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M 7. Dienstag, den 10. Januar 1882.

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Die -Fuldaer Zeitung' erscheint täglich. Sonn- und Feiertage ausgenommen. Man abonnirt gegen Vorausbezahlung zu Fulda in der Expedition, Buttermarkt Nr. 112, auswärts bei den Postämtern. Der vierteljährliche Abonneinentspreis beträgt ausschließlich Brinqerlohn in Fulda 1 Mark und 50 Pfg., mit Brmgerlohn 1 M. 70 Pfg., auswärts bei den Postämtern: bei der Post abgeholt 1 Mark und 50 Pfg.. ins Haus gebracht 1 M. 90 Pfq. Die ,lllustrirten Sonntagsblätter' der Fuldaer Zeitung kosten vierteljährlich in Fulda 20 Pfg., auswärts am Postschalter 25^Pfg., in's Haus gebracht 40 Pfg. ______________Inserate: Die Petitzeile oder deren Raum 15 Pfg., sog. Platzannoncen 10 Pfg.; bei Wiederholungen entsprechenden Rabatt.

-gh- Der Antrag Windthorst.

Wie die ,Fuldaer Ztg.' in Nr. 5 meldet, find die Mitglieder der Centruinsfraction er­sucht worden, am 11. d. M. in Berlin vollzählig zu erscheinen, da an diesem Tage der Antrag zur Verhandlung gelangt, wel­chen Herr Windthorst, unterstützt von 120 Mitgliedern (Centrum, Polen und einige Elsässer), bevor der Reichstag in Ferien ging, eingebracht hat.

Es handelt sich um das Ausweisungs­und Jnternirungsgesetz, mit welchem das Reich dem preußischen Staate in dein Kampfe gegen die Kirche zu Hilfe eilte. Nach diesem Gesetze kann Geistlichen oder anderen Religionsdienern wegen maigesetzwidrigen Verhaltens durch Verfügung der Landes- Polizeibehörden 1) der Aufenthalt in be­stimmten Bezirken oder Orten versagt, 2) kann ihnen ein anderer Aufenthaltsort ange- iviesen werden. Der Geistliche kann 3) durch Verfügung der Centralbehörde seines Heimathsstaates seiner Staatsangehörigkeit verlustig erklärt, und er kann 4) aus dem Bundesgebiet verbannt werden. Es sollten dadurch die Geistlichen gehindert werden, in einer verwaisten Gemeinde die Sacramente 'zu spenden. Mittlerweile hat die preußische Gesetzgebung erkannt, daß sie zu hart vor­gegangen, und hat den bisher angestellten Geistlichen die Hilfsseelsorge freigegeben. Die. Regierung hat auch wieder neue Bi­schöfe und Bisthumsverweser zugelaffen. Es ist also selbst vom Standpuncte der Culturkämpfer nicht nöthig, dieses Gesetz aufrecht zu erhalten. Das Gesetz gehört auch nicht zum System der eigentlichen Mai-

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Eine Pfingstfeier.

Geschichte aus den ersten Jahren des Culturkampfes in der Schweiz. Von B. K.

(Fortsetzung.)

Eben wollte er Anlauf zu einem neuen Lamento nehmen, da stürmte ein Brautpaar, niit zwei Zeugen herein, und bat dringend, verbunden zu werden. Weil die Trauung auf den heutigen Tag festgesetzt war, will- sahrte der Seelenhirt, und kaum war die hl- Handlung vollzogen, so schob Herr Gube, dem sein Posten nicht recht behaglich war, Mr halb geöffneten Thüre den Kopf herein und bat um Eile.

Beim Erscheinen des Pfarrers vor der Kirche verstummte jeder Mund. Es ivar ein Schweigen, das inehr sagte, als manche lärmvolle Ovation. „Geliebte Pfarrkinder," Hub der Scheidende an, „ivie Euch nicht Unbekannt ist, hat man mich wegen Aus­übung der Seelsorge in Sonimergrund zu drei Wochen Gefängniß venirtheilt, zu deren Verbüßung inich der Diener des Gesetzes abzuholen, gekonnnen ist. Betet und laßt reinen anderen Geist walten unter Euch, als den des großen Dulders auf Golgatha.

der Herr wolle seine Gnade Euch allen ""d besonders denjenigen Seelen zuwenden, welche während meiner Abwesenheit ohne

gesetze, sondern es dient bloß dazu, daß die auf Grund der Maigesetze ausgesprochenen Strafen durch Verwaltungsmaßregeln unge­bührlich verschärft werden. Es gibt die Geistlichen der Willkür der Verwaltungsbe­hörden preis, von denen die eine scharf, die andere lau vorgeht, und so im Volke eine Rechtsunsicherheit und Rechtsungleichheit er­zeugt, die von den schlimmsten Folgen ist.

Aus den Gesetzbüchern der civilisirten Staaten, auch aus dem preußischen und deutschen, sind die Strafen der Ausweisung, der Jnternirung und Landesverweisung so ziemlich entfernt worden. Erst für unsere Geistlichen hat man diese Strafmittel wieder hervorgesucht. Es ist um so bezeichnender, als beispielsweise das Socialistengesetz viel mildere Bestimmungen über die Ausweisungen hat, obgleich man doch die Socialdemokratie hart und vernichtend treffen wollte.

Jeder, dem an der Herbeiführung des Friedens und an der Beseitigung unnöthiger Kampseshärten gelegen ist, muß für die Be­seitigung dieses Gesetzes eintreten. Der Antrag Windthorst ist somit, abgesehen da­von, daß er auch den Cnlturkampf vor der gefährlichen Versumpfung bewahrt, ein Prüf­stein, ob die vielbesprochene Friedensstinim- ung wirklich vorhanden ist, oder ob man die heiligsten Gefühle und Rechte der Katho­liken nach wie vor durch überstüssige und sonst nicht geübte Härte kränken will. Den Conservativen freilich, die kaum einen eige­nen Willen zu haben wagen, ist der Antrag unangenehm und sie bezeichnen ihn als nicht opportun, nicht zeitgemäß und klug. Sie meinen, wir sollen geduldig und schweigend Trost der hl. Sacramente in die Ewigkeit abgerusen werden. Gehet jetzt nach Hause und enthaltet Euch mannhast jeder ungeord­neten Aeußerung. Lebt wohl: der Herr sei mit Euch."

Beherzt schritt er durch die schluchzende Menge, schüttelte dem Bürgermeister, dem Lehrer und den zunächst an ihn Herantre­tenden die Hand, beruhigte seine Schwester und eilte dann schweren Herzens, von allen Reizen des Frühlings umgaukelt, der nahe­liegenden Bahnstation zu, wo ein zur Ab­fahrt bereitstehender Zug ihn auftiahm und der fernen Cantons-Hauptstadt zuführte.

in.

Der Staats«, walt Robert Franke kam von einer Gerichtssitzung nach Hause. Aeußerst beunruhigt schritt er im Zimmer auf und ab, „Was mochte er doch wollen, dieser sonderbare Alte?" Es war in dieser Woche schon das dritte Mal, daß ihm derselbe nach- geschlichen; im Sitzungsaale fehlte er selten und schien mit wahrer Gier jedes Wort des Anwaltes aufzufangen. Sogar den Weg zum Marl'fchen Hause hatte er unter Inne­haltung guter Distanz zweimal gemeinschaftlich mit ihm gemacht. Böses konnte er nicht im Schilde führen; denn sein Auge blickte wohl­wollend und sein ganzes Wesen war ehr­furchtgebietend. Weil der Beunruhigte sich

warten, bis es der Regierung gefällt, unse­rer Roth ein wenig abzuhelfen. Ein solches Gesetz aufzuheben, ist immer zeitgemäß. Denn dieses sogenannte Reichsacht-Gesetz vom 4. Mai 1874 ist ein Ausnahmegesetz der schlimmsten Art, und entstand in der größten Hitze des Culturkampfs. Und da es unnöthig, so hart und freiheitswidrig ist, wie nur möglich, so können nur zwei Menschenclaffen für dasselbe eintreten:

1) Diejenigen, welche die Verfolgung der Kirche mit glaubensfeindlicher Wuth betreiben, oder

2) Diejenigen, welche aus allen Kamps- gesetzen ein Schachergeschäft machen wollen, d. h. für jede noch so unge­rechte Waffe ein grundsätzliches Zuge- ständniß Roms, ein Opfer an der Frei­heit der Kirche verlangen.

Bei der Abstimmung muß es sich zeigen, wo die geschäftsmäßigen Verfolger und die eigennützigen Handelsleute stecken. Deshalb ist dieser Antrag ein ausgezeichnetes Mittel, um die Lage zu klären.

Deutsches Reich7

* Berlin, 8. Jan. Der .Reichs-An­zeiger' bringt an der Spitze des Blattes folgenden von Bismarck contrasignirten Er­laß des Kaisers vom 4. Januar au das Staatsministerium: „Das Recht des Königs, die Regierung und Politik Preußens nach einigem Ermessen zu leiten, ist durch die Verfaffung eingeschränkt aber nicht aufge­hoben. Die Regierungsacte des Königs be­dürfen der Gegenzeichnung eines Ministers und sind, wie dies auch vor Erlaß der keine Erklärung zu geben vermochte und einen auftauchenden, unerquicklichen Verdacht im Keime ersticken ivollte, entriß er sich seiner Grübelei mit dem Entschluffe, den sonder­baren Alten bei der ersten besten Gelegenheit anzureden. Hierauf begab er sich in's Ar- beitscabinet und musterte seiner Gewohnheit gemäß die angekommenen Schriftstücke. Heute war ihre Zahl verhältnißmäßig gering. Gleich- giltig riß er ein Couvert nach dem anderen ab, las von einigen Schreiben nur wenige Sätze, von den meisten aber nur die Unter­schrift und schob zuletzt die ganze -Anzahl in ein, neben dem Schreibpulte angebrachtes Fach.

Im Begriffe, das Zimmer zu verlassen, bemerkte er noch einen uneröffneten Brief. Beim Anblicke der Adresse faltete sich seine Stirne: „Aha! wieder ein Stückchen Fasten­predigt," murmelte er vor sich hin, „wahr­scheinlich ein langathmiges Lamento wegen meines Nichterscheinens bei der Beerdigung." Mittlerweile hatte er geöffnet und las; der mißmuthige Ernst verschwand auf einige Augenblicke aus seinem Gesichte. „Hm, das ist ja in Wahrheit großmüthig vom Onkel, mich, den Verirrten, den Unwürdigen, unter den Haupterben sigurireu zu lassen. Die Hälfte des Rampen'schen Gutes, — ein Drit­theil der Capitalien, — das läßt sich schon einheimsen. Immerzu! Je mehr Geld, desto