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Donnerstag, den 26. Januar 1882.
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-i- Die preußischen konservativen.
II.
Am 16. Juni 1821 erschien, in Folge einer Uebereinkunft mit der preußischen Regierung, die Bulle De salute animarum, die sog. „Circumscriptionsbulle", welche die Errichtung, Dotation und Besetzung der Bisthümer feststellte. Am 23. August 1821 erließ der König Friedrich Wilhelm III. eine Cabinetsordre an den Staatskanzler Fürsten v. Hardenberg, des Inhalts: „Da die päpstliche Bulle mit jener Verabredung zusammenstimmt, die unter dem 25. März d. I. in Betreff der Einrichtung, Ausstattung und Begrenzung der Erzbisthümer und Bisthümer der katholischen Kirche des Staates und aller darauf Bezug habenden Gegenstände getroffen, auch von Mir bereits unter dem 9. Juni d. I. genehmigt worden ist, so will ich hiedurch meine Königliche Billigung und Sanction ertheilen, kraft deren diese Verfügungen als bindendes Statut der katholischen Kirche des Staates zu beobachten sind. . . . Demnach ist ein Abdx^ck dieser Bulle in die Gesetzessammlung'äuffzü- nehmen und für die Ausführung derselben durch das Ministerium der geistlichen Angelegenheiten zu sorgen." Die Bulle kam also in die Gesetzsaminlung für die königlich preußischen Staaten und wurde Gesetz.
Diese Bulle, dieses Gesetz, dieses dem Papst und den preußischen Katholiken gemachte Versprechen verordnete, es solle die Ausstattung der Bisthümer, das Einkommen der Bischöfe, der Weihbischöfe, der Dom- capitel, der Diöcesan-Seminarien in liegenden Gründen (Staatswaldungen) bestehen und
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Eine Pfingstfeier.
Geschichte aus den ersten Jahren des Culturkampfes in der Schweiz. Von B. K.
(Fortsetzung.)
Im Zimmer Friederikens bemerkte er noch Licht; ein Schauer überkam ihn, als er an demselben vorüberging. Ohne Säumen warf er sich aufs Lager und suchte die gewaltsam auf ihn einstürmenden Gedanken durch den Schlaf zu entwaffnen, aber je wehr er gegen sie ankämpfte, desto mächtiger und zahlreicher wurden sie. Sein Kopf be- gann zu glühen; seine Pulse flogen; end- lich stellte sich der Schlummer ein, aber ein Schlummer, wie er ihn nie im Leben gehabt hatte. Er sah im Trauni eine brennende Stadt und sich als Brandstifter von den unglücklichen Bewohnern verfolgt. Von Angst gepeinigt, schwang er sich zu Pferde. Bald waren Stadt und Volksmenge weit hinter ihm zurück. Das Roß glich einem abgeschossenen Pfeile; es streckte sich mehr und mehr und schien zuletzt beflügelt zu sein. ?/bgauf, bergab, durch Felder und Wälder, über Bäche und reißende Ströme gings in lausendem Fluge dahin. Städte, Dörfer, '<-ome, Berge und Burgen eilten vorüber, als ob sie gleichfalls auf der Flucht begriff
spätestens bis 1833 ausgeführt werden, wenn aber gegen alle Erwartung, auch 1833, Hindernisse einträten, so verspreche der König und mache sich ausdrücklich verbindlich, eine gleiche, dem Uebereinkommen "entsprechende Masse Ländereien aus dem königl. Schatz (Regiis impensis) anzukaufen und sie den einzelnen Kirchen zum vollen Eigenthum zu übergeben. Es wurde versprochen, Emeriten- und Correctionshäuser für Geistliche zu errichten u. s. w.
Dies sind einige, aber lange nicht alle Verträge, mit denen sich Preußen den Katholiken gegenüber gebunden; das sind die Verpflichtungen, die es beim Erwerb katholischer Landestheile übernommen hat. Wir stehen nun vor der Frage: Wie hat der preußische Staat sein Wort, seine Verträge gehalten? wie ist er seinen feierlich beschworenen Verpflichtungen nachgekommen? Die Antwort gebe sich der Leser selbst. In der Maigesetzgebung können wir eine Ausführung jener Verträge nicht erblicken. Die „liberalen" Eulturpauker. bähen üch mit den ' Phrasen von den unveräußerlichen Rechten des Staates, von der „Majestät der Gesetze", von der „staatlichen Vollgewalt" :c. über jedes Bedenken hinmeggeholfen. Und so lange nur „liberale" Culturpauker vom echten Schrot solche Phrasen im Munde führten, durfte man darüber sich nicht einmal wundern, denn sie verstanden es nicht besser. Wenn aber conservative Männer denselben Sing-Sang uns vormachen, so möchten wir fragen, ob nicht das ganze Völkerrecht zusainmenstürzt, wenn Verträge nicht mehr zu halten sind. Wenn einmal fen wären. Wie ein Verzweifelter hielt er den Hals des Unthiers umklammert, machte Versuch aus Versuch, es zum Stehen zu bringen, aber umsonst. Plötzlich inmitten schauerlicher Nacht versank es unter ihm. Er hielt Umschau und gewahrte sich einsam und verlassen ani schäumenden, donnernden Ocean. Den Himmel überzog zerrissenes Gewölk; einzelne Sterne, welche hernieder in's Meer schimmerten, vermochten das Schwarze der Nacht auf der unabsehbaren Fläche nur um ein Geringes zu mildern. Als er so da stand, nahte ein Schiff. Das Verdeck trug eine halberleuchtete, mit Speisen und Getränken beladene Tafel. Weinfelige Männer, hell auflachende Frauen und bekränzte Jungfrauen mit hellschimmernden Kleidern, bildeten die Runde. Becher hoben und senkten sich; verlockender Gesang erscholl, begleitet von lieblichem Harfenklang, sowie vom Rauschen der mächtigen, gespensterhaf- ten Segeln und vom Donner der brandenden Wogen. Der Einsame am Strande fühlte sich von diesem Zauber angezogen; — das Schiff landete und ehe er es sich versah, war er von der jubelnden Tischgenossenschaft umringt. Unter dem Scheine dampfender Fackeln begann ein Tanz, in dessen Wirbel er bald unsreiwillig hineingezogen wurde.
die Staatsverträge mit der Kirche so behandelt werden dürfen, so sind die weltlichen nicht heiliger. Mag der preußische Conser- vatismus zusehen, ob in seinen Principien nicht ein großer Riß ist, der nicht ausgefüllt wird, wenn auch zehn Marcus Curtius mit Roß und Speer hineinspringen!
Deutsches Reich.
* Berlin, 24. Jan. Reichstag. 33. Sitzung vom 24. Jan. Bei der dritten Berathung des Reichshaushaltsetat bringt der Abg. H ä n e l den königlichen Erlaß vom 4. Jan. zur Sprache. Redner rechtfertigt zunächst sein Vorgehen. Er schildert darauf, wie der Erlaß als eine Vertheidigung der Krone gegen die Eingriffe des Parlaments ausgelegt worden sei, und meint, die Verhältnisse lägen unigekehrt: das Parlament sei der angegriffene Theil. Er beklage den Erlaß im Interesse der wahren Stellung und höchsten Würde des Königs- thmus. An den im Erlaß dargelegten Rechten des Königs sei auf keiner Seite gezweifelt worden. Es widerspreche aber der Verfassung, wenn die Minister Deckung suchten durch Berufung auf den Willen des unverantwortlichen Königs. Reiße man die Schranke zwischen König und Parlament nieder, so müsse dies zu einer Krisis im Staatsleben führen. Betreffs des zweiten Theiles, in welchem der Erlaß die Stellung der Beaniten bei den Wahlen bespricht, erklärt Hänel, für die Wahlagitation der Beamten werde die richtige Grenze gezogen durch ihre Dienstpflicht. Wenn man die
Schön ist das Leben; Was uns gegeben, Wollen wir nützen jegliche Stund. Frisch, unverdrossen, Jubelt, Genossen!
Frohsinn sei Loosung von unserem Bund.
Während dieses Gesanges ging der Tanz in's Schiff zurück, wo der Neuangekonimene zur Tafel geleitet wurde. Die Dame, neben welche er zu sitzen kam, deuchte ihm nicht unbekannt. Er fann nach, wo er dieselbe früher gesehen, aber ihre Bestrickungskünste gönnten ihm keine Zeit. Das Schiff stieß ab. Als er im Begriffe stand, den ersten Becher an die Lippen zu führen, hörte er plötzlich vom Strande seinen Namen rufen. Er fuhr empor; in einem hellerleuchteten Garten gewahrte er seine Mutter. Sie lag auf den Knieen und streckte bittend die Hände nach ihm aus. Er wurde von unaussprechlicher Sehnsucht nach ihr erfaßt, konnte aber nicht von der Stelle, weil er seine Glieder von einem Netze umstrickt fühlte. Vom Meere her kamen gleichzeitig Kähne gefahren mit bläulichen, geisterhaft leuchtenden Flammen. In den Kähnen lagen Särge. Der Deckel des ersten hob sich und in weißem wallendem Gewände richtete sich langsam eine hohe Gestalt empor, schaute mit großen starren Augen den Bebenden an,