ihre Pflichten dauernd in grober Weise vernachlässigen, durch richterliches Urtheil eine Zwangs- Erziehung eintreten zu lassen. Das Ge­setz vom 13. März 1878 bestimmt in seinen wichtigsten Paragraphen, daß Kinder von 6 —12 Jahren, welche eine strafbare Hand­lung begehen, von Staatswegen in eine geeignete Familie oder in eine Erziehungs­oder Besserungsanstalt zur Zwangserziehung untergebracht werden können, wenn dies mit Rücksicht auf die strafbare Handlung, die Persönlichkeit der Eltern oder Erzieher des Kindes und auf dessen übrige Lebensverhält­nisse vom Vormundschaftsgerichte für erfor­derlich erachtet wird. Auf Grund dieser Be­stimmungen sind denn auch nach den Mit­theilungendes hohen Ministeriums des Innern vom 1. October 1878 bis zum 30 Septbr. 1881 in der Monarchie 3364 Kinder gericht­lich zur Zwangserziehung überwiesen. Wie viele katholische Kinder sich darunter be­funden, darüber fehlen zahlengeniäße An­gaben, die muthmaßliche Betheiligung nach dem Verhältnisse der Bevölkerungszahl läßt schon an sich auf eine nicht unbeträchtliche Anzahl katholischer Kinder, die zur Zwangs- Erziehung überwiesen werden, schließen.

.... Wenn der Herr Minister den Wunsch ausspricht, daß der Klerus auf die Fälle von welchem wir reden. Er diente dem ge­lähmten Priester als Secretär.

Der arme Kranke war der Mittelpunkt aller Sorgen dieses Kreises christlicher Seelen. Welch aufmerksanie Pflege! Welch innige Gebete für seine Genesung!

Obschon die Wissenschaft der Aerzte leider eine unheilbare Lähmung constatirt hatte, erinnerte man sich doch manchmal gerne einer gewissen Begebenheit, aus welcher man einige leise Hoffnung für den Kranken zu schöpfen suchte.

Im Anfänge dieser Krankheit, (es war seitdem schon lange her), hatte Fräulein Genovefa eine Wallfahrt nach Ars gemacht.

„Wird wohl mein Bruder wieder gesund werden?" hatte sie den heiligmäßigen Pfarrer von Ars gefragt.

Machen Sie eine Rovene zur hl. Philo­mena. . . Rach derselben werde ich Ihnen Antwort ertheilen."

Rach Beendigung der Rovene hatte Genovefa wiederum den Mann Gottes ge­fragt:

„Wird mein Bruder gesund werden?" „Ja, er wird gesund werden; aber Ge­duld !"

„Wird er ganz gesund werden, so daß Nichts mehr von seiner Krankheit mehr zu­rückbleibt ?"

aufmerksam machen solle, in welchen die Ein- leituug einer Zwangs-Erziehung geboten er­scheine, so wird diesem Wunsche sicherlich in allen Fällen entsprochen werden können, in welchen alle seelsorgerischen und sonstigen Mittel eine Besserung und eine gute Erzie­hung nicht herbeizuführen vermochten. Der Seelsorger wird aber immerhin Vorsicht wal­ten lasten und zunächst versuchen müssen, den Waisenrath oder die communalen Corpora- tionen zum Vorgehen in der Sache anzuregen. In manchen Fällen wird es ihm vielleicht glücken, ohne vorgängiges gerichtliches Urtheil den verwahrlosten Kindern eine bessere Er­ziehung zu sichern.

Von der größten Wichtigkeit ist die Mit­wirkung des ehrwürdigen Klerus bei der Auswahl der Anstalten oder Fami­lien zur Unterbringung der Kinder. Wenn auch unter günstigen Verhältnissen die Unter­bringung in guten Familien der Erziehung in Anstalten vorzuziehen sein mag, so lehrt doch die Erfahrung, daß man in den meisten Füllen auf Anstalten zurückkommen muß. Mögen nun aber Familien oder Anstalten gewählt werden, immer werden katholische Kinder nur in katholischen Familien oder Anstalten untergebracht werden können. Denn wenn im Allgemeinen nur eine auf confes- s i o n e l l e n Grundlagen beruhende Erziehung sichere und gute Resultate zu erreichen ver- mag, so ist dies in noch höheren, Maße bei der Zwangserziehung der Fall. Ich hege auch die Ueberzeugung, daß die Staalsregie- rung die ihr untergeordneten Behörden in derselben Richtung beeinflussen wird.

Wenn es daher, wie ich leider befürchte,

„Ja, er wird ganz gesund werden, so daß Nichts von seiner Krankheit mehr zu­rückbleibt; aber Geduld, Geduld!"

Und es hatte geschienen, als ob bei diesen Worten die Gedanken des Priesters sich in die geheimnißvollen Tiefen der unergründ­lichen Zukunft verlören.

So erzählte Genovefa . . . Aber ach! war es auch gewiß, daß der gute Pfarrer von Ars mit der Gale der Weissagung begnadigt war? War es auch gewiß, daß das Gedächtniß Genovefas sie nicht täuschte? War es auch gewiß, daß das heftige Ver­langen ihres Herzens nicht etwa einfachen Ausdrücken der Hoffnung, wie sie das Mit­leid immer die Leidenden wahrnebmen läßt, den eingebildeten Sinn eines sicheren Ver­sprechens und eines bestimmten Schauens zukünftiger Dinge beigelegt hatte!

IV.

Trotz seiner gänzlichen Hilflosigkeit wußte Abbe de Musy doch ein ziemlich thätiges Leben zu führen. Er ließ sich wissenschaft­liche oder erbauliche Bücher vorlesen, dic- dirte Briefe, oder empfing die Besuche der­jenigen, welche sich an ihn wandten, um zu beichten, oder sonst in den Angelegen­heiten ihrer Seele sich Raths zu erholen. Zuweilen, wenn seine Stimme nicht ange-