Intelligenz-Blatt
der freien Madl Frankfurt, /f^ verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden, i^^^RI und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage. 6
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
Jg 242. Dienstag den 13 Oetober 1863.
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Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 13. Octobrr. Die preußische Depesche vom 22. Sept. d. I., welche die Gesandten mit der Ueberreichung der Antwort des Königs von Preußen auf daS Frankfurter Collectivschreiben vom 1. Srpt. beauftragt, lautet folgendermaßen: „Berlin, 22. Sept. 1863. Se. Maj. der König, unser allergnâdigster Herr, hat unterm 22. d. M. das Collectivschreiben der in Frankfurt a. M. versammelt gewesenen deutschen Fürsten und Vertreter der freien Städte vom 1. Sept. d. I. mittels identischer, an jeden einzelnen der Unterzeichner gerichteter Schreiben zu beantworten geruht. In denselben haben Se. Majestät die Motive, welche Allerhöchstdieselben zur Ablehnung des vorgelegten Ri form-Entwurfs bewogen haben, kurz angedeutet und zugleich die Vorbedingungen bezeichnet, über welche ein Einverständniß erzielt sein müsse, ehe man auf einer richtigen Grundlage in Verhandlungen über eine den praktischen Bedürfnissen der Nation, wie den wirklichen Machtverhältnissen der deutschen Staaten entsprechende Bun- deSreform mit Aussicht auf Erfolg eintreten könne. Beim Erlaß der Allerh. Schreiben ist mir der Auftrag ertheilt worden, die darin berührten Punkte, den bethetligten Regierungen gegenüber, näher zu erläutern. Ich glaubte diesem Allerh. Auftrag« nicht besser entsprechen zu können, als durch Mittheilung desjenigen Aktenstückes, in welchem das königliche Staatsministerium seine Erwägungen über die in Rede stehende hochwichtige Frage Sr. Maj. dem Könige vorgetragen hat. Die deutschen Angelegenheiten sind in so hohem Maße zugleich innere preußische Fragen und es werden die wichtigsten der letzteren immer in so engem Zusammenhang« und mit solcher Rücksicht auf die allgem-inen deutschen Verhältnisse behandelt, daß eS keinem Anstand unterliegt, dieses Actenstück unmittelbar in der vorliegenden Form zur Kenntniß unserer Bundesgenossen zu bringen. In dem Berichte des königlichen Staat-ministeriums ist die Reformacte in ihrem Detail keiner besonderen Be- sprtchung unterzogen worden. Wir mußten eine solche, an die einzelnen Artikel der-