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Mittwoch, den 14. Juni 1882.

Die ,Fuldaer Zeitung' erscheint täglich, Sonn- und Feiertage ausgenommen. Man abonnirt gegen Borausbezahlung zu Fulda n der Expedition, Buttermarkt Nr. 112, auswärts bei den Postämtern. Der vierteljährliche Abonnementspreis beträgt ausschließlich Bringerlohn in Fulda 1 Mar und 50 Pfg., mit Bringerlohn 1 M. 70 Pfg„ auswärts bei den Postämtern: bei der Post abgeholt 1 Mark und 50 Pfg.. ins Haus gebracht 1 M. 90 Pfg Die ,illustrirten Sonntagsblätter' der Fuldaer Zeitung kosten vierteljährlich in Fulda 20 Pfg., auswärts am Postschalter 25 Pfg., in's Haus gebracht 40 Pfg Inserate: Die Petstzeile oder deren Raum 15 Pfg., sog. Platzannoncen 10 Pfg.; bei Wiederholungen entsprechenden Rabatt.

r. Die Krankenversicherung der Arbeiter.

Zör Lösung der socialen Frage für den Arbeiterstand hat man zunächst 3 Arten von Versicherungen in's Auge gefaßt: 1) die Versicherung der Arbeiter gegen Krank­heiten, 2) die Versicherung der Arbeiter gegen Unfälle und 3) die Versicherung der Arbeiter gegen Alter und Invalidi­tät. Die Folgen der Krankheiten und Unfälle also und die Zeit, in welcher der Arbeiter wegen Alter und Schwäche arbeits­unfähig wird, sollen ihm und seiner Familie leichter gemacht werden durch diese Ver­sicherungen und Gaffen, ohne daß er feinen Mitmenschen zur Last zu fallen braucht oder der Armencasse anheimfällt. Der Arbeiter soll ein Recht auf Unterstützung in jenen drei Nothlagen haben, da er dieses Recht durch seine Arbeit und seine eigenen Bei­träge verdient hat.

Ueber die Unfallversicherung ist schon int vorigen Jahre im Reichstage ver­handelt worden. Jetzt liegt wieder ein Ge­setzentwurf darüber vor und es ist Aussicht vorhanden, daß dieses Mal etwas daraus wird. Ebenso ist jetzt ein Gesetzentwurf über Krankenversicherung veröffentlicht. Die Versicherung für Alter und Invalidität dagegen soll zuletzt kommen. Und das ist auch gut, weil dies die schwerste Aufgabe ist, weil hier am meisten Geld erforderlich wird, und weil es deshalb nützlich ist, erst an der Einrichtung der beiden anderen Arten von Versicherungen zu lernen, wie die Sache am besten eingerichtet wird.

Was nun die geplante Krankenversicher-

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Walter,

der kleine Porzellanhändler.

(Schluß.)

„Nun, Männeken, trag meiner Frau die Waare ins Haus und hilf ihr sie recht vortheilhaft aufstellen," befahl der Bauer wieder ganz ernsthaft; „ich will bei der Be­zahlung dabei fein." Die Frau hätte Lust gehabt, die halbzerbrochene Waare wenigstens gleich bei Seite zu werfen, aber der Bauer bestand darauf, daß nichts draußen bleibe. Sie werde doch wohl feine Waare respectiren. Der Walter hat's Geschirr bann in's Haus tragen muffen, die Frau hat den Kronen- thaler geholt, der Bauer hat die Kiepe ge­nommen und den Boden versorgt. Nun mußte Walter mit dem Bauer essen und trinken und ihm noch mehr von seiner Mutter erzählen und vom Baas Franz. Und dem derben Manne wurden selbst die Augen feucht, auch die Frau hatte Freude an dem Knaben, denn in dem Knaben war ein kind­liches Herz und Wille und Verstand eines Mannes. Und als er gehen wollte, da meinte heimlich die Bäuerin, der Mann falle ihm noch einen Thaler geben, aber damit war derselbe nicht einverstanden. „Gehe in Gottes Namen, mein Kind," sagte der Bauer,

ung betrifft, so machen wir vor Allem da­rauf aufmerksam, daß zwar im Gesetzent­würfe die Krankenversicherung von der Unfallversicherung unterschieden wird, daß aber ein Unfall, welcher nicht mehr als 13 Wochen (ein Vierteljahr) Ar­beits-Unfähigkeit im Gefolge hat, unter die Krankenversicherung fallen soll. Wird also z. B. ein Arbeiter durch das Springen eines Kessels in der Fabrik oder durch Ein­sturz eines Bergwerks verletzt und dadurch arbeitsunfähig, so hat ihn zunächst die Kranken- caffe zu unterstützen, deren Mitglied er ist, erst, wenn seine Arbeitsunfähigkeit länger als 13 Wochen dauert, hat die Unfall- versicherungscasse einzutreten und ihn und seine Familie zu unterhalten, wie diese auch im Falle des Todes Wittwe und Kinder des Verunglückten zu versorgen hat. Ist der Verunglückte aber vor Ablauf von 13 Wochen schon wieder arbeitsfähig, so bekommt die Unfallscasse gar nichts mit ihm zu schaffen.

Die erste Frage bei jeder Versicherung ist: Wer soll versichert werden? Darüber sagt nun der Gesetzentwurf über die Krankenversicherung: alle in Berg­werken, Allsbereitungsanstalten, Brüchen und Gruben, auf Werften, in Fabriken und Hüttenwerken, beim Eisenbahn- und Binnen- dampfschiffahrts-Betriebe, sowie bei Bauten beschäftigten Arbeiter müssen der Kranken­versicherung für Arbeiter angehören. Ebenso die Betriebsbeamten dieser Betriebe, wenn sie nicht über 6% M. durchschnittlich täglich Gehalt haben. Ferner müssen gegen Krankheit versichert werden alle im Hand- „kaufe neues Geschirr und komm wieder, wir brauchen noch mehr. Grüße mir auch Deine Mutter und den Baas Franz." Walter wollte danken, aber kein Wort konnte er hervorbringen, nur standen ihm die Augen voll Wasser, als er schied. Mit dem Mütz­chen in der Hand ging er hinaus, als wenn er andächtig wäre. Und er war es, aber nicht in Worten. Vor dem Hofe hat er nochmal umgeblickt, da stand der Bauer am Fensterlein und winkte ihm den Abschied. Das öffnete sein Herz, seine Augen redeten voll nasser Freude. Und nach Hause ist er gelaufen, nicht gegangen, hat aber nochmal beim Kreuze gesessen, nicht lange; und was zu Hause vorgegangen, das male dir selber aus, lieber Leser, vielleicht kannst du es schöner als ich. Unten in die Kiepe hatte der Bauer ein großes Stück Fleisch gelegt und eine lange, lange Bratwurst, und ein Säckchen mit Mehl. Nicht wahr, lieber Leser, Bauern sind doch gute Leute? Ja, wenn sie recht fromm sind, dann sind sie grade so gut, wie fromme Städter. Hinten­nach hat der Bauer feiner Frau erzählt, wie er den Knaben von Weitern den Weg hinunter fallen gesehen und wie er unter dem Kreuze gebetet. Da ist er ihm von Weitem nachgegangen bis an sein Haus und hat auf dem Wege schon seinen Theil ge-

werk gegen Lohn beschäftigte Gesellen und Lehrlinge, alle Gehilfen und Arbeiter, welche in sonstigen stehenden Gewerbbetrieben gegen Lohn, und nicht lediglich mit einzel­nen vorübergehenden Dienstleistungen beschäftigt werden. Während die genannten Personen aber gegen Krankheit versichert werden müssen, hängt es bei anderen Per­sonen von einem Statut der Gemeinde, oder von einem Beschluß des größeren Communalverbandes ab, ob sie versichert fein sollen, und auch die höhere Verwalt­ungsbehörde des Staates kann das an- ordnen.

Die Personen, welche auf diese Weise noch zur Theilnahme an der Krankenver­sicherung gezwungen werden können, sind 1) Handlungsgehilfen und Lehrlinge, Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken; 2) Personen, welche in anderen, als in den eben bezeich­neten Transportgewerben beschäftigt werden; 3) Personen, welche von Gewerbetreibenden außerhalb ihrer Betriebsstätten beschäftigt werden; 4) selbstständige Gewerbetreibende, welche in eigenen Betriebsstätten im Auf­trage und für Rechnung anderer Gewerbe­treibender mit der Herstellung oder Bear­beitung gewerblicher Erzeugniffe beschäftigt werden (Hausindustrie); 5) die in der Land- und Forstwirthschaft beschäftigten Arbeiter. Unter 4) würde z. B. ein selbst­ständiger Weber fallen, der auf eigenem Webstuhle und in eigener Wohnung, aber für fternde Rechnung arbeitet.

Weshalb die zahlreichen land- und forstwirth fchaftlichen Arbeiter nicht ebenso, wie die Fabrik-, Bergwerks-, Eisen­dacht. Die Engel Gottes haben den Knaben doch richtig geführt, meinst du nicht?

Am folgenden Tage ist der Walter aufs Neue auf den Handel gegangen, ist nicht ausgeglitten, hatte nichts zerbrochen, aber alle feine Waare abgefetzt und ein gutes Geschäft gemacht. Dabei ist er an keinem Kreuze vorüber gegangen ohne Gebet, an keiner Kirche, ohne eine Weile andächtig ge­wesen zu sein. So hat ihn die fromme, brave Mutter gelehrt, der er endlich seinen Gewinn zutrug und jeden Tag neue Freude ins Haus brachte. Von der Freude ist die arme Gertrud bald gesund geworden, so daß sie ihre Arbeit wieder aufnehmen konnte. Aber zu viel arbeiten brauchte sie nicht mehr, denn Walters Fleiß sorgte hinreichend. Schon nach einer einzigen Woche konnte er dem Baas Franz den geborgten Kronenthaler zurückgeben, der ihn aber nicht angenommen, bei Leibe nicht, sondern, da auch Walter sich weigerte, ihn zu behalten, ihn an die Annen vertheilte zu bleibendem Segen für den kleinen Handelsmann. Denn lieb hat er den Knaben gewonnen, wie fein eigenes Kind, und sah es gern, wenn er Sonntags ZU seinen Kindern kam, wie er selbst mit seiner Frau zu der Gertrud ging und sich an ihrer Mutterfreude erlabte. Auch Baas Wilhelm hinten vom Buchenhof kam mit