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136. Freitag, den 16. Juni 1882.

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qp. Der deutsche Handwerkertag in Magdeburg.

Schon seit Jahren zeigt sich in Gewerbe­kreisen eine mächtige Bewegung gegen die schreckenlose Gewerbefreiheit und für Errich­tung selbstständiger corporativer Vereinig­ungen der einzelnen Handwerksbranchen (Innungen). Diese Bewegung hat in aller­jüngster Zeit, wo die Regierung sowohl wie das Centrum und die Deutschconservativen den Handwerkerbestrebungen so viel Wohl­wollen entgegenbringen und mehrere Gesetz­entwürfe eine Besserung der jetzigen gedrück­ten Verhältnisse herbeiführen sollen, an Stärke gewonnen und umfaßt wohl die große Ma­jorität der deutschen Handwerker. Dies zeigte sich eclatant bei dem auf den 31. Mai nach Magdeburg einberufenen deutschen Hand­werkertage, wo die Anhänger der conser- vativen Innungen einen entscheidenden Sieg errangen und die bisher mehr liberalisirende Leitung des deutschen Handwerkerbundes vollständig aus dem Felde schlugen! Der Verlauf dieses Handwerkertages war nach mehr als einer Richtung hin interessant; die großen und wichtigen Fragen, die das Ge­werbewesen betreffen, wurden durchgehends eingehend besprochen, und zeichneten sich die gehaltenen Versammlungen durch ihre Ruhe, Leidenschaftslosigkeit und Sachlichkeit aus, wie nicht minder ein starker conservativer Geist dieselben durchwehte.

Schon in der ersten Sitzung erklärte Faß­hauer (Schneidermeister von Köln) die Jnn- ungsfrage für den Kern der Handwerker­frage. Das Handwerk müsse schleunigst in corporative Verbände zusammengefaßt

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Peter, der Schmied.

Eine Bürgerwehrgeschichte.

In unserer Nachbarschaft wohnten seit einigen Jahren ein paar junge Eheleute, von deren Jugendgeschichte und Brautstand ich nichts Besonderes zu erzählen weiß; habe keine rechte Veranlassung gehabt, früher darüber Nachfrage zu halten und habe jetzt keine rechte Lust mehr dazu. Sie gehörten dem ehrsamen Stande der Handwerker an, gäb es noch Zünfte, würde ich sagen, der löblichen Schmiedezunst, und plagten sich, wie die meisten jungen Handwerksfamilien, nothdürftig durch's Leben. Doch war ihr Hauswesen geregelt und anständig, wenn sich auch der Ueberfluß nie und nirgends blicken ließ; eigentlicher Mangel trat indeß auch nie zu Tage. Doch weiß ich wohl, daß die Handwerker das neben dem Geschäft oft meisterhaft verstehen, Mangel und Kummer zwischen ihren vier Pfählen zu halten.

Ob bisweilen derlei im Haus war, weiß ich nicht recht, nur stand Peter, unser Nach­bar Schmied, ein junger, kräftiger Mann, dem man's ansah, daß ihm die Arbeit wohl- that, oft mitten in der Arbeitszeit an der Hausthüre, beide Hände in dem obern Theile des Schurzfells verborgen und guckte mit einem eigenthümlichen, verdüsterten Gesicht

werden. Zum neuen Jnnungsgesetze sei Stellung zu nehmen, es enthalte die Grund­lagen zu einer corporativen Vereinigung der Handwerker. Aber 'nicht freie, sondern obligatorische Innungen könnten Nutzen bringen. Nach einer sehr langen eingehenden Debatte, bei der sowohl für die freiwilligen (facultativen), als für die Zwangs- (obligatorischen) Innungen Pro­paganda gemacht wurde, drangen die An­hänger der letzteren durch und wurde der Antrag des Redacteurs Dr. Polackowsky in Berlin, bekannter Antisemit und entschieden conservativer Mann, auf Bildung einer ständigen Commission für die Berathung der Jnnungsfrage angenommen. Auch wur­den in die Commission zur größeren Hälfte Anhänger der conservativen Richtung ge­wählt.

In der zweiten Sitzung am 1. Juni be­richtete zunächst Herr Billing (München) als Referent über die vorhergefaßten Commissions­beschlüsse zu Punkt 4 der Tagesordnung, welche wie folgt lauten: „Die in letzterer Zeit in's Leben getretenen gesetzlichen Be­stimmungen über das Jnnungswesen, sowie das in Folge derselben herausgegebene Nor- mal-Jnnungsstatut können den deutschen Handwerkertag nicht veranlassen, von seiner Forderung der Abänderung der deutschen Gewerbeordnung abzulassen. Der Allgemeine deutsche Handwerkertag erklärt, daß nur von einer vollständigen Revision der Reichsgewerbeordnung Hilfe zu erwarten ist, wenn diese Revision nach folgender Richtung geschieht: 1) Jeder selbst­ständige Handwerker ist verpflichtet, der die Straße auf und nieder, als erwarte er gewisse Leute, und hatte er in der ersten Zeit des lieben Ehestandes oft lustig ge­sungen bis in die Nacht, jetzt pfiff er nur die alten Melodieen und blieb dabei oft mitten im Stückchen stecken. Beim Hand­werk ging es oft flott bis in die Nacht, oft schlenderte sie bis kaum an den Feierabend.

Aber zu Haus war der Mann immer, wenn ihn nicht das Geschäft unter die Leute führte; selbst Sonntags sah man ihn selten allein spazieren oder gar in's Wirthshaus gehen. Gewöhnlich nahm er die Frau zur Seite und führte mit der andern Hand, erst das erste Kind mit stolzer Feude, dann mit der Zeit ein paar Kinder mit einiger Bedächtigkeit hinaus in Gottes freie Natur. Dann hatte sich die ganze Familie in ihren besten Staat geworfen, der meist noch, man sah es ihm an, auf Junggesellen Boden gewachsen war, weßhalb eine eigenthümliche Ehrwürdigkeit an ihm hing.

Mir ist die stille Einfachheit, das enge, trauliche Zusammenleben der meisten Hand­werksfamilien immer anziehender erschienen, und erkenne ich darin einen höhern, gediegeneren Werth, als das große, breite Leben reicher Leute haben kann und in der Regel auch hat. Je enger die Familienglieder beieinan­der leben und arbeiten, um so enger wach-

am Orte oder im Bezirke stehenden Fach- Innung beizutreten; dieselbe ist mit Bei­tritts- und Beitrags-Pflichten auszustatten. 2) Die Berechtigung zum Betrieb eines Handwerks ist abhängig zu machen von dem Beitritt zu einer für das gleiche oder ver­wandte Gewerb bestehenden Innung und der vorher bestandenen, durch Gesetz eingeführten Meisterprüfung. 3) Die Pflicht zur Führung eines Arbeitsbuches wird auf alle Gesellen, Gehilfen rc. ausgedehnt, ohne eine Altersgrenze festzusetzen. Die Ertheil- ung ist abhängig zu machen von der vorher bestandenen obligatorischen Gesellen­prüfung und einer ordnungsmäßig zurück­gelegten Lehrzeit. 4) Dem Handwerk ist durch Einführung von Handw erkerkam- mern eine legitime Vertretung und obere Aufsichtsbehörde zu geben. Nur auf solcher Grundlage können mit obligatorischen Rechten ausgestattete Innungen eine heilsame Wirk­ung ausüben und den deutschen Handwerker­stand befähigen, den ihm gestellten Forder- ungen gerecht zu werden."

Eine liberale Minorität von Delegirten beantragte, bis zum Jahre 1885 alle weiteren Anträge auf Abänderung der Gewerbeord­nung ruhen zu lassen, sie wollte augenschein­lich hiedurch die Anstürme gegen die Ge­werbefreiheit von der Tagesordnung ver­schwinden lassen, allein die übergroße Mehr­heit der Anwesenden erklärte sich nach längerer Debatte gegen diesen Antrag und wurde hiegegen der eben mitgetheilte Com­missionsantrag nach dem Referate des Herrn Billing mit 252 gegen 54 Stimmen ange­nommen. Das ist in der That ein über- sen sie in Freud und Leid zusammen, und verursachen gegenseitige Fehler auch manche kleine Reibungen, im Grunde nimmt man aber herzlicher Theil aneinander nnd hat sich auch in der Regel rechtschaffener lieb.

Doch wenn man von einer Familie reden will, darf man vor allen Dingen die Frau des Hauses nicht vergessen. Dem Peter seine Gertrud war eine stille, arbeitsame Haus­frau, etwas unbeholfen in manchen Dingen, aber gar gutmüthig und leicht zufrieden gestellt. Wenn es in der Werkstatt nicht recht klappen wollte, arbeitete sie in allen Winkeln des Hauses mit doppelter Emsig­keit, als hätte sie den Ausfall dadurch decken wollen; drängte die Arbeit, was wohl sel­tener geschah, ging sie dem Manne, der keinen Gesellen halten konnte, fleißig zur Hand und schlug auf den Ambos wie ein Mann, obschon die Eisenarbeit weder zu ihrer Neigung noch zu ihrem Körperbau gehörte.

Einmal sah ich sie in einem Zustande, der eine größere Schonung verdient hätte, am Ambos stehen, und jeder Schlag, den sie that, zuckte ihr durch den armen Körper, aber sie hielt getreulich aus, obschon eine Weile nachher sie sich auf dem Hofe, wie sie meinte ungesehen niederließ, sich zusam­menbückte, als ob sie Jemanden insgeheim