Jfg 70. Sonntag, den 27. Mär, 1881.
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Deutsches Reich
CPC. Berlin, 25. März. Der Reichs, tag setzte gestern bei der Etatsberathung zunächst die abgebrochene Debatte über die Frage fort, ob die Kosten des etwaigen Zollanschluffes Altonas der Bewilligung de» Reichs unterliege. Zu den gestern bereits mitgetheilten Anträgen der Budgetcommission und des Abg. v. Kardorff war heute noch vom Abg. v. Helldorff-Bedra (conferöativ) ein Antrag eingebracht worden, wonach der Reichstag die Erwartung aussprechen sollte, daß ein verfaffungsmäßiges Zusammengehen von Bundesrath und Reichstag zur Durch- führung gelange. Der erste Redner Abg. v. Kardorff empfahl seinen Antrag, weil eine Initiative des Reichstags nicht räthlich sondern verfrüht erscheine, da vom Bundes- rath noch nichts beschlossen sei, war mit dem Budgetrecht des Reichstags collidiren könnte. Abg. Dr. Lasker hält die gegen- wärtige Frage für so wichtig, wie den Reichstag bis heute noch keine beschäftigt habe. Abwarten mit der Entscheidung würde vom Uebel sein, denn wenn erst ein Beschluß de» Bundesrathe» vorliege, werde der Conflict viel größer sein. Abg. von Helldorf-Bedra fand in der bisherigen Praxi» kein formelles Recht de» Reichstages begründet, und da zur Zeit die ganze Frage noch unklar sei, empfehle e» sich, noch keine Entscheidung herbeizuführen, der Antrag der Budgetcommission werde doch nichts nützen, dagegen arbeite sein Antrag auf eine friedliche Lösung der Frage hin, indem er den
Wunsch ausdrücke,Wdaß die Entscheidung gemeinsam vom Reichstag und Bundesrath getroffen werde. Finanzminister Bitter sah den Zollverband nicht als eine selbstständige, neben dem Reiche hergehende, sondern demselben kingefügte Institution an, mit verfassungsmäßig geschützten Rechten. Reich und Zollverband decken sich aber nicht. Er gab auch da» Vorhandensein irgend eine» jVerfassungsconflicte» nicht zu. Abg. Dr. Hänel wies an einem Gut- achten des Steuer- und JustizaurschuffeS des Bundesrathes aus dem Jahre 1875/76 nach, daß der Bundesrath selbst die Einnahmen und Ausgaben der 3 Zollamts- cassen als Reichseinnahmen und.Ausgaben angesehen habe. Reichseinnahmen und Ausgaben unterliegen aber unzweifelhaft der Bewilligung des Reichstages. Abg. Dr. Windthorst erkannte einen Conflict zur Zeit als nicht vorhanden an. Nach der Note im Etate hätte er nach der gewöhnlichen Auffassung der Dinge den Schluß gezogen, daß, sobald die Kysten des Anschlusses sich bestimmen ließen, man dieselben in Rechnung stellen werde, und die Note hätte genügt, das Recht des Reichstags aufrecht zu erhalten, denn sie enthalte die Fortsetzung einer achtjährigen Praxis. Da vom BundeSrath noch nichts beschlos. sen, die Bahn also noch frei sei für An. nähme dessen, was Rechtens fei, so sei es verfrüht, von einem Conflict zu reden. Der Erklärung des Reichsfchatzfecretärs ge« genüber liege nun aber Veranlassung vor, eine Gegenerklärung abzugeben gemäß dem Commissionsvorschlage, damit der vielbe» sprochene Conflict nicht entstehe. Nach der von der bisherigen Uebung sich weit ent« fernenden Erklärung der Regierung thue der Reichstag wohl, sich vorzusehen, damit es nicht heiße: Du hast nicht gesprochen, scheinst deshalb zugestimmt zu haben. Dann werde der Bundesrath hoffentlich auf dem bisherigen Wege bleiben. Der 8jährige Zeitraum fei vielleicht noch nicht geeignet, durch den Besitzstand ein formelles Recht zu schaffen, jedenfalls aber müsse derjenige, welcher den Besitzstand ändern wolle, die Motive dafür klar legen; bis das gefche« hen, bleibe e» bei dem Besitz, der ein sehr kräftiger Zeugniß für das Recht fei, da andernfalls alle Factoren ihn nicht ohne Weiteres hätten gelten lassen. Inwiefern die Verfassungsbestimmungen die Bestim« mutigen des Zollvertrags abgeändert hätten, darüber herrsche noch recht viel Dunkelheit. Er stelle sich einfach auf den Artikel 40 der Verfassung, wonach der Zoll- vereinSvertrag vom 8. Juli 1867 in Kraft bleibt, soweit er nicht durch die Bestimmungen der Verfassung abgeändert ist. Wenn er für den Commissionsantrag stimme, so nehme er damit nicht ohne Weiteres die verschiedenen heute gehörten Motive an, sondern nur den Wortlaut des An. trags, um nicht bei eben nöthig werdenden
weiteren Erörterungen präjudicirt zu fein. Der Antrag v. Kardorff sei sür ihn nicht annehmbar, eben so wenig der Antrag v. Helldorff, der sich zu sehr beschränke; der Commissionsantrag sei viel piäciser, da er genau das Object bezeichne, welche« in Frage stehe. Die Kosten, welche von den Einzel- floaten nicht getragen werden, würden nicht ohne Bewilligung irgend welcher Factorm zur Verausgabung gelangen können» unv deshalb sei es angesichts des Art. 69 der Verfassung unzweifelhaft, daß derartige Kosten vom Reichstag bewilligt werden müssen; so liege auch im Art. 69 ein Recht im Besitzstand. Abg. v. Kardorff zog hierauf seinen Antrag zurück. Der Antrag v. Helldorf-Bedra wurde in namentlicher Abstimmung mit 176 gegen 58 Stimmen abgelrhnt; dafür stimmten die Conservati- ven und ein Theil der Reichspartei. In ebenfalls namentlicher Abstimmung wurde der Commissionsantrag mit 183 gegen 45 Stimmen angenommen; dagegen stimmten die Conservativen und ein Theil der Reichspartei, 6 Abgeordnete enthielten sich der Abstimmung.
— Der .Staatsanzeiger' veröffentlicht folgendes kaiserliche Dankschreiben:
„Durch die Gnade der göttlichen Vorsehung ist es Mir vergönnt, ein neues Lebensjahr anzutreten und dabei mit herzlichster Freude von Neuem die treue Theil- nahme innezuwerden, mit welcher an Meinem Geburtsfeste Mir durch Adressen von Gemeinden und Corporationen, durch schriftliche und telegraphische Zurufe von Vereinen und Festgenossenschaften, durch Einsendung von Dichtungen, Blumen, Spenden aller Art und durch sonstige Widmungen von nah und fern Beweise von Liebe und Anhänglichkeit gegeben worden sind. Wiewohl Meine lieben Deutschen Mich daran gewöhnt haben, bei allen Ereignissen in Meiner Familie, wie erst kürzlich wieder bei der Vermählung Meines theueren Enkels, des Prinzen Wilhelm von Preußen Königliche Hoheit, mit Ihrer Hoheit der Prinzessin Augusta Victoria zu Schleswig-Holstein, durch Glück- und Segenswünsche Mir ihre patriotische Sympathie zu bezeigen, so bin Ich doch bei dieser Geburtstagsfeier durch die Fülle der Huldigungen ganz besonders überrascht worden. Cs ist Mir ein wahres Herzens- bedürfniß, Meiner lebhaften Befriedigung darüber Worte zu leihen und zu versichern, daß dadurch die Stimmung Meines Gemüth» an diesem in eine Zeit tiefer Trauer über den jähen Verlust Meines treuesten Freundes und Verwandten fallenden Geburtstage roe* fentlich gehoben und erheitert worden ist. Ich beauftrage Sie, durch alsbaldige Veröffentlichung dieses Erlaffes Allen, welche Mir Glück gewünscht, Meinen tiefempfundenen Dank zu übermitteln.
Berlin, den 23. März 1881.
Wilhelm. An den Reichskanzler.