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fundenen Privat-Aufführungen im Sälchen der Frau Kretzer v. Gagern können doch wohl nur als Probeaufführungen betrachtet werden und wurden damals wirklich als Einleitung zu einer größeren öffentlichen Aufführung bezeichnet. Herr A. Maier hier, in deffen Verlag das „Oratorium" erschienen ist, versendet gegenwärtiq eine gedruckte Zusammenstellung von Referaten über eine Anzahl Aufführungen in anderen Städten, z. B. Berlin, Bochum, Braun­schweig, Cassel, Duisburg, Frintrop, Göp­pingen, Heiligenstadt, Liegnitz, Mannheim, Oberhausen rc., wo ohne Ausnahme das Müller'sche Weihnachts - Oratorium mit großartigem Erfolg aufgeführt worden ist. Es wäre Zeit, mit den Vorbereitungen auf eine würdige Aufführung desselben in Fulda den Anfang zu machen.

— Die Feldmanöver der 22. Division haben gestern bei Hünfeld begonnen. Heute ist allgemeiner Biwakstag. Am 15., 16., 17. und 19. d. M. ist die Division zu­sammengezogen und in ein Nord- und ein Süddetachement getheilt. Das Süddetache­ment besteht aus den Jnf.-Reg. 83 und 95, sowie dem Ulanen-Reg. 6, 2 Abtheil- ungen hefl. Feld-Art.-Reg. 11 und 2 Com­pagnien heff. Pionier-Bat. 11, das Nord­detachement aus den Jnf.-Reg. 32 und 94, sowie aus dem Hess. Husaren-Reg. 14 und 1 Abth. Hess. Feld-Art.-Reg. Nr. 11. Das Norddetachement steckt als Erkennungszeichen grüne Büsche auf. Am 20. und 21. d. M. manöverirt die ganze Division gegen einen markirten Feind. Das Commando führt an diesen Tagen der Commandeur der 22. Division Generallieutenant von Unger.

(Krsbl.)

— Der Lehrer Carl Joseph Bramm zu Eichenried ist vom 1. October I. I. ab nach Rothemann versetzt und der Lehrer- Gehilfe Dickhaut zu Rothemann ist vom gleichen Zeitpuncte an provisorisch zum Lehrer in Eichenried bestellt worden.

— Jagdkalender. Bis auf Wei­teres dürfen geschossen werden: Eichwild, männliches Roth- und Dammwild, Rehböcke, Auer-, Birk- und Fasanen-Hähne, Enten, Trappen, Schnepfen rc. (cf. § 1 Nr. 10 des Ges.) Rebhühner, Auer-, Birk- und Fasanen-Hennen, Haselwild, Wachteln und Hasen. Schonzeit haben im September: ’ Weibliches Roth- und Damm-Wild, Wild- i kälber, weibliches Rehwild, Rehkälber und der Dachs.

— Für den nächsten Montag, den 19., den sogenannten „Nickelchestag", der be­kanntlich immer eine große Anzahl von Besuchern aus der Umgegend nach Frank­furt zieht, ist das Entree zur Ausstellung auf 50 Pfg. festgesetzt. An jenem Tage, wie überhaupt an den 50 Pfg.-Tagen, be­trägt der Eintrittspreis in die Kunsthalle nur 25 Pf.

— Gestorben: Der Senatspräsident des Königlichen Oberlandesgerichts Schulz. — Ernannt: Der Assistent Becker in Cassel zum Gerichtsschreiber bei dem Ober­landesgericht, der diätarische Gerichts­schreibergehilfe Hartmann in Cassel zum etatsmäßigen Gerichtsschreibergehilfen bei dem Landgericht zu Cassel. — Ver­setzt: Der Gerichtsdiener Burk vom Amts­gericht zu Cassel an das Amtsgericht zu Rauschenberg.

— Muß ein Gastwirth jedem Gast, der bei ihm eintritt, Unterkunft und Speisen gewähren? Wann kann der Gastwirth ver­langen, daß der Gast, dem er Speisen ge­währt hat, das Local räume; wann macht sich ein aufgenommener Gast, sofern er sich nicht nach erfolgter Aufforderung des Be­rechtigten entfernt, des Hausfriedensbruches I schuldig? Dies find Fragen, welche stets •

wiederkehren und von den Gerichten ver­schiedenartig beantwortet worden sind. Das Reichsgericht (III. Str.-S. U. v. 18. Juli 1881)hat sich jetzt ausführlich über dieseFragen ausgesprochen. Der Sachverhalt ist, nach der Berliner ,GerichtSztg/, kurz folgender. Mehrere junge Leute waren in eine Gast- wirthschaft eingetreten und hatten dort auf ihr Verlangen Getränke erhalten; ihr Be­nehmen wurde jedoch störend für die übrigen Gäste, und forderte der Wirth sie deshalb auf, das Local zu räumen. Sie weigerten sich dessen, indem sie angaben, ihr Bier austrinken zu können. Dabei lärmten sie, und verlangte der Wirth wiederholt die Räumung, welcher Aufforderung jedoch nicht Folge geleistet wurde. Der Wrrth stellte den Antrag wegen Hausfriedensbruches, und wurden die Angeklagten auch verurtheilt. Das Reichsgericht hat sich wie folgt aus­gesprochen: „Daß derjenige, welcher als Gast ein öffentliche» Schank- oder Wirth- schaftslocal befugterweise betritt, damit zu­gleich ein Recht erwirkt, darin nach eigener Willkür zu verweilen, ist eine haltlose Auf­stellung. Immer hängt es vom Willen des | berechtigten Inhabers der fraglichen Loca« j lität ab, dem Gaste Aufnahme zu gewähren s oder zu verweigern, die Aufnahme für eine ’s gewisse Zeit oder auf gewisse Zwecke zu i beschränken. So lange jener sich nicht > ausdrücklich oder durch concludente Hand­lungen gebunden hat, dem Gast, sei es Unterkommen, sei es Beköstigung, zu ge­währen, verweilt der letztere „ohne Befug« niß" und ist rechtlich verpflichtet, auf Auf­forderung sich wieder zu entfernen. Auch wo beispielsweise der Wirth durch Verab­folgung von Speise oder Trank zum Ver­zehren in seinem Local die Befugniß zum vorübergehenden Aufenthalt einem Dritten eingeräumt hat, dauert solche Befugniß zu­nächst nicht länger, als nach billigem Er­messen und vernünftiger Auslegung des beiderseitigen Vertragswillens zur Erfüllung des vereinbarten Zweckes erforderlich ist. Ist der Zweck erfüllt, so tritt der Inhaber einer derartigen Localität auch wieder in die freie Verfügungsgewalt zurück und ist unbehindert, das längere Verweilen zu versagen. Nicht weniger kann Ungebühr- - liches Betragen des Gastes als ein be- z gründeter Anlaß gelten, denselben schon früher aus dem Local zu weifen." Dieser Richterspruch des höchsten Gerichtshofes läßt in der Thal an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Es wird jeder Gastwirth wohlthun, denselben sich bei seinem Auf­treten und Handeln gegen seine Gäste zur Richtschnur zu nehmen; denn für alle möglichen Fälle sind Verhaltungsmaßregeln gegeben.

* Hersfeld, 15. Sept. Von den hier zur lOwöchentlichen Dienstzeit einberufenen Ersatzreservisten erster Classe desertirte gestern Nachmittag gegen 1 Uhr der Füsilier Oppenheim aus Sontra. (Jntell.-Bl.)

* Frankfurt, 16. Sept. Bei der gestern stattgehabten Prämiirung der Aus­stellung des Gartenbau-Vereines wurde der erste Staatspreis „für die hervorragendste Leistung auf dem Gebiete der Gefammt- ausstellung" dem königl. preuß. Gartenbau- dircctor Herrn H. Siermayer jzu Bocken- heim zuerkannt.

* Der »ergsturz bei Elm, Canton Glarus.

Welch' ein Bild der Zerstörung bot sich mir, so schreibt ein Berichterstatter der ,N. Züricher Ztg.', an der Unglücksstätte darl Was meine Augen schauten, spottet aller Beschreibung. Der ganze herrliche Wiesengrund, der sich ostwärts vom Dorfe Elm biS in die Felsenkluft hineinzieht, durch welche man nach dem Segenspaß hinauf­steigt, ist vollständig überschüttet, biS über 100 Fuß mit Felsen und Schutt überdeckt. Bon den Häusern im Unterthale keine Spur mehr. Am

gegenüberliegenden Berge, am Abfall der Ramin- alp, sind die Felsen und Schuttmassen über 60 Meter den Berg hinauf geschleudert worden. Noch mehr. Die Schuttmassen dehnten sich nach Westen und Norden so sehr aus, daß der Sernft aus s-inem Bett hinausgedrängt wurde und einen Ausweg nach den am westlichen Thalrand ge­legenen Wiesen suchen mußte. Abwärts nach Norden wichen die Trümmerhaufen bis gegen die Schwändi hinunter, etwa zehn Minuten unterhalb des Dorfes. Die ganze Reihe neuer Häuser, die in den letzten zehn Jahren im unteren, nördlichen Theile des Dorfes gebaut worden, ist vom Erd­boden verschwunden, weggestoßen, zermalmt und zerrieben; nur zwei Dachstühle, von den sie stützenden Mauern getrennt und weiter getragen, sind als Ueberreste auf den am weitesten west­wärts getriebenen Schuttmaffen zurückgeblieben. Ein großes altes Haus, das beim letzten Aufstieg nach dem Dorfe zu links neben der Straße stand, ragt, vorn eingesunken, hinten gehoben, gleich einem Wrack aus den Schuttmassen hervor; die gebogenen Bretter der Hinterwand zeugen von der furchtbaren Gewalt, die diesen Koloß von einem Hause in unwiderstehlicher Weise zer­trümmerte.

Es war Sonntag Abends, etwa zehn Minuten vor halb sechs Uhr, als sich vom anhaltenden Regen losgelöst, ein Stück des ostwärts gegen die Tschinge Alp zu freistehenden Felsens vom Hauptstock des Gebirges trennte und, ins Unter­thal stürzend, die nächstliegenden Häuser ver­schüttete. Sobald man das im Dorfe gewahrte, stürzte und rannte hinaus, was Leben und Athem hatte, um womöglich den Verunglückten und von Gefahr Bedrohten Hilfe zu leisten. Kaum aber auf der eisernen Brücke und auf dem jenseitigen Wiesenplane angelangt, erfolgte ein zweiter, größerer Sturz und verschüttete nicht bloß alle im Unterthale und weiter unten am Däniberg gelegenen Häuser, sondern begrub unter den mit Riesengewalt fortgeschleuderten Felsen­trümmern auch alle die Menschen, welche im Be­griff standen, ein Werk der Liebe an ihren Brü­dern zu vollbringen. Richter Elmen, der Wirth vom Gasthaus Elm, befand sich eben auf der eisernen Brücke (unterhalb des Dorfes), ward von dem gewaltigen Luftdruck gehoben und fand seinen Tod in den Wellen. Sein Bruder der schon das jenseitige Ufer erreicht hatte, wurde von den heran­dringenden Felsstücken niedergeworfen und von denselben überschüttet. Wenige Minuten genügten um vielleicht einem Fünftel der ganzen Bevölker­ung Elms ein Grab zu bereiten und eben damit namenloses Elend über diese Gemeinde zu bringen. Es ist herzzerreißend, die Leute zu sehen, welche entweder ihre Angehörigen suchend oder deren ge­wissen Tod beklagend, an der Stätte des Unglücks herumirren und man möchte mitweinen, wenn man ihre Klagen vernimmt. Heute (12. d.) traf ich einen Bauer, der am Westabhang des Thales seinen Wohnsitz hat. Er sagte mir, er habe zwei verhestathete Brüder im Unterthale gehabt. Die Frau des einen derselben lag im Wochenbett und schickte darum ihre zwei älteren Kinder zu ihm hinüber. Gestern nun gingen seine Frau und seine Mutter zur Wöchnerin hinüber und nun liegen sie alle, Frau, Mutter, Bruder, Schwägerinnen dort unter den Trümmern. In einem jener neuen Häuser an der Landstraße wurde eben ein Tauf­mahl gehalten, an welchem 15 Personen theilnah- men. Sie alle haben den Tod gefunden mit ein­ziger Ausnahme des Vaters des Säuglings, der mitten in der Freude über den neuen Zuwachs seiner Familie sein ganzes Familienglück zusammen­brechen sah und nun allein in der Welt dasteht, betrauernd, vermissend Alles, was ihm auf Erden lieb war. Und bei alledem muß man diejenigen fast noch glücklich preisen, denen das Wiederfinden der Verunglückten erspart ist. Denn wie Wenige sind ihrer, die völlig unversehrt und wieder erkenn­bar aus dem Schutte herausgegraben werden! Eine einzige Leiche dieser Art sah ich heute. Die übrigen waren verstümmelt;6i§ zur Unkenntlich­keit, und entstellte Köpfe, abgeschlagene Arme sind ein Anblick, an den man sich auf der Unglücks­stätte recht eigentlich gewöhnen muß. Heute Mittag waren es 25 Leichen, die man herausgegraben und vorläufig in der Kirche aufgehoben hatten. Wie Viele noch unter dem Schutte liegen, das vermag man heute noch nicht mit Bestimmtheit zu sagen. Man vermißt gegenwärtig immerhin ca. 150 Personen, eine Zahl, groß genug, um namen­losen Jammer in alle Familien hineinzutragen und sozusagen die ganze Gemeinde in ein Trauer­haus umzuwandeln.

Metereolog. Beobachtungen d. LiationjZulda.

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