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ZntelttgenzBlatt der freien Stadt verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der und den Frankfurter Nachricht« ....... .....

(Expedition: am Geistpförtchen, Sl

Frankfurt, hiesigen Staatsbehörden, : als Extrabeilage.

hlachthausgafle 21.)

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Jg 200. Dienstag den 25. August 1863.

Abonnementspreis für's halbe Jahr 2fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montag-, Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interesse«.

Frankgrrt, 25. August. Folgendes ist der Wortlaut der Dep'e'sche der k. preußischen Regierung an ihren Gesandten in Wien, Freiherrn v. Werther, ^auS Gastein vom 14. d. M.:

„Gastein, 14. August.

AuS meinem Erlaß vom gestrigen Tage, daS Promemoria betreffend, mit welchem die Einladung Sr. Maj. des Königs nach Frankfurt a. M. motivirt worden war, werden Ew. Excellenz entnehmen, daß es uns zunächst auf die Erledigung von Fragen ankommt, ohne deren befriedigende Beantwortung jedem Streben nach Reform der BundeSver- faffung unserer Ansicht nach der Boden fehlen würde. Vorbehaltlich der hierüber zu gewinnenden Aufklärung beehre ich mich, Ew. Excellenz einige Bemerkungen über den Inhalt und die Form der unS zugegangenen Eröffnungen mitzutheilen.

Nachdem der Kaiser Franz Joseph am 2. d. M. hier eingetroffen war, nahm Se. Maj. bei einem am 3. statlfindenden Besuche bet unserem allergnädtgsten Herrn Gelegen­heit zur Besprechung der deutsche» Bundesverhâltniffe unter Vorlage des Ew. Excellenz mit dem Erlaß vom 13. übersandten Promemoria. Zu demselben gab Se. Maj. der Kaiser die mündlichen Erläuterungen, daß zunächst ein Fürstencongreß sich am 16. d. M. in Frankfurt a. M. versammle, daß an der Spitze des Bundes ein Direktorium von fünf Fürsten stehen, daß der Bundestag fortfahren solle, die laufenden Geschäfte zu ver­handeln, daß aber auS sämmtlichen Souveränen der Bundes ein zeitweise zusammen-- tretendes Oberhaus, und aus Delegirten der Landtage der einzelnen Staaten ein mit berathenden Attributionen versehende- Unterhaus gebildet werden solle.

Bei dieser und zwei an demselben Tage nachfolgenden Unterredungen sprach Se. Maj. der König die entgegenstehenden Bedenken in dem Sinne deS anliegenden Prome- woria aus, und erklärte schließlich bei dem Abschied beider Monarchen, daß ein Fürsten­congreß mit Nutzen für die ganz« Angelegenheit der nothwendigen geschäftlichen Vorbei Teilungen wegen keinenfalls vor dem 1. October eingeleitet werden könne.

Nach dem Inhalt dieser Unterredungen war es für Se. Maj. den König über­raschend, furg nach der Abschiednahmt von Sr. Maj. dem Kaiser am 3. August AbendS