Intelligenz-Blatt
der freien Stadt Frankfurt» verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
Jg 264. Samstag den 7. November 1863,
UeherblLek der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 7. November Den preußischen Einladungsschreiben zur Berliner Zollkonferenz sind als Anlage folgende Darlegungen der preußischen Anträge bei« gefügt: I. Die Verträge mit Frankreich vom 2. August 1882: Indem zu den Verträgen mit Frankreich vom 2. August 1862 die Zustimmung derjenigen Vereinsregierungen, welche denselben noch nicht beigetreten sind, wiederholt beantragt wird, kann auf die ausführliche Mottvirung Bezug genommen werden, welche dieser Antrag bereits früher ip Correspondenzwrge erfahren hat. Der in diesen früheren Mittheilungen wiederholt entwickelte Gesichtspunkt, daß die auf den Zolltarif bezüglichen Zugeständnisse des Zollvereins an Frankreich, unter gewissen Vorbehalten, zu verallgemeinern seien, hat von der Mehrzahl der Vereinsregierungen die Zustimmung erhalten, von keiner Seite Widersspruch erfahren. ES wird daher der Entwurf eines allgemeinen ZolltaHfs zur ZHim- mung vorgelegt werden, in welchen die durch die Anlage B. zu dem Handelsverträge vom 2. August 1862 bedingten, sowie einige andere Abänderungen ausgenommen sind, welche sich entweder als nothwendige Fonsequenzen der ersteren darstellen oder aus anderen Gründen als wünschens werth erscheinen. — Die in Art. 22 des Vertrage- vom 4. April 1853, die Fortdauer und Erweiterung des Zoll- und Handrlsoereins betreffend, über di« Vertheilung der AuS- und Durchgangs abgaben enthaltenen Bestimmungen sind, soweit sie auf die Durchgang-abgaben Bezug haben, d rrch die Aushebung dieser Abgaben bereits gegenstandslos geworden, und werden auch in Betreff der Ausqangsab- gaben jeden praktischen Werth verlieren, sob ald solche Abgaben nur noch von den unter Pos. 24 der zweiten Tarifabtheilung begriffenen Grgertständen (Lumpen) werden erhoben werden. Es wird daher beantragt, die Ausgangsabgaben nach den nämlichen Grundsätzen, wie die Eingangsabgaben zu Vortheilen und die U-berrinkuaft zwischen Preußen, EMen, den zum thüringischen Zoll« und Handelsvrrein gehörenden Sraatett und Braun- schweig, betr. die Theilung der gemeinschaftlichen AuS- und DurchgangSabgaben, nicht zu erneuern.—Endlich ist im Laufe des Schriftwechsel« über die Verträge mit Frankreich von Preußen bereits hie BerettWilligksttzu erkennen gegeben worden, einer gleichzeitig mit der Ausführung dieser Verträge in Vollzug zu setzenden Aushebung der Uebergangsabgabsn für Wein und Traubenmost zuzustimmen. — SS wird wiederholt die Bereitwilligkeit erklärt: Eine Verständigung dahin zu treffen, daß Preußen, Sachsen, Hannover, Kurhessen, die außer Preußen und Kurhessen bei dem thüringischen Zoll- und Handelsverein betheiligten Staaten Braunschweig und Oldenburg im Laufe der Vereinsperiode eine Abgabe von Wein und Traubenmost nicht erheben werden, und es wird für den Fall einer solchen