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JIS, 42* Dienstag, den 21. Februar 1882.

Fuldaer i® Jeitung.

Die ,Fuldaer Zeitung^ erscheint täglich. Sonn- und Feiertage ausgenommen. Man abonnirt gegen Vorausbezahlung zu Fulda in der Expedition, Buttermarkt Nr. 112, auswärts bei den Postämtern. Der vierteljährliche Abonnementspreis beträgt ausschließlich Bringerlohn in Fulda 1 Mark und 50 Pfg., mit Bringerlohn 1 M. 70 Pfg., auswärts bei den Postämtern: bei der Post abgeholt 1 Mark und 50 Pfg.. ins Haus gebracht 1 M. 90 Pfg. Die ,illustrirten Sonntagsblätter' der Fuldaer Zeitung kosten vierteljährlich in Fulda 20 Pfg , auswärts am Postschalter 25 Pfg., in's Haus gebracht 40 Pfg Inserate: Die Petitzeile oder deren Raum 15 Pfg., sog. Platzannoncen 10 Pfg.; bei Wiederholungen entsprechenden Rabatt.

h. Die fortschreitende Verarmung.

Eine böse Frucht des Liberalismus ist das Anschwellen der Armenbudgets in unseren Gemeinden; die Steigerung derselben trifft ganz genau mit der Aera der schrankenlosen Freizügigkeit und Verehelichungsfreiheit zu­sammen, welche das Proletariat vom Lande in die Städte geführt und den Communen zur Last gelegt haben. Wie sehr dies bei­spielsweise in Frankfurt a. M. der Fall ist, geht aus einem Vortrage hervor, den der bekannte liberale Abgeordnete und jetzige Oberbürgermeister von Frankfurt a. M., Herr Miquel, jüngst über die „fortschreitende Verarmung in Deutschland" hielt. Herr Miquel sagte in diesem Vortrage, daß in Frankfurt vor 1866 überhaupt keine öffent­liche Stiftungen aus dem Aerar unterstützt wurden. Die Stadt zahlt aber jetzt für das Jahr 1880/81 412,500 Mark an die Polizeisection. Von der Stadt, den öffent­lichen Stiftungen und den zahlreichen kleine­ren Vexxinen und privaten Stiftungen wer­den für Zwecke der Armenpflege jährlich nicht weniger als 2 Millionen M. veraus­gabt, d. h. 14 Mk. 30 Pfg. per Kopf der Bevölkerung. Davon zahlen allein die Stadt und öffentlichen Stiftungen 1,223,000 Mk. oder 8 M. 70 Pfg. pro Kopf der Bevölker­ung. Trotz alledem und trotz einer ausge­dehnten Privatwohlthätigkeit kann die Armen­verwaltung doch noch nicht als befriedigend bezeichnet werden. Miquel gestand selbst, daß die liberale Gesetzgebung viel an dem Anwachsen des Armenbudgets Schuld trage; das alte Heimathsrecht hätte trotz Gewerbe­freiheit und Freizügigkeit erhalten bleiben können, der Krieg aller Gemeinden gegen alle hätte durch die Einführung des Unter­stützungswohnsitzes nicht enffeffelt zu werden brauchen.

Ja, ja, da liegt's! Aber wer hat diese schrankenlose Gewerbefreiheits- und Frei­zügigkeitsgesetze verlangt und gemacht? Wer anders als die Partei, deren hervorragendes Mitglied Herr Miquel war: die liberale? Da haben wir einen schlagenden Beweis, wie verderblich die liberale Aera auf den Nationalwohlstand gewirkt hat. 1866 hatte Frankfurt noch keine öffentliche Armen­last, da die vorhandenen Stiftungen aus­reichten; nun bestehen diese Stiftungen noch fort, ja ihre Mittel sind sogar gestiegen — und doch hat Frankfurt jetzt noch 412,500 Mk. Armenlast dazu, so daß die Stadt jähr­lich 2 Millionen M. für Armenpflege aus­gibt, ohne damit noch dem Bedürfniß zu genügen. Das ist nur diese eine Stadt, in allen anderen Städten und Dörfern des deutschen Reiches ist es ebenso; haben mir ja erst jüngst Aehnliches auch aus Wiesbaden gelesen. Bedarf es eines schlagenderen Be­weises für die koloffal fortschreitende Ver­armung unseres deutschen Volkes, als diese enorme Vermehrung der Armenlast?

Und trotzdem wollen so Viele immer noch nicht

die Quellen des Verderbens erkennen, stehen noch immer da und stopfen hie und da ein Loch zu, während an anderen Stellen zehn neue aufbrechen an dem kranken socialen Körper. Armenpflege ist schön und gut, aber bester ist es, die Quellen der Armuth verstopfen. Deshalb faste man mit eiserner Hand den Hausirhandel, den Wucher, den Actien- und Gründerschwindel an, ent­sage endlich einmal dem albernen liberalen Freiheitsgefasel, das nur wie Schlafpulver dem Volke das Bewußtsein raubt, wenn die Wucherer und Schwindler, die Juden und Großcapitalisten es ausbeuten, und werfe endlich den verderblichen liberalen Grundsatz vom „freien Spiel der Kräfte" — der nichts weiter bedeutet, als die Aufrichtung der schrankenlosen Herrschaft der Selbstsucht und des socialen Faustrechts — dahin, wohin er gehört, und setze den christlich-socialen Grund­satz, daß die Gerechtigkeit und das Wohl der Menschen der alles beherrschende Ge­sichtspunkt bleiben muß, an seine Stelle, damit unser Mittelstand nicht ganz von der alles in sich ballenden Lawine des Capitalis- mus vernichtet werde!

Die riesenhafte Zunahme der Verarmung von der man täglich Hunderte von Beweise in den zahlreichen Ganten und Zwangsver­strichen, in der Mehrung von conscribirten Arnien und der um Unterstützung Nachsuchen­den sieht, sollte ein Sporn sein, daß man endlich die socialen Fragen mit dem Ernst und der Energie behandelte, wie es der große Ernst unserer socialen Zustände erfor­dert. Das Hin- und Herschieben der Dinge im Parlament von einer Session zur ande­ren muß ein Ende nehmen. Es ist höchste Zeit, daß nicht bloß etwas, sondern daß das Rechte geschieht. Der Liberalismus freilich will an den von ihm geschaffenen, dem Volke leider so verhängnißvoll geworde­nen „Freiheiten" nicht Hand angelegt haben, allein es wird nicht eher bester, als bis diese „Freiheiten" mit ihren Schöpfern fammt und sonders beseitigt sind.

Deutsches Reich.

* Berlin, 19. Febr. Der kirchen­politische Gesetzentwurf ist in folgender Ge­stalt aus der 1. Lesung in der Commission hervorgegangen: § la. In denjenigen Fällen, in welchen auf Grund des § 24 des Gesetzes vom 12. Mai 1873 und des § 12 des Gesetzes vom 22. April 1875 auf Entlastung aus dem Amte erkannt ist, werden die rechtlichen Folgen der ergangenen Erkenntniste auf die Unfähigkeit zur Be­kleidung des Amtes und die im Art. 1, Abs. 2 und 3 des Gesetzes vom 14. Juli 1880 aufgeführten Folgen beschränkt, unbe­schadet einer inmittelst ordnungsmäßig er­folgten Besetzung des Amtes.

§ 2. Hat der König einen Bischof, gegen welchen auf Grund der §§ 24 ff. im Ge­setze vom 12. Mai 1873 (Gesetzsammlung

S. 198) durch gerichtliches Urtheil auf Entlastung aus seinem Amte erkannt ist, begnadigt, so bedarf es für denselben einer erneueten staatlichen Anerkennung als Bischof seiner Diöcese nicht.

§ 3. Das für die Bekleidung eines geist­lichen A i tes im Gesetze vom 11. Mai 1873 (G.-S. S. 191) in den §§ 4 und 8 vor­geschriebene Erforderniß der Ablegung einer wissenschaftlichen Staatsprüfung ist aufge­hoben.

Der Minister der geistlichen Angelegen­heiten ist ermächtigt, von den übrigen Er­fordernissen des § 4 und von dem Erforder- niffe des § 11 im gedachten Gesetze zu dis- pensiren, auch ausländischen Geistlichen die Vornahme von geistlichen Amtshandlungen oder die Ausübung eines der im §10 er­wähnten Aernter zu gestatten. Die Grund­sätze, nach welchen dies zu geschehen hat, sind vorn Staatsministerium mit königlicher Genehmigung festzustellen.

§ 3a. Die Ausübung der in den §§13 ff. des Gesetzes vom 20. Mai 1874 und in bin Artikeln 4 ff. des Gesetzes vom 21. Mai 1874 (Gesetzsamml. S. 139) den Präsentationsberechtigten und der Gemeinde beigelegten Befugniß zur Wiederbesetzung eines erledigten geistlichen Amtes und zur Einrichtung einer Stellvertretung in demselben findet ferner nicht statt.

Was aus diesem Entwurf noch werden wird, kann man heute noch nicht ahnen, ge­schweige wissen. Bleiben die Conservativen sich selbst treu, so passiren wenigstens die obigen Beschlüsse auch das Abgeordnetenhaus. Allein das Selbstbewußtsein der Conservativen könnte leicht schon in der 2. Commissions- berathung eine andere Stimmung bezeugen.

— Abgeordnetenhaus. 14. Sitzung vom 18. Febr. Eine längere Debatte ent- spinnt sich beim Etat des Staatsministeriums, speciell bei der Pofition „Dispositionsfonds für allgemeine politische Zwecke." Der Abg. Richter (Hagen) greift den Minister des Innern an, indem er im Allgemeinen gegen die Verwendung von Staatsgeldern zu politischen Agitationen und im Besonderen gegen die .Provincial-Corresp.' und ihre Agitationsartikel zu Felde zieht. Minister v. Puttkamer nimmt die officiösePresse, speciell die unter seiner Censnr stehende ,Prov.-Corresp.' mit großer Gewandtheit in Schutz. Die gewissenlose Fabrication von Sensationsnachrichten, die häufig, um die Regierung verhaßt zu machen, erfunden werden, beleuchtet Herr v. Puttkamer in anschaulicher Weise. Der Fortschritts­partei aber gibt er ihre Vorwürfe zurück: dieselbe sehe stets jeden Splitter im fremden Auge, den Balken im eigenen merke sie nicht. Die Fortschrittspartei sei bei allen ihren maßlosen Agitationen stets mit allen Mitteln darauf ausgegangen, das Volk mit Mißtrauen gegen die Regierung zu erfüllen. Namentlich der Abg. Richter habe durch sein böses Beispiel die gehässigsten Er-