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Donnerstag, den 16. Februar 1882
Fuldaer W Jeitung.
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O Zur Krage der Schulaufsicht.
In der Schlußrede, welche der Abg. Dr. Windthorst bei der ersten Berathung des neuen Kirchengesetzes Mittwoch voriger Woche hielt, gab er u. A. in kurzen Worten einen Ueberblick über die wesentlichsten Forderungen, an welchen die Katholiken im gegenwärtigen Kampfe dem Staate gegenüber festzuhalten entschlossen seien. Dabei betonte er insbesondere, daß die Schulaufsicht der Kirche kraft der ihr vom Heiland verliehenen Lehrgewalt gebühre und deshalb wieder als ein Bestandtheil des kirchlichen Amtes der Geistlichen anerkannt werden müßte, wie sie als solche auch that- sächlich bis zur Falk'schen Schulverordnung vom 11. Mai 1872 anerkannt war. Die linke Seite des Hauses erhob gegenüber diesen Worten Windthorst's heftigen Widerspruch, allein der Redner verwies sie einfach auf die unbestreitbare Thatsache, daß die gläubigen Protestanten in dieser Hinsicht einer Ueberzeugung mit den Katholiken seien, wie erst die Beschlüße der jüngsten hannöverschen Landessynode wieder bewiesen hätten, und als die linke Seite die Erwähnung der hannöverschen Synode mit Gelächter begleitete, fuhr er fort: „Ich weiß wohl, daß diese Beschlüße heute noch Ihr Gelächter erregen, ich sage Ihnen aber, Sie werden noch Thränen darüber weinen."
Die vom Abgeordneten Dr. Windthorst erwähnten Beschlüsse der jüngsten hannöverschen Landessynode über die Schulaufsicht sind sehr gemäßigt, sie begnügen sich das Erreichbare in's Auge zu fassen und sind eben deshalb doppelt beachtenswerth. Diese
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Durch Nacht zum Licht.
Original-Novelle von Wilhelm van Linn. (Nachdruck verboten.)
Mit den im letzten Feldzuge siegenden deutschen Truppen rückten die Träger des rothen Kreuzes in gleichein Schritte vor.
Edle Ritter, zarte Klosterfrauen, Welt- und Ordenspriester wetteiferten mit einander, die Wunden des blutigen Waffenwerkes zu heilen und den verwundeten und kranken Kriegern Trost und Labung für Seele und Leib zu spenden.
Einem jetzt aus Deutschland vertriebenen Trdensmanne war die Seelsorge in einem Lazareth übertragen, welches in dem zu den Gütern des Grafen Chauteaulaine gehörigen Schlosse Belle-Violette in der Champagne eingerichtet war.
Der Graf hatte nicht, wie die meisten Edelleute, seine Besitzung verlassen, sondern unterstützte die Ordensschwestern und den Priester auf das Bereitwilligste in ihren Liebeswerken.
Der Pater gewann stch bald das Vertrauen des Edelmannes und folgte gerne der Einladung, nach vollbrachten Berufsarbeiten bei ihm zu verwellen. Der Graf war der deutschen Sprache mächtig.
Beschlüsse gehen nicht soweit, die Aufsicht über den gesammten Unterricht an der Volksschule ausschließlich oder nur vorzugsweise für die Kirche in Anspruch zu nehmen, bloß die Leitung des Religionsunterrichtes wird zurückgcfordert. Der Religionsunterricht in den Volksschulen und den Lehrer- seminarien soll nur solchen Lehrern übertragen und belassen werden, welche nach kirchlichem Urtheile zur Ertheilung desselben befähigt sind, nur solche Lehrbücher beim Religionsunterrichte, nur solche Lese- und Geschichtsbücher sollen gebraucht werden, welche durch die kirchliche Behörde von kirchlichem Standpunkte aus für unbedenklich erklärt worden sind. Die Kirche soll ferner die Befugniß haben, zur Leitung des Religionsunterrichtes neben den staatlichen Schulaufsichtsbeamten besondere kirchliche Beamte zu bestellen, welche die ihnen untergebenen Lehrer mit bindenden Weisungen bezüglich des Religionsunterrichtes zu versehen, auch der vorgesetzten staatlichen Schulbehörde um der religiösen Erziehung der Kinder willen Bemerkungen und Wünsche mit Bezug auf den gesammten Unterricht vorzutragen hätten. Endlich soll die Feststellung der Stundenpläne unter mitbe- stiinmender Theilnahme der kirchlichen Behörde erfolgen.
Sind wir, schreibt der ,RH. Mst, soweit von der Erfüllung dieser bescheidenen Forderungen entfernt, daß die Liberalen sich berechtigt glauben konnten, bei Betonung oder Erwähnung derselben in Gelächter auszubrechen? Mit Nichten. Diese Forderungen ergeben sich mit Naturnothwendigkeit
Als der Pater ihm eines Tages seine Verwunderung darüber ausdrückte, erwiderte er:
„Meine Fertigkeit in der deutschen Sprache darf sie nicht befremden, da mein Vater ein Deutscher war. Er machte als junger Officier den Feldzug von 1814 unter Blücher mit."
„Und später ist Ihre Familie nach Frankreich übergesiedelt?"
„Eine Uebersiedelung kann ich es nicht nennen. Merkwürdige Ereignisse waren die Veranlassung, wodurch meine Eltern nach Frankreich gekommen sind. Tas Walten der ewigen Vorsehung offenbart sich in den Geschicken unserer Familie in auffallender Weise.
Wenn es für Sie von Interesse sein dürfte, so theile ich Ihnen gerne die Schicksale meiner Vorfahren mit."
Die Mittheilungen, die der Graf nun dem Priester in einzelnen Zügen machte, bietet der Verfasser dem freundlichen Leser hiermit in zusammenhängender Erzählung dar.
1. Kapitel,
'Nach dreitägigem blutigem Ringen war die Völkerschlacht bei Leipzig entschieden und die Reste der französischen Armee eilten den, Westen zu. Der baierische General Wrede suchte mit 40,000 Mann die in dop-
aus der bloßen Thatsache des Nebeneinanderbestehens von Staat und Kirche. So lange es dem Staate nicht gelungen sein wird, und es wird ihm nie gelingen, die verschiedenen Kirchen in sich aufzulösen, wird er entweder den Unterricht in der Religion, ohne welchen keine Erziehung denkbar ist, ganz aus der Volksschule verbannen, oder die Ertheilung desselben den verschiedenen Kirchen anvertrauen müssen. Nur Dr. Falk, der das Dasein der verschiedenen Kirchen selbst übersah, konnte auch den denselben gebührenden Antheil bei Ertheilung des Religionsunterrichtes übersehen. Vor einigen Tagen veröffentlichten die Blätter eine angebliche Verfügung der Danziger Regierung, in welcher fast ganz dieselben Grundsätze, welche die hannöversche Landessynode als Forderungen für die Zukunft aufstellt, als geltendes Recht anerkannt werden. Dem Ortspfarrer steht darnach auch heute schon in dieser seiner Eigenschaft das Recht zu, dem schulplanmüßigen Religionsunterricht im Pfarrsprengel beizuwohnen, durch Fragen und sonstige geeignet erscheinende Mittel stch zu überzeugen, ob die Lehrer den Unterricht vollständig und sachgemäß ertheilen, welche Fortschritte die Kinder in ihren Kenntnissen aufweisen, je nach dem Ergebnisse auch den Lehrer zu berichtigen und endlich bei der Entlassungsprüfung die Note in der Religion nach vorheriger Prüfung mit festzustellen. Des Weiteren spricht dieselbe Danziger Regierung in einer im Anschlüsse an die erste und zur Ergänzung derselben erlassenen zweiten Verordnung den Satz aus, daß auf der anderen Seite den staatlichen Aufsichts-
pelter Stärke anrückenden Franzosen am 30" und 31. October bei Hanau auszuhalten. Die Tapferkeit der deutschen Truppen konnte die Fehler, die der Feldherr in seinen Dispositionen gemacht hatte, nicht ausgleichen. Der Feind durchbrach den Widerstand und setzte die Flucht nach dem Rheine fort.
An dem nördlichen Ausläufer des Lam- boiwaldes,»in welchem ,der Kampf tobte, liegt ein kleines Gehöfte, welches, von Baiern besetzt und ruhmvoll vertheidigt, erst dann geräumt wurde, als es in Flammen aufging und der rechte Flügel der Franzosen unaufhaltsam vordrang. Von hier aus führt. Wiesen und Ackerland durchschneidend, ein schmaler Fahrweg einem bewaldeten, zuerst sanft ansteigenden Hügel zu, bis wohin sich das Geplänkel der äußersten Tirailleurkette hinzog. Der Weg wird bald steiler, der Baumwuchs kräftiger, und erreicht man die Kuppe, so fällt der Blick auf ein von hohen Tannen umgebenes einstöckiges Wohnhaus. Die Vorderseite des freundlichen Hauses, dessen grüne Fensterläden fest geschlossen sind, ist fast ganz von wildem Wein umsponnen, dessen schlanke Reben an der First vom Winde hin und hergeschaukelt'werden. Ein mächtiges Hirschgeweih schmückt ' den Hauseingang. Kleine Rasenbeete mit blühenden Astern zieren den Vorplatz, dessen Wege