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Zvtelligenz Blatt

der freien MM Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am Geistpsörtchen, Schlachthausgasse 21.)

Jg 260, Dienstag den 3. November 1863.

Abonnementsprets für's halbe Jahr 2fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags. Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

Ueberbliâ der Greignijse im Gebiete der politischen nnd materiellen Interessen.

Frankfurt, 3. November. Die „Europe" veröffentlicht den Wortlaut der in der letzten Bundestagssitzung übergebenen dänischen Antwort. Folgendes ist ihr wesentlicher Inhalt: „Der Ex^cutionsbeschluß bezweckt die Durchführung der Bundrsbescklüffe vom 11. Februar und 12. August 1858, 8. März 1860, 7. Februar 1861 und 9. Juli 1863, so weit sie noch unvollzogen sind. Der König von Dänemark hat die Wünsche des Bundes erfüllt, soweit solche auf Aenderung der coustitutionrllen Stellung der Herzog- thümer und Schutz gegen die befürchtete Beeinträchtigung durch die nicht zum Deutschen Bund gehörigen Theile der Monarchie gingen; er hat den Herzogthümern nicht blos für ihre eigenen Angelegenheiten volle konstitutionelle Freiheit, sondern auch in den ge­meinsamen Angelegenheiten bezüglich der Gesetzgebung und Steuerbewilligung gleiche Rechte wie dem dänischen Reichsrath gewährt. Soweit aber die Forderungen des Bun­des auf eine Aenderung der coustitutionrllen Beziehungen und Hemmung der Freiheit und Entwickelung der nicht zum Bunde gehörigen Länder gehen, verbietet dem König von Dänemark die Pflicht gegen seine dänischen Unterthanen, so wie seine Stellung als unabhängiger europäischer Monarch dir gleiche Nachgiebigkeit. Jede derartige "Forderung ist internationaler Natur und wäre bundesrechtswidrig und den Zw:ck verfehlend.

Wenn der letzte Bundesbkschluß die Zurücknahme des Patents vom 30. März ver­langt, womit. die dänisch« Regierung gerade den berechtigten Forderungen des Bandes genügen wollte, so können wenigstens nicht dessen Grundbestimmungen gemeint sein. Bezüglich der andern Bestimmungen ist die dänische Regierung zu Unterhandlungen wegen Aenderung des sonach von ihr als provisorisch betrachteten Patentes bereit, wodurch Alles leichter und vollständiger zu erhalten ist, was der Bund durch die Execution er­reichen kann, während, waS der Bund erreichen will, keinesfalls mittelst Execution in den deutschen Herzogthümern zu erreichen ist."

Die dritte englische Depesche an den Bund lautet: „Lord Russell an Sir Alexander Malet, englischen Gesandten beim Bunde. Auswärtige« Amt 21. October 1863. Die Regierung J. Maj. ist der Meinung, daß, wenn die deutsche Bundesver­sammlung und der König von Dänemark von dem Wunsche beseelt sind, auf kurze Weise, billig und unparteiisch die lange Reihe von Verhandlungen und Mrinungsverschteden-