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IntelligenzBlatt

der freien MM Frankfurt, /^^

verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden,

und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition: am Geistpförtchen, .Schlachthausgasse 21.)

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Jg 240._______Samstag den 10. Oktober___________1863.

HWf- Abonnements auf das Jntelligenzblatt, Amtsblatt und die Frankfurter Nachrichten werden noch für dieses Semester täglich in der Expedition zu ermäßigtem Preise angenommen.__________________

Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 10. October. Die Depesche Schwedens an die Cabinette von Paris und London, welche gegen die Execution de» Deutschen Bundes in Holstein ge­richtet ist, lautet: „Die politischen Gegenstände übergeordneter Art, die in den letzte« Wochen die europäischen Cabinette in Bewegung gesetzt und ihre ganze Aufmerksamkeit in Anspruch genommen haben, konnten Thatsachen verhältntßmäßig unbemerkt vorüber­gehen lassen, die in einem weniger bewegten Zeitpunkt nicht verfehlt haben würden, sich die allgemeine Aufmerksamkeit zuzuziehen. Unter diesen ist eine, auf welche wir eS für unsere Pflicht ansehen, die ernsteste Betrachtung der Regierung rc. htnzulenken. Sie be­trifft, wie leicht zu verstehen ist, die neue Phase, in welche die dänische Frage durch die Beschlüsse «ingetrrten ist, die vom Deutschen Bunde gefaßt worden sind. Die Dinge sind zu einem Punkte gekommen, wo die fremde Einmischung in die inneren Angelegen­heiten Dänemarks wirklich unleidlich wird, und wo die äußersten Maßregeln einer Un­terwerfung, die nichts rechtfertigt und zu welcher das dänische Volk sich'nicht verstehen will, vorzuziehen sein dürfte. Wir können deßhalb annehmen, daß die Regierung er­widern wird, daß sie durch das Patent vom 30. März dem Herzogthum Holstein alle die Rechte eingeräumt habe, welche der Deutsche Bund für dieses Herzogthum gefordert hat, und daß sie somit alle'ihre Bundespfltchtrn erfüllt habe, indem durch das Patent die gegenseitigen Verhältnisse der verschiedenen Theile der Monarchie so geordnet sind, daß die Gesetzgebung und die Steuern in den anderen Landestheilen unabhängig von dem sind, was in Holstein und Lauenburg angenommen wird, und daß die dänische Re­gierung stets bereit sein werde, die in Frankfurt angenommenen Beschlüsse, welche die innere Verwaltung dieser Herzogthümer betreffen, auszuführen; aber da sowohl durch diese Erklärung, wie durch das Patent vom 30. Mâ,z nickt bloß jeder Grunds sondern auch jeder Vorwand zu einer Bundesexecution entfernt sei, könnte die dänische Regierung ein solches Vorgehen nicht anders als auf ein Ziel gerichtet betrachten, das vollkommen außer der Eompetenz des Deutschen Bundes liege, und in Folge davon als einen feind­lichen Angriff, welchem es ihre Pflicht sein werde, sich mit allen den Mitteln, die ihr