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Jti 37.

Mittwoch, den 15. Februar 1882.

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gh. Die richtige Stellung der Volksschule.

„Der Staat muß anfangen, praktisches Christenthum zu treiben," lautet eine der neuesten Devisen des Reichskanzlers; wir aber meinen, der Staat soll bleiben in dem Berufe, in welchen er berufen ist. Es ist nicht seine Sache, unmittelbar „praktisches Christenthum zu treiben." Er hat kein Glück damit; und je mehr er das, was der freien Bethätigung Einzelner und einzelner Lebenskreise überlassen bleiben muß, sich selbst aufladet, um so weniger kommt er zum Ziele und sein Regiment wird nur als Druck empfunden. Wissenschaft und Kunst, Industrie und Handel, Ackerbau, Volksbildung, Armen- und Krankenpflege: wer wird läugnen,daß der Staat an Alterndem das höchste Interesse hat; er ?hat es gesetzlich zu regeln, er soll es schützen und pflegen, den einzelnen Lebens­kreisen möglichst freie Bewegung schaffen, aber er soll sich hüten Alles selbst zu machen, durch seine Organe alles das leiten und ordnen zu wollen. Wo es sich insbesondere um Weckung und Pflege christlich sittlichen Lebens, * * um Volksbildung, Um Beseitigung sittlicher und auch materieller Roth, um Förderung christlicher Liebesthätigkeit handelt, da hat die Kirche nicht bloß „schwesterliche Beihilfe", sondern die eigentliche Hauptar­beit zu leisten, hat sie bisher auch geleistet und würde noch vielmehr leisten, wenn man ihr die Mittel nicht entzogen hätte und ihre Thätigkeit nicht so argwöhnisch überwachte. Die Volksschule zur Staatsanstalt zu machen und sogar, wie wir es jetzt erleben, den Religionsunterricht im Namen und im Auf­trage des Staates ertheilen lassen, ist weder recht- noch wohlgethan. „Kein Staat hat je", sagt selbst der protestantische Staats­rechtslehrer Dahlmann, „ohne Schaden am besten Theile seines Volkes zu nehmen, sich die Kinder zugeeignet, um nach seinem Ge­fallen sie zu leiten, uns aber verbietet voll­ends beffere Einsicht die Seelenverkäuferei an den Staat." Die Kinder werden den Eltern geboren, und diesen zunächst liegt deren Bildung und Erziehung für diese und für jene Welt. Von den Eltern muß sich die Vollmacht der Schullehrer herschreiben und nicht vom Staate. Denn die Volks­schule ist Hilfsanstalt für die Familie, ist Sache der zu einer Gemeinde verbundenen Familie. Ist die Gemeinde christlich so wird sich ganz von selbst die Schule der Aufsicht und Leitung der Kirche unterstellen, denn Grundlage aller christlichen Bildung ist der Glaube, den die Kirche vertritt. Daß die Schule auch in das Gebiet des Staates gehört, ist selbstver­ständlich ; denn sie erzieht ihm seine Bürger und ist verpflichtet, die ganze zukünftige Lebensstellung des Kindes im Auge zu be­halten ; aber die Volksschule, in welcher die religiöse Bildung und das erziehende Element überwiegt, gehört größtentheils der Kirche zu, ist auch bis ins vorige Jahr­

hundert, wenn nicht ausschließlich, so doch überwiegend von der Kirche getragen wor­den. Fast alle unsere Landschulen sind Pfarrschulen und es gehört zu dem Stärk­sten, was der Culturkampf geleistet hat, daß der Ortspsarrer, wenn er der herrschen­den politischen Richtung nicht correct erscheint, gehindert wird, in seiner eigenen Pfarrschule den Religionsunterricht der Kinder zu leiten, die er selbst getauft hat.

Die Volksschule hat auch bisher immer als ein „annexum religionis“ gegolten und hat auch als solches das Nothwendige ge­leistet. Sie hat fromme Christen und gute Bürger erzogen, und wenn sie sich dabei auf das wirklich Nothwendige beschränkt und es vermieden hat, das Kind mit Kenntnissen zu beladen, die es später nicht gebrauchen kann, so ist das kein Mangel, sondern ein Verdienst. Es ist unglaublich, wohin die moderne Pädagogik sich verlaufen hat, was die Kinder selbst in den Dorfschulen alles lernen sollen. Bleibt's dabei, dann kann's dahin kommen, daß die Schule das wirk­lich wird, was sie nach Gutzkow schon sein foö;'-;,eitie Pflanzstätte des Dünkels, der Blühsucht, der Gemüthslehre, des Pietäts­mangels." Jedenfalls werden durch eine Bildung dieser Art Wünsche erweckt, denen in der späteren Lebensstellung nicht genügt werden kann, und die Folge davon ist Unzuftiedeuheit mit den bestehenden Zu­ständen und das Streben, sie wohl gar ge­waltsam zu beseitigen. Das „alte System" hat sich im Feuer bewährt, denn die deutsche Jugend, die die letzten glänzenden Siege er­fochten hat, ist weder in confessionslosen noch in paritätischen Schulen erzogen worden. In Leitung und Aufsicht der Volksschule muß der christliche Staat mit der Kirche mindestens Hand in Hand gehen, die Leitung des reli­giösen Unterrichtes aber gebührt der Kirche allein. Als Religionslehrer amtiren die Schullehrer im Namen und im Auftrage der Kirche, „in dem Augenblick aber", sagt Thiersch (christliches Familienleben), „wo die Schulen Staatsanstalten und die Schul­lehrer Staatsdiener werden, fällt diese Be­rechtigung zum Religionsunterrichte weg." Im Interesse des deutschen Volkes, des deutschen Schulwesens und im Interesse der Zukunft unserer Nation ist die Schule wie­der zu einem Annexum der Kirche zu machen. Ja gerade das ist es, was wir von einem christlichen Staate fordern ; in diesem Sinne nur soll er praktisches Christenthum treiben!

Deutsches Reich.

* Berlin, 13. Febr. Die Conserva- tiven haben den Antrag eingebracht, dem Bischofs-Paragraphen folgende Fassung zu geben: „Hat der König einen Bischof, welcher auf Grund der §§ 24 ff. im Gesetze vom 12. Mai 1873 durch Urtheil aus seinem Amt entlassen worden ist, begnadigt, so be­darf es für denselben einer erneuerten staat­

lichen Anerkennung als Bischof feiner Diöcese nicht."

— Wenn sich auch aus dem Verlauf der ersten Sitzung der kirchen-politischen Com­mission ein sicherer Schluß auf das Schick­sal der Vorlage nicht ziehen läßt, so geben doch, wie die ,Germ.' hervorhebt, die Er­klärungen der Vertreter der einzelnen Frac- tionen Anhaltspunkte, um die Stellung der Parteien im Allgemeinen zu charakterisiren. Ganz schweigend verhielt sich der Vertreter der Secessionisten; sehr reservirt waren die Mitglieder der Fortschrittspartei; Herr v. Bennigsen scheint geneigt zu sein, die Voll­machten des Juligesetzes aber nicht mehr zu bewilligen, während der Abg. v. Cuny jede Vollmacht verwirft. Die Nationalliberalen sind also getrennt; wie viele mit Hrn. v. Bennigsen gehen und wie viele mit Herrn von Cuny, ist ungewiß. Die Frei- Conservativen stehen auf dem alten Stand- punct Vollmachten mit culturkämpferischer Beigabe zu bewilligen. Sehr zu be­dauern ist die Haltung, welche die Conservativen einnehmen. Sie ha­ben sich, fast noch entschiedener wie 1880, auf den Standpunkt der Regierung gestellt, und verweigern alles, was über das Gesetz hinausgeht. Selbst dann halten sie an die­sem sonderbaren Grundsätze noch fest, wenn es sich, wie beim Eide der Capitels-Vicare und bei dem Sperrgesetze, um Bestimmungen handelt, die sie an sich verwerfen, und die durchaus nicht den Organismus der Mai­gesetze stören. Diese Haltung muß um so unverständlicher erscheinen, als Herr von Goßler heute wiederholt erklärt hat, daß er eben so wenig eine künftige Revision in Aussicht wie in Abrede stellen könne. Die Beantwortung der dahingehen­den Fragen des Abg. Windthorst durch den Minister mußte die Conservativen bestimmen, nunmehr ihren unter ganz andern Voraus­setzungen eingenommenen Standpunkt aufzu­geben und eine Revision im Rahmen der Vorlage, wie sie das Centrum vorläufig er­strebt, zu unterstützen. Damit hätten sie bekundet, daß es ihnen ernstlich um den Frieden und die Erleichterung der Lage der Katholiken zu thun fei, während ihre heutigen Erklärungen das Vertrauen täuschen, welches die Katholiken bisher in ihre Friedens- und Gerechtigkeitsliebe gesetzt haben.

— In der Budgetcommission des Abge­ordnetenhauses theilte Herr Geheimrath Bouitz mit, daß der in Aussicht genom­mene neue Lehrplan für Gymnasien und Realschulen in den unteren Classen schon zu Ostern dieses Jahres zur Einführung ge­langen solle.

* Kattowitz, 14. Febr. Welche Ver­hältnisse oft an den Simultanschulen herrschen, zeigt die „Oberschlessische Volksstimme" in Bezug auf Kattowitz. Zum Localschulin- spector der Kleinkinderschule ist der protestantische Prediger Kralik gewählt. An