Zutelltgenz-Blatt
der freien Stadt Frankfurt. verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
M 224. Dienstag den 22 September 1863.
UebeebLLck der GrergnMe im Gebiete der politischen und materieAen Interessen.
Frankfurt, 22. September. Eine Broschüre „Preußen und das österreichische Bundes Reform-Project" (Berlin, k. g. Oberhofbuchdruckerei R. Decker) darf wohl für den officiösen Ausdruck der preußischen Regierung über den im Titel genannt«» Gegenstand gelten. Eine unleugbare Wahrheit enthält die folgende Stelle dieser Broschüre : „Eine deutsche Verfassung, bei deren Entstehung Preußen nicht mit dem vollen Gewicht seiner Auffassung Dessen, was politisch der deutschen Nation noth thut, mitge- wirkt hat, ist immer nur eine sonderthümliche und particuläre, nicht der volle Ausdruck des politischen Geistes des deutschen Volkes, und das, nicht etwa bloß der Stolz, das verletzte Ehrgefühl Preußens — obgleich dergleichen im politischen Leben, namentlich auf solcher Höhe, denn doch auch nicht niedrig anzuschlagen ist —ist der tiefere Grund, weßhalb Preußen eine solche Verfassung durch seinen nachträglichen Beitritt nicht fanc^ tioniren kann. Die Weigerung Preußens fällt hier in der That zusammen mit der Weigerung der deutschen Nation." Die Schrift schließt mit folgendem Resultat für Preußen: „Nach den bisherigen Erörterungen wird es klar sein, Preußen kann die Bundrsreformacte, auch nach deren Revision durch den Frankfurter Fürstencongreß, ohne die wesentlichsten Veränderungen, aus inneren und äußeren Gründen, nicht annebmen. Die Nichtannahme wird Preußen zur Pflicht gemacht, nicht nur durch seine Stellung als Großmacht, sondern auch im Namen'und tm wohlverstandenen Interesse Deutschlands, der deutschen Fürsten wie der deutschen Völker. Denn erstlich würde Preußen durch den Eintritt in den neuen Bundeskörper, wie ihn die Reformacte projectirt, auf jede selbstständige Politik in Betreff Deutschlands wie in Betreff Europa's für die Zukunft verzichten und zwar nicht zu Gunsten Deutschlands und der deutschen Nation, sondern zu Gunsten Oesterreichs, nickt einmal der Kleinstaaten. Zweitens aber, indem durch die projectirte Bundesverfassung die deutschen Fürsten vielfach Gefahr laufen, selbst die berechtigte politische Selbstständigkeit ihrer Staaten, sowie die Erhabenheit ihrer fürstlichen Würde und ihres fürstlichen Berufes ohne allen wahren Vortheil für die Nation zu opfern, kann die Nation in Dem, was gerade ihr. der Entwurf bietet, keine Befriedigung und insbesondere keine Bürgschaft' finden, daß die neuen Bundesorgane wirklich nur im nationalen Geiste und Interesse thätig sein werden."