Zntelligenz-Blatt
der freien MM Frankfurt, e verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
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JS 276. Samstag den 21. November 1863.
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Ueberbliek der Greigniffe im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 21. November. Die „Karlsr. Ztg." schreibt in einem offenbar in« spirilte« Artikel: „Friedrich VIL, König von Dänemark, ist gestorben. Mit ihm ist das Königliche Haus Holstein-Oldenburg erloschen, und das bisherige dänische Reich zerfällt in zwei durch verschiedene Erbfolge getrennte Theile, das eigentlich national- dänische Königreich bnb die deutschen Herzogtümer Schleswig-Holstein. In ersterem wird, nachdem die näher berechtigten Glieder der weiblichen Glieder der Thronfolge egffagt haben, voraussichtlich der Prinz Christian von Glücksburg die Regierung übernehmen; in den Herzogtümern steht der Antritt derselben von Seiten des Prinzen Friedrich von Augustenburg, al« des legitimen Nachfolgers vom Mannsstamme, zu gewärtigen. Dessen Vater, Herzog Christian, hat für seine Person auf die Geltendmachung seiner Succesfionsrechte verzichtet; der Sohn wird die seintgen zu wahren und zu üben und die mit denselben verbundenen Pflichten zu erfüllen wissen — Pflichten gegen Schleswig-Holstein und gegen Deutschland. Schleswig-Holstein hat durch lange Jahre der Leiden treu ausgeharrt, in der Hoffnung und Erwartung, daß sein angestammter Fürst dereinst an ihre Spitze treten und eine neue Aera selbstständigen Lebens und deutschen Wesens mit ihnen beginnen werde. Diese Hoffnung darf nicht getäuscht werden. Freilich wird voraussichtlich der Eintritt Schleswig-Holsteins in den vollen Genuß seiner berechtigten Unabhängigkeit und Freiheit nicht unbestritten bleiben. Im Jahre 1852 hat ein Theil her europäischen Regierungen zu London ein Protokoll gefertigt, welches die weibliche Linie, aus Zweckmäßigkeitsgründen, auch für die Herzogthümer als erbberechtigt erklären will und damit die Rechte der Herzogthümer und die Erbfolge ihrer angestammten Dynastie zu ändern versuchten. Allein die Mitglieder dieser Dynastie haben sich diesem Urtheile nicht gefügt; Prinz Friedrich — nach seine- Vaters Resignation der nächst« Agnat männlicher Linie — hat bei den Theilnehmern am Londoner Protokoll Protest gegen die neue Ordnung und die unberufene Einmischung eingelegt; die Zustimmung der holsteinischen und schleswigschen Stände ist nicht nachgesucht, geschweige erlangt worden; die deutschen Großmächte sind dem Londoner Protokoll nur unter Bedingungen der Voraussetzungen betgetreten ; diese sind von Dänemark nicht erfüllt worden; der Deutsche Bund hat dasselbe nie anerkannt; er hat somit volle Freiheit, auch jetzt seine Anerkennung zu versagen, wenn nun die SucessionSfrage an ihn herantritt. Die Weltlage ist mit dem Ereignisse des Aussterbens des dänischen Königshauses plötzlich eine andere geworden. Die Blicke Europas werden sich nach der Eider und dem Sund richten. Die Lösung der Erbfolgefrage kann nicht vertagt, nicht umgangen werden. Das Schicksal Schleswig-