brr freien Sindt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden, D und den ^cn!hirtcr Nachrichten M WMMg^
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
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JH 206.
Dienstag den L September
1863,
Abonnementspreis ffir's halbe Jahr 2 fl. 30 fr. Tägliche Ausgabe außer Montag«. Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.
Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, l. September. (Nack, dem I uristentage.) Der vierte deutsche JurrKcntag ist z-> Erde. Das d-ulMe Bok bat lein- Des Flüsse vernommen und wird sie mit hoher Genugthuung ausgenommen haben. Eine Toatsacke liegt nun evident vor und muß conftatirt werden: die Majorität des Jur stertagcs hat fH) bei ihrer vierten Zusammenkunft tu Mainz unzwèldeutig auf den Srandpunkt der liberalen Partei gestellt mid Sätze adoptirt, welche von dieser längst ausgestellt sind. Es ist eine Thatsache, die zu erfreulich ist, als daß sie nicht betont w-rden bürste: alle bie Gesammtversammlungen deutscher wissenschaftlicher und gewerblicher Standcsgcnossen, wie sie jetzt stattsiaden, ze-gen in ihrer H I ung, daß sie in ihrer übergroßen Mehrheit sich durch die Prinzipien des Fortschrittes leiten lassen. Und so ist es auch bei dem Juristentage geschehen. Darin ist die Richtung zu erkennen, wclch« die unaufhaltsame Strömung der neueren Zett genommen. Dte Beschlüsse des Juristentages sind nicht die einer gesetzgebenden VevsauÄnlung, st; sind nicht Gesetze nnv es besteht für Niemand ein Zwang, sie aüszufhhren. Aber in der Juristenversammlung sind alle Capacitäten Nr Rechtswissenschaft und der Rechtspflege vereinigt, die Männer der Lehre und der Praxis, und was ihre Mehrheit ausspricht, da« hat deN Werth eines bewiesenen und als richtig anerkannten SatzrS. WaS sie anssprechen, wird bei Erlaß künftiger G.setz gedungen von den Fachmännern und von den Kammern als maßgebend und leitend betrachtet werden. Darum haben die Aussprüche des Juristeutages allerdings eine weittragende Bedeutung und wenn nicht sofort, so muß doch im Laufe kurzer Zeit ihre Ausführung geschehen.
Zwei AuSsprüche werden den Mainzer Juristentag für immer denkwürdig machen: der über Ne Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und der über die Todesstrafe. Es gibt Sätze deren R-chtigkeit bei der fortschreitenden Civilisation so allgemein eingesehen und anerkannt wird, daß es bei ihnen schlechterdings keiner Begründung mehr bedarf. Das sah man bei der Verhandlung über die Todesstraft. Der Redner für dieselbe führte ein ganzes Ars.nal von vermeintlichen Gründen für deren Beibehaltung vor, allein er vermochte Niemanden zu überzeugen. Niemand fand e« nöthig, ihn zu widerlegen und wie weniger Worte eS bedarf, den richtigen Standpunkt sofort klar und deutlich fepzu