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ZnteHtgenzBlatt

der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)

J£ 256. Donnerstag den 29 October 1863.

Wß- Abonnements auf Vas Jntelligenzblatt, Amtsblatt und die Frankfurter Nachrichten werden noch für die Monate November und December in der Expedition angenommen.

UeberbliÄ der GreignLsse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 29. Detmer. (Englische Depeschen in der holsteinischen Angelegenheit.) I. Die erste Depesche deS Earl Ruffell, ovrgelegt in der Bun- d;staq§sitz-.ng vom 22. Oktober, ist an die königlich großbritannischen Gesandten in Wien urd Berlin gerichtet und lautet wie folgt: „Foreign Office, 27. Mai 1863 Mein Herr! Ihrer Majestät Regierung hat mit vieler Besorgntß vernommen, daß die Bundes- versammluna in Frankfurt damit umgeht, eine Bundesexcution in Holstein in Erwägung zu ziehen. Oane die Bekanntmachung des Königs von Dänemark vom 30. März zu ei S tern, ertheilt Ihnen Ihrer Majestät Regierung die Weisung, zu sagen, wie wünschens- w.>rth es sei, daß die in Europa bestehenden Verwickelungen und Gefahren nicht noch vermehrt werden. Oesterreich und Preußen haben im Jahre 1861 abgelehnt, in den Angelegenheiten von Holstein zu unterhandeln, ohne zugleich jene von Schleswig zu ord­nen. Aber die Angelegenheiten von Schleswig sind Gegenstände von internationaler Natur, und sollten mit der größten Ruhe und Urbrrlegung von den europäischen Groß­mächten e örtert, und können nicht von der Bundesversammlung in Frankfurt entschieden werden."

II Die zur Mittheilung an die Bundesversammlung bestimmte, am 18. d. über­gebene Devesche des Earl Ruffell an Sir Alexander Malet vom 14. October lautet in der offictillen Uebersetzung: „Mein Herr! Wollen Sie dem Präsidenten der Bundes - Versammlung Vorfällen, daß Ihrer Majestät Regierung Grund habe, zu glauben, es werde die Antwort, welche Dänemark der Bundesversammlung geben wird, seine Be­reitwilligkeit zeigen, das Patent vom 30. März im Sinne drs Bundesdeschluffes vom März 1860 zu mychi sichren, d. h. dasselbe provtsoiisch zu machen, bis die definitive Stel­lung Holsteins mit Deutschland vereinbart ist. Auf diese Weise werden die holsteinischen Stände ihre constiiutionellen Privilegien als durch das königliche Patent anerkannt bet» behalten. Aber wenn dies geschehen, dann hofft Dänemark Aufschub der Bundrsexe» cution zu erlangen.

Sie sollen dem Präsidenten der Bundesversammlung vorstellen, daß eine Bundes-

trrcutton selbst in der Voraussetzung, daß sie genau auf Holstein beschränkt bliebe, nicht er-