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beamten zwar das Recht zustehe, dem Reli­gionsunterrichte beizuwohnen, nicht aber selber zu prüfen oder auf den sachlichen In­halt des Religionsunterrichtes einzugehen.

Man hat die Aechtheit der beiden vom 7. vorigen Monates datirten Danziger Ver­fügungen bestritten. Die für eine Berich­tigung allein zuständige Stelle, die Danziger Regierung hat indeß bis jetzt geschwiegen, was eher einer Bestätigung der Aechtheit derselben ähnlich sieht. Doch wie dem sei, jene Sätze ergeben sich aus der Natur der Sache und die Natur der Sache wird früher oder später immer zur Geltung kommen, auch wenn man sie zeitweise verleugnen zu können meint. °______________

Deutsches Reich.

* Berlin, 14. Febr. Was wir voraussahen ist wirklich eingetreten: sämmt- liche Centrums - Anträge als solche sind von der kirchenpolitischen Commission mit allen gegen die Stimmen des Centrums und des Abg. v. Stablewski (Pole) verworfen worden. Wir sagen: alssolche; denn wahrscheinlich ut aliquid fecisse vide- antur, damit sie sich den Schein geben, etwas geleistet zu haben, stimmten die con- servativen Freunde des Centrums mit diesem für den von Dr. Brüel beantragten Art. la, nachdem derselbe zuvor durch Dr. Grimm (Marburg) in folgende mildere Form gebracht war: Art. la: In den­jenigen Fällen, in welchen auf Grund des §. 24 des Gesetzes vom 12. Mai 1873 und des §. 12 des Gesetzes vom 22. April 1875 auf Entlastung . us dem Amte er­kannt ist, — werden die rechtlichen Folgen der ergangenen Erkenntnisse auf die Un- fähigkeit zur Bekleidung des Amtes und die in Art. 2 und 3 des Gesetzes vom 14. Juli 1880 aufgeführten Folgen beschränkt." Während also die Conservativen bis jetzt in einem Falle einen Centrumsantrag einfach unterstützten, hat das Centrum dagegen für jeden Antrag der Conservativen seine Stimme abgegeben, nicht blos für den obigen, sondern auch für den conservativen Bischofsparagraphen, der demnach mit 11 gegen 10 Stimmen in folgender Fassung angenommen wurde. Art. 2. Hat der König einen Bischof, welcher auf Grund der 24 ff. im Gesetze vom 12. Mai 1873 durch gerichtliches Urtheil aus seinem Amte mit feinem Kies bestreut sind. Hier, wie auch auf dem anschließenden Hofe verräth nichts die Anwesenheit der Bewohner. Schup­pen und Stall sind fest verschloffen; nur ein Trupo Hühner belebt den Hofraum, deren Führer, ein kräftiger Hahn, unbe­kümmert um den fernen Kanonendonner, einher stolziert und jedes Eindringen frecher Spatzen auf seinem Gebiete ungesäumt zu­rückweiset. Ein Gitter schließt den Garten ab, welcher durch seine Sauberkeit zeigt, daß er trotz der späten Jahreszeit der pflegenden Hand nicht entbehrt. An der einen Seite mit einer Taxushecke eingefaßt, wird er von der andern von den Trüm­mern einer, mit Wein und Obstspalieren besetzten, riesigen Mauer umschlossen. Ein noch wohlerhaltener Thurm, mittelalterlicher Bauart, schließt ihn nach Osten ab. Man befindet sich auf dem Hofe einer jener alten, kleinen Burgen, deren so viele im dreißig­jährigen Kriege in Ruinen verwandelt wur­den.

In dem kleinen Erdgeschoß des Thurmes, welches sonst zur Aufbewahrung von Gar- tengeräthen benutzt wurde, befindet sich die Familie des Försters Krause versammelt. Diese hatte in Furcht vor dem nahen Kampfe hier Zuflucht gesucht. Zwischen Hacken und Spaten standen Körbe mit. Lebensmitteln,

entlasten worden ist, begnadigt, so bedarf es für denselben einer erneuten Anerkennung als Bischof seiner Diöcese nicht.

* Berlin, 14. Febr. In der heutigen (14.) Fortsetzung der Debatte über die kir­chenpolitische Vorlage gelangte nun doch ein Antrag des Centrums mit 11 gegen 10 St. zur Annahme. Die Conservativen stimmten nämlich diesmal, freilich nur „vorläufig", für den Brüel'schen Antrag, welcher dem Art. 3. folgende Fastung zu geben vor- fchlägt:

§ 3. Das für Bekleidung eines geistlichen Amts im Gesetze vom 11. Mai 1873 (Ge- setzsamml. S. 191) 4 und 8 vorge­

schriebene Erforderniß der Ablegung einer wissenschaftlichen Staatsprüfung ist aufge­hoben.

Der Minister der geistlichen Angelegen­heiten ist ermächtigt, von den übrigen Er­fordernissen des § 4 und von dem Erfor­dernisse des § 11 im gedachten Gesetze zu dispensiren, auch ausländischen Geistlichen die Vornahme von geistlichen Amtshand­lungen oder die Ausübung eines der im § 10 erwähnten Aemter zu gestatten. Die Grundsätze, nach welchen dies zu geschehen hat, sind vom Staatsministerium mit könig­licher Genehmigung festzustellen.

Zu bemerken ist noch, daß die Conserva­tiven trotz dem Einspruch des Cultusministers für den Antrag Brüel stimmten. Im Ver­laufe der Debatte nahmen sich die Abgg. Dr. Windthorst und Dr. Franz des katholischen Klerus in Preußen mit Wärme an und hoben hervor, daß unser Klerus eine tüchtige wissenschaftliche und nationale Bildung besitzt. Der Cultusminister dagegen meinte, gerade weil in Preußen der Klerus auch in Seminarien gebildet werde, bedürfe er der Vorschrift des wissenschaftlichen Staats­examens.

— Abgeordnetenhaus. 12. Sitzung vom 14. Febr. Die Etats der Domänen- und theilweise auch der Forstverwaltung werden nach längerer Debatte unter Vor­bringung einer Anzahl von Specialfällen erledigt. Nächste Sitzung Donnerstag. Ta­gesordnung : Fortsetzung der Etatsberathung.

— Zur Nachricht der ,Saint James Ga­zette', daß Bismarck das egpptische Problem in der ihm eigenthümlichen Weise lösen und einen deutschen Prinzen zum Souverän eines unabhängigen Egyptens machen wolle, sagt ein Tisch, einige Stühle und ein kleiner Ofen, dessen Rauchfang in eine Schießscharte mündete. Drei Frauen und ein junger Bursche befanden sich in dem Gemache. Auf der untersten Stufe einer Steintreppe, welche zu der Plattform des Thurmes führte, stand die Tochter. Die Mutter saß am Tische, die gefal- tenen Hände in ihrem Schooß; an dem Ofen hatte die schon alternde Dienstmagd Platz ge­nommen und ließ die Perlen ihres Rosenkranzes in stillem Gebete durch die Finger gleiten. Ein kräftiger Bracke lag am Eingänge, die Schnauze dicht an der Thür gedrückt, leise knurrend, so oft der Geschützdonner herüber dröhnte, während ein Hühnerhund, seine klugen Augen fest auf die Hausfrau ge­richtet, vertraulich seine lange Schnauze auf ihr Knie gelegt hatte. Lauschend lehnte der Jägerbursche, die Büchse kampfbereit im Arme, an dem Eingänge. Dumpf dröhnte der Kanonendonner an das Ohr der angst­erfüllten Frauen, sogar das Geknatter des Gewehrfeuers drang in einzelnen Pausen durch das dicke Mauerwerk des Thurmes. Allmählich verstummte das letztere, und nur der ferne Kanonendonner blieb hörbar.

Tiefes Schweigen hatte lange in dem kleinen Raume geherrscht, da erhob die Mutter ihr Haupt, ein tiefer Seufzer ent­rang sich ihrer Brust, und indem sie das

die ,Nordd. Allg. Ztg.' es sei schwer zu er- klären, daß sich noch immer Leser fänden, deren Leichtgläubigkeit mit der Verlogenheit gewisser Zeitungsschreiber Schritt zu halten vermöge. Der Kaiser empfing gestern in feierlicher Audienz in Gegenwart des Grafen Hatzfeld den neuen französischen Bot­schafter Courcel, welcher sein Beglaubig­ungsschein überreichte. Der Botschafter wurde hierauf auch von der Kaiserin empfangen. — Die Eisenbahncommission genehmigte den Ankauf der Thüringer- und der Berlin-Gör- litzer Eisenbahn je mit 10 gegen 7 Stimmen. — Die erste Strafkammer des Landgerichts verurtheilte den Redacteur des ,Börsen- Couriers' vom 13. Nov. v. I. enthaltenen Beleidigung des Hofpredigers Stöcker zu 300 Mk. Geldbuße.

— Der deutsche Landwirthschaftsrath, welcher zu seiner diesjährigen Generalver­sammlung hier versammelt ist, beschäftigte sich in seiner heutigen ersten Sitzung mit der Währungsfrage. Als Referent fungirte Dr. Richter (Th'arand), der folgenden An­trag einbrachte: „Der deutsche Landwirth- fchaftsrath wolle den Herrn Reichskanzler ersuchen: Deutschland auf den in Aussicht genommenen Münzcönferenzen vertreten zu lasten, die dort im vorigen Jahre gemachten Concesstonen auch ferner aufrecht zu erhalten und unter Wahrung der deutschen Interessen auf eine Beseitigung der Entwertung des Silbers durch das Zustandekommen inter­nationaler Verträge hinzuwirken."

— Dem .Tageblatt' wird gemeldet: „Am Prenzlauer Thore befindet sich bekanntlich das Exercierhaus des Alexander-Regiments und ein kleiner Exercierplatz, auf welchem gestern Vormittag Mannschaften des genannten Regiments Hebungen abhielten. Gegen 11 Uhr kam der in der Langestraße Nr. 62 wohnhafte Tischler August Kremer am Uebuugsplatze vorüber und blieb, angezogen von dem militärischen Schauspiel, auf ein Weilchen stehen um durch ein Astloch des den Exercierplatz umgebenden Zaunes einen Blick auf die Vorgänge im Innern zu werfen. Das sollte dem Manne jedoch sehr übel be­kommen; denn plötzlich fuhr ein Bayonnet durch das Zaunloch und fuhr dem Schau­lustigen, wenn auch glücklicherweise nicht direct ins Auge, so doch dicht unter das­selbe und zwar so tief, daß sofort ein 93(ut» strahl sich aus der Wunde ergoß. In Folge Auge, in welchem eine Thräne schimmerte, zum Himmel erhob, sprach sie leise: „Gott sei Dank, der Kampf verläßt unsere Fluren; doch welches schwere Weh läßt er zurück. Wie viele kräftige Männer hat der grimme Krieg schon hinweggerafft, welches Elend über unser armes Vaterland gebracht. Wie manche Gattin weint um den verlorenen Gatten, wie manche Mutter um den lieben Sohn. Und ich, — mein Carl, mein Ein­ziger; muß ich auch Dich beweinen? Hat die Völkerschlacht auch Dich hinweggerafft — oder liegst Du vielleicht verwundet, ohne Pflege, ohne die sorgende Hand der Mutter unter fremden, fühllosen Menschen, das Nothwendigste entbehrend? O, Vater im Himmel, erbarme Dich meines Kindes und führe es in meine Arme zurück." — Schluchzend barg sie ihr Haupt in den Händen. Besorgt trat die Tochter näher und ihren Arm um den Hals der Mutter schlingend, hob sie das thränende Antlitz derselben empor. „Weine nicht, liebe Mutter, mir lebt die feste Hoffnung, daß unser Carl wohl und gesund zurückkehren wird; ich will den Vater rufen." Rasch stieg sie die Stufen der Wendeltreppe hinauf. Auf der Plattform angekommen, blieb sie stehen.

(Fortsetzung folgt.)