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Intelligenz- der freien Stadt Frankfurt, derbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)

M 302. Dienstag den 22 December 1863.

Abonnrmentsprets für's halbe Jahr 2fl. 30 fr. Tägliche Ausgabe außer Montags. EiyrückungSgebühren: 6 fr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

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Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 22. December. Der preußische Staatsanzeiger enthält nachstehendes Schreiben, welches am 15. d. M. dem k. dänischen Ministerpräsidenten Hall übergeben wor­den ist. um ihn von dem, in Folge des Bundesbeschlusses vom 7. d. M., bevorstehenden Einrücken von Bundestruppen in die Herzogtümer Holstein und Lauenburg in Kenntniß zu setzen und zur Zurückziehung der in denselben stationirten k. dänischen Truppen auf­zufordern. Identische Mittheilungen sind gleichzeitig von den Ministern der drei anderen mit der Vollziehung der Executionsmaßregeln beauftragten Regierungen von Oesterreich, Sachsen und Hannover an ihn gerichtet worden. Die Form der directen Mimstenal- schreiben beruht auf dem Umstände, daß die deutschen Gesandten in Kopenhagen wegen mangelnder Kreditive zu einer eigenen officiellen Communication nicht in der Lage sind.

„Der unterzeichnete k. preußische Ministerpräsident und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Herr von Bismarck-Schönhausen, beehrt sich, Se. Excellenz den k. dänischen Ministerpräsidenten und Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Herrn Hall, davon erqebenst in Kenntniß zu setzen, daß die hohe deutsche Bundesversammlung in Verfolg ihres Beschlusies vom 1. October d. I., am 7. d. M. nachstehenden Beschluß gefaßt h^.? ^ Iv des Beschlusses vom 1. October vorgesehene Aufforderung zum sofortigen Vollzug der beschlossenen Maßregeln nunmehr an die Regierungen von Oester­reich, Preußen, Sachsen und Hannover zu richten: , _ , .,

die genannten Regierungen hiervon durch ihre Herren Gesandten in Kenntniß zu setzen und denselben die geeignete Eröffnung an die k. dänische Regierung, so tote die Ausführung jener Maßregeln nach Maßgabe der inzwischen von ihnen getroffenen militärischen Verabredungen anheimzugeben. ■

Es wird demnächst nun die Uebernahme der Verwaltung der Herzogtümer Hol­stein und Lauenburg durch die bestellten Civilcommissäre des Deutschen Bundes, welchen die erforderlichen Bundestruppen beigegeben sind, stattfinden. Mit der ergebensten Be­nachrichtigung hiervon hat der Unterzeichnete die Aufforderung zu der Zuruckziehung der sämmtlichen, in den Herzogtümern Holstein und Lauenburg stehenden k. dänischen Trup­pen von dem deutschen Bundesgebiete zu verbinden und die Erwartung auszusprechen,