Jl£ 16. Freitag, den 20. Januar 1882.
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-d. Der neue kirchenpolitische Gesetzentwurf
hat wie jedes Ding zwei Seiten, und zwar hat er eine gute Seite und eine schlechte. Die gute Seite desselben zeigt 1) den ernstlichen Willen der Regierung, nicht ganz unthätig der großen Roth der katholischen Unterthanen Sr. Majestät zuzuschauen und 2) auch eine positive Maßregel der Regierung, die geeignet ist, einige Linderung zu gewähren. Die schlechte Seite des Entwurfs finden wir 1) in der gänzlichen .Unzulänglichkeit des dargebotenen Mittels, die Roth- lage der Katholiken zu beseitigen und 2) in der Verschleppung ausreichender Abhilfe, welche eine thatsächliche Folge des Gesetz- entwurfs ist.
Schon der Entwurf voin 19. Mai 1880, der am 14. Juli desselben Jahres Gesetz wurde, bekundete den ernstlichen Willen der Regierung, den in äußerste religiöse Roth gerathenen preußischen Katholiken Hilfe zu bringen. Damit war der Gipfel des sog. Culturkanipfes überschritten. Es sollten keine Verschärfungen der Maigesetze vom Jahre 1873 mehr folgen, wie im Jahre 1874 und 1875, sondern Milderungen. Indem die Regierung auf diesem Wege fortschreitet, liefert sie einen weiteren thatsächlichen Beweis, daß es ihr ernst sei, mit der oft betonten Sorge für das Wohl auch der katholischen Unterthanen des Königs. Die wirkliche Milderung des maigesetzlichen Nothstandes nun, welche die Vorlage vom 16. Januar bringen will, besteht im Wesen in der Zulassung widerruflicher Anstellungen von Hilfsgeistlichen ohne Rücksicht auf
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Eine Pfingstfeier.
Geschichte aus den ersten Jahren des Culturkampfes in der Schweiz. Von B. K.
(Fortsetzung.)
VI.
Der Tag der abermaligen Verurtheilung des Pfarrers kam heran. Der Angeklagte vertheidigte sich mit derselben Sicherheit und demselben Freimuthe, wie bei seinen früheren Verurtheilnngen. Zum Schlüße äußerte er: „Die stolze Schweiz gleicht in ihrer Stellung zur Kirche einer undankbaren Tochter, welche zur Volljährigkeit gelangt, alle Wohlthaten ihrer liebenden Mutter vergißt, dieselbe verachtet, mit Spott überhäuft und sie sogar körperlich mißhandelt. Wir wollen aber geraume Zeit abwarten. Jungfrau Helvetia ist noch keineswegs eine gegen alle Schickungen gewaffnete Pallas Athene. Die Reniesis wird mit ihr rechten und wenn dann ihr Noth- schrei in die Lüfte dringt, wollen wir sehen, wer ihr schneller zu Hilfe eilst — ihr bessere Heilung bringt, als die von ihr verfolgte Mutter Küche. Ein beklagenswerthes Gesetz stellt an Sie, meine Herren Richter die Forderung, mich wegen meiner priesterlichen Diensttreue zum dritten Male zu ver- urtheilen. Die einzige Bitte, welche ich mir zu äußern erlaube, geht dahin, meine Strafe
die sogen. Anzeigepslicht. Diese Anstellungen sollen freilich nicht absolut als vor dem Staat giltige Anstellungen dastehen, sondern abhängig von der vorausgegangenen generellen Einwilligung des Ministeriums; allein an dem Willen der gegegenwärtigen Staatsregierung, diese Einwilligung zu geben, wenigstens in denjenigen Diöcesen, welche vom Staate anerkannte Bischöfe oder Bisthumsverweser haben, ist billiger Weise nicht zu zweifeln. Wenn nun, was uns ebensowenig zweifelhaft ist, weil der Zweck des Gesetzentwurfes es fordert, solche Hilfsgeistliche auch in verwaisten Pfarreien angestellt werden sollten, so wäre damit allerdings eine positive Linderung der religiösen Rothlage der Katholiken zu erzielen.
Allein, wie unzulänglich zur Beseitigung jener Roth ein solches Aushilfsmittel ist, liegt auf der Hand. Woher die Priester nehmen, wenn kein entsprechender Nachwuchs erzogen wird? Ohne Abschaffung des Cultur- examens, ohne Wiedererrichtung der Priesterseminare wird dieser nie erzielt werden. Wo sind die> Reihen von Geistlichen, die nöthig wären, um a) denjenigen Pfarrern, die während des Culturkampfes gestorben sind, Ersatzmänner durch Hilfspriester, und zugleich denjenigen, die mittlerweile unfähig geworden sind, ihre Stellen auszufüllen, Coadjutoren zu geben? Ohne die Möglichkeit der Versetzung wird also nicht ausreichend geholfen werden können. Endlich fragen wir: wie kann ein Priester, der nur aushilfsweise eine bisher verwaiste Pfarrei verwaltet, der jeden Tag und jede Stunde fo niedrig zu stellen, als thunlich. Richt in meinem, sondern im Interesse meiner Pfarrkinder spreche ich diese Bitte aus. Zwei derselben sind, laut Benachrichtigung, während der Dauer meiner Haft ohne Trost der hl. Sacramente in's Jenseits hinübergegangen, und erwägen Sie wohl: Diese und alle, welche noch während meines hiesigen, unfreiwilligen Aufenthaltes den Abgerufenen folgen, werden vor dem Herrn Klage erheben gegen jene, welche indirecte Ursache ihres Verderbens sind. Das ist Wahrheit, meine Herren; hier handelt es sich um kein Ammenmärchen. Sehen Sie sich vor, daß nicht auch Sie vor dem ewigen Richter verklagt werden und einst im Thale Josaphat, welches keine Philosophie Hinwegzuleugnen, keine Gewalt der Erde abzusperren vermag, durch unkluges Handeln einen unerwünschten Urtheilsspruch empfangen."
Ein ironisches Lächeln glitt über einige erhabenblickende Advocaten-Gesichter. Der Staatsanwalt beantragte wirklich, wie er am Gesellschaftsabende im Marl'schen Haufe geäußert hatte, das höchste Strafmaß. Man hielt den Antrag einem feuerigen, geistvollen Angriffe des Vertheidigers, welcher kein anderer als Victor war, gegenüber aufrecht und das Urtheil traf den Pfarrer schwerer, als die früheren. Nachdem er feierlichen Pro-
durch Zurückziehung der staatlichen Einwilligung — so verstehen wir das „widerruflich" — den Maigesetzen verfallen kann, mit der nöthigen Sicherheit und mit der nöthi- gen Autorität seines Amtes malten? Diese und viele andere Betrachtungen, welche sich an das von der Regierung beabsichtigte Linderungsmittel knüpfen lassen, zeigen die völlige Unzulänglichkeit desselben zur Beseitigung des religiösen Nothstandes. Daher ist es recht beklagenswerth, daß durch diesen Gesetzentwurf die Ergreifung der einzigen Maßregel, die allein wirkliche Abhilfe bringen kann, hinausgeschoben, verschleppt wird; wir meinen die organische Abänderung der ganzen kirchenpolitischen Gesetzgebung, die Aufhebung aller in den Maigefetzen enthaltenen Bestimmungen, welche in den mit der rönnschen Curie gepflogenen Unterhandlungen als dem Wesen und der unerläßlichen Freiheit der Kirche im Widerspruch stehend erkannt worden sind.
Deutsches Reich.
* Berlin, 18. Jan. Reichstag. 28. Sitzung vom 18. Jan. Die für den Reichstagsbau geforderte Summe von 7,775,000 Mark wird ohne Debatte angenommen. Es folgt die dritte Berathung des Antrages Windthorst. Der freicons. Abg. v. Ow constatiri, die ganze Reichspartei theile den Standpunkt des Abg. v. Kardorff, der bekanntlich bei der ersten Berathung des Windthorst'schen Antrages erklärt hatte, er sei früher Culturkämpfer gewesen, habe aber seinen Jrrthum eingesehen und werde jetzt Alles aufbieten, um test erhoben hatte, wurde er in die Gefäng- nißzelle zurückgeführt. Franke warf am Schluß der Sitzung einen Blick ins' Publicum und siehe da; seine Augen begegneten dem furchtbar ernsten Gesichte des ihn auf allen Wegen verfolgenden Alten.
Friederike hatte die Abwesenheit ihres Gatten zu einem Besuche bei Ihrer Freundin, der Frau eines Architekten benutzt. Der Drang nach einer teilnehmenden, mitfühlenden Seele war so stark in ihr geworden, daß sie das, was sie quälte, nicht mehr als Geheimniß zu bewahren vermochte. Unterwegs wurde sie von traurigen Gedanken bestürmt: „O wäre doch noch die Zeit, wo ich bei Vater und Mutter, Rath und Trost suchen konnte, wie leicht würde mir dieser Gang sein! Sind in Anbetracht meiner bedrängten Lage die vertrautesten Freunde Freund genug, um ihnen rückhaltlos zu vertrauen?" Nahe dem Hause des Architekten wurde sie wankelmüthig und wäre sicher wieder umgekehrt, wenn ihre Freundin nicht vom Fenster aus mit heiterem Zurufe gegrüßt Hütte. Der Empfang war ein herzlicher.
Ottilie, eine äußerst naive, mit geistiger Elasticität ausgestattete Frauennatur, hatte einen großen Vorrath von Neuigkeiten auf Lager. Nach den hauptsächlichsten