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J£ 39,

Freitag, den 17. Februar 1882.

Fuldaer SB Jeilung.

Die ,Fuldaer Zeitung' erscheint täglich, Sonn- und Feiertage ausgenommen. Man abonmrt gegen Vorausbezahlung zu Fulda tn der Expedition, Buttermarkt Nr. 112, auswärts bei den Postämtern. Der vierteljährliche Abonnementspreis beträgt ausschließlich Bringerlohn m Fulda 1 Mark und 50 Pfq., mit Bringerlohn 1 M. 70 Pfg., auswärts bei den Postämtern: bei der Post abgeholt 1 Mark und 50 -Pfo" ,n* Haus gebracht 1 M. 90 Pfg. Die .illustrirttn Sonntagsblätter' der Fuldaer Zeitung kosten vierteljährlich in Fulda 20 Pfg., auswärts am Postschalter 2o Pfg., ms Haus gebracht L0 Pfg. Inserate: Die Petitzeile oder deren Raum 15 Pfg., sog. Platzannoncen 10 Pfg.; bei Wiederholungen entsprechenden Rabatt.

5.

Als Art. 8 aufzunehmen:

3m § 11 des Gesetzes vorn 12. Mai 1873 treten die Worte in Nr. 1 „der klaren thatsächlichen Lage widerspricht

Deutsches Reich.

* Berlin, 15. Febr. In der ,Berl. Tagespost' von heute früh steht unter dem Mel „Entdecktes nihilistisches Attentat" eine Mittheilung über die angebliche Entdeckung eines nihilistischen Attentates durch einen hiesigen Einwohner, durch welches der Kaiser von Rußland am 17. d. M. in seinen! Schlafzinnner in Gatschina mittelst Dynamit ermordet werden solle. Der Inhalt dieser Notiz beruht nach den angestellten Ermittel- ungen lediglich auf Mystificationen.

— Die kirchenpolitische Commission be­gann ihre heutige Berathung mit dem An­träge des Abg. Dr. Brüel auf Abschaff­ung der Culturkampfsinstitution der Staats­pfarrer. Der Antrag lautet:

Als Art. 3a folgenden Paragraphen ein­zuschieben :

$ 3a. Die Ausübung der in den SS l3 ff. des Gesetzes vom 20. Mai 1874 und in den Art. 4 ff. des Gesetzes vom 21. Mai 1874 (G.-S. S. 139) den Präsentationiberechtigten und der G-memd- beigelegten B-fugniß zur Wiederbesetzung eines erledigten geistlichen Amtes und zur Einrichtung einer Stellvertretung in demselben findet ferner nicht statt.

Die Abgg. Dr. Brüel, Dr. Windt- hor st und Dr. Franz vertreten den An­trag, der Minister erklärt, er sei nicht gegen den Antrag an und für sich, halte ihn aber nicht für zeitgemäß. Der Antrag wird mit 11 gegen 10 Stimmen angenommen.

Der nun zur Discussion gestellte die An- zeigepflicht neu regulirende § 4 der Vor­lage hat folgenden Wortlaut:

An die Stelle deS S 16 im Gesetz- vom 11. Mai 1873 tritt die nachfolgende Bestimmung:

Der Einspruch findet statt, wenn dafür erachtet

2

Durch Nacht zum Licht.

Original-Novelle von Wilhelm van Linn. (Fortsetzung.)

Der kräftige Förster stand an der Brüstung des Thurmes, die Linke aus ein zusammen­gelegtes Fernrohr stützend, die Rechte drohend nach Westen ausgestreckt, - „Da zieht ihr hin, ihr stolzen Franken, wenn auch heute Sieger, doch besiegt. Aufgerafft hat sich das deutsche Volk und wirft eure blutigen Adler zu Boden, die so oft den Sieqesflug über die deutschen Gauen genommen. Seit Jahrhunderten seid ihr die Geißel meines Vaterlandes, doch der Tag der Vergeltung ist angebrochen. Rächen wird mein Volk alles Elend, welches ihr über daffelbe gebracht habt. - Fluch dem ganz — und doch" fügte er leiser hinzu, „ruht ein Kind deines Volkes an meinem Herzen, ich liebe es, wie mein eig'nes und soll den Fluch über seine Brüder aussprechen?"

Leise war die Tochter näher getreten, sie nahm den erhobenen Arm des Vaters und schmiegte sich an seine Brust. Herzlich um­faßte der Förster sein Kind. „Komm zur Mutter, lieber Vater" sprach sie bittend, „sie bedarf Deines Trostes."

„Ja, laß uns gehen, gute Lina, diese Gefahr hat der Herr gnädig von uns ab­

oder" außer Geltung.

6. Als Art. 9 aufzunehmen:

An die Stelle des § 23 des Gesetzes vom 12. Mai 1873 tritt folgende Bestimmung :

Wird die angefochtene Entscheidung ver­nichtet, so verliert dieselbe damit jede recht­liche Wirkung.

7. Als Art. 10 aufzunehmen:

Auf eine Versagung der Absolution im Beichtstühle leidet die Strafbestimmung im § 5 des Gesetzes vom 13. Mai 1873 keine Anwendung.

Auch ivird die Verkündigung einer Ver­fügung gesetzlich zulässiger Straf- und Zuchtmittel innerhalb der Kirchengebäude gestattet, unbeschadet jedoch der Vorschrift im § 4 Alinea 3 desselben Gesetzes. — Der Abg. Frhr. v. Huene (Zentrum), hat zur zweiten Berathung des Etats den Antrag gestellt, eine ganze Reihe von Titeln, welche Kosten für Bauten verlangen, zur . Vorberathung an die Budget-Commission zu verweisen. Es sind dies im Ganzen 16 Po­sitionen mit einem Betrage von 2,218,000 M., die alle in den Ordinarien der ver­schiedenen Etats stehen. Der Antrag hängt mit der Debatte in der Budget-Commission zusammen, bei welcher die Regierung den Grundsatz aufstellte, daß alle Bauten über 30,000 M. ins Extraordinarium und alle unter 30,000 M. ins Ordinarium gehören. Dieser Grundsatz wurde bekämpft, und die Commission beschloß, in jedem einzelnen frischer Luft verlangt," sprach der Förster zum Burschen gewandt: „öffne die Thüre, damit wir unfern Umzug halten." — Laut bellend stürmten die Hunde in's Freie und umkreisten die nachfolgende Familie in frohen Sprüngen.

Die sinkende Sonne beleuchtete mit den letzten Strahlen das wohnliche Haus; die Famile saß im traulichen Stübchen um den Tisch. Lustig brodelte das Wasser der Theemaschine, indessen die Tochter das schnell bereitete Äbeudbrod auftrug. Auch das Auge der Mutter war klarer, nun sie sich wieder im traulichen Heim befand, und schmunzelnd sah der Förster, wie sie zum zweitenmal ein Butterbrod mit saftigem Schinken belegte und der Jägerbursche ein Stück kalten Rehbraten nach dem andern verschwinden ließ. Behaglich ruhte der Förster nach eingenommenem Mahle in seinem Lehnstuhle und ließ der silber- beschlagenen Meerschaumpfeife leichte Ringeln gegen die Decke entsteigen.

Eben schickte man sich an, die langent­behrte Nachtruhe aufzusuchen, als die Hunde, die schon geraume Zeit sich unruhig gezeigt hatten, plötzlich ein lautes Gebell erhoben. Die beiden Männer sprangen auf und rissen ihre Gewehre von der Wand.

„Ich werde nachsehen, was draußen ist",

wird, daß der Bnzustellende au8 einem Grunde, welcher dem bürgerlichen oder staatsbürgerlichen Gebiete angehdrt, für die Stelle nicht geeignet sei, insbesondere wenn seine Vorbildung den Vor­schriften dieses Gesetzes nicht entspricht.

Die Gründe für den Einspruch sind anzugeben.

Gegen die Einspruchserklärung kann innerhalb dreißig Tagen bei dem Minister der geistlichen Angelegenheiten Beschwerde erhoben werden, bei deffen Entscheidung es bewendet.

Der Abg. Dr. Brüel beantragt dem § 4 folgende Fassung zu geben:

Im S 16 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 wird die Nr. 3 des ersten Satzes gestrichen.

Der Antrag Brüel wird mit 15 gegen 6 Stimmen, die Regierungsvorlage mit 13 gegen 8 Stimmen abgelehnt.

— Der Abg. Dr. Brüel hat der ,Germ.' zufolge noch folgende Anträge in der kirchenpolitischen Commission gestellt: 1. Dem Art. 4 folgende Fassung zu geben:

Im § 16 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 wird die Nr. 3 des ersten Satzes gestrichen.

2. 'An Stelle des Art. 5 zu setzen:

Eine Benennung nach § 15 des Ge­setzes vom 11. Mai 1873 wird bei An­ordnung einer Hilfsleistung im geistlichen Amte ferner nicht erfordert.

3. Als Art. 6 aufzunehmen:

Die dem Oberpräsidenten nach §. 18 Abf. 2 im Gesetze vom 11. Mai 1873 verliehene Befugnis;, eine Wiederbesetzung erledigter Pfarrämter durch Geldstrafen zu erzwingen, tritt außer Geltung.

4. Als Art. 7 aufzunehmen:

Der § 1 des Gesetzes vom 12. Mai

1873 ist aufgehoben._____________________

gewendet; wir wollen hoffen, daß bald der Letzte unserer Feinde unfern Boden auf Nimmerwiedersehn verlassen wird und „wir bald unfern Carl in unsere Arme schließen," ergänzte die Tochter. „Er steht in Gottes Schutz und kämpft für die edelsten Güter seines Volkes" erwiderte der Vater.

„Frisch auf, Mama!" rief der eintretende Förster „das Abendbrod dürfen wir im trau­lichen Stübchen einnehmen, und unbesorgt darfst Du diese Nacht in Deiner Kammer ruhen." , .

„Glaubst Du beim, lieber Gottfried, entgegnete die Mutter, ihr umflortes Auge zum Gatten erhebend, „daß das arme Mutterherz Ruhe finden könnte, so lange es ohne gute Nachricht von dem Sohne ist?"

„Habe nur Vertrauen liebe Mutter," fiel lebhaft die Tochter ein, „unser Carl wird gesund zurückkehren und welche Freude, wenn er als Oberjäger oder gar als Cfficier wiederkehrt. Gelt, Mütterchen, das wird ein Jubel fein."

„Die immer frische Hoffnung der fugend, erwiderte die Mutter durch Thränen lächelnd; „könnte das Alter sie nur Heilem Ihr guten Kinder kennt den Berg der Sorgen nicht, womit ein Mutterherz belastet ist."

„Sieh Mar, wie unser diimrob nach