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JK 93» Sonntag, den 23. April 1882.

Fuldaer Zeitung.

Die .Fuldaer Zeitung' erscheint täglich. Sonn- uao Feiertaze ausgenommen Ran abonmrl gegen Bsrausbezahlung zu Fulda in der Expedition. Buttermarkt Nr. 112, auswärts bei den Postämtern. Der vierteljährliche Abonnemenispreis beträgt ausschließlich Bringerlohn in Fulda 1 Mark und 60 Pfg.. mit Bringerlohn 1 M. 70 Pfz., auswärts bei den Postämtern: bei der Post abgeholt 1 Mark und 50 Pfg.. ins Haus gebracht 1 M 90 Pfg. Die .illustrirten Tonntagsblätter' der Fuldaer Zeitung kosten vierteljährlich in Fulda 20 Pfg, auswärts am Postschalter 25 Pfg.. in s Haus gebracht 40 Pfg. Inserate: Die PetttzeileLoder deren Raun« 15 Pfg., sog. Platzannoncen 10 Pfg.; bei Wiederholungen entsprechenden Rabatt.

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-o- Zum Nauiknssrstr unser,, Hochwür- digsten Herrn Dischof» Georg.

O St. Georg! Du muth'ger Krieger, Der Feinde Schrecken in der Schlacht, Du Held des Glaubens und Besieger Der grausamsten Tyrannen-Macht! Steh' Dem im Kampfe treu zur Seite, Der würdig Deinen Namen trägt, Auf daß er siegreich uns geleite, Den Feind mit Kraft zu Boden schlägt:

Den Feind des Glaubens und der Sitte, Den Feind der Seelen sonder Zahl, Den Feind, der schon in stolzem Ritte Erhebet mörderischen Stahl, Zu morden reine Tugend; rquben, Verbannen will er Bürgersinn, Geduld, Gehorsam, Frieden, Glauben; Ruinen zählt er als Gewinn.

Ja, unser Bischof Georg schwinge Nicht Schwert, nicht Speer, den Hirtenstab Mit starker Hand, daß tief er dringe In harter Herzen dunkles Grab Und Leben wecke, neues Leben Des Glaubens, voll der Himmelskrast, Zu Gott die Geister zu erheben, Zu Gott, der wahren Frieden schafft.

O Die Neubesetzung unseres Landes-Dtreetoriums

ist eine Frage, welche nicht allein das Jnte- rcsie des Communallandtags lebhaft beschäf­tigt, sondern in gleichem Maße dasjenige des ganzen Regierungsbezirkes auf sich zieht, denn von ihrer Entscheidung wird es wesent­lich abhängen, wie und mit welchen Erfolgen die communalständische Verwaltung während der nächste,l Jahre geführt werden wird. Me ,Heff. Morgenztg.' wie auch das ,Cass. Journal' haben sich bereits mit dieser ein­schneidenden Frage beschäftigt und dabei die Anforderungen zu bestimmen gesucht, welche das Amt eines Landesdirectors an seinen Vertreter stellt, wobei sich allerdings ein durchgreifender Unterfchied zwischen den bei­den geltend gemachten Auffassungen ergeben hat, indem die ,Hess. Morgenztg.' alles Heil von den Geistesgaben des Candidaten erwar­tet, während das Eingesandt in Nr. 302 des .Casseler Journals' vom v. I. das größere Gewicht auf die Charaktereigen- ’ schäften des zukünftigen Landesdirectors legt, ohne dabei jedoch die Bedeutung des Erfor- dernisses einer tüchtigen geistigen Beanlagung desselben zu unterschätzen.

> Unsrer Ansicht nach trägt die letztere Auf­fassung die größere Berechtigung in sich, denn bei jeder Verwaltung hängt es von dem Charakter ab, welcher dieselbe durch­dringt und dieser wird im Wesentlichen be­

stimmt von der obersten Leitung. Wie aber der Wind oben weht, so weht er unten auch bald, das ist eine alte Erfahrung. Ist die Leitung der Organisation energisch, so wird der ganze weitläufige, aus etwa 600 Per­sonen bestehende Apparat der communal- ständischen Verwaltung mit voller Kraft ar­beiten; gilt der Landesdirector für einen unparteiischen, rein sachlichen Gesichtspunkten folgenden Mann, so wird ihm '.bald das Vertrauen seiner Untergebenen zur Seite stehen, und wird er mit geradem schlichtem Sinne mehr erreichen, als es einem Andern etwa auf Umwegen möglich sein würde; gibt der Landesdirector in seinem Privatleben keine Veranlassung zu Ausstellungen, so wer­den die Beamten an ihm nicht nur ein gutes Vorbild haben, sondern sie werden ihm auch die Berechtigung zuerkennen müssen, ein Gleiches von ihnen zu fordern; ist er ein wohlwollender Vorgesetzter, so wird der Geist des Wohlwollens auch mehr und mehr in die Verwaltung dringen; kurz: die der Per­son des LandesdirectorS innewohnenden Eigen­schaften bestimmen mehr oder weniger den Geist der ganzen Verwaltung bis in den letzten Winkel hinein. Da gutes Beispiel übrigens leider nicht mit der schnellen An­steckung wirkt, wie das schlechte, so wird die Berechtigung unserer Ansicht, daß das Haupt­augenmerk auf den Charakter des Landes­directorS zu richten sei, noch mehr in die Augen springen, wenn man sich einmal den Fall denken wollte, es fehlten ihm einige.der erwähnten guten Eigenschaften. Mit welchem Erfolge würde er wohl, wenn er selbst nicht der Ordnung besonders zugethan wäre, von seinen Untergebenen solche verlangen können? oder wie würde er wohl etwaigen Unregel­mäßigkeiten derselben entgegentreten können, wenn er deren Urtheil durch ihm anhaftende üble Eigenschaften herausforderte? Sein ganzer Einfluß aus das Verhalten der Be­amten — und in der Geltendmachung des­selben bestehl ja eine seiner Hauptaufgaben — wäre von vornherein lahm gelegt!

Daß zu den Lichtseiten des Charakters die hinreichende Geschäftskenntniß und das genügende Verständniß für die seiner Ver­waltung unterstellten Geschäftszweige hinzu­kommen müssen, versteht sich dabei von selbst. Die .Hessische Morgenzeitung' geht, ohne die Frage der persönlichen Eigenschaften zu berühren, in Bezug auf die Ansprüche, welche sie an die geistigen Eigenschaften des Lan­desdirectors glaubt stellen zu müssen, so weit, daß sie behauptet, das Amt eines Landesdirectors sei ein „hohes, eminent wichtiges," nur geistig hochstehenden Per­sonen zugängliches, wobei es selbstverständ- lick ihrem Urthefle vorbehalten bleibt, wem sie diesen Grad der Befähigung zuerkcnnen will. Andere haben die an den betreffenden Candidaten zu stellenden Forderungen noch dahin erweitert, daher durchaus eine juristische Vorbildung genossen haben müsse. Was die Forderung einer ganz besonderen geistigen Capacität anbelangt, so wäre es ohne Zweifel

| sehr schön, wenn man für jedes Amt eine solche immer fände; nur gehören dazu auch die anderen für das Amt erforderlichen Eigenschaften, ohne welche auch die größte geistige Begabung nichts zu nützen vermag, sondern eher vielleicht zu schaden geeignet ist.

Will man die an einen tüchtigen Landes­director zu richtenden Erwartungen kurz präcisiren, so bestehen dieselben in der Haupt­sache in der Anforderung, den bereits vol­lendeten und sehr gut functionirenden stän­dischen Organismus zu leiten und weiter auszubauen, und zwar unter Aussicht und Mitwirkung des VerwaltungsaüSschusses. Es handelt sich dabei, um das wirkliche Ver- hältniß recht klar zu stellen, um ein Be­stimmungsrecht des letzteren, nicht des Lan- desdirectors, so daß, wenn jener nicht auf dessen sJdeen eingeht, diese kaum Aussicht auf Erfolg haben. Daß bei der Leitung der Geschäfte aber Ordnungssinn, Energie und Sachkenntniß noch höher in Anschlag kommen, als die von anderer Seite gefor­derte Genialität, dürfte wohl jedem praktisch denkenden Manne einleuchten. Was ferner den weiteren Ausbau deS ständischen Organis­mus und die etwaige Heranziehung neuer Factoren zu diesem Behufe anbelangt, so ist es wohl am besten, daß derartige Pro- jecte von dem jeweilig sich fühlbar machen­den Bedürfniß eingegeben werden und nicht von dem Drange, auf communalständische Kosten stets neue Ideen ins Leben führen zu wollen, die vielleicht mehr den Ruhm der Genialität des Erfinders als die Ach­tung vor dessen Verwaltungstalent zu er­höhen im Stande wären. Und doch steckt gerade dann der Kernpunct der Sache. Es ist das wohl für jeden Unbefangenen so klar, daß man fast glauben möchte, es werde mit einer solchen Parole, wie sie die .Mor­genzeitung' ausgegeben, jedes andere Interesse mehr als das eigenste der Sache selbst an­gestrebt.

(Schluß folgt.)

Deutsches Reich.

* Berlin, 21. April. Der,Reichs-Anz/ schreibt: „Se. Majestät der Kaiser und König erschienen, wie ,W. T. B.' aus Wies­baden meldet, gestern Abend im Theater und wurden mit enthusiastischen Kundgeb­ungen empfangen. Uni 9 Uhr begaben Sich Se. Majestät nach dem Bahnhofe zum Em­pfange Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin. Heute Vormittag 10 Uhr 20 Min. traf Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Wladimir von Rußland in Wiesbaden ein, wurde von Sr. Majestät dem Kaiser am Bahnhofe begrüßt und von Allerhöchst- demselben in offenem Wagen nach dem Hotel geleitet. Zum Empfange des Großfürsten waren die Spitzen der Behörden und die Notabilitäten der russischen Colonie am Bahn­hofe anwesend."

— Die Kirchencommission des Her­renhauses genehmigte unter Ablehnung aller