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Donnerstag, den 14. September 1882.
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S Die Genossenschaften im Mittel- alter und die heute anzustrebenden Innungen.
(Schluß.)
Was von Seiten der Manchesterpartei bisher über die Innungen verbreitet lvorden ist, beruht zum größten Theil auf einer unverzeihlichen Unkenntniß historischer That- sachen. Wenn die kläglichen Ruder« der Innungen des 17. und 18. Jahrhunderts vorgeführt werden, so wird dabei übersehen, daß der auf römischem Rechte erwachsene Absolutismus die Entwickelung der Zünfte hemmte, ja sogar durch Entziehung wichtiger Rechte und durch Etablirung der sogenannten „freien (Fabrik-) Arbeit" in eine feindliche Stellung zum Staate drängte. Ihr Mangel an Patriotismus, ihr Spießbürger- thum, ihre Krämerpolitik resultiren aus anderen, weiter unten zu beleuchtenden Gründen! Solche Innungen will natürlich kein vernünftiger Mensch miedet einführen.
Die Blüthezeit der Innungen fällt in das 12., 13. und 14. Jahrhundert; im 15. zeigt sich schon ihr Verfall, im 16. sind sie schon meist auf demselben Standpunkte wirthschaftlichen Elendes angelangt, wie in unserem jetzigen Jahrhundert..
Es war in erster Reihe die Redlichkeit der Arbeit, für welche die Innungen Sorge trugen. Der Wollweber durfte kein bereits genetztes oder geschorenes Tuch wieder in den Rahmen spannen, um es „zum Unbill zu recken." Wer Flockenwolle zu Tuch verarbeitete, den: wurde das Gewebe weggenommen und verbrannt, im Wiederholungsfälle erfolgte Stadtverweisung. Die Seiler durften nur ungebrauchtes Material, die Gürtler nur neues Leder, die Riemer kein Fell von gefallenem Vieh verarbeiten u. s. w. Ebenso streng waren die Vorschriften über Gewicht und gute Beschaffenheit des Brodes; der Schlächter mußte einen Eid leisten, niemals mageres oder gefallenes Vieh für den Verkauf zu schlachten; der Fischer mußte dem am Schlüsse des Marktes nicht verkauften Fischen den Schwanz abschlagen. Sicherheit und Ordnung wurden dadurch bewahrt, daß z. B. der Zinngießer kein Zeichen oder Wappen ohne Genehmigung des Besitzers von altem Geräth entfernen, der Schlosser keine Schlüssel nach Wachsabdruck, der Maurer keine Grenzmauer auf einseitigen Antrag entfernen durfte.
Das war die Blüthezeit der Zünfte, zu der freilich die Voraussetzung unerläßlich war, daß einmal Niemand in der Stadt ein nicht zur Innung gehöriges Handwerk treiben durste, andererseits die Zunft selbst für die wirkliche Beachtung jener Vorschriften sorgte und darüber wachte. So gestaltete sich die Zunft innerhalb gewisser Grenzen auch zur Obrigkeit, deren Coinpetenz auch dadurch nicht unwesentlich erweitert wurde, daß der in die Zunft Eintretende sich verpflichten mußte, jeden Rechtshandel mit einem Zunft
genossen, auch die gewöhnliche Schuldklage dem Spruche der Altmänner zu unterbreiten, bevor er die ordentlichen Gerichte anging.
Im Punkte der Ehre wird der Handwerksmeister des 12., 13. und 14. Jahrhunderts von Prof. S. Hirsch in Berlin wie folgt geschildert:
„Sein Geburtsadel ist das Kleinod der ehelichen Geburt, des ehrbaren, unbescholtenen Vaterhauses; sein Berufsadel fordert, daß er bei einem wirklichen Zunftgenossen die gesetzliche Zeit als Lehrling ausgehalten, daß er in aller Form zum Gesellen gemacht worden, daß er gewandert, sein Muthjahr zurückgelegt hat, mit seinem Meisterstück bestanden, mit einem Wort, daß er geraden und rechten Weges, immer in Bewährung durch eigene That, und in Anerkennung durch die ©einigen, herangekommen ist, daß er zu dienen gelernt hat, ehe er befehlen durfte."
So dünkte sich der Handwerker in seinem Stande nicht geringer wie der Edelmann; der Geselle stand dem Knappen, der Lehrling dem Junker gleich; was dem Ritter der Ritterschlag, dem Geistlichen die Weihe, dem Gekehrten die Doctorwürde: das nxtr dem Handwerker das Meisterrecht. Hierzu denke man sich eine streng sittliche Zücht in Familie und Beruf; und es kann nicht befremden, wenn ein Geschlecht erwuchs, welches alle dem deutschen Nationalcharakter innewohnenden Kräfte voll entfaltet. Die Hansa, nichts anderes wie eine Kaufmannszunft, machte den deutschen Handel allmächtig; der Landmann, vom freien Bauer bis zum Hörigen, hatte seine Genossenschaften, durch die er seine Rechte wahrte und mehrte. Das Handwerk war bei der künstlerischen Vollendung angelangt. Sind doch Albrecht Dürer und Peter Vischer aus dem Handwerk hervorgegangen, während auch die Meistersänger, unter ihnen der Hans Sachs, häusig Handwerker waren. Die großartigsten Denkmäler haben sich die Zünfte in ihrem Kirchenbuche gesetzt; jede Innung brachte der Kirche das Schönste dar, manche Zweige der bildenden Kunst, z. B. die Glasmalerei, haben heute noch nicht die frühere Vollendung erreicht. Kunst und Wissen- chaft erfreuten sich großer Verehrung; die Gehalte höherer und niederer Lehrer waren völlig auskömmlich. „Zu keiner Zeit," berichtet Friedrich v. Raumer, „ist die Sorgfalt und Mildthätigkeit für Arme, Kranke, Wittmeu und sonstige Hilfsbedürftige so groß gewesen, wie in jenen Jahrhunderten. Klöster, Stifte, Prälaten, Päpste, Fürsten, Könige, Städte, Alle wetteiferten und überboten sich in Austheilung von Speisen und Kleidern, Anlegung von Armenhäusern, Krankenhäusern und milden Stiftungen aller Art."
Mit welchem Rechte kann man nun eine olche Zeit als „finsteres Mittelalter" be- eichnen?
Deutsches Reich.
* Berlin, 12. Sept. Gestern wohnte der Kaiser den großen Manövern bei Trebnitz bei. Der Kaiser saß 3 Stunden zu Pferde. Auch die kronprinzlichen Herrschaften und das österreichische Kronprinzenpaar war anwesend. Abends fand im Museum ein großes, von der Provinz Schlesien zu Ehren Sr. Majestät veranstaltetes Fest statt, bestehend in Theaterspiel und Ball. Zum Souper führte der Kaiser die österreichische Kronprinzessin, der österreichische Kronprinz die Gemahlin unseres Kronprinzen. — Der ,Staatsanzeiger' meldet: „Der Königliche Gesandte beim Päpstlichen Stuhle, Wirkliche Geheime Rath Dr. von Schlözer ist vom Urlaube nach Rom zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Gesandtschaft wieder übernommen." — Ueber die Dinge in Egypten wisien die hiesigen Telegraphenbureaus nichts Neues zu melden. Für morgen soll ein Gefecht erwartet werden. — Der Minister hat den Aufsichtsbehörden empfohlen, auf die Beseitigung oder Ermäßigung des Schulgeldes bei Volksschulen hinzuwirkeu. Die. Staatsregierung müsse dies als ihre Aufgabe betrachten und habe diesen Standpunkt zu dem, dem Landtage vorgelegten Verwend- ungsgesetzentwurfe zu bestimmtem Ausdrucke gebracht, nachdem die Unterrichtsverwaltung schon unterm 28. April 1881 auf die Beseitigung oder Ermäßigung des Schulgeldes hingewiesen habe.
— In der ,Allgem. Conservativen Monatsschrift' (Septemberheft) wird eine Audienz erzählt, welche ein bekannter deutscher protestantischer juristischer Professor bei Papst Leo XIII. hatte. Derselbe berichtet u. A.: Ich hatte bereits zwei Mal Gelegenheit gehabt, Leo XIII. in der Nähe zu sehen: das erste Mal bei der Canonisation in der großen Aula, das zweite Mal bei der Hutaufsetzung der neuen Cardinäle, wo er in aller Pracht in Tiara und goldgesticktem Pallium, auf der sedes gestatoria getragen erschien. Beide Male machte er mir einen vortheilhaften Eindruck; von mittlerer Gestalt, hager, hatte sein feingeschnittenes mageres Gesicht mit großer Nase etwas ebenso Intelligentes, wie den Ausdruck großer persönlicher Güte. Um so gespannter war ich darauf, ihn nicht bloß vorüberschreiten zu sehen, sondern ihm gegenüber zu stehen uno mit ihm zu sprechen. Allmälig hatte sich das anfangs mit lebhaft hm- und herredenden Prälaten gefüllte Zimmer geleert, und bald nach 7>/z Uhr wurde ich in das Cabinet des Papstes eingeführt. Leo XIII. empfing mich in einem kleinen schwach erleuchteten Zimmer, auf einem Lehnstuhl unter einem Baldachin sitzend, und nöthigte mich, trotz meines Zögerns, mich ihm zur Seite zu setzen. Er bedauerte, mich nicht früher haben sehen zu können, aber er sei in der letzten Zeit durch Geschäfte zu sehr in Anspruch genommen.