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Dienstag, den 14. Februar 1882.

Fuldaer

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-u. Eine protestantische Stimme für kirchliche Freiheit.

Wir begegnen in den ,Histor.-polik. Bl/ unter der Aufschrift: „Staatsgedanke und Kirchenbegriff" aus der Feder eines nord­deutschen Protestanten einem Artikel, welcher wegen des redlichen Sinnes, der aus ihm spricht, einen recht wohlthuenden Eindruck macht, weshalb wir ihn nach seinen Haupt­gedanken hier wieder geben, wobei wir zu­gleich das tiefe Bedauern nicht unterdrücken können, daß des Verfassers' geistiges Auge nicht durchleuchtet genug ist, um die volle Wahrheit d. i. die einzig wahre Kirche Christi zu erkennen.

Umkehr zum christlichen Staate, beginnt der Verfasser, das ist jetzt die, namentlich von den Conservativen proclainirte Losung. Machen wir denn Ernst dainit! Revision der Kirchengesetze im Sinne und im Interesse kirchlicherZFreiheit und Selbstständigkeit, das ist das Erste, was Roth thut. Man scheint es ja jetzt allgemein anzuerkennen, daß die Spener'sche Zeitung ganz Recht hatte, als sie im Jahre 1871 Folgendes schrieb: „Verfolgen wir keine falschen Weg« aus Eifersucht auf die Kirche, aus Besorg- niß vor einer überwuchernden Macht der Hierarchie. Wir vermögen diese schwere Besorgniß nicht zu theilen. . . . Gewiß, wir würden nach folgenschweren und unge­heuren Mißgriffen die Kirche bitten müssen, ihren ganzen Einfluß und die ganze Strenge geistlicher Disciplin aufzubieten, um eine moralisch verwüstete Bevölkerung wieder zu Zucht und Ordnung zu bringen, und der Kirche die ganze Auctorität des Staates zur Beihilfe anbieten müffen."

Also der Culturkampf muß aufhören und die conservativen Protestanten müffen sich entschließen, die dahin gehenden Forderungen des katholischen Volkes und seiner Vertreter im Parlament wirksam zu unterstützen. Mag wan über die Differenzpunkte sich streiten, so viel man will, auch dieser Streit sollte nie anders geführt werden als unter Aner­kennung des gemeinsamen Glaubensgrundes, aus dem beide Kirchen stehen. Wenn es sich um Herstellung des christlichen Staates, und wo überhaupt es sich um allgemein Christ- liches handelt, da soll schon jetzt alles was ^hrist heißt, zusammenstehen; hier haben alle cin großes gemeinsames Interesse, eine große gemeinsame Pflicht. Wehe uns, wenn wir sie verkennen! Wie werden sich nun nach dem Urtheile des Verfassers die christlich Conservativen zu diesen Forderungen stellen? Z"iele, so erividert er auf diefe Frage, wollen es noch immer nicht begreifen, daß die Kirche ^.ist, die den Menschen zum Christen macht, oaß alles Chriftenthum allein von Hr aus­geht und allein in ihr Bestand und Rahr- UM ßndet. Kirchliche Verinittlung ist ihnen em römischer Jrrthum; denn das sei ja eben as Wahre des Protestantismus, daß er die Ermittlung der Kirche beseitigt und dem ^-mzelnen es ermöglicht hat, alles allein

zwischen sich und seinem Heiland abzumachen, daß er für die objective Gnadenmacht der Kirche das subjective Ergreifen des Heils in Christo substituirt. Aber der wahre heils­kräftige Christus, schreibe Hengstenberg (pro­testantischer Theologe in Berlin) im Jahre 1854, sei nur in der Kirche zu finden, welche die Fortsetzung seines gottmenschlichen Daseins, in der er fortwährend mit seinem Worte und Geiste und Leibe und Blute gegenwärtig sei. Der Christus, der außer und neben der Kirche gesucht werde, sei ein wesenloser Schatten. Wer da meine, Alles zwischen sich allein und feinem Heilande ausmachen zu können, schreibe Vilmar (pro­testantischer Theologe in Marburg), der habe keinen wirklichen Christus vor sich, er kenne nur einen gedachten und vorgestellten, ja nur einen eingebildeten Christus; und wer Alles aus eigener Hand durchkämpfen zu sollen meine, der habe überhaupt nichts zwischen sich und Christus auszumachen, son­dern er mache in der That Alles mit sich selbst aus. Das Alles aber, fährt nunmehr der Verfasser selber fort, ist nach der Mei­nung Vieler noch ein Stück von dem alten römischen Sauerteige, der ausgefegt werden muß. Man glaubt niemals und an keinem Punkte aus seiner Opposition gegen Rom heraustreten zu dürfen. Man vergißt die Gemeinschaft des Taufsacraments, der alten Bekenntniffe, vergißt auch die Aeußerungen Luthers über die innere mit der Römischen Kirche fortbestehende Gemeinfchaft, die am bestimmtesten gerade in einer feiner heftig­sten Schriften (Wider Hans Warst) sich finden. Hienach haben wir nur geringe Aussicht, aber um so pflichtmäßiger ist es, immer es von neuem zu betonen, worauf es eigentlich ankommt. Freiheit der Kirche ist es, was wir brauchen, Freiheit der Kirche beider Confefsionen. Ohne Kirche kein Chriftenthum, ohne eine freie selbstständige Kirche kein christlicher Staat. Wo diese Selbstständigkeit der Kirche nicht anerkannt werden will, schreibe aber­mals Vilmar, da bleibe Staatsomnipotenz, Heidendespotismus und Judenregiment nicht aus. „Also", so lauten die Schlußworte des Artikels, mit denen wir unser volles Einverständniß erklären, „also seid fleißig zu halten die Einigkeit int Geiste im gemein­samen Kampfe für das gemeinsame Kleinod (des christlichen Glaubens)!"________________

Deutsches Reich.

* Berlin, 12. Febr.' Gestern und vor­gestern hieltdie 2 ler Commission zur Vorberath- ung der kirchenpolitischen Vorlage Sitzungen. Der Abg. Dr. Windt horst stellte wieder­um an den Cultusminister v. G o ß l e r die Frage, ob die Staatsregierung den vorliegen­den Entwurf als einen Uebergang zur durchgreisendeu Abänderung der Maigesetze betrachte, oder ob sie den darin einge­nommenen Standpunkt der discretionären Vollmachten als einen auf die Sauer fest­

zuhaltenden anfehe. Herr v. G o ß l e r gab diesmal eine Antwort. Der Minister er­klärte, die Regierung müsse sich zur Zeit auf den Standpunkt der discretionären Ge­walt beschränken, sie halte jedoch die Ver­handlung mit dem Papste über grundsätz­liche Aenderungen der Maigesetze nicht für ausgeschlossen. Diese Antwort ist eine Verbesserung der von demselben Minister im Abgeordnetenhause abgegebenen Erklärung, welche eine Aenderung der Maigcsetze aus­zuschließen schien. Das Centrum stellte folgende Anträge: 1) den nach den Maige- setzen von Bisthumsvenvesern zu leistenden Eid zu streichen; 2) die commissarische Vermögensverwaltung, 3) das Sperrgesetz, 4) das Culturexamen und 5), die den Präsentationsberechtigten und den Gemein­den gesetzlich zugesprochene Befugniß zur Wiederbesetzung eines erledigten geistlichen Amtes aufzuheben. Ferner ist noch als §. la vom Abg. Briiel folgender Artikel beantragt: §. la. In denjenigen Fällen, in welchen auf Grund des §. 24 des Gesetzes vom 12. Mai 1873 und des §. 12 des Gesetzes vom 22. April 1875 auf Entlassung aus dem Amte erkannt ist, gilt die Stelle, insofern dieselbe nicht iumittelst ordnungs­mäßig wieder besetzt ist, abgesehen von den vermögensrechtlichen Folgen, nicht mehr als erledigt durch das Erkenntniß."

-nk. Bezeichnend für den in der eon- f erva tiven Partei wehenden Wind ist es, daß der Chefredacteur des Hauptorgans derselben, der .Kreuzztg.) Herr v. Häm­in er st ein, sich an der gestrigen Sitzung der kirchenpolitischen Commission gegen den Antrag des Centrums erklärte, der die Entfernung der Worte „und die Ge­setze des Staates zu befolgen" aus der mai­gesetzlichen (Eidesformel der Bisthumsver- weser verlangte, also aus einer Formel, von der die Regierung selber schon drei Bisthumsverweser dispensirt hat. Die Re­gierung will eben keine Revision der Ge­setze und darum will sie auch Herr von Hammerstein mit seinen Freunden nicht. — Uns bereitet dieses Verhalten der „theuren Freunde" keine Enttäuschung. Wir wissen uns frei davon, der unselbst­ständigen und nur durch die Gnade der Re­gierung am Leben erhaltenen „Schwester­kirche" jemals den Hof gemacht zu haben. Ans der ganzen gestrigen Discusion geht hervor, daß weder die Regierung irgend einen der Centrums- An­träge acceptirt, noch die Conser- vativen einen derselben unter­stützen. Es ist daher schon heute sicher, daß morgen bei der Abstimmung das Cent­rum überall allein stehen wird.

— Die Unterrichtscommission beschloß heute, die Petitionen betreffs Erlaß eines Lehrerdotatiousgesetzes der Staats­regierung mit der Maßgabe zur Berück­sichtigung zu überweisen, falls kein Dotations­gesetz in nächster Zeit zu Stande käme,