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•^2 54* Dienstag, den 8. März 1881.

Fuldaer I® Jeitung.

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O Die Haftpftichtgefetzgebm.g und der Unfallverftcherungsgesetz- entwurf.

lieber das obige Thema hielt der auf diesem Gebiete als Autorität bekannte As- fecuranz-Director H. K l e e b e r g au» Frank­furt o. M. im Gewerbeverein zu Offen­bach einen sehr instructiven und interes­santen Vortrag. Redner verbreitete sich zunächst sehr ausführlich über das Reichs­haftpflichtgesetz vom 7. Juni 1871, sowie über die sonstigen einschlägigen ge­setzlichen Bestimmungen, insbesondere über § 120 Abs. 3 der Gewerbe-Ordnung, die §§ 222, 230 und 231 des Strafgesetz. bucheS und Über die Artikel 1382—1384 des Code civil. Rach einer speciellen Schilderung der Mängel des Haftpflicht- « gesetzes, insbesondere des § 2, gab er eine Ueberficht über die verschiedenartigen Be­strebungen, welche seit Jahren auf eine Reform de» Haftpflichtgesetzes im Sinne der Erweiterung und Verschärfung de», selben, zum Besten der Arbeiter, gerichtet gewesen seien. Während man nun all- fettig eine baldige Reform-Vorlage, nach der einen oder der andern Richtung, Seiten» der Reichsregierung erwartet hätte, überraschte dieselbe die Arbeitgeber wie die Arbeiter mit dem Unfallversiche- rungs-Gesetzentwurfe, welcher be­kanntlich nicht den weitern Ausbau des Haftpflichtgesetzes, sondern deffen Beseitigung bezweckt. Der Vortragende erläuterte die wichtigsten Bestimmungen dieses Gesetzent­wurfes und unterzog, wie die.Frkf.Volksztg.- berichtet, den letzteren alsdann einer ein»

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Di- Heldin des Böse«.

Rach dem Französischen von I. Rüttge rs. (Fortsetzung.)

„Wir sind am Ziele," sagte die Wittwe; „kommen Sie hierhin auf diese Seite, dort befindet sich ein Fenster, welches schlecht verschlossen ist; hier bin ich auch herein gekommen, als ich Barvoisau zum ersten Male besuchte. Es ist jetzt gerade ein günstiger Augenblick, unsere Laterne anzuzünden."

Leopold that, wie ihm geheißen ward.

„Wer von uns beiden wird zuerst ein­steigen?" frug sie —. „Verwünscht, wenn Sie Furcht zeigten!"

Anstatt aller Antwort stieß er das Fenster ein, und sprang in da» Innere, dann reichte er ihr die Hand und leicht wie eine,Gazelle folgte sie ihm nach.

„Folgen Sie mir," sagte sie gebieterisch, indem sie ihm die Laterne aus der Hand nahm.

Sie durchschritten einen düsteren Corridor, fliegen eine geräumige Treppe hinauf und endlich standen sie vor der Thüre zum Zim- mer de» heiligen Ludwig, welche» der alte General bi» zu seinem rätselhaften Ver­schwinden bewohnt hatte.

„Hier ist es," sagte die Wittwe, indem sie ihm mit der Laterne in’» Gesicht leuch-

gehenden Kritik: 1. vom Standpuncte der Arbeitgeber; 2. vom Standpuncte der Arbeiter; 3. vom social-politischen und wirtschaftlichen Standpuncte au».

Für die Arbeitgeber bringt der Ge­setzentwurf unzweifelhaft neue und schwere Lasten. Die Prämienbeträge, welche ihnen die Reichsversicherungs • Anstalt aufbürden werde, seien zwar noch nicht bekannt, es dürfe aber nach den vorliegenden Gut­achten und Berechnungen Sachverständiger mit Gewißheit angenommen werden, daß dieselben zwischen 10 bis 20 Mk. pro Ar- beiter jährlich betragen werden. Mit dieser Mehrbelastung der Arbeitgeber sei es aber noch nicht abgethan, denn der S 5 des Haftpflichtgesetzes solle nur den Arbeitern gegenüber, nicht aber für dritte fremde Personen außer Kraft gesetzt werden; ferner behält sich die Reichsversicherungs- Anstalt im § 36 sehr weitgehende Regreß- Ansprüche gegen die Arbeitgeber vor; des­gleichen können die Arbeiter gemäß § 42 au» den landesgesetzlichen Bestimmungen ihre weitergehende Schadenersatzansprüche gegen die Arbeitgeber geltend machen, endlich erhalten die verunglückten Arbeiter für die ersten 4 Wochen keinerlei Ent­schädigung von der Reichsversicherungs- Anstalt, während doch die Arbeitgeber den Verunglückten und feine Familie diese lange Zeit über nicht darben lassen können. Die Arbeitgeber werden daher trotz der großen Lasten, welche ihnen das Unfallversiche­rungs-Gesetz auferlegt, noch weitere Ver­sicherungen [gegen alle die vorbezeichneten Eventualitäten bei den Privat-Versicherungs­

Gesellschaften nehmen und dafür weitere erhebliche Opfer bringen müssen. Dazu kommt noch die Unannehmlichkeit, ja die Gefahr für die Arbeitgeber, in Zukunft von zwei Seiten verklagt werden zu können: einmal von der Reichsversicherungs-Anstalt, zweites von dem verunglückten Arbeiter oder dessen Hinterbliebenen. Endlich fei die Untersuchung der Unfälle, die Regulirung der Schäden und die Einsichtnahme der Ge­schäftsbücher—Lohnlisten- Seitens der Po­lizei - Organe auch nichts weniger al» angenehm.

Rach allem diesem hätten die Arbeitgeber wohl kaum Veranlassung, sich für diesen Gesetzentwurf zu begeistern.

Haben dagegen die Arbeiter Ursache, dem letzteren freudig zuzustimmen? Der Vortragende antwortet auch auf diese Frage mit einem entschiedenen „Rein I"

Die einsichtsvollen Arbeiter können sich nicht damit einverstanden erklären, daß das Haftpflichtgesetz aufgehoben und ihre seit­herigen Rechtsansprüche beseitigt werden sol­len ; daß sie dagegen in die Claffe der Hilfs­bedürftigen, der Almosenempfänger degradirt werden sollen, indem sie auf Kosten der öffentlichen Armenpflege eine Unterstützung erhalten sollen. Sie können sich ebensowe­nig mit der beabsichtigten Bildung von Claffenunterschieden befreunden: Arbeiter I. Claffe von M- 750 bi» M. 2000 und Arbeiter II. Claffe unter M. 750 Lohn. (Rach dem Beschluß de» Volkswirthschaft». rathe» sollen sogar drei Claffe» gebildet werden.) Die Reducirung der Entschädig- ung» - Ansprüche auf 2/s für den Ganz-Jn-

tete, gerade als ob sie ihn hätte prüfen wollen.

In der That prägte sich auf seinem Ge­sichte die höchste Angst aus.

„Also jetzt schon," sagte sie spöttisch; „was wird e» erst gleich geben? Nun nehmen Sie sich zusammen, seien Sie ver­nünftig und bedenken Sie, daß man nur die Lebenden zu fürchten braucht, und daß kein lebendes Wesen außer uns sich hier befindet."

Während sie so sprach, hatte sie denSchlüssel umgedreht, die Thür war offen.

Festen Schritte» betrat sie da» große Gemach; ober im selbigen Augenblicke ließ sich ein Geräusch vernehmen, das sie für einen Augenblick stutzig machte, ein ganz sonderbare» Geräusch, da» sich bi» an da» Ende de» Saales zu erstrecken schien.

Die Haare standen Leopold zu Berge; er wollte wohl fliehen, ober er fühlte den Muth und die Kraft nicht dazu, und er mußte sich an die Wand anlehnen, um nicht umzusinken.

sie hinzu, indem sie ihren Begleiter bei der Hand nahm, der ihr willenlos folgte.

Als sie sich in der Nähe des Kamins befanden, fuhr sie mit der Hand über da» Rosenbouqet hin, welche» die geheime Feder borg. Kräftig drückte sie mit ihren Fingern borouf, ober sie gab nicht nach. Sie machte noch mehrere vergebliche Versuche; der Schweiß rann ihr von der Stirne, und ihre Ungeduld stieg aus'» Höchste.

„Verwünscht," murmelte sie zornig. „Sollte die Hölle mit im Spiele sein? Sonst spielte die Feder doch mit der größ­ten Leichtigketi I Nun, versuchen Sie ein­mal, Sie sind stärker wie ich", sagte sie zu Leopold.

Dieser hatte kaum mit dem Daumen die fragliche Stelle berührt, als sogleich eine große Oeffnung in dem Holzwerk entstand, ein kalter Wind drang au6 derselben her­vor und berührte sie Beide mit eiskaltem Hauche.

Plötzlich brach Madame d'Aulneux üt ein t helles Lachen au».

„Warum habe ich auch nicht gleich daran gedacht?" tief sie. „8» waren Ratten, nichts als Ratten! Kommen Sie," fügte

Madame d'Aulneux zeigte mit der Hand auf die unterirdische Treppe, und indem sie Leopold die Lampe überreichte, sagte sie zu ihm:

„Steigen Sie jetzt hinab — nur noch einige zwanzig Meter trennen uns vom Glücke; wenn da» Testament nicht im ersten Keller ist, bann jedenfalls im zweiten."