JIS, 42* Dienstag, den 21. Februar 1882.
Fuldaer i® Jeitung.
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h. Die fortschreitende Verarmung.
Eine böse Frucht des Liberalismus ist das Anschwellen der Armenbudgets in unseren Gemeinden; die Steigerung derselben trifft ganz genau mit der Aera der schrankenlosen Freizügigkeit und Verehelichungsfreiheit zusammen, welche das Proletariat vom Lande in die Städte geführt und den Communen zur Last gelegt haben. Wie sehr dies beispielsweise in Frankfurt a. M. der Fall ist, geht aus einem Vortrage hervor, den der bekannte liberale Abgeordnete und jetzige Oberbürgermeister von Frankfurt a. M., Herr Miquel, jüngst über die „fortschreitende Verarmung in Deutschland" hielt. Herr Miquel sagte in diesem Vortrage, daß in Frankfurt vor 1866 überhaupt keine öffentliche Stiftungen aus dem Aerar unterstützt wurden. Die Stadt zahlt aber jetzt für das Jahr 1880/81 412,500 Mark an die Polizeisection. Von der Stadt, den öffentlichen Stiftungen und den zahlreichen kleineren Vexxinen und privaten Stiftungen werden für Zwecke der Armenpflege jährlich nicht weniger als 2 Millionen M. verausgabt, d. h. 14 Mk. 30 Pfg. per Kopf der Bevölkerung. Davon zahlen allein die Stadt und öffentlichen Stiftungen 1,223,000 Mk. oder 8 M. 70 Pfg. pro Kopf der Bevölkerung. Trotz alledem und trotz einer ausgedehnten Privatwohlthätigkeit kann die Armenverwaltung doch noch nicht als befriedigend bezeichnet werden. Miquel gestand selbst, daß die liberale Gesetzgebung viel an dem Anwachsen des Armenbudgets Schuld trage; das alte Heimathsrecht hätte trotz Gewerbefreiheit und Freizügigkeit erhalten bleiben können, der Krieg aller Gemeinden gegen alle hätte durch die Einführung des Unterstützungswohnsitzes nicht enffeffelt zu werden brauchen.
Ja, ja, da liegt's! Aber wer hat diese schrankenlose Gewerbefreiheits- und Freizügigkeitsgesetze verlangt und gemacht? Wer anders als die Partei, deren hervorragendes Mitglied Herr Miquel war: die liberale? Da haben wir einen schlagenden Beweis, wie verderblich die liberale Aera auf den Nationalwohlstand gewirkt hat. 1866 hatte Frankfurt noch keine öffentliche Armenlast, da die vorhandenen Stiftungen ausreichten; nun bestehen diese Stiftungen noch fort, ja ihre Mittel sind sogar gestiegen — und doch hat Frankfurt jetzt noch 412,500 Mk. Armenlast dazu, so daß die Stadt jährlich 2 Millionen M. für Armenpflege ausgibt, ohne damit noch dem Bedürfniß zu genügen. Das ist nur diese eine Stadt, in allen anderen Städten und Dörfern des deutschen Reiches ist es ebenso; haben mir ja erst jüngst Aehnliches auch aus Wiesbaden gelesen. Bedarf es eines schlagenderen Beweises für die koloffal fortschreitende Verarmung unseres deutschen Volkes, als diese enorme Vermehrung der Armenlast?
Und trotzdem wollen so Viele immer noch nicht
die Quellen des Verderbens erkennen, stehen noch immer da und stopfen hie und da ein Loch zu, während an anderen Stellen zehn neue aufbrechen an dem kranken socialen Körper. Armenpflege ist schön und gut, aber bester ist es, die Quellen der Armuth verstopfen. Deshalb faste man mit eiserner Hand den Hausirhandel, den Wucher, den Actien- und Gründerschwindel an, entsage endlich einmal dem albernen liberalen Freiheitsgefasel, das nur wie Schlafpulver dem Volke das Bewußtsein raubt, wenn die Wucherer und Schwindler, die Juden und Großcapitalisten es ausbeuten, und werfe endlich den verderblichen liberalen Grundsatz vom „freien Spiel der Kräfte" — der nichts weiter bedeutet, als die Aufrichtung der schrankenlosen Herrschaft der Selbstsucht und des socialen Faustrechts — dahin, wohin er gehört, und setze den christlich-socialen Grundsatz, daß die Gerechtigkeit und das Wohl der Menschen der alles beherrschende Gesichtspunkt bleiben muß, an seine Stelle, damit unser Mittelstand nicht ganz von der alles in sich ballenden Lawine des Capitalis- mus vernichtet werde!
Die riesenhafte Zunahme der Verarmung von der man täglich Hunderte von Beweise in den zahlreichen Ganten und Zwangsverstrichen, in der Mehrung von conscribirten Arnien und der um Unterstützung Nachsuchenden sieht, sollte ein Sporn sein, daß man endlich die socialen Fragen mit dem Ernst und der Energie behandelte, wie es der große Ernst unserer socialen Zustände erfordert. Das Hin- und Herschieben der Dinge im Parlament von einer Session zur anderen muß ein Ende nehmen. Es ist höchste Zeit, daß nicht bloß etwas, sondern daß das Rechte geschieht. Der Liberalismus freilich will an den von ihm geschaffenen, dem Volke leider so verhängnißvoll gewordenen „Freiheiten" nicht Hand angelegt haben, allein es wird nicht eher bester, als bis diese „Freiheiten" mit ihren Schöpfern fammt und sonders beseitigt sind.
Deutsches Reich.
* Berlin, 19. Febr. Der kirchenpolitische Gesetzentwurf ist in folgender Gestalt aus der 1. Lesung in der Commission hervorgegangen: § la. In denjenigen Fällen, in welchen auf Grund des § 24 des Gesetzes vom 12. Mai 1873 und des § 12 des Gesetzes vom 22. April 1875 auf Entlastung aus dem Amte erkannt ist, werden die rechtlichen Folgen der ergangenen Erkenntniste auf die Unfähigkeit zur Bekleidung des Amtes und die im Art. 1, Abs. 2 und 3 des Gesetzes vom 14. Juli 1880 aufgeführten Folgen beschränkt, unbeschadet einer inmittelst ordnungsmäßig erfolgten Besetzung des Amtes.
§ 2. Hat der König einen Bischof, gegen welchen auf Grund der §§ 24 ff. im Gesetze vom 12. Mai 1873 (Gesetzsammlung
S. 198) durch gerichtliches Urtheil auf Entlastung aus seinem Amte erkannt ist, begnadigt, so bedarf es für denselben einer erneueten staatlichen Anerkennung als Bischof seiner Diöcese nicht.
§ 3. Das für die Bekleidung eines geistlichen A i tes im Gesetze vom 11. Mai 1873 (G.-S. S. 191) in den §§ 4 und 8 vorgeschriebene Erforderniß der Ablegung einer wissenschaftlichen Staatsprüfung ist aufgehoben.
Der Minister der geistlichen Angelegenheiten ist ermächtigt, von den übrigen Erfordernissen des § 4 und von dem Erforder- niffe des § 11 im gedachten Gesetze zu dis- pensiren, auch ausländischen Geistlichen die Vornahme von geistlichen Amtshandlungen oder die Ausübung eines der im §10 erwähnten Aernter zu gestatten. Die Grundsätze, nach welchen dies zu geschehen hat, sind vorn Staatsministerium mit königlicher Genehmigung festzustellen.
§ 3a. Die Ausübung der in den §§13 ff. des Gesetzes vom 20. Mai 1874 und in bin Artikeln 4 ff. des Gesetzes vom 21. Mai 1874 (Gesetzsamml. S. 139) den Präsentationsberechtigten und der Gemeinde beigelegten Befugniß zur Wiederbesetzung eines erledigten geistlichen Amtes und zur Einrichtung einer Stellvertretung in demselben findet ferner nicht statt.
Was aus diesem Entwurf noch werden wird, kann man heute noch nicht ahnen, geschweige wissen. Bleiben die Conservativen sich selbst treu, so passiren wenigstens die obigen Beschlüsse auch das Abgeordnetenhaus. Allein das Selbstbewußtsein der Conservativen könnte leicht schon in der 2. Commissions- berathung eine andere Stimmung bezeugen.
— Abgeordnetenhaus. 14. Sitzung vom 18. Febr. Eine längere Debatte ent- spinnt sich beim Etat des Staatsministeriums, speciell bei der Pofition „Dispositionsfonds für allgemeine politische Zwecke." Der Abg. Richter (Hagen) greift den Minister des Innern an, indem er im Allgemeinen gegen die Verwendung von Staatsgeldern zu politischen Agitationen und im Besonderen gegen die .Provincial-Corresp.' und ihre Agitationsartikel zu Felde zieht. Minister v. Puttkamer nimmt die officiösePresse, speciell die unter seiner Censnr stehende ,Prov.-Corresp.' mit großer Gewandtheit in Schutz. Die gewissenlose Fabrication von Sensationsnachrichten, die häufig, um die Regierung verhaßt zu machen, erfunden werden, beleuchtet Herr v. Puttkamer in anschaulicher Weise. Der Fortschrittspartei aber gibt er ihre Vorwürfe zurück: dieselbe sehe stets jeden Splitter im fremden Auge, den Balken im eigenen merke sie nicht. Die Fortschrittspartei sei bei allen ihren maßlosen Agitationen stets mit allen Mitteln darauf ausgegangen, das Volk mit Mißtrauen gegen die Regierung zu erfüllen. Namentlich der Abg. Richter habe durch sein böses Beispiel die gehässigsten Er-