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ZnteHtgenz-Blatt der freien MM Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)

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^ 236.

Dienstag den 6. Oeto-er

1863.

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UeberblLE der GreigmUe im Gebiete der politischen und Materiellen Interessen.

Frankfurt, 6. Ociober. Der Beschluß der.Buäsorrsawmlungtn ihrer jüngsten Sitzung in Betrrff der in Holstein zu vollzieh? nden Execution in Dänemark lautet ngch dem officiellen Bundestagsbertchte: „1) die Königlich-Dänische, Herzoglich- Holstiin Lauenburgische Regierung hat ihre bimdesmäßtgen Verpflichtungen bezüglich cher Ver.faflungSverhälrntffe der Herzogthümer Holstein und Lauenburg nicht erfüllt, und in-- besondere dem BundrSbeschluffe vom 9. Juli d. I. durch ihre Erklärung vom 27. Aug. d. I. nicht Folge geleistet; es iS daher nunmehr das geeignete Exceutiensverfahren zu beschließen, um die Ausführung der Bunde sbrsslüsse vom 11. Februar und 12. August 1858, vom 8. März 1860, vom 7. Februar 1861 und 9- Juli 1863 soweit dieselbe nicht bereits stattgrfurd-n hat, in den genannten beiden Herzogshümern herdâfhhren. 2) der Auftrag zur Vollziehung ist an die Kaiserlich-Or sterreichisch e, die Königlich- Preußische, die Königlich-Sächsische und die Königlich-Hannoversche Regierung zu er­theilen, und zwar sind 1. die höchsten Regierungen von Sachsen und Hannover zu er­suchen, je einen Civt'commiffär zu ernennen, welche etntrrtenden Falls nach der ihnen dieser halb hon der Bundesversammlung zu ertheilenden Instruction das Ex-cutionsvei- fohren zu leiten und demzufolge, bis zur vollständigen Erreichung des ad 1 bezeichneten Executionszw-ckes, im Auftrage des Deutschen Bundes die Verwaltung der Herzog- thümer Holstein und Larenburg anstatt und im Namen des Königs-Herzogs, unbeschadet der nur zeitweise sistirten Rechte desselben, zu führen haben würden und 2. dieselben höchsten Regierungen zu veranlaffen, den Civilcomm ffären eine Truppenabthrilung von etwa 6000 Mann, in zwischen ihnen zu verabredender Zusammensetzung beizugrben, zu­gleich aber auch die höchsten Regierungen von Oesterreich, und Preußen zu ersuchen, in Gemeinschaft mit denen von Königreich Sachsen und Hannover zur sofortigen Untey- stntzung der gedachten Truppenabiheilung im Falle thatsächlichen Widerstandes gegen