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Intelligenz-Blatt

der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

Jg 274. Donnerstag den 19. November 1863.

Ueberbliek der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 18. November. Die Commission des Preußischen Herrenhauses zur Vorbrraihung des Antrags der Herren v. B-low, von Frankenberg- Ludwigsdorf und v. Plötz auf Erlaß einer Adresse an den König empfiehlt dem Hause einstimmig die Annahme des folgenden Adreßentwurf«:

„Allerdurchlauchtigster, großmächtigster König I Allergnädigster König und Herr! Ew. k. Maj stât hält das Herrenhaus eS für seine unerläßliche Pflicht, den tiefgefühltesten Dank für die land'ssäterltchen Absichten auszusprechen, welche wir aus den wohlwollen­den und kräftigen Worten freudig entnommen haben, mit denen Ew. Majestät den Landtag der Monarchie zu eröffnen geruhten. Ew. Majestät haben mit eben so viel Milde wie Festigkeit es ausgesprochen, daß von den Rechten deS Königthums nichts vergeben werden darf, wenn der preußische Staat bestehen und wenn demselben die Segnungen wirklich zu Theil Werdensollen, die aus einem gewissenhaften und patriotischen Gebrauch der selbstständigen Rechte der Landesvertretung hervorgehen können. Ew. Ma­jestät in diesen Wegen mit unerschütterlicher Treue zur Seite zu stehen, wird das Herrenhaus sich zur heiligen Pflicht machen, und dem Vertrauen entsprechen, welches Ew. Majestät in die Unterstützung der LandeSvertretung bei allen auf die innere Wohl­fahrt, wie auf die äußere Sicherheit des Staats abzweckenden Unternehmungen zu setzen berechtigt sind. Wir werden auch gern zu dem Friedenswille Mitwirken, welches Ew, Majestät dadurch beabsichtigen, daß die Befugnisse der StaatSregierung zur Leistung der nothwendigen Ausgaben für den Fall, daß eine Einigung über den Staatshaus- Haltk-Etat nicht zu Stande gekommen ist, durch eine neue Gesetzvorlage näher geregelt werden sollen. Durchdrungen von der Ueberzeugung, daß die neue Formation deS Heeres, welche wir Ew. Majestät Weisheit verdanken, sich alS ebenso zweckentsprechend, wie den wirthschaftlichen Interessen des Landes förderlich bewährt hat und daher in ihrem Fortbestände nimmermehr gefährdet werden darf, werden wir den in Aussicht ge­stellten Entwurf eines neuen Gesetzes über die Verpflichtung zum Kriegsdienst einer sorgfältigen Prüfung unterwerfen. Wir sehen e« als einen besonderen Segen GotteS an, der auf diesem Werke geruht hat, daß durch den steigenden Wohlstand deS Landes sich auch die Finanzkräfte des Staats in dem Maße gehoben haben, daß der Aufwand für die Verstärkung des Heeres aus den laufenden Einnahmen getragen und doch ander- weite, außerordentliche Verwendungen zum Besten deS Landes gemacht werden können. Durch die eingeleiteten Verhandlungen über die Fortsetzung deS Zollverein« find die Hoffnungen neu belebt, daß dieser Band realer deutscher Einheit, für dessen Begründung