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20tz. Freitag, den 1. September 1882.

Fuldaer t® Jeikung.

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-o- Das französische Schulgesetz.

Seit der Vergewaltigung der Ordensleute ist das Zwangsschulgesetz voin 28. März 1882 die einschneidendste Maßregel der Repu­blik gewesen. Man kann aber ohne lieber» treibung sagen, daß der weitaus größte Theil des französischen Volkes dem Atheismus und Reuheidenthum verfallen muß, wenn dies Gesetz längere Zeit bestehen bleibt. Denn dasselbe bezweckt und ist mit abgefeimter Geschicklichkeit ganz dazu eingerichtet, den Glauben aus den Herzen der Kinder zu reißen. Gemäß dem Gesetze begreift der Unterricht in der Volksschule, außer den ge­wöhnlichen Gegenständen: Bürgerliche Moral, Geschichte Frankreichs bis auf unsere Tage, die Anfangsbegriffe von Rechts- und Wirth- schaftslehre, für die Knaben militärische Hebungen. Außer dem Sonntag wird an Einem Tage der Woche der Unterricht aus­gesetzt uni den Eltern zu ermöglichen, ihren Kindern, jedoch außerhalb des Schulhauses, Religionsunterricht ertheilen zu lassen. Das Aufsichtsrecht der Pfarrer, sowie das Recht der protestantischen und jüdischen Consistorien, die Lehrer für die Schulen ihres Bekennt­nisses vorzuschlagen, sind aufgehoben. Schul­zwang vom sechsten bis zum vollendeten drei­zehnten Jahre ist eingeführt. Die Kinder, deren Eltern nicht vierzehn Tage vor dem Beginn des Schuljahres schriftlich erklären, in welche Schule sie dieselben schicken wollen, werden zum Besuche der öffentlichen Schule gezwungen. Die Kinder, welche zu Hause unterrichtet werden, müssen sich jährlich einer Prüfung durch eine behördliche Com­mission unterziehen. Entsprechen ihre Kennt-

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Der Weg zum Verderben.

Nach dem Französischen von I. Rüttgers. (Fortsetzung.)

Zwei andere Gefangene und drei Gens- darmen wurden den beiden Priestern beiget sellt. Ein junger bartloser Mensch, mi- bleichem Antlitz, der die Leitung des Ganzen zu haben schien, gab das Zeichen zum Ab­marsch. Die sieben zukünftigen Märtyrer gingen langsam voran — eine brüllende heulende Menge umringte sie, gierig wie Tiger die nach Blut lechzen, und entblödete sich nicht, den armen Opfern die gemeinsten Schimpf und Schmähworte ins Gesicht zu rufen.

Die Frauen zeigten sich noch eifriger als die Männer bei diesen feigen Angriffen.

Eine derselben, die ein Kleid von Heller Seide dahinschleppte, feuerte eine Truppe von Megären fortwährend an, die an Roh­heit und Schamlosigkeit einander überboten. Es war Faraude. Seit einem Monate war sie dem Striker nachgegangen vom Rathhaus bis zu den Barrieren von Paris, bis wohin sich der Hamps fortzog. Sie trug an der Seite einen Dolch, mit dem sie, wie sie sich offen rühmte, einen Seminaristen ermordet hatte. Roch einmal wollte sie Zeuge des

nisse nicht denjenigen der gleichalterigen Kin­der der öffentlichen Schule, so müssen sie zum Besuche der letzteren gezwungen werden. Außerdem ist durch behördliche Anordnung den Lehrern der öffentlichen Schulen ver­boten, in- ober außerhalb der Wohnung anderen als den eigenen Kindern Religions­unterricht zu ertheilen.

Durch das Gesetz ist in jeder Gemeinde ein Ortsschulrath eingesetzt,'dessen Obmann der Maire (Bürgermeister) ist. Die Schulbehörde ernennt zu demselben ein Mitglied außer dem Schulinspector, während der Gemeinderath eine das Drittheil der eigenen Mitgliederzahl nicht übersteigende Zahl Mitglieder erwählt. In mehreren taufend Gemeinden und Städten wählten die Gemeinderäthe Pfarrer und Vicare in den Ortsschulrath. Daraufhin erließ sofort der Unterrichtsminister ein Rundschreiben, um den zusiehenden Behörden zu bedeuten, das Gesetz vom 28. März 1882 verleihe den Mitgliedern der Schulräthe nicht das Recht in den Schulsaal einzutreten, in dieser Hinsicht bleibe es bei den früheren Bestimmungen. Die republikauischen Blät­ter waren ganz entzückt über diese „liberale Auslegung" des Gesetzes. Die Schulräthe aber sollen die Liste der schulfähigen Kinder im Vereine mit dem Maire aufstellen, für den fleißigen Schulbesuch und das Wohl der Schule wirken; sie haben das Recht, die Kinder bei begründeten Ursachen vom Schul­besuch zu entbinden. Die Schulräthe mögen sich zu diesen Zwecken auf der Straße heruiutreiben oder im Wirthshause versam­meln, sich auch dort Rechenschaft über den Erfolg ihrer Bemühungen verschaffen; aber Todeskampfes der Priester und der Gens- darmen sein, die man einem ihnen unbe­kannten Ziele zuschleppte, — denn die Föde- irten bewahrten ein hartnäckiges Stillschweigen über die Befehle, die man ihnen ertljeilt hatte.

Diese Faraude, die in einem Aufzuge ein­herging, der offenbar für sie nicht paßte, schien die lebendige Verkörperung aller Laster und Verbrechen zu sein. Ihre heisere Stimme, ihr von Zorn und von Brannt­wein geröthetes Gesicht, ihre gestohlene Toi­lette, worin sie als große Dame an Brust und Fingern mit schweren Kleinodien be­laden, einherstolzirte, machten aus ihr eine lebendige Darstellung jener Commune, die nur durch ihre Verbrechen sich in etwa über Wasser hielt.

Zuweilen trat sie auf einen Mann zu, der in einiger Entfernung von ihr daherging, und flüsterte ihm stolzen Blickes in's Ohr:

„Du bist ein Mann, Striker, nur in Deiner Nähe will ich mich tobten lassen! Wenn bas Glück uns untreu wirb, bann will ich eine Kugel nur von Deiner Hand, auf biefe Weise wird sie mir weniger weh thun."

Aber der „Striker" schien kaum auf sie zu hören. Er dachte in diesem Augenblicke an ganz andere, weit wichtigere Dinge. Er

den Schulsaal betreten, dort die Kinder sehen und hören, um welche sie sich unent­geltlich alle Mühe zu geben haben, dürfen sie nicht. Allein trotzdem könnten die Pfarrer als Mitglieder des Ortsschulrathes einen Einfluß auf die Kinder ausüben. Deß- halb wird jetzt ein Gesetz vorbereitet, um den Grundsatz durchzuführen, daß diejenigen Personen, welche gesetzlich nicht in den Ge­meinderath gewählt werden können, also Pfarrgeistliche, Lehrer w. auch von den Orts- schulräthen ausgeschlossen sind.

Das Gesetz hat offenbar viel Verstimmung herovrgerufen, aber der Widerstand ist bis jetzt weder allgemein noch hinreichend kräftig geworden, wohl aus dem Grunde, weil gar viele die Tragweite des Gesetzes erst begrei­fen werden, wenn ihnen die Wirkungen hand­greiflich nahe getreten sein werden. Dann ist aber auch nicht zu läugnen, daß in einem großen Theile des französischen Volkes die Gleichgiltigkeit und der Jndifferentismus vor­herrscht, die Religion nur noch in einem sehr beschränkten Maße als Gewohnheits­sache fortbeftelit, von ber man sich ohne grosse Schwrengkeiten 'loslösen läßt. In ben Stübten finb ber größere Theil ber Arbeiter unb ein beträchtlicher Theil bes Bürgerstanbes mehr ober weniger ber Kirche entfrembet. Es bebarf ba nur einiger Be­mühungen unb bes Beispiels ber Behörben, um biefe Leute zu bewegen, nunmehr ihre Kinber nicht mehr laufen unb ohne Religion auf wachsen zu lassen. Auf bem Lande wird die Wirkung des Gesetzes sogar noch furcht­barer fein, als in den Städten. Zunächst lassen sich die Bauern viel leichter von den gab sich über den Ausgang des nahe bevor­stehenden Entscheidungskampfes keiner Täu­schung hin. — Je weiter der Zug vorrückte, desto schwerer wurde es vorwärts zu kommen. Die Menge wurde fortwährend größer und strömte von allen Seiten zugleich herbei. Jeder wollte sich an diesem schmählichen Schauspiele weiden. Die Gefangenen wate­ten fast buchstäblich im Blut und im Koth. Die Trompeten schmetterten, dazwischen ras­selten die Trommeln und übertönten das wilde Geschrei und Gebrüll ber Menge, die in ihrer Trunkenheit halb bewußtlos hinter dem Zuge hertaumelte.

Belleforge suchte vor allen Dingen der Menge, welche die Gefangenen begleitete, auf dem Fuße zu folgen, und gedachte fo leicht in der Nähe Conrad's zu kommen. Aber eine lebendige Mauer stand fortwäh­rend wie undurchdringlich zwischen ihm unb seinem Sohne — er sah keine Möglichkeit, zu ihm Vordringen zu können. Seine Wunde verursachte ihm grausame Schmerzen unb zudem hatte er seit mehr als dreißig Stun­den nichts zu sich genommen — und doch, marschirte er immer vorwärts.

Plötzlich machte der Zug Halt, und in der Menge entstand eine Rückbewegung. Ein Wuthgeschrei erhob sich aus aller Munde. Föderirte, Gefangene und Neugierige sahen