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3^ 183. Freitag, den 11. August 1882.

Fuldaer SB Jritung.

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O Für Auswanderungslustige!

Das Project der Colonisation Bos­niens und der Herzegowina und der Zu­ziehung von Einwanderern wird jetzt von der österreichischen Regierung sehr nachdrücklich gefördert und hat über Auregung der Grafen Taaffe als Leiter des Ministeriums des Innern das gemeinsame Ministerium eine kurze Zu­sammenstellung der wichtigsten Bestimmungen über die Colonisirung veranlaßt. Da sich für Auswanderer aus Deutschland hier neue Chancen eröffnen, die leicht dem Aus­wandererstrome eine andere Richtung als die bisherige nach Amerika geben, zumindest aber viele Deutsche veranlassen könnten, sich in Bosnien niederzulaffen, so seien hier die Bedingungen mitgetheilt, unter denen die An sie dl un g in der Herzegowina geschehen darf.

„Die Ansiedlung kann erfolgen: 1) auf Staatsgründen, 2) auf Privatgründen. — Auf Staatsgründen können nach vollstän­diger Klarstellung des freien staatlichen Ver- ffügungsrechtes und der betreffenden Grenzen, Colonisten, und zwar in der Regel in grö­ßeren Gruppen, auf bisher noch uncultivir- ten Grundstücken unter folgenden Beding­ungen angesiedelt werden:

1) Jede Familie erhält je nach dem Maße ihrer Arbeitskraft eine gewisse Area (Fläche) vom verfügbaren Staatsgute: a) zum Baue des Wohnhauses und der Wirthschaftsgebäude, oder der Gebäude zum Betriebe einer land- wirthschäftlichen Nebenbeschäftigung, b) zum Acker- und Wiesenbau, und c) wenn noth- wendig auch zur Weide (bei Colonisten-Ge-

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Der Weg zum Verderben.

Nach dem Französischen von I. Rüttgers.

(Fortsetzung.)

„Eine Atheistin!" wiederholte die Gräfin.

„Nicht aus Empörung gegen Gott, son­dern mehr aus Unwissenheit. Sie glaubte nicht an Gott, weil man ihr nie von Gott gesprochen hatte. Sie wiffen, wie gern ich lese; jeden Tag nahm sie, um sie mir vor­zulesen, einige unserer großen christlichen Redner; oft hielt sie inne, indem sie den Sinn eines Satzes zu erforschen suchte; ein anderes Mal frug sie mich schüchtern, gleich als ob sie sich dessen schäme. Endlich eines Tages offenbarte sie sich mir. Auf den Knieen gestand sie es mir unter Thränen, daß die Gegenstände des Glaubens ihr un­bekannt seien; daß sie weniger als ein Kind sei — eine Unwissende, eine Wilde. Seit einem Monat lernt sie - sie macht gewal­tige Fortschritte, so daß ich mich nur freuen kann, sie ausgenommen zu haben. Ich habe keine Verwandten mehr, dieses Kind ersetzt mir Alles. Ich möchte sie wohl an Kindes­statt annehmen, wenn sie wollte. Was ich an Vermögen habe, würde ihr eines Tages gehören."

„Sie machen mich neugierig, dieses junge

meinden könnte die ganze Gemeinde zusam­men ein Weidegebiet erhalten).

Die Grundstücke werden den Colonisten gegen Dem in das Eigenthum übertra­gen, daß nach einer von der Landesregier­ung vorzuschlagenden Reihe von Jahren die Abzahlung des gegenwärtigen Schätzungs- werthes in bestimmten Raten zu beginnen habe, für deren Einhaltung der Grund als Hypothek haftet.

2) Jede Familie erhält zum Baue der sub 1 aufgeführten Gebäude den unent­geltlichen Bezug des Bauholzes in einem nach der Kopfzahl ihrer Mitglieder normirten Ausmaße.

3) Colonistengemeinden erhalten unter den gleichen Modalitäten das Bauholz kosten­frei für den Bau einer Kirche und Schule.

4) Die Colonisten genießen durch zehn Jahre vom Zeitpunkte der Seßhaftmachung die Befreiung von allen, auf den unter 1 aufgeführten Gebäuden und Grundstücken lastenden Staatssteuern, soferne der frag­liche Grund und Boden nicht vor der An­siedlung schon der Besteuerung unterzogen war.

5) Falls die Colonisten durch den Betrieb eines Nebengewerbes oder auf andere Weise, nach den Bestimmungen der Personalein­kommensteuer zur Besteuerung kommen, wird ihnen durch zehn Jahre, vom Zeitpunkte ihrer Seßhaftmachung das steuerfreie Ein­kommen mit 300 st. angerechnet werden.

Bei der Ansiedlung auf Privatgrün­den ist es Sache der Ansiedler, sich über die Rechtsverhältnisse und die übrigen Um­stände zu informiren; die bosnisch-herzego- Mädchen kennen zu lernen!" sagte Madame d'Jvree.

Rolland sprach nichts, that aber einige Schritte vorwärts auf den Rasen zu, als ob er darauf warte, die junge Vorleserin hervortreten zu sehen.

„Sie wird nicht lange auf sich warten lassen," sagte die Baronin de Roybert, „sie ist zu armen Leuten in der Nachbarschaft gegangen — halt, sehen Sie dieses weiße Kleid dort durch die Bäume schimmern? Das ist sie!"

Rolland schaute hin und stieß den Schrei aus: „Fräulein Bellesorge!"

„Die Tochter des Banquier?" fragte die Gräfin.

„Ja," antwortete Rolland, „die Schwester Conrad's, meines Freundes, der Schüler und Freund des Abbö's de Hauptmonstier ist."

Die Gräfin schaute Rolland durchdringen­den Blickes an. Die Wärme, womit der junge Mann diese Worte ausgesprochen hatte, machte sie nachdenklich und fast unruhig. Aber die ruhige Haltung des jungen Mannes beruhigte sie "bald wieder. Sie kannte Rol­land übrigens zu gut, um sicher zu sein, daß er ihr nichts verberge, was das Licht des Tages zu scheuen hätte.

Es war in der That Celia Bclleforge, welche auf die Laube zukam. Sie ging

winischen Landesbehörden haben ihnen aber dabei so viel als inöglich an die Hand zu gehen.

Auskünfte über verfügbare Staats­und Privatgründe können im Allgeineinen nur von der Landesregierung von Sera- jewo, oder bezüglich bestimmter Privat­gründe von jener Bezirksbehörde gegeben werden, in deren Bereich sie liegen. Ein­wandernden Colonisten können vom gemein* famen Ministerium Begünstigungen be­züglich des Fahrpreises und des Fracht­satzes auf österreichischen Eisenbahnen und Dampfschiffen erwirkt werden, jedoch nur in dem Falle, als der Nachweis geliefert ist, daß die Reisenden sich mit Ackerbau be­fassen und bereits wegen Erwerbung eines Grundstückes in Bosnien zum Ziele führende Schritte gethan haben. Aus diesem Grunde ist die Erwirkung solcher Begünstigungen in der Regel im Wege der bosnischen Landes­regierung anzusuchen. Schließlich wird be­merkt, daß die Ansiedler mit ausreichenden Capitalien versehen sein müssen, welche es ihnen möglich machen, mindestens bis zur ersten Ernte sich selbstständig zu erhal­ten, weil die Landesregierung nicht in der Lage ist, ihnen auf irgend eine Weise mit Geld zu Hilfe zu kommen."

Deutsches Reich.

* Berlin, 9. Aug. Oberceremonien- meister Graf Stillfried-Alcantara ist heute in Silbitz in Schlesien gestorben.

— Aus Ischl, 9. Aug., wird gemeldet: Der Separat - Hofzug mit den beiden Kaisern ist Mittags hier eingetroffen, schnell, aber mit niedergeschlagenen Augen; der eilige Gang machte ihre Wangen er­glühen. Als sie bemerkte, daß ihre alte Freundin nicht allein sei, mäßigte sie ihre Schritte.

„Kommen Sie! Kommen Sie schnell!" rief die Baronin Roybert, „ich möchte Sie meiner besten Freundin vorstellen, der Grä­fin d'Jvree."

Celia erbleichte und hielt sich am Gitter­werk der Laube fest. Sie wagte nicht wei­ter um sich zu schauen — sie zitterte, ihr Herz pochte heftig, sie fühlte, daß Rolland da sei und daß sie nicht den Muth besitze, ihre Augen aufzuschlagen. Madame d'Jvree sah zum zweiten Male zu ihrem Sohne hin­über, dem die Verwirrung des jungen Mäd­chens nicht entgehen konnte. Rolland hin­gegen hielt festen Blickes und mit erhobener Stirn die stumme Frage seiner Mutter aus. Celia erholte sich endlich und strahlte in voller Anmuth; Rolland trat auf sie zu und empfing sie mit vertraulicher Ungezwungen­heit. Worte wechselten sie wenige - - die üblichen Höflichkeitsformeln abgerechnet, gar keine; indeß ihre Blicke sagten mehr, als Worte auszudrücken vermögen. Man ver­brachte den Frühmorgen im Garten.

Nach dem Frühstück schlug die Baronesse ihrer Freundin vor, eine der romantischsten