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Kriegsflotte zu überwältigen, haben zu wenig Landungssoldaten, um ihr Unter­nehmen fortzusetzen. Deshalb kündigten sie in Constantinopel an, ihre Action sei vor­läufig beendigt; jetzt solle die Türkei em Armeecorps nach Egypten senden und die Ordnung völlig wiederherstellen. Die Con- ferenzmächte werden diese Forderung unter­stützen. Die Pforte hält darüber Cabinets- rath und scheint nicht sehr abgeneigt zu sein, den Vorschlag auszuführen. Sollte sie sich aber noch ferner weigern, so würde einer Wiener Depesche der ,Franks. Ztg/ zufolge ein englisch - französisch -italienifch-griechisches Landungscorps beordert werden. Die Halt­ung Frankreichs gegen England wird als friedliche bezeichnet.______________________

ProvincieUes und Locales.

* Fulda, 15. Juli. Aus Louisville (Nordamerika), 2. Juli, wird uns ge­schrieben: „Heute feierte der Hochw. Pater Sigbertus Schmelz, gebürtig aus Dietershan bei Fulda, in der St. Martinus- kirche dahier sein erstes hl. Meßopfer, nach­dem er am 21. Juni die Priesterweihe em­pfangen hatte. Die genannte Kirche prangte im Festgewande. Das Hauptportal war besonders schön verziert. Unter dem Ge­läute aller Glocken wurde der Hochw. Primi­ziant aus dem Franciscanerkloster in Procession zur Kirche abgeholt, wo alsbald das „Veni creator Spiritus“ („Komm, Schöpfer, Geist") gesungen wurde. Bei dem nun von dem Neupriester celebrirten Hochamte fungirten die Patres L udgerus, Jacob und Albert als Diakonen, bezw. als Assistent. Nach dem Evangelium hielt der Hochw. Pater Vincenti»s, Provin- cial der westphälischen Franziscaner in Amerika, eine tiefergreifende Festpredigt.

Herr Pater Sigbertus Schmelz hat seine Studien im Knabenseminare und am Gymnasium zu Fulda begonnen, trat später in den Orden des hl. Franziscus (bayrische Provinz) und kam 1878 nach Amerika. Hier wurde er von seinen Obern in das Colleg und das Seminar der italienischen Franzis­kaner zu Allegany geschickt, wo er Philosophie und Theologie studirte. Einstweilen wird er im Franziscanerkloster zu Louisville, das zu der bayerischen Provinz gehört, seelsorgliche Thätigkeit üben.

— Gestern, Nachmittags 4 Uhr, starb im 1 Mutterhause der Barmherzigen Schwestern dahier die ehrwürdige Schwester C h r i st i n e Freidhof aus Rüdigheim bei Amöneburg, im 44. Lebensjahre, in Folge eines Lungen­leidens. Der Tod inacht unter den Barm­herzigen Schwestern seine Beute meistens sehr rasch, obwohl man bei der Auf­nahme in die Congregation strengstens daran: achtet, daß nur gesunde Aspirantinnen aus­genommen werden. Das kommt durch die großen Anstrengungen und Entbehrungen, welchen die Töchter des hl. Vincenz von Paul zum Besten der Leidenden sich unter­ziehen. Schwester Christine war eingekleidet den 8. Juli 1858 und hat den 30. Dec. 1860 Profeß abgelegt. Sie wirkte in den Krankenhäusern zu Fulda, Erfurt, im Hospital zu G e ifa, in der Rettungsanstalt zu Sannerz und zuletzt im Hospital zu Hünfeld, wo sie erkrankte. R. i. p.

— Für mildthätige Zwecke hat Prinz Wilhelm von Hanau anläßlich der Beerdig­ung seiner Mutter, Ihrer Durchlaucht der Fürstin v. Hanau, nachbenannte Beträge gespendet und werden dieselben durch das Bankhaus der Herren Dainms und Streit zu Cassel zur Auszahlung gelangen: Frl. Burchardi für das Asyl „Kind von Brabant" 100 Mk., Se. Excellenz Herr Minister v. Meyer für Hausarme 100 Mk., für das Rettungshaus für verwahrloste Kinder zu Rengshausen 100 Mk., für das Diaconiffen- haus zu Wehlheiden 100 Mk., Städtische Armenverwaltung in Cassel 600 Mk., Ge­

meinde Wehlheiden zur Vertheilung an Arme 100 Mk., Gemeinde Wahlershausen desgl. 100 M., Gemeinde Kirchditmold bezw. Wilhelmshöhe für die Armen 100 Mk., Städtische Armenverwaltung Fulda 100 Mk., Städtische Armenverwaltung Hanau 100 Mk. Im Ganzen betragen diese Spen­den 1500 Mk.

— Bekanntlich brauchen unsere Volks­chullehrer nur sechs Wochen ihrer activen Militärdienstpflicht zu genügen. Diese An­gelegenheit hat der deutsche Lehrertag auch auf die Tagesordnung seiner diesjährigen in Cassel vom 24. bis 26. d. Mts. statt­findenden Berathungen gesetzt und sind da­zu, laut dem ,Berl. Tagebl.) von dem Referenten, Realschullehrer Wilke -Schwerin, folgende Thesen aufgestellt worden:

1) Die sechswöchentliche active Militärdienstpflicht der deutschen Volksschullehrer fördert nicht das Wohl der Volksschule, sondern übt durch die da­durch geschädigte berufliche Stellung einen nach­theiligen Einfluß auf dieselbe aus; 2) der deutsche Volksschullehrer muß gleiche Rechte und Pflichten mit jedem anderen Deutschen gemeinsam haben und tragen, darf nicht in Ausnahmestellung stehen und muß berechtigt sein, auf Grund der Befähigung für das Volksschulamt seiner activen Militärdienst­pflicht durch den Einjährig-Freiwilligendienst zu genügen.

— Die ,Han. Ztg.' schreibt: Von den hiesigen bedeutenden Fabriken der Tabak­branche und der Tabakshilfsindustrie wird vielseitig bestätigt, daß sich das Tabakge­schäft nach Ablehnung der Monopolvorlage merklich hebt. Ein neuer Beweis, wie be- nöthigt wir der steuerpolitischen Ruhe be­dürfen, wenn sich das leidende Wirthschafts- leben bessern soll.

— Der Regierungs- und Landes-Oeko- nomierath Becher, früher bei demKönigl. Provincial-Schulcollegium zu Magdeburg, ist als Specialcommiffarius in das Resiort der Königl. General-Commission zu Cassel übernommen, und ist ihm die daselbst neu errichtete Specialcommission VI. übertragen.

— Bis Ende Juni hat die Auswan­derung über Hamburg nach der neuesten Zusammenstellung in diesem Jahre sich auf 68,433 Personen belaufen — gegen 73,633 im Jahre 1881 und 32,489 im Jahre 1880.

— Die Allodialerben des Kurfürsten von Hessen haben betreffs ihrer Processe gegen den preußischen Fiscus eine Druckschriftversandt, in welcher es nach derSchilderung bereits bekannter Vorgänge am Schluffe heißt: „Es schwebt jetzt noch der Proceß wegen Aushändigung des sequestrirten Vermögens; dieser ist der bei weitem wichtigste, denn es handelt sich um die Revenüen, welche seit November 1868, teilweise schon länger dem Kurfürsten zurück­behalten worden sind, und deren Gesammt- suinme sich auf mindestens 7 Millionen Mark beläuft. In dieser Sache ist die Klage Na­mens der Fürstin Isenburg bei dem Land­gericht zu Berlin eingebracht worden, aber auch sie ist durch Beschluß des Finanzministers der Erhebung des Competenz-Conflictes begeg­net, über welchen die Entscheidung des Compe- tenz-Gerichtshofes demnächst noch ergehen muß. Der Finanzminister beruft sich darauf, daß das Beschlagnahmegesetz ein Hoheitsact sei, dessen Durchführung nicht gerichtlicher Beurtheilung unterliege. Dagegen argumeutiren die Erben des Kurfürsten, daß das Gesetz an sich von ihnen in keiner Weise angefochten werde, wohl aber dessen Ausführung, weil sie nicht

dem Gesetze gemäß erfolgt sei; der Natur der verhängten Beschlagnahme nach habe dieselbe nicht in Ausübung eines Hoheits­rechtes, sondern in Verwaltung eines Pri­vatvermögens bestanden mit Ansprüchen des Fiscus auf Schadloshaltung daraus wegen feindlicher Unternehmungen des Kurfürsten; die Klage behaupte eine Ueberschreitung der für diese Vermögensverwaltung gegebenen Vollmachten und eine gesetzwidrige Bereicher­

ung des Fiscus. Die Entscheidung, ob hiernach der preußische Staat den Benach- theiligten ersatzpflichtig sei, könne nur dem ordentlichen Richter zustehen."

— Die Nachweisungen über die Zahl der vorschriftsmäßig besetzten, sowie der unbe­setzten Lehrerstellen, welche in dem Märzheft des Centralblattes für die Unterrichtsver­waltung mitgetheilt worden, haben einen erfreulichen Fortschritt in der Ueberwindung des Lehrermangels erkennen lassen.

— Der von der Frankfurter Handels­kammer an den Bundesrath gerichteten Be­schwerde wegen der besonderen Postwerth­zeichen Bayerns und Württembergs haben sich bereits die Handelskammern zu Offen­bach, Mainz, Darmstadt, Bingen, Coblenz, Barmen, Münster, Bischweiler, Worms, Weimar und Hamburg angeschloffen.

— Die Bestimmung des § 503 der Strafproceßordnung, daß in einem Privat­klageverfahren der Verurtheilte auch die dem Privatkläger erwachsenen nothwendigen Aus­lagen zu erstatten hat, findet nach einem Urtheil des Reichsgerichts, vom 27. April d. I., auch auf den Nebenkläger, d. h. den Gekränkten oder Geschädigten, welcher sich der vom Staatsanwalt erhobenen öffentlichen Klage als Nebenkläger angeschlossen hat, Anwendung, selbst wenn der vom Neben­kläger gegen den Verurtheilten gestellte An­trag auf Buße abgewiesen wird.

^Marburg, 12.Juli. Die stattgehabte Volkszählung bei Erhebung der Berussstatistik zeigte hier 11,280 Seelen; 549 Haushal­tungen treiben Landwirthschaft und 528 Gewerbekarten wurden ausgefüllt.

* Wabern, 12. Juli. Gestern Abend spät kamen mehrere Handelsleute von Frank­furt mit dem letzten Zuge hier an und hiel­ten sich im Wartesaal auf, um beim grauen­den Morgen sich zu Fuß zum Fritzlarer Pferdemarkt zu begeben. Gegen Mitternacht entfernte sich einer der fremden Reisenden aus den: Wartesaal und blieb auffallend lange aus, so daß man vor der Thüre nach ihm suchte, ihn aber nicht fand. Alles Rufen nach ihm verhallte in der regnerischen Nacht. Nach etwa einer Stunde kam der Vermißte in den Wartesaal zurück nut einer klaffenden blutenden Wunde an der Stirn und einer Strangulationsnmrke am Halse. Er erzählte, daß ihm bei seinem Weggange in der Nähe des Retiradengebäudes von hinten ein Strick um den Hals geworfen und zugezogen worden sei, während er gleich­zeitig einen Schlag mit einem harten Gegen­stände vor die Stirn bekommen habe. Als er soeben sich aus seiner Betäubung erholt habe, habe er sofort seine Brieftasche mit 8500 M., die er in einer Tasche an der Innenseite der Weste aufbewahrt habe, ver­mißt. Der arme Mensch wehklagte laut und jämmerlich, mehr über den Verlust der großen Summe, als über den Schmerz seiner Wunden. Alle Nachforschungen der Polizei von Wabern und Fritzlar sollen bis gestern Abend noch vergeblich gewesen sein. (Cass.Ztg.)

Kirchliches.

Sonntag, den 16. Juli, i/z!0 Uhr Vor­mittags, in der Kirche des Frauenberges: Hochamt.___________■_______-___________________

* Cassel, 14. Juli. Weizen 23 M. 08 Pf. bis 24 M. 05 Pf. Roggen 17

M. 50 Pf. bis 18 M. 25 Pf. Gerste

- M. - Pf. bis - M. - Pf. Hafer

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